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Ausschreibung: Postdienstleistung - DE-Düsseldorf
Briefpostdienste
Dokument Nr...: 865020-2018 (ID: 2018092408364081750)
Veröffentlicht: 24.09.2018
*
  Postdienstleistung
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VERGABEUNTERLAGE
Teil 1
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren
Postdienstleistung
 ID: 10593
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Ende der Angebotsfrist: 19.10.2018, 12:00 Uhr
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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1. Allgemeine Informationen
1.1. Auftraggeber
Die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Der Sitz des Unternehmens ist in der
Elisabethstr. 65, 40217 Düsseldorf. Aufgabe der EAA ist es, von der WestLB AG  die seit 1. Juli 2012 als Portigon AG firmiert
übernommene Vermögensgegenstände und Risikopositionen wertschonend abzuwickeln. Damit leistet die EAA einen Beitrag zur
Stabilisierung der Finanzmärkte und hält gleichzeitig mögliche Belastungen für ihre öffentlichen Beteiligten so gering wie
möglich.
Als öffentlicher Auftraggeber hat die EAA bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Vorschriften über die
Vergabe öffentlicher Aufträge zu berücksichtigen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. In diesem
Kontext steht diese öffentliche Ausschreibung.
1.2. Ansprechpartner
Ansprechpartner für das Vergabeverfahren ist:
Erste Abwicklungsanstalt
Jochen Spindler
Sourcing
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
E-Mail: ausschreibung@aa1.de
1.3. Auftragsgegenstand
Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst grundsätzlich die Abholung, Beförderung und Zustellung von unsortierten
Briefen aller Formate einschließlich nachweispflichtiger Sendungen (Einschreiben) sowie die Frankierung, soweit erforderlich.
Zudem gehören zur Leistungspflicht die Bereitstellung von Transportbehältnissen, das Aufbringen von Poststempelwerbung /
Klischees und eine Adressrecherche.
Die EAA adressiert, kuvertiert die Postsendungen und übergibt diese unsortiert einmal täglich dem Auftragnehmer.
Die EAA verpackt die Sendungen derart, dass sie vor Beschädigung und Verlust geschützt sind und keine Gefahr für den
Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen darstellen. Die Sendungen sind von der EAA ferner fest zu verschließen,
ordnungsgemäß und möglichst maschinenlesbar zu beschriften und bei Bedarf ausreichend zu versichern.
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 4 Jahre.
2. Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer holt, die Briefe arbeitstäglich von Montag bis Freitag zwischen 16:30 und 17:30 Uhr bei der EAA ab. Eine
exakte Uhrzeit kann nachträglich vereinbart werden. Für Schließtage, zum Beispiel über den Jahreswechsel, ist ein
Lagerungsservice zu ermöglichen.
Die Briefsendungen sind vom Auftragnehmer für die wirtschaftlichste Versandart vorzubereiten. Der Auftragnehmer stellt der EAA
Abholboxen / Transportbehältnisse in ausreichender Zahl zur Verfügung. Bei Zustellung an die in der Anschrift genannte Wohn-
oder Geschäftsadresse muss die Briefsendung in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung
für den Empfang von Briefsendungen eingeworfen oder dem Empfänger persönlich ausgehändigt werden. Sie kann auch an
geeignete Ersatzempfänger, die in den Räumen des Empfängers anwesend sind oder schriftlich zum Empfang bevollmächtigt sind,
ausgehändigt werden.
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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Der Auftragnehmer sichert die unverzügliche Zustellung der Sendungen nach Übernahme zu. Die Zustellung erfolgt an allen
Werktagen mindestens nach  2 Nr. 3 (Briefe) Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV). Maßgeblich ist das Angebot des
Auftragnehmers. Die Laufzeiten gelten auch bei Einschaltung von Drittunternehmen. Der Auftragnehmer trägt in jedem Fall die
Verantwortung für die Einhaltung der angebotenen Laufzeiten und ein etwaiges Verlustrisiko.
Erweist sich eine Sendung als unzustellbar, hat der Auftragnehmer eine neue Zustellanschrift zu recherchieren. Dabei hat er
neben einer unternehmensinternen Datenbank mindestens gängige Telefondatenbanken mit einzubeziehen. Die so ermittelte neue
Adresse teilt er der posteinliefernden Stelle im Rahmen der datenschutzrechtlichen Möglichkeiten mit und sendet die Post  je
nach Absprache mit der EAA  entweder unter Angabe der Gründe für die Unzustellbarkeit umgehend an die einliefernde Stelle
zurück oder unternimmt bis zu zwei weitere Zustellversuche. Bleibt auch der dritte Zustellversuch erfolglos, leitet der
Auftragnehmer die Sendung unter Angabe der Gründe für die Unzustellbarkeit innerhalb von zwei Werktagen ab Feststellung der
Unzustellbarkeit an die posteinliefernde Stelle zurück. Ein hierdurch entstehender Mehraufwand kann durch den Auftragnehmer
nicht geltend gemacht werden
Nachweispflichtige Sendungen (Einschreiben) werden vom Auftragnehmer in den folgenden Formen zugestellt:
 Einwurf-Einschreiben: Der Zusteller dokumentiert, dass er die Sendungen durch Einwurf in eine Empfangsvorrichtung zugestellt
hat.
 Übergabe-Einschreiben ohne Rückschein: Der Zusteller lässt den Erhalt der Sendung vom Empfänger oder Empfangsberechtigten
quittieren.
 Übergabe-Einschreiben mit Rückschein: Der Zusteller lässt den Erhalt der Sendung vom Empfänger oder Empfangsberechtigten
quittieren und der Absender erhält einen vorbereiteten Rückschein mit der Unterschrift des Empfängers der Sendung, der damit
den Erhalt der Sendung bestätigt.
Die ausgefüllten Rückscheine sind der EAA innerhalb von zwei Tagen nach Zustellung zuzuleiten.
Das Aufbringen von Werbeklischees auf Briefumschlägen durch den Auftragnehmer oder Dritte ist nicht gestattet. Zulässig ist
lediglich ein Hinweis auf die Firma des Auftragnehmers.
3. Ortsverhältnisse
Die Abholung erfolgt ebenerdig bei dem Empfang der EAA, Elisabethstraße 65, 40217 Düsseldorf. Es ist keine ausgewiesene
Parkmöglichkeit vorhanden.
4. Voraussichtliches Sendungsaufkommen / Zustellgebiet
Die EAA hat im Vorfeld dieser Ausschreibung die Postarten und die Sendungsmengen anhand von Werten aus dem Jahr 2017 ermittelt.
Die Bieter haben zum Zweck der Angebotskalkulation von den nachfolgend benannten, unverbindlichen Angaben auszugehen. Obgleich
diese Mengen auch in Zukunft erwartet werden, hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Abruf dieser Mengen in der benannten
Höhe. Es handelt sich lediglich um ein geschätztes Jahresaufkommen, dem Erfahrungswerte zugrunde liegen. Es wird auf das
Preisblatt der Vergabeunterlagen verwiesen.
Art der Sendung
Anzahl 2017
National
Postkarte
4
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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Brief bis 20 g
4.866
Brief bis 50 g (Kompakt)
516
Brief bis 500 g (Groß)
1.740
Brief bis 1000 g (Maxi)
16
Brief bis 2000 g (Maxi+)
8
Einschreiben Übergabe bis 20 g
1
Einschreiben Einwurf bis 20 g
4
Einschreiben Rückschein bis 20 g
8
Einschreiben Übergabe bis 50 g
1
Einschreiben Einwurf bis 50 g
1
Einschreiben Rückschein bis 50 g
4
Einschreiben Übergabe bis 500 g
4
Einschreiben Einwurf bis 500 g
14
Einschreiben Rückschein bis 500 g
162
Einschreiben Übergabe bis 1000 g
2
Einschreiben Einwurf bis 1000 g
4
Einschreiben Rückschein bis 1000 g
international
Brief bis 20 g
120
Brief bis 50 g (Kompakt)
6
Brief bis 500 g (Groß)
82
5. Terminplan
Für den Ablauf des Verfahrens gilt folgender, unverbindlicher Terminplan:
Möglichkeit für Bieterfragen
Bis 15.10.2018, 18:00 Uhr
Angebotsfrist
19.10.2018, 12:00 Uhr (Fristwahrend ist nur der Eingang bei der EAA)
Voraussichtliche Zuschlagserteilung
Ende Oktober 2018
Bindefrist
31.12.2018
Voraussichtlicher Leistungsbeginn
15.11.2018
5.1. Änderungsvorbehalt
Die EAA behält sich vor, den oben dargestellten zeitlichen Ablauf zu ändern. Etwaige Änderungen des Verfahrens werden unter
der in Kapitel 5.2 genannten Internetadresse bekannt gegeben.
Bei den Verfahrensregeln handelt es sich um eine Orientierung für die Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe. Die EAA behält
sich vor, das Verfahren nach vorheriger Information zu ändern, soweit hieraus keine Wettbewerbsbeeinflussungen resultieren.
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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5.2. Kommunikation
Die EAA hat die Vergabeunterlagen unter der Adresse https://www.aa1.de/die-eaa/oeffentliche-vergabe bereitgestellt.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter die EAA unverzüglich per E-Mail
darauf hinzuweisen.
Bei den personenbezogenen Bezeichnungen innerhalb dieser Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für natürliche und
juristische Personen. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, sind mit Bieter sowohl einzelne Unternehmen als auch
Bietergemeinschaften gemeint; mit Auftragnehmer ist der Bieter oder die Bietergemeinschaft gemeint, der/ die den Zuschlag
erhält.
Die interessierten Bieter werden gebeten, sich per E-Mail an ausschreibung@aa1.de mit Angabe einer eindeutigen
Unternehmensbezeichnung sowie einer E-Mail-Adresse zu registrieren. Damit kann sichergestellt werden, dass etwaige
Verfahrensmitteilungen der EAA (Antworten auf Bieterfragen, Änderungen der Vergabeunterlagen etc.) den Bietern direkt zugehen.
Eine Pflicht zur Registrierung besteht nicht. Sollte keine Registrierung erfolgen, sind die interessierten Bieter verpflichtet,
sich selbständig fortlaufend bis zum Ende der Angebotsfrist über etwaige Verfahrensmitteilungen unter der o. g.
Internetadresse zu informieren.
Die Kommunikation zum Vergabeverfahren ist per E-Mail ausschließlich über den unter Kapitel 1.2 angegebenen Ansprechpartner
für das Vergabeverfahren zu führen.
Es ist stets die Betreffzeile  zu verwenden. Sofern die Bieter einen hiervon
abweichenden Betreff verwenden, tragen sie das Risiko, dass ihre E-Mails nicht oder nicht zeitnah von der EAA wahrgenommen
werden und es dadurch zu Verzögerungen kommt oder Fristen versäumt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Somit werden den Bietern sämtliche Vergabeunterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung
gestellt. Die Angebotsunterlagen sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen.
5.3. Bieterfragen
Die Bieter können ihre Fragen bis zum 15.10.2018, 18:00 Uhr, ausschließlich per E-Mail an ausschreibung@aa1.de unter Verweis
auf das relevante Dokument und die Seitenzahlen bzw. die Ziffern der Vergabeunterlage stellen. Es ist stets die Betreffzeile
 zu verwenden. Telefonische Bieterfragen werden nicht entgegengenommen.
Die EAA wird die gestellten Fragen ebenso wie die Antworten anonymisiert allen Bietern in Form eines Frage- und
Antwortkataloges auf der Internetseite der EAA (https://www.aa1.de/die-eaa/oeffentliche-vergabe/) zur Verfügung stellen.
Sofern der EAA die E-Mail-Adresse der Bieter bekannt ist, wird die EAA den Frage und Antwortkatalog zusätzlich per E-Mail
versenden.
Bieterfragen sowie deren Beantwortung werden Bestandteil der Vergabeunterlage.
5.4. Öffnung der Angebote
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Bieter sind zur Teilnahme an der Öffnung der
Angebote nicht zugelassen. Angebote, die nicht aus formalen Gründen ausgeschlossen werden, unterzieht die EAA einer Bewertung.
Auf Basis dieser Bewertung erfolgt die Vergabeentscheidung.
5.5. Optionale Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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Die EAA wird die fristgerecht eingegangenen Angebote zunächst summarisch auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und
fachliche Richtigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich die EAA das Recht
vor, die betroffenen Bieter nach Ermessen aufzufordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter
einheitlichen Frist nachzureichen (Nachforderungsfrist).
Sofern eine Nachforderung von Unterlagen notwendig ist, wird die EAA die Bieter, die fristgerecht ein Angebot vorgelegt haben,
zur Nachreichung unter Setzung einer Frist auffordern. In der Aufforderung zur Nachreichung wird die EAA den Bietern mitteilen,
welche Dokumente den bekanntgegebenen oder gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.
Den Bietern wird weder ein Recht darauf gewährt, dass die EAA eine allgemeine Nachforderungsrunde durchführt, noch besteht
ein Recht zur Nachreichung von Nachweisen und Unterlagen außerhalb einer allgemeinen Nachforderungsrunde. Das Recht zur
Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der EAA für die Vollständigkeit der Angebote. Die Bieter bleiben
für den Nachweis ihrer Eignung und die Vollständigkeit ihres Angebots allein verantwortlich.
Entscheidet sich die EAA gegen eine Nachforderung, bewertet sie nur die vorliegenden Unterlagen.
6. Angebotsbedingungen
Bei der Erstellung und Übermittlung der Angebote an die EAA sind zwingend die nachfolgenden Angebotsbedingungen zu beachten.
6.1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Bieter, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden
zwingend ausgeschlossen.
6.2. Nebenangebote und Änderungen
Nebenangebote und Alternativvorschläge sind nicht zugelassen. Änderungen an den Vergabeunterlagen  hierzu gehören auch die
Formblätter, die Leistungsbeschreibung und der Vertrag  sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Die Bieter werden gebeten, dem Angebot keine Unternehmensdarstellungen oder Broschüren beizufügen.
6.3. Angebotsabgabe
Das Angebot ist bis zum 19.10.2018, 12:00 Uhr, einzureichen. Angebote, die nach diesem Termin eingehen, können nicht
berücksichtigt werden und werden zwingend vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Fristwahrend ist nur der Eingang bei der EAA.
Die schriftlichen Angebote und sämtliche dazu gehörigen Unterlagen sind in einem fest verschlossenen Umschlag/ Paket
einzureichen und auf der Vorderseite wie folgt eindeutig zu kennzeichnen:
Angebot im Vergabeverfahren
Postdienstleistungen  ID: 10593
Nicht vor Ablauf der Angebotsfrist öffnen!
Persönlich und ungeöffnet
an die Vergabestelle
Die schriftlichen Angebote sind an nachfolgende Adresse zu richten:
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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Erste Abwicklungsanstalt
Jochen Spindler
Sourcing
Elisabethstraße 65
40217 Düsseldorf
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Das Angebot muss handschriftlich unterzeichnet sein. Eingescannte Unterschriften sind nicht zulässig. Auf elektronischem Wege
sowie per Telefax übermittelte Angebote sind nicht zugelassen. Die Angebote sind schriftlich, d.h. im Original und an den
entsprechend bezeichneten Stellen unterschrieben, per Post/ per Kurier einzureichen.
Die eingereichten Angebote sollen zusätzlich zur Papierversion eine CD-ROM/ DVD mit dem eingescannten Angebot im .pdf-Format
enthalten.
Bei Abweichungen und/ oder Widersprüchen zwischen der Papierform (Original) und der elektronischen Form (CD-ROM/ DVD) ist
stets das Original in Papierform maßgeblich.
Die Bieter binden sich an ihr eingereichtes Angebot bis zum 31.12.2018 (Bindefrist). Sollte eine Verlängerung der Bindefrist
notwendig sein, so wird die EAA die Bieter auffordern, mitzuteilen, ob sie sich mit einer solchen Bindefristverlängerung
einverstanden erklären.
6.4. Berichtigung oder Änderung des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein; die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
6.5. Inhalt der Angebote
Das Angebot muss folgende Dokumente enthalten. Die Nichtvorlage der aufgelisteten Angebotsbestandteile führt  vorbehaltlich
einer eventuellen Nachforderung  zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Formblatt
Art der Unterlage
A1
Angebotsschreiben
A2
Kontaktdaten des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft
A3
Erklärung zur Vertretungsberechtigung und zur gesamtschuldnerischen Haftung der Mitglieder der Bietergemeinschaft (soweit
zutreffend)
A4
Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (soweit zutreffend)
A5
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
A6
Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenskonflikt
A7
Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung
A8
Preisblatt
Verfahrensbedingungen
zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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A9
Leistungskonzept
Unvollständige Angebote oder Angebote, die den folgenden Bedingungen nicht entsprechen, können ausgeschlossen werden.
Unvollständig sind Angebote, in denen geforderte Angebotsteile fehlen oder nicht ausgefüllt wurden.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit haben die Bieter die jeweiligen Formblätter für die
Angebotsabgabe zu verwenden, soweit gefordert zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Erklärungen
(Angaben) und Nachweisen mit ihrem Angebot einzureichen.
Einseitige Änderungen des Bieters an den vorformulierten Texten der Formblätter sind unzulässig und führen zum Ausschluss
vom Vergabeverfahren.
Die den Bietern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der EAA auf Fragen der Bieter, sonstige
schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen.
Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der EAA, welche die Vergabeunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen
diesen Vergabeunterlagen vor.
7. Eignungskriterien
Die EAA überprüft die Eignung, d.h. die Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der Bieter. Die Eignungsprüfung
erfolgt anhand der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen:
Formblatt
Art der Unterlage
A5
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen
A6
Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenskonflikt
A7
Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung
8. Zuschlagskriterien
Die EAA ist verpflichtet, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot" zu erteilen. Das wirtschaftlichste Angebot wird
anhand der nachfolgenden Kriterien (Gewichtungen) ermittelt:
1) Preis 80 %
2) Qualität 20 %
Unter Berücksichtigung der zuvor genannten Kriterien und deren Gewichtungen wendet die EAA die im nachfolgenden Kapitel
dargestellte Bewertung an.
Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums Qualität des jeweiligen Angebots sind die Bieter aufgefordert, das Formblatt A9
einzureichen.
Zur Bewertung des Preises reichen die Bieter das ausgefüllte Preisblatt ein.
9. Angebotsbewertung
Sowohl der Preis als auch die Qualität der angebotenen Leistungen werden mitWertungspunkten bewertet. Die Bieter können
insgesamt maximal 1.000 Wertungspunkte erreichen. Aufgrund der Gewichtung des Preises zu 80 % und der Qualität zu 20 % können
die Bieter in der Preiswertung maximal 800
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zum Vergabeverfahren Postdienstleistungen  ID: 10593
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Wertungspunkte erreichen; im Rahmen der Wertung der Qualität der angebotenen Leistungen können die Bieter ebenfalls maximal
200 Wertungspunkte erreichen.
Die Wertungspunkte werden nach den unten jeweils dargestellten Formeln berechnet. Das Ergebnis dieser jeweiligen Berechnung
sind die Wertungspunkte für das eingereichte Angebot.
9.1. Wertungspunkte für den Angebotspreis
Die Wertung des Preises erfolgt nach den Eintragungen des Bieters in dem Preisblatt.
Anschließend wird Angebotspreis pro Jahr nach der folgenden Formel in Wertungspunkte umgerechnet:
(            )(            ) ×(800 Wertungspunkte)=(         "")
9.2. Wertungspunkte für die Qualität
Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Wertungsmatrix. Diese Wertungsmatrix enthält die einzelnen Kriterien, die für
die Bewertung herangezogen werden (Wertungsaspekte), sowie die jeweils erreichbaren Bewertungspunktzahlen.
Die Bewertung der Qualität erfolgt über ein durch den Bieter einzureichendes Leistungskonzept
(Formblatt A9).
Das Leistungskonzept wird mit insgesamt 20 % gewertet.
In dem Leistungskonzept beschreibt der Bieter das Vorgehen bei der Auftragsdurchführung und geht insbesondere auf folgende
Punkte ein:
 Sendungslaufzeiten
Der Bieter stellt in seinem Konzept seine Sendungslaufzeiten dar und das Vorgehen, um diese Sendungslaufzeiten einzuhalten
und/oder zu minimieren. Hierbei ist insbesondere darauf einzugehen, ob und wie die angestrebte Zustellung am Tag nach der
Abholung bei der EAA erreicht wird.
 Sendungsverfolgung / Vorgehen bei Irrläufern
Der Bieter stellt in seinem Konzept das Vorgehen bei der Sendungsverfolgung und den Umgang mit Irrläufern dar. Insbesondere
geht er dabei auf die Adressrecherche ein.
 Qualitätsmanagement / Reklamationsmanagement
Der Bieter stellt in seinem Konzept sein Qualitätsmanagement dar, insbesondere wie er mit Reklamationen umgeht. Hierbei geht
es um sämtliche Reklamationen, die aufgrund von mangelhafter Leistung an den Auftragnehmer herangetragen werden.
Unterkriterium
Wertungspunkte
Sendungslaufzeiten
50
Sendungsverfolgung / Vorgehen bei Irrläufern
75
Qualitätsmanagement / Reklamationsmanagement
75
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Leistungspunkte
Bedeutung
5
Die konzeptionelle Darstellung überzeugt voll und ganz. Die Angaben sind inhaltlich in vollem Umfang plausibel und
vollständig. Die Anforderungen der EAA werden vollumfänglich berücksichtigt. Insgesamt ist eine sehr gute Zusammenarbeit zu
erwarten.
4
Die konzeptionelle Darstellung überzeugt. Die Angaben sind inhaltlich weitgehend plausibel und vollständig. Die Anforderungen
der EAA werden weitgehend berücksichtigt. Insgesamt ist eine gute Zusammenarbeit zu erwarten.
3
Die konzeptionelle Darstellung überzeugt trotz kleinerer Defizite. Die Angaben sind inhaltlich nur zum Teil plausibel und
vollständig. Die Anforderungen der EAA werden nur zum Teil berücksichtigt. Insgesamt ist eine zufriedenstellende
Zusammenarbeit zu erwarten.
2
Die konzeptionelle Darstellung überzeugt nur teilweise. Die Angaben sind inhaltlich nur zu einem geringen Teil plausibel und
vollständig. Die Anforderungen der EAA werden nur am Rande berücksichtigt. Insgesamt ist aufgrund der bestehenden Defizite
nur eine ausreichende Zusammenarbeit zu erwarten.
1
Die konzeptionelle Darstellung überzeugt nur sehr eingeschränkt. Die Angaben sind inhaltlich weitestgehend unplausibel und
unvollständig. Die Anforderungen der EAA werden nur am Rande berücksichtigt. Insgesamt ist keine erfolgreiche Zusammenarbeit
zu erwarten.
0
Die konzeptionelle Darstellung überzeugt nicht. Die Angaben sind inhaltlich unplausibel und unvollständig. Die Anforderungen
der EAA werden nicht berücksichtigt. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist nicht zu erwarten.
Die Ermittlung der für den jeweiligen Bieter zutreffenden Wertungspunkte erfolgt in zwei Schritten:
 In einem ersten Schritt erhält jeder Bieter für jedes Kriterium - je nach Erfüllungsgrad - 5, 4, 3, 2, 1 oder 0
Leistungspunkte (vgl. im Einzelnen vorstehende Bewertungsmatrix).
 In einem zweiten Schritt werden die erzielten Leistungspunkte in Wertungspunkte umgerechnet. Im Rahmen der Umrechnung erhält
der Bieter, der das Angebot mit der höchsten Qualität in einem Detailkriterium abgegeben hat, die maximalen Wertungspunkte
für dieses Kriterium.
Die Angebote, die in diesem Kriterium qualitativ unter dem Angebot mit der höchsten Qualität in diesem Kriterium liegen,
erhalten eine in dem Verhältnis geringere Wertungspunktzahl. Diese wird wie folgt errechnet: (Erreichte Leistungspunkte /
Maximal erreichte Leistungspunkte) x Maximale Wertungspunkte je Kriterium. Die ermittelten Wertungspunkte für die Kriterien
werden für jeden Bieter addiert.
Beispiel (fiktiv): Erhält ein Bieter für ein Kriterium, das mit maximal 50 Wertungspunkten bewertet wird, 4 Leistungspunkte,
während das Angebot mit der höchsten Qualität in diesem Kriterium 5 Leistungspunkte erhalten hat, erhält der Bieter 4/5 der
maximal erreichbaren Wertungspunkte (50), mithin 40 Wertungspunkte.
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10. Zuschlagserteilung
Der Zuschlag wird auf das Angebot mit der höchsten Gesamtzahl an Wertungspunkten erteilt. Die Gesamtanzahl der Wertungspunkte
ergibt sich aus der Summe der Wertungspunkte für die beiden Zuschlagskriterien Preis und Qualität.
Die Wertungspunkte für das Angebot berechnen sich insgesamt wie folgt:
(Wertungspunkte Preis) + (Wertungspunkte Qualität) = Wertungspunkte für das Angebot insgesamt.
****
Source: 4 http://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/editor/Erste-Abwicklungsanstalt/2018/09/2589690.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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