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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 449152-2018 (ID: 2018101309374917918)
Veröffentlicht: 13.10.2018
*
DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 198/2018 449152
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
Boschetsrieder Straße 69
München
81379
Deutschland
Telefon: +49 897488250
E-Mail: [1]ausschreibung@bahnland-bayern.de
Fax: +49 8974882551
NUTS-Code: DE2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.bahnland-bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im
Sinne des Artikels 5 Absatz 1derVerordnung (EG) 1370/2007 vom
23.10.2007 (ÜFEX)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erbringung von SPNV-Leistungen des Überregionalen Flughafen-Express
(ÜFEX)
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2
Hauptort der Ausführung:
Schienenstrecke Regensburg Hbf Landshut Hbf Freising München
Flughafen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Beauftragt werden soll die Erbringung von SPNV-Leistungen des ÜFEX.
Diese Leistungen sollen auf der Strecke Regensburg Hbf Landshut Hbf
Freising München Flughafen erbracht werden und einen Umfang von rund
1 650 000 Zugkilometern pro Jahr haben; die Leistungen sollen ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2018 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember
2022 erbracht werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Es besteht eine Option, die Laufzeit des Vertrages bis zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2023 zu verlängern.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Es wird auf die Ausführungen unter VI.3) verwiesen.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2015/S 064-112778
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
10/10/2018
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
DB Regio AG
Stephensonstr. 1
Frankfurt am Main
60326
Deutschland
NUTS-Code: DE7
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den
tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das
Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte
werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
nicht bekannt gegeben.
Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
ax-ante Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der
beabsisichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer
Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung.
Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Auftragsvergabe ohne eine
vorherige Bekanntmachung des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen
Union erfolgen darf, weil nur die DB Regio AG in der Lage ist, diese
Leistungen zu erbringen. Denn nur dieses Unternehmen verfügt über
geeignete und ausreichende Betriebsmittel zur Erbringung der
Leistungen. Diese Einschätzzung wurde dadurch bestätigt, dass der
Auftraggeber im Rahmen einer Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO
1370/2007 seine Absicht zur Auftragsvergabe bekannt gemacht hatte und
anderen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eröffnet hatte, ihr
Interesse am Auftrag zu bekunden. Daraufhin haben keine weiteren
Unternehmen ihr Interesse bekundet.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Maximlilianstr. 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2018
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2. http://www.bahnland-bayern.de/
3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:112778-2015:TEXT:DE:HTML
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