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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-München
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 449152-2018 (ID: 2018101309374917918)
Veröffentlicht: 13.10.2018
*
  DE-München: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 198/2018 449152
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG)
   Boschetsrieder Straße 69
   München
   81379
   Deutschland
   Telefon: +49 897488250
   E-Mail: [1]ausschreibung@bahnland-bayern.de
   Fax: +49 8974882551
   NUTS-Code: DE2
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]www.bahnland-bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Schienenpersonennahverkehr
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im
   Sinne des Artikels 5 Absatz 1derVerordnung (EG) 1370/2007 vom
   23.10.2007 (ÜFEX)
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erbringung von SPNV-Leistungen des Überregionalen Flughafen-Express
   (ÜFEX)
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2
   Hauptort der Ausführung:
   Schienenstrecke Regensburg Hbf  Landshut Hbf  Freising  München
   Flughafen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Beauftragt werden soll die Erbringung von SPNV-Leistungen des ÜFEX.
   Diese Leistungen sollen auf der Strecke Regensburg Hbf  Landshut Hbf 
   Freising  München Flughafen erbracht werden und einen Umfang von rund
   1 650 000 Zugkilometern pro Jahr haben; die Leistungen sollen ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2018 bis zum Fahrplanwechsel im Dezember
   2022 erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Es besteht eine Option, die Laufzeit des Vertrages bis zum
   Fahrplanwechsel im Dezember 2023 zu verlängern.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Es wird auf die Ausführungen unter VI.3) verwiesen.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Bekanntmachungsnummer im ABl.: [3]2015/S 064-112778
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   10/10/2018
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   DB Regio AG
   Stephensonstr. 1
   Frankfurt am Main
   60326
   Deutschland
   NUTS-Code: DE7
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den
   tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das
   Eingabeformular dort eine Eintragung verlangt. Die tatsächlichen Werte
   werden aus Gründen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
   nicht bekannt gegeben.
   Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ax-ante Bekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Der
   beabsisichtigte Abschluss des Vertrages erfolgt nicht vor Ablauf einer
   Frist von 10 Kalendertagen nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung.
   Der Auftraggeber ist der Auffassung, dass die Auftragsvergabe ohne eine
   vorherige Bekanntmachung des Auftrags im Amtsblatt der Europäischen
   Union erfolgen darf, weil nur die DB Regio AG in der Lage ist, diese
   Leistungen zu erbringen. Denn nur dieses Unternehmen verfügt über
   geeignete und ausreichende Betriebsmittel zur Erbringung der
   Leistungen. Diese Einschätzzung wurde dadurch bestätigt, dass der
   Auftraggeber im Rahmen einer Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der VO
   1370/2007 seine Absicht zur Auftragsvergabe bekannt gemacht hatte und
   anderen interessierten Unternehmen die Möglichkeit eröffnet hatte, ihr
   Interesse am Auftrag zu bekunden. Daraufhin haben keine weiteren
   Unternehmen ihr Interesse bekundet.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximlilianstr. 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Regelungen des § 135 GWB, namentlich diejenigen nach §
   135 Abs. 2 und Abs. 3 GWB. Diese lauten wie folgt:
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
   1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlagerhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/10/2018
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   1. mailto:ausschreibung@bahnland-bayern.de?subject=TED
   2. http://www.bahnland-bayern.de/
   3. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:112778-2015:TEXT:DE:HTML
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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