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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Chemnitz
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 449452-2018 (ID: 2018101309421918212)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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DE-Chemnitz: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
2018/S 198/2018 449452
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
müssen.
Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
aufweist.
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
Am Rathaus 2
Chemnitz
09111
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
Telefon: +49 371400080
E-Mail: [1]friedbert.straube@vms.de
Fax: +49 3714000899
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.vms.de
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Andere: Zweckverband
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen im "Chemnitzer Modell"
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60210000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Eisenbahnverkehr
Straßenbahnverkehr
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED4
Hauptort der Ausführung:
Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Veröffentlichung bzw. Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 VO (EG)
1370/2007 über die beabsichtigte Direktvergabe der folgenden
Leistungen:
Folgende Leistungen sollen ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019
direkt vergeben werden:
Linie C 11 Chemnitz Hbf. Chemnitz Zentralhaltestelle Altchemnitz
Stollberg voraussichtlich ab Jahresfahrplan 2023 (d. h. ab
Fahrplanwechsel im Dezember 2022) Verlängerung von Stollberg bis
Oelsnitz (Erzgebirge), sofern die bauseitigen Voraussetzungen vorliegen
Montags bis freitags im 1/2-Stunden-Takt Samstags im 1/2- bzw.
1-Stunden-Takt sonn- und feiertags im 1-Stunden-Takt Chemnitz Hbf.
Stollberg: 496 000 Zug-km davon BOStrab: 146 000 Zug-km Chemnitz Hbf.
Oelsnitz (Erzgebirge): 721 000 Zug-km davon BOStrab: 146 000 Zug-km,
Linie C 13 Burgstädt Chemnitz Hbf. Chemnitz Zentralhaltestelle
Chemnitz Technopark Thalheim Aue täglich im 1-Stunden-Takt 886 000
Zug-km davon BOStrab: 59 000 Zug-km Voraussetzung für die
Betriebsaufnahme der Teilstrecke Chemnitz Technopark Aue ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2019 ist, dass zu diesem Zeitpunkt die
bauseitigen Voraussetzungen vorliegen,
Linie C 14 Mittweida Chemnitz Hbf. Chemnitz Zentralhaltestelle
Chemnitz Technopark Thalheim Täglich im 1-Stunden-Takt (zwischen
Chemnitz Technopark und Thalheim nur montags bis samstags zur
Verdichtung der Linie C 13 auf 1/2-Stunden-Takt) 482 000 Zug-km davon
BOStrab: 53 000 Zug-km,
Linie C 15 Hainichen Chemnitz Hbf. Chemnitz Zentralhaltestelle
Chemnitz Technopark täglich im 1-Stunden-Takt 380 000 Zug-km davon
BOStrab: 44 000 Zug-km Folgende Leistungen sollen ab dem Zeitpunkt, in
dem die bauseitigen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung
vorliegen direkt vergeben werden:
Linie C 12 Chemnitz Hbf. Chemnitz-Center Limbach Oberfrohna
voraussichtlich ab Jahresfahrplan 2030 (d. h. ab Fahrplanwechsel im
Dezember 2029; ggf. in Teilabschnitten auch früher) montags bis
freitags im 1/2-Stunden-Takt samstags im 1/2- bzw. 1-Stunden-Takt sonn-
und feiertags im 1-Stunden-Takt 352 000 Zug-km davon BOStrab: 150 000
Zug-km,
Linie CB 2 / 523 Stollberg St. Egidien ( Glauchau) Voraussichtlich
ab Jahresfahrplan 2023 (d. h. ab Fahrplanwechsel im Dezember 2022)
Veränderung des Linienweges: Oelsnitz (Erzgebirge), St. Egidien
Glauchau mit Erweiterung des Betriebsprogramms Montags bis freitags im
1-Stunden-Takt Samstags, sonn- und feiertags im 2-Stunden-Takt
Stollberg St. Egidien ( Glauchau) 190 000 Zug-km Ab Veränderung des
Linienweges 174 000 Zug-km.
Die Verkehrsleistungsanteile auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz sind
überwiegend entsprechend der Verordnung über den Bau und Betrieb der
Straßenbahnen (BOStrab) zu erbringen, außerhalb des Gebiets der Stadt
Chemnitz überwiegend entsprechend der Eisenbahn-Bau- und
Betriebsordnung (EBO).
Optional sollen folgende Leistungen direkt vergeben werden:
Option 1: Verlängerung der Linie C 14 bis Döbeln Zusätzlich 327 000
Zug-km
Option 2: Die folgenden Leistungen aus dem Erzgebirgsnetz sollen
optional in das Chemnitzer Modell integriert werden, wenn die Hierfür
erforderlichen baulichen Maßnahmen gegebenenfalls vorzeitig fertig
gestellt werden können:
Linie RB 80 / C 17 Chemnitz Hbf. Flöha Zschopau
Annaberg-Buchholz Süd Cranzahl Täglich im 1-Stunden-Takt (zwischen
Annaberg-Buchholz Süd und Cranzahl nur 2-Stunden-Takt)
859 000 Zug-km,
Linie RB 81 / C 16 Chemnitz Hbf. Flöha Pockau-Lengefeld
Olbernhau-Grünthal Täglich im 1-Stunden-Takt 689 000 Zug-km.
Option 3: Die gerade genannten Leistungen (Linie RB 80 und Linie RB 81)
aus dem Erzgebirgsnetz sollen frühestens ab dem Fahrplanwechsel im Juni
2021 direkt vergeben werden, wenn Andere Vergabeoptionen im Ergebnis
nicht mit einem Zuschlag abgeschlossen werden können.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 15/12/2019
Laufzeit in Monaten: 120
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
1) Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
Sachsen Standort Leipzig, Postfach 101364, 04013 Leipzig,
Telefon: +49 3419773800, Fax: +493419771049
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen) geregelt. Zu den
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB Hingewiesen. Insbesondere gelten
die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/10/2018
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2. http://www.vms.de/
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