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Ausschreibung: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung - DE-Chemnitz
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Dokument Nr...: 449452-2018 (ID: 2018101309421918212)
Veröffentlicht: 13.10.2018
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  DE-Chemnitz: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
   2018/S 198/2018 449452
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Standardformular für Bekanntmachungen gemäß Artikel 7.2 der Verordnung
   1370/2007, die innerhalb eines Jahres vor dem Beginn des
   Ausschreibungsverfahrens oder der direkten Auftragsvergabe im
   Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden
   müssen.
   Die zuständigen Behörden können beschließen, diese Informationen nicht
   zu veröffentlichen, wenn der öffentliche Dienstleistungsauftrag eine
   jährliche öffentliche Personenverkehrsleistung von weniger als 50000 km
   aufweist.
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen
   Am Rathaus 2
   Chemnitz
   09111
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Verkehrsverbund Mittelsachsen GmbH
   Telefon: +49 371400080
   E-Mail: [1]friedbert.straube@vms.de
   Fax: +49 3714000899
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vms.de
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Andere: Zweckverband
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen im "Chemnitzer Modell"
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Eisenbahnverkehr
   Straßenbahnverkehr
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DED4
   Hauptort der Ausführung:
   Gebiet des Verkehrsverbundes Mittelsachsen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Veröffentlichung bzw. Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 VO (EG)
   1370/2007 über die beabsichtigte Direktvergabe der folgenden
   Leistungen:
   Folgende Leistungen sollen ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2019
   direkt vergeben werden:
    Linie C 11 Chemnitz Hbf.  Chemnitz Zentralhaltestelle  Altchemnitz
    Stollberg voraussichtlich ab Jahresfahrplan 2023 (d. h. ab
   Fahrplanwechsel im Dezember 2022) Verlängerung von Stollberg bis
   Oelsnitz (Erzgebirge), sofern die bauseitigen Voraussetzungen vorliegen
   Montags bis freitags im 1/2-Stunden-Takt Samstags im 1/2- bzw.
   1-Stunden-Takt sonn- und feiertags im 1-Stunden-Takt Chemnitz Hbf. 
   Stollberg: 496 000 Zug-km davon BOStrab: 146 000 Zug-km Chemnitz Hbf. 
   Oelsnitz (Erzgebirge): 721 000 Zug-km davon BOStrab: 146 000 Zug-km,
    Linie C 13 Burgstädt  Chemnitz Hbf.  Chemnitz Zentralhaltestelle 
   Chemnitz Technopark  Thalheim  Aue täglich im 1-Stunden-Takt 886 000
   Zug-km davon BOStrab: 59 000 Zug-km Voraussetzung für die
   Betriebsaufnahme der Teilstrecke Chemnitz Technopark  Aue ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2019 ist, dass zu diesem Zeitpunkt die
   bauseitigen Voraussetzungen vorliegen,
    Linie C 14 Mittweida  Chemnitz Hbf.  Chemnitz Zentralhaltestelle 
   Chemnitz Technopark  Thalheim Täglich im 1-Stunden-Takt (zwischen
   Chemnitz Technopark und Thalheim nur montags bis samstags zur
   Verdichtung der Linie C 13 auf 1/2-Stunden-Takt) 482 000 Zug-km davon
   BOStrab: 53 000 Zug-km,
    Linie C 15 Hainichen  Chemnitz Hbf.  Chemnitz Zentralhaltestelle 
   Chemnitz Technopark täglich im 1-Stunden-Takt 380 000 Zug-km davon
   BOStrab: 44 000 Zug-km Folgende Leistungen sollen ab dem Zeitpunkt, in
   dem die bauseitigen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung
   vorliegen direkt vergeben werden:
    Linie C 12 Chemnitz Hbf.  Chemnitz-Center  Limbach  Oberfrohna
   voraussichtlich ab Jahresfahrplan 2030 (d. h. ab Fahrplanwechsel im
   Dezember 2029; ggf. in Teilabschnitten auch früher) montags bis
   freitags im 1/2-Stunden-Takt samstags im 1/2- bzw. 1-Stunden-Takt sonn-
   und feiertags im 1-Stunden-Takt 352 000 Zug-km davon BOStrab: 150 000
   Zug-km,
    Linie CB 2 / 523 Stollberg  St. Egidien ( Glauchau) Voraussichtlich
   ab Jahresfahrplan 2023 (d. h. ab Fahrplanwechsel im Dezember 2022)
   Veränderung des Linienweges: Oelsnitz (Erzgebirge),  St. Egidien 
   Glauchau mit Erweiterung des Betriebsprogramms Montags bis freitags im
   1-Stunden-Takt Samstags, sonn- und feiertags im 2-Stunden-Takt
   Stollberg  St. Egidien ( Glauchau) 190 000 Zug-km Ab Veränderung des
   Linienweges 174 000 Zug-km.
   Die Verkehrsleistungsanteile auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz sind
   überwiegend entsprechend der Verordnung über den Bau und Betrieb der
   Straßenbahnen (BOStrab) zu erbringen, außerhalb des Gebiets der Stadt
   Chemnitz überwiegend entsprechend der Eisenbahn-Bau- und
   Betriebsordnung (EBO).
   Optional sollen folgende Leistungen direkt vergeben werden:
   Option 1: Verlängerung der Linie C 14 bis Döbeln Zusätzlich 327 000
   Zug-km
   Option 2: Die folgenden Leistungen aus dem Erzgebirgsnetz sollen
   optional in das Chemnitzer Modell integriert werden, wenn die Hierfür
   erforderlichen baulichen Maßnahmen gegebenenfalls vorzeitig fertig
   gestellt werden können:
    Linie RB 80 / C 17 Chemnitz Hbf.  Flöha  Zschopau 
   Annaberg-Buchholz Süd  Cranzahl Täglich im 1-Stunden-Takt (zwischen
   Annaberg-Buchholz Süd und Cranzahl nur 2-Stunden-Takt)
   859 000 Zug-km,
    Linie RB 81 / C 16 Chemnitz Hbf.  Flöha  Pockau-Lengefeld 
   Olbernhau-Grünthal Täglich im 1-Stunden-Takt 689 000 Zug-km.
   Option 3: Die gerade genannten Leistungen (Linie RB 80 und Linie RB 81)
   aus dem Erzgebirgsnetz sollen frühestens ab dem Fahrplanwechsel im Juni
   2021 direkt vergeben werden, wenn Andere Vergabeoptionen im Ergebnis
   nicht mit einem Zuschlag abgeschlossen werden können.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 15/12/2019
   Laufzeit in Monaten: 120
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:
   1) Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion
   Sachsen  Standort Leipzig, Postfach 101364, 04013 Leipzig,
   Telefon: +49 3419773800, Fax: +493419771049
   Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen) geregelt. Zu den
   Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur
   Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB Hingewiesen. Insbesondere gelten
   die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. § 160 Abs. 3 GWB lautet:
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/10/2018
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