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Ausschreibung: Geschwindigkeitskontrollkameras - DE-Bad Saulgau
Geschwindigkeitskontrollkameras
Dokument Nr...: 450529-2018 (ID: 2018101609171319674)
Veröffentlicht: 16.10.2018
*
  DE-Bad Saulgau: Geschwindigkeitskontrollkameras
   2018/S 199/2018 450529
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Bad Saulgau
   Oberamteistraße 11
   Bad Saulgau
   88348
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Ordnungsamt
   E-Mail: [1]Saulgau-Blitzer@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE149
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.bad-saulgau.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYX34/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Menold Bezler Rechtsanwälte
   Rheinstahlstraße 3
   Stuttgart
   70469
   Deutschland
   E-Mail: [4]Saulgau-Blitzer@menoldbezler.de
   NUTS-Code: DE111
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [5]http://www.menoldbezler.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Stadt Bad Saulgau  Geschwindigkeitsmesseinrichtungen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 848/2018
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34971000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Bad Saulgau beabsichtigt, die Lieferung und Aufstellung von
   Säulen zur Geschwindigkeitsüberwachung (inkl. baulicher Installation)
   zu beauftragen.
   Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
    Lieferung von sechs Messsäulen inklusive Blitzeinrichtung zur
   stationären Geschwindigkeitsüberwachung beider Fahrtrichtungen,
    Aufstellung und Montage der stationären Anlagen an den vorgegebenen
   Standorten einschließlich der notwendigen Tiefbaumaßnahmen,
    Lieferung von 2 Messsystemen mit berührungsfreier (non-invasiver)
   Messtechnik (Laserscanner) einschließlich Bedien- und Transportzubehör,
   Erstinstallation und Inbetriebnahme,
    Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlage,
    jährliche Service- und Wartungsleistungen für die
   Überwachungsanlagen,
    optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit
   einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE149
   Hauptort der Ausführung:
   Stadtgebiet Bad Saulgau und Gemeindegebiet Herbertingen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des mit der Zuschlagserteilung zustande gekommenen Vertrags
   zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind folgende vom
   Auftragnehmer zu erbringende Leistungen:
   a) Lieferung von 6 fabrikneuen Säulen nach näheren Maßgaben der
   Leistungsbeschreibung. Die Säulen müssen die baulichen Voraussetzungen
   zur beidseitigen Geschwindigkeitsüberwachung erfüllen. Für die 6 Säulen
   sind 2 Blitzeinrichtungen zu liefern. Diese werden dann wechselweise in
   den Säulen verbaut;
   b) Aufstellung und Montage der Säulen einschließlich der notwendigen
   baulichen Maßnahmen (z. B. Gründung- und Fundamentarbeiten inklusive
   ggf. einer Pflasterung einer Servicefläche von ca. 1 m^2 um die Säule,
   Verkehrssicherung) nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung;
   c) Lieferung von zwei fabrikneuen
   Laserscanner-Geschwindigkeitsmessgeräten (im Folgenden kurz
   Laserscanner genannt) inklusive Kamera, einschließlich Bedien- und
   Transportzubehör für den stationären Einsatz in den Säulen mit
   neuester, durch die PTB zugelassener Einrichtungssoftware zur
   Geschwindigkeitsüberwachung, welche mindestens 2 Fahrspuren mit einer
   Breite von bis zu 4 m überwachen können. Erstmontage und Inbetriebnahme
   erfolgen nach Absprache mit dem Auftraggeber nach näherer Maßgabe der
   Leistungsbeschreibung. Es müssen unterschiedliche Grenzwerte für
   verschiedene Fahrzeugklassen und Tageszeiten eingestellt werden können.
   Das Messgerät muss die Fahrzeugklassen im Wesentlichen selbst
   unterscheiden können;
   d) Schulungsleistungen zur Bedienung der Überwachungsanlagen;
   e) Service- und Wartungsleistungen für die Überwachungsanlagen (u. a.
   jährliche Eichung und Wartung des Messsystems und der Messplätze,
   inklusive Röhrentausch);
   f) Bediensoftware zur Einstellung der Messeinrichtungen;
   g) optional anzubieten ist die Ausstattung der Messeinrichtungen mit
   einer Alarmeinrichtung (z. B. Schüttelsensor), die bei
   Gewalteinwirkungen eine Meldung an die Stadtverwaltung oder die Polizei
   gibt.
   Die näheren Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus den
   Vergabeunterlagen, insbesondere aus der Leistungsbeschreibung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 03/12/2018
   Ende: 30/06/2019
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Optional anzubieten ist die Ausrüstung der Messsäulen mit einer
   Alarmeinrichtung
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   1) Vorbemerkung
   Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
   nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
   sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaften vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
   seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
   rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
   bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
   unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
   anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
   Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
   entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt
   wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner
   Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3)
   hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
   sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
   für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
   Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
   Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
   III.1.3) entsprechend.
   2) Vorzulegenden Nachweise, Erklärungen und Dokumente
   Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
   Ausschlussgründe einzureichen:
   (1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
   vorliegen,
   (2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
   GWB,
   (3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Erklärungen über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3
   Geschäftsjahren;
   (2) Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit
   einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR oder Erklärung einer
   Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfalle einen entsprechenden
   Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Für Bewerbergemeinschaften gilt:
   Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die
   Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
   unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
   (1) plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der
   Bewerbergemeinschaft;
   (2) Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft;
   (3) Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der
   Bewerbergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich
   vertritt;
   (4) Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit
   uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
   (5) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im
   Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
   Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
   Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
   allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
   hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
   von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
   2) Die Vergabeunterlagen sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse abrufbar. Unter der in Ziffer I.3) angegebenen
   Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie
   aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
   Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
   sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
   Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob
   seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur
   Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags
   zu beachten sind;
   3) Interessenten haben die Möglichkeit, sich zu registrieren.
   Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher
   Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur
   Registrierung besteht nicht.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZYX34
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
   Durlacher Allee 100
   Karlsruhe
   76137
   Deutschland
   Fax: +49 721926-3985
   Internet-Adresse: [6]www.rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein;
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat;
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote
   für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem
   Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für
   Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung
   zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
   Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
   durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax
   oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2018
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   1. mailto:Saulgau-Blitzer@menoldbezler.de?subject=TED
   2. http://www.bad-saulgau.de/
   3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZYX34/documents
   4. mailto:Saulgau-Blitzer@menoldbezler.de?subject=TED
   5. http://www.menoldbezler.de/
   6. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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