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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen - DE-Wasserburg
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Dokument Nr...: 451724-2018 (ID: 2018101609375920860)
Veröffentlicht: 16.10.2018
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  DE-Wasserburg: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
   2018/S 199/2018 451724
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Gemeinde Wasserburg (Bodensee)
   Lindenplatz 1
   Wasserburg (Bodensee)
   88142
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Kämmerei
   Telefon: +49 8382985320
   E-Mail: [1]kaemmerei@wasserburg-bodensee.de
   Fax: +49 8382985313
   NUTS-Code: DE212
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.deutsche-evergabe.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]http://www.deutsche-evergabe.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33BE784C-AA
   98-4961-AD42-80F0A5D4878B
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]http://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/33BE784C-AA
   98-4961-AD42-80F0A5D4878B
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Objektplanungsleistungen (Lph. 1-9  stufenweise)  Neubau Kindergarten
    Wasserburg/Hattnau
   Referenznummer der Bekanntmachung: 18/4233
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71240000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen
   nach den Leistungsphasen (Lph. 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) für den
   Neubau eines zweigruppigen Kindergartens mit 50 Betreuungsplätzen in
   Wasserburg/Hattnau
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   71240000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE212
   Hauptort der Ausführung:
   In den Vergabeunterlagen aufgeführt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Objektplanungsleistungen
   nach den Leistungsphasen (Lph. 1 bis 9 (im Sinne des § 3 HOAI) für den
   Neubau eines zweigruppigen Kindergartens mit 50 Betreuungsplätzen in
   Wasserburg/Hattnau
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Qualifikation und Erfahrung der
   Projektleitung / Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Organisation des Projektteams / Gewichtung:
   25
   Qualitätskriterium - Name: Kosten- und Terminsicherungskonzept /
   Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Schulungskonzept / Gewichtung: 25
   Kostenkriterium - Name: Nebenkostensatz ohne %-Zeichen / Gewichtung:
   100
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/03/2019
   Ende: 31/12/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit
   erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit
   die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe
   gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Objektplanungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit
   erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit
   die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe
   gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um
   solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den
   Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bewerbers zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
    § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
    § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
    § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
    § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
    § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
    § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
    § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
    den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
    Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
    den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels). Eigenerklärung,
   dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben
   sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs.
   4 GWB). Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
    weder das Unternehmen des Bewerbers noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
    das Unternehmen des Bewerbers nicht zahlungsunfähig ist/sind, über
   das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
    weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
    das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
   Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers
   a) mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für
   Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR
   für sonstige Schäden;
   b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem
   Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
   Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
   Versicherungsunternehmens. Im Falle von geringeren Versicherungssummen
   oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter
   a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in
   einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates
   des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen)
   einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung
   an vorstehenden Anforderungen unter a)-b) angepasst werden wird. Die
   Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten
   Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bewerbergemeinschaften
   sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende
   Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die vorstehenden Anforderungen unter a.-b. sind Mindestanforderungen an
   die Berufshaftpflichtversicherung. Die Bewerber haben daher das
   Formblatt Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage TW4)
   auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten
   (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber,
   geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des
   Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   (2015-2017) ersichtlich sind. Für alle Bewerber gilt, dass nur solche
   Beschäftigte (w/m) und Führungskräfte (w/m) anzugeben sind, die über
   ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt
   oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.
   Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von mindestens 2
   Beschäftigten/Führungskräften (zusammengerechnet) in jedem der letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2015-2017), die jeweils über ein
   Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt,
   Ingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen. Bei
   Bewerbergemeinschaften sind je abgeschlossenem Geschäftsjahr
   (2015-2017) die jeweiligen jährlichen Mittel der Beschäftigten der
   Bewerbergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; entsprechendes gilt für
   die jeweiligen jährlichen Mittel der Führungskräfte. Bei
   Bewerbergemeinschaften ist die Summe maßgeblich für die Einhaltung der
   vorgenannten Mindestanforderung. Die Bewerber haben daher das Formblatt
   Technische Fachkräfte (Anlage TW5) auszufüllen und als Bestandteil
   des Teilnahmeantrags einzureichen. Eigenerklärungen über nachfolgend
   näher bezeichnete 2 Referenzprojekte, mit Angabe von
    einer Projektbezeichnung,
    Name/Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojekts,
    Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners des
   Referenzgebers, der die Angaben des Bewerbers zu diesem Referenzprojekt
   bestätigen kann; und
    Beschreibung des Projekts hinsichtlich der Bauaufgabe, Baukosten,
   Größe (Angabe von BGF und NUF) und Bauzeit, Höhe der Fördermittel in
   EUR und Prozent der förderfähigen Kosten sowie der dabei erbrachten
   Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bewerbers
   beim Referenzgeber zu überprüfen. Bei Bewerbergemeinschaften muss klar
   erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
   Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen
   erfüllenden Referenzprojekte der Mitglieder werden der
   Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Es werden ausschließlich die ersten
   beiden (2) zu nennenden Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz
   ist ein zusätzliches Projektblatt (maximal 1 einseitig bedruckte
   DIN-A-4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet. Sollten
   an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden
   (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder
   ähnliches), werden diese nicht berücksichtigt. Werden nicht alle
   Mindestanforderungen nach dem nachfolgenden Kapitel a. erfüllt, wird
   das hiervon betroffene Referenzprojekt in der Auswahl der Bewerber, die
   zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV), nicht gewertet.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   a) Inhalt, Art und Anzahl der Referenzprojekte: Folgende
   Mindestanforderungen nach Inhalt, Art und Anzahl der Referenzprojekte
   gelten: Mindestens 1, höchstens 2 angegebene geeignete
   Referenzprojekt(e) des Bewerbers über vergleichbare
   Architektenleistungen. Die Vergleichbarkeit ist vorliegend nur bei
   Architektenleistungen gegeben, wenn diese gleichzeitig
    die Planung der Erweiterung und / oder der Sanierung eines
   Bestandgebäudes und/oder die Planung eines Neubaus betrifft,
    eine Baumaßnahme mit öffentlichen Fördermitteln betrifft, die
   mindestens anteilig, mit mindestens 30 % der förderfähigen Kosten und
   mindestens 800 000 EUR öffentlichen Fördermitteln gefördert worden ist;
   und
    die Leistungsstufen 1 bis 9 der HOAI umfasst; wobei der Beginn der
   Leistungsphase 1 nicht älter als vor dem 1.1.2013 begonnen worden sein
   darf. Außerdem müssen die Leistungsphase 1 bis 8 in dem Zeitraum vom
   1.1.2013 bis 7.11.2018 erbracht worden sein und mit der Leistungsphase
   9 muss in diesem Zeitraum begonnen worden sein.
   b) Auswahlkriterien für die Referenzprojekte: Bei Erfüllung eines oder
   mehrerer der nachfolgend genannten Auswahlkriterien, zu denen der
   Bewerber entsprechende Eigenerklärungen zu machen hat, erhält ein die
   Mindestanforderungen gemäß vorstehendem Kapitel a. erfüllendes
   Referenzprojekt hinsichtlich der Bewerberauswahl folgende Punkte: Das
   Referenzprojekt beinhaltet die Planung eines Baus als Begegnungsstätte
   für Menschen, mit einer bestimmten Nutzungsfläche: o Größer 0 m^2 und
   bis maximal 500 m^2 : 1 Punkt; o Größer 500 m^2 und bis maximal 1 000
   m^2 : 2 Punkte; o Größer 1 000 m^2 : 3 Punkte Insgesamt können also für
   die beiden Referenzprojekte bis maximal 6 Punkte (3+3) erzielt werden.
   Die Bewerber haben das Formblatt Referenzprojekte (Anlage TW6) für
   die beiden Referenzprojekte auszufüllen und als Bestandteil des
   Teilnahmeantrags einzureichen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Der Bieter/die Bietergemeinschaft sichert zu, im Falle der
   Auftragserteilung, während der Projektlaufzeit einen
   projektverantwortlichen Projektleiter und einen stellvertretenden
   Projektleiter einzusetzen, die zum Zeitpunkt das Ablaufs der Frist zur
   Abgabe der Erstangebote über mindestens 10 Jahre (Projektleiter) bzw.
   mindestens 5 Jahre (stellvertretender Projektleiter) jeweils über
   Leitungserfahrung von Projekten vergleichbarer Größenordnung verfügen
   und dabei für die Personaleinsatzplanung im Projekt und die Einhaltung
   der Projektbudgets verantwortlich waren.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gefordert wird eine Eigenerklärung, dass der Bewerber unabhängig von
   Ausführungs- und Lieferinteressen im Sinne des § 73 Abs. 3 VgV handeln
   wird. Die Bewerber haben das Formblatt Unabhängigkeitserklärung
   (Anlage TW7) auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags
   einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formblatt von jedem
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen. Der Auftragnehmer
   verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten
   und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der Technik entsprechend
   durch technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) sicherzustellen.
   Der Auftragnehmer wird dafür eine Datenschutzvereinbarung mit der
   Gemeinde Wasserburg (Bodensee) abschließen.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/11/2018
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 16/11/2018
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
   Maximilianstr. 39
   München
   80538
   Deutschland
   Telefon: +49 8921762411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
    der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
    mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB
   bleibt unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/10/2018
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   3. http://www.deutsche-evergabe.de/
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