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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-Dortmund
Arzneimittel
Dokument Nr...: 543333-2018 (ID: 2018121109135018125)
Veröffentlicht: 11.12.2018
*
DE-Dortmund: Arzneimittel
2018/S 238/2018 543333
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
AOK Nordwest Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
Dortmund
44269
Deutschland
Kontaktstelle(n): Unternehmensbereich Ambulante Versorgung
E-Mail: [1]openhouse@nw.aok.de
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVJ/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Open-House: Adalimumab
Referenznummer der Bekanntmachung: 2018-12-07-NW-DAH
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach
§ 130a Abs. 8 SGB V über den Wirkstoff Adalimumab (ATC L04AB04) im
Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe
einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen
Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten
pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer
Unternehmen der Abschluss eines Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB
V über die genannten Wirkstoffe angeboten.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines
einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und
interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften
pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss eines Rabattvertrages nach §
130a Abs. 8 SGB V über die genannten Wirkstoffe angeboten.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend beträgt
die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2019
Ende: 31/01/2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §
123, 124 GWB;
(2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister
oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der
Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom
Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb
Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares
Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter
Übersetzung einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in
angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als
Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie
eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen,
dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter keinen
solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er
innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine
Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und
den Nachweis vorlegen wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des
Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für
medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die
Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische
Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei
müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen
Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel
ergeben:
a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels;
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem
Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten
pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und
Angabe des Grundes dieser Berechtigung);
c) Darreichungsform;
d) Wirkstoff/-kombination;
e) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle
zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a)
bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der
AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht
und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche
Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß
Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist,
hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen
durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des
Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche
Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil
(AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit
pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen
werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als
pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel
bezieht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 99
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/11/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/12/2018
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die
Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie (20014/24/EU) bzw. des Vergaberechts.
Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten
Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines
entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die
Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen
Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren, sind
einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der
Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung,
insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen,
soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit
nicht verbunden;
2) Die unter II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu
verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes
auszufüllen;
3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1)
genannte E-Mail-Adresse die Rabattvereinbarung anfordern, nachdem sie
dort die sonstigen Teilnahmeunterlagen eingereicht haben. Die sonstigen
Teilnahmeunterlagen können sofern ein Formblatt existiert auf der
Internetseite [4]www.dtvp.de heruntergeladen werden. Voraussetzung für
den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte
pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen
vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedem
pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt
und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des
Rabattvertrages dokumentiert, wird ein Rabattvertrag angeboten. Eine
Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit
und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle
Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt;
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.2.2019. Davon ausgehend
beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK Nordwest Die
Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der
open-house-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die
Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens
abzuschließen. Sollte die AOK Nordwest Die Gesundheitskasse während
der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen
die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge
entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK
Nordwest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis 10
Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden
Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden
gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen
regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu
informieren;
5) Vor dem Hintergrund der bis zum Ablauf der Angebotsfrist am
30.11.2020 jederzeit möglichen Angebotsabgabe (Vertragsbeitritt) ist es
zu verstehen, dass der Termin in Ziffer IV.2.7) am 10.12.2018
(Bedingung für die Öffnung der zeitlich erstmöglichen Angebote)
zeitlich vor der in Ziffer IV.2.2) festgelegten Angebotsfrist (Frist
für die zeitlich letztmögliche Angebotsabgabe) liegt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYUVJ
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs. C-410/14 stellt der
Abschluss der Verträge keine Vergabeöffentlicher Aufträge im Sinne der
Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie
bzw. das GWB-Vergaberecht nicht anwendbar sind.
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für
anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
§ 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax
oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) § 135 GWB:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1)
gegen § 134 verstoßen hat oder 2) einen öffentlichen Auftrag
unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach
Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis
des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder
zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
§ 168 GWB:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/12/2018
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2. http://www.aok.de/
3. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKYUVJ/documents
4. http://www.dtvp.de/
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