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Ausschreibung: Industrielle Maschinen - DE-Kaiserslautern
Industrielle Maschinen
Dokument Nr...: 552413-2018 (ID: 2018121509065127611)
Veröffentlicht: 15.12.2018
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DE-Kaiserslautern: Industrielle Maschinen
2018/S 242/2018 552413
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Institut für Verbundwerkstoffe GmbH
Erwin-Schrödinger-Str. 58
Kaiserslautern
67663
Deutschland
Kontaktstelle(n): Kunz Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB,
Rechtsanwältin Katharina Strauß
Telefon: +49 261/301326
E-Mail: [1]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de
Fax: +49 261/301332
NUTS-Code: DEB32
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.ivw.uni-kl.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://www.subreport.de/E27893669
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://www.subreport.de/E27893669
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Forschungsinstitut
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Faserverbundforschung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung einer Laseranlage
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42000000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung einer Anlage zum automatisierten und wirtschaftlichen
Bearbeiten von Faserverstärkten Composite Bauteilen mittels
Lasertechnik (Neugerät)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB32
Hauptort der Ausführung:
Kaiserslautern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung einer Anlage zum
automatisierten und wirtschaftlichen Bearbeiten von faserverstärkten
Composite Bauteilen. Die zu liefernde Anlage hat die Aufgabe mittels
eines Lasers Verbundwerkstoffbauteile mit unterschiedlichen Matrices
und Füllstoffen zu Schneiden. Die Anlage muss in der Lage sein ebene
Bleche, sowie, optional dreidimensionale Bauteile bearbeiten zu können.
Gefordert ist die Lieferung eines aufeinander abgestimmten Systems,
inklusive aller erforderlichen Bestandteile insbesondere auch
Arbeitsschutzrelevanter Komponenten wie Laserschutz und Absaugung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 500 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
In Position 2.0 (Metallbearbeitung), 3.0
(Kunststoff-Glasfaser-Bearbeitung), 4.4, 5.2, 9.0 (Wartung und
Instandhaltung) des Leistungsverzeichnisses werden optionale Leistungen
abgefragt, die unter einem Mittelvorbehalt stehen.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst
in der aufgeführten Reihenfolgeabgeheftet abgegeben werden. Bei
mehreren Unternehmen (Bietergemeinschaften) sollte auf eine
entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage
1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1) Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister, nicht älter als 3
Monate (Stichtag: Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2);
2) Eigenerklärung zur Eignung, u.a. Angaben zum Unternehmen und
Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Anlage 4);
3) Erklärung Antikorruption (Anlage 5);
4) Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 6), falls erforderlich.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt
erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der
aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren
Leistungen in den letzten dreiabgeschlossenen Geschäftsjahren (Anlage
7).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im
Falle einer Bietergemeinschaft durch die Bietergemeinschaft insgesamt
erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied
der Bietergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise
erbringt.
Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten
Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1) Aussagekräftige Darstellung von 3 Referenzen über vergleichbare
Lieferungen (Anlage 8);
2) Erklärung über die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens im Zeitraum von 2015 bis 2017 (Anlage 9).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Es sind mindestens 3 vergleichbare Referenzen nachzuweisen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Bieter haben die Erklärungen zur Mindestentlohnung nach § 19 Abs. 1
MiLoG (Anlage 11) und zur Tariftreuenach § 3 LTTG (Anlage 10)
abzugeben. Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied beide
Erklärungen abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmern im Wege der
Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen
abzugeben.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/02/2019
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/02/2019
Ortszeit: 11:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter (Subreport) herunter geladen
werden;
b) Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber
vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür
vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu
unterschreiben;
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bieters an
seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen
dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagensind
unzulässig. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in
elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose
Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers
gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen;
d) Fragen sind ausschließlich per E-Mail an
[5]katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de zu senden.
Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet;
mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch
erteilt werden, nicht verbindlich.
2) Bietergemeinschaften
a) Für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft sind die unter Ziffer
III.1.1) und III. 2)aufgeführten Erklärungen und Nachweise
beizubringen;
b) Liegt bei einem Mitglied einer Bietergemeinschaft ein zwingender
Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund
nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden;
c) Bei Bietergemeinschaften ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu
benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist
darzustellen.
3) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
a) Beabsichtigen Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle sowie
die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses
Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei
diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder
ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses
Unternehmen ersetzt werden;
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen
werden sollen, sind die unter Ziffer III.1.1) und III.2) aufgeführten
Unterlagen und Nachweise einzureichen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten des
anderen Unternehmens zur Verfügung stellen, hat er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem
Teilnahmeantragvorzulegen.
4) Unteraufträge (§ 36 VgV)
a) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bieter
die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und
soweit bekannt die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu
benennen;
b) Der Bieter hat mit dem Angebot die Eigenerklärung zur Eignung gemäß
Ziffer III.1.1) und III.2) für den Unterauftragnehmer vorzulegen;
c) Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen
Unternehmen zur Verfügung stellen, hat er vor Zuschlagserteilung
unaufgefordert als Verpflichtungserklärung vorzulegen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft- und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [6]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 GWB Fassung 2016 gelten nachfolgende Fristen für
Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragstellen den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt
unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr,
Landwirtschaft- und Weinbau
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
Telefon: +49 6131162234
E-Mail: [7]vergabekammer@mwvlw.rlp.de
Fax: +49 6131162113
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/12/2018
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2. http://www.ivw.uni-kl.de/
3. https://www.subreport.de/E27893669
4. https://www.subreport.de/E27893669
5. mailto:katharina.strauss@kunzrechtsanwaelte.de?subject=TED
6. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
7. mailto:vergabekammer@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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