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Ausschreibung: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung - DE-Eschborn
Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
Dokument Nr...: 552998-2018 (ID: 2018121509170528181)
Veröffentlicht: 15.12.2018
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  DE-Eschborn: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung
   2018/S 242/2018 552998
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   AOK  Die Gesundheitskasse in Hessen
   Kölner Str. 8
   Eschborn
   65760
   Deutschland
   E-Mail: [1]Praevention_Pflege@he.aok.de
   NUTS-Code: DE7
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse:
   [2]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven
   tion/index.html
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
   Auskünfte sind erhältlich unter:
   [3]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven
   tion/index.html
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss einer nicht
   exklusiven Vereinbarung z. Zwecke der Förderung v.
   Präventionsleistungen i. S. des §5 SGB XI im Rahmen eines sogen.
   Open-House-Modells.
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   75300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Grundlage des Qualifizierungsmoduls Gewaltprävention  Schutz- und
   Interventionstechniken  sind:
    Hilfen zur Situationseinschätzung/Abwägungsprozess der Notwendigkeit
   einer Maßnahme,
    Stufenprogramm von schonenden Interventionstechniken,
    Strukturiertes Vorgehen in Krisensituationen,
    Schutztechniken.
   (1) Ziele:
    Lernt eine adäquate Begleitung des Betroffenen während der Maßnahme
   und gezielte Unterstützung bei der Wiedererlangung der Selbstkontrolle
   und Nachsorge für alle Beteiligten kennen,
    erkennt Krisensituationen und erlernt verschiedene
   Reaktionsmöglichkeiten,
    erlernt Schutztechniken.
   (2) Methoden:
    Präsentation (theoretische Grundlagen),
    Reflexion,
    Praktische Übungen, Fallarbeit und Rollenspiel.
   [4]https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praeven
   tion/index_21399.html#schutz
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert II.1.6)Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein II.2)Beschreibung II.2.1)Bezeichnung des Auftrags: II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s) II.2.3)Erfüllungsort NUTS-Code: DE7 II.2.4)Beschreibung der Beschaffung: Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zum Vertrag angeboten. II.2.5)Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6)Geschätzter Wert II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2019 Ende: 31/12/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11)Angaben zu Optionen Optionen: nein II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14)Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1)Teilnahmebedingungen III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: 1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit; 2) Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate) vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben ein Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes und eine beglaubigte deutsche Übersetzung einzureichen; 3) Interessensbekundung zum Abschluss eines Vertrages. III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Versicherungspolice einer Betriebshaftpflicht-/ Haftpflichtversicherung für Sach-, Vermögens- und Personenschäden in branchenüblicher Höhe in Kopie. III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Abschlusszeugnis als Nachweis der Qualifizierung des einzusetzenden Dozenten/- der einzusetzenden Dozentin in Kopie Die eingesetzte Dozentin / der eingesetzte Dozent müssen zur Erbringung des zugrundeliegenden Auftrages Modul Deeskalation und Gewaltprävention über folgende Qualifikation verfügen: 1) Grundqualifikation bei Gewaltprävention Schutz- und Interventionstechniken : Pädagogische Fachkraft, Pflegefachkraft, Heilerziehungspfleger/in oder vergleichbare Qualifikationen; 2) Zusatzqualifikation bei Gewaltprävention Schutz- und Interventionstechniken : Konflikt- und Deeskalationstrainer/in, Gewalttrainer/in, Schutztechniktrainer/in oder vergleichbare Zusatzqualifikation. Hinweis: 2-jährige praktische Lehrtätigkeit und Tätigkeit mit älteren und hochaltrigen Menschen. Der Anbieter verpflichtet sich auf Verlangen der Pflegekassen innerhalb von 2 Wochen einen entsprechenden Nachweis zu übersenden. Die Leistungserbringung hat durch deutschsprachige Mitarbeiter/innen zu erfolgen (Deutsch, sicher in Wort und Schrift). Der Anbieter setzt zur Erfüllung seiner Leistungspflichten nur Mitarbeiter/innen ein, die für die Erbringung der geschuldeten Leistungen qualifiziert sind und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen. III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2)Bedingungen für den Auftrag III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1)Beschreibung IV.1.1)Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein IV.2)Verwaltungsangaben IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30/05/2019 IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6)Bindefrist des Angebots IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 01/07/2019 Ortszeit: 08:00 Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3)Zusätzliche Angaben: 1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. Die Verfahrensbezeichnung offenes Verfahren (vgl. Ziffer IV.1.1), sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden; 2) Die unter II.2.5) angegebene Zuschlagskriterien sind als fiktive Angaben zu verstehen. Sie dienen fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen. Zuschlagskriterien gibt es in diesem Verfahren nicht. Ebenso ist das Datum unter Ziffer IV.2.7) nur als ein fiktives Datum zu verstehen. Das dient fiktiv dazu ein Pflichtfeld der Bekanntmachung auszufüllen und hat ansonsten keinerlei Bedeutung. Schließlich ist das Datum unter Ziffer II.2. 7) zwar für die Laufzeit einer Vereinbarung zutreffend, für den Beitritt selbst gelten allerdings die in Ziffer 3. (vgl. unten) genannten Angaben; eine andere Darstellung ist unter Ziffer I.2.7) auf Grund der vorgegebenen Kriterien dieser Bekanntmachung nicht möglich; 3) Interessierte Unternehmen können bei der unter I.1. genannten Kontaktadresse den Vertrag inkl. der Teilnahmeunterlagen anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Vorlage der unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3 genannten Nachweise/ Unterzeichnung geforderter Erklärungen und der Vereinbarung selbst dokumentiert, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der frühestmögliche Vertragsbeginn bzw. der Beitritt ist der 1.1.2019. Der Vertrag endet am 31.12.2019. Die Unternehmen können diesem Vertrag bis zum 1.7.2019 zu den gleichen Bedingungen beitreten, sofern Sie die Vertragsunterlagen inkl. der dazugehörigen Anlagen spätestens am 30.4.2018 bei den unter I.1. genannten Kontaktadresse angefordert haben und diese vollständig spätestens am 30.5.2018 bei der unter I.1. genannten Kontaktstelle unterzeichnet eingereicht haben. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren vergabekammer des bundes beim bundeskartellamt Villemonbeler Str. 76 Bonn 53123 Deutschland VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Nach der Entscheidung des EuGH vom 2.6.2016, Rs.C-410/14 sowie EuGH vom 1.3.2018, Rs.C-9/17 stellt der Abschluss der zugrundeliegenden Verträge keine Vergabe öffentliche Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Teil 4, nicht anwendbar sind. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich daher nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hingewiesen. Eine weitergehende Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, ist damit nicht verbunden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten nach Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13/12/2018 [BUTTON] × Direktlinks HTML ____________________ PDF ____________________ PDFS ____________________ XML ____________________ [BUTTON] Schließen References 1. mailto:Praevention_Pflege@he.aok.de?subject=TED 2. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html 3. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index.html 4. https://www.aok-gesundheitspartner.de/he/pflege/anbieterinfo_praevention/index_21399.html#schutz%3Cbr -------------------------------------------------------------------------------- Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for: The Office for Official Publications of the European Communities The Federal Office of Foreign Trade Information Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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