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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Neumarkt in der Oberpfalz
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 72079-2019 (ID: 2019021409322133269)
Veröffentlicht: 14.02.2019
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  DE-Neumarkt in der Oberpfalz: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2019/S 32/2019 72079
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Neumarkt i.d.OPf.
   Rathausplatz 1
   Neumarkt in der Oberpfalz
   92318
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Stein und Partner Projektmanagement
   E-Mail: [1]vgv@sppm.de
   NUTS-Code: DE236
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.rib.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.rib.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/3/tenderId/80358
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabe.rib.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Bereich Flugfeld. Erstellung eines
   städtebaulichen Entwurfs und darauf aufbauendem Bebauungsplan
   Referenznummer der Bekanntmachung: SEM-VgV
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erstellung eines städtebaulichen Entwurfs und darauf aufbauenden
   Bebauungsplänen ausgeschrieben.
   Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Beauftragt wird zunächst
   bis zur LPH 1 und 2 des städtebaulichen Entwurfs. Die Beschaffung
   dieser Leistung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens nach § 17 VgV.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE236
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Stadt Neumarkt i. d. OPf. (nachfolgend als Vergabestelle
   bezeichnet) beabsichtigt, ein westlich von der Innenstadt gelegenes
   Flugfeld und angrenzende Bereiche städtebaulich zu entwickeln. Die im
   integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept vom Juni 2012
   formulierten Rahmenbedingungen haben künftige Nutzung und Einbindung
   des Plangebietes in das städtebauliche Gefüge zum Ziel. Vorgesehen sind
   dabei zum einen Wohnnutzungen, gewerbliche Flächen, zum anderen aber
   auch Sondernutzungsflächen für das Klinikum und/oder
   Bildungseinrichtungen. Entsprechend dem städtebaulichen
   Entwicklungskonzept gilt es, das Gebiet durch Grünzonen zu gliedern und
   aufzuwerten.
   Am 25.6.2015 beschloss der Stadtrat der Stadt Neumarkt i. d. OPf. die
   Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen, um die Notwendigkeit
   einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Bereich Flugfeld (ca. 60
   ha) zu evaluieren. Die Ergebnisse dieser vorbereitenden Untersuchungen
   bedingten einen weiteren Beschluss vom 23.4.2018, aus dem hervorgeht,
   dass die bisherigen Planungen im Be-reich Flugfeld (ISEK und
   Flächennutzungsplan) nicht mit den im Rahmen der Vorbereitenden
   Untersuchungen evaluierten, Bedarfen und Wohn- und Gewerbeflächen
   zusammenpassen. Der zu erstellende städtebauliche Entwurf
   (=städtebaulicher Rahmenplan) soll auf den bisherigen
   Planungsinstrumenten, Flächennutzungsplan und ISEK, aufbauen und die
   Ergebnisse aus den Bedarfsanalysen integrieren. Die zu beplanende
   Fläche beläuft sich auf ca. 60 ha.
   Auf Basis des städtebaulichen Entwurfs sind anschließend
   voraussichtlich für einen oder mehrere Teil-bereiche von mind. 5-15 ha
   Bebauungspläne zu entwickeln.
   Termine:
   Im Auftragsfall ist die Leistungserbringung unverzüglich zu starten.
   Der Städtebauliche Entwurf ist im 2. Quartal 2020 im Stadtrat
   vorzustellen.
   Die Bearbeitung des Bebauungsplans ist nach Abruf dieser Vertragsstufe
   in einem Zeitfenster von 10 Monaten abzuschließen (Satzungsexemplar).
   In diesem Zusammenhang wird die Erstellung eines städtebaulichen
   Entwurfs und darauf aufbauenden Bebauungsplänen ausgeschrieben.
   Die Beauftragung wird stufenweise erfolgen. Beauftragt wird zunächst
   bis zur LPH 1 und 2 des städtebaulichen Entwurfs. Die Beschaffung
   dieser Leistung erfolgt im Rahmen eines Verfahrens nach § 17 VgV. Es
   wird auf die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt verwiesen.
   Für die Durchführung dieses Verfahren wurde Stein und Partner
   Projektmanagement Beratende Ingenieure PartGmbB von der Vergabestelle
   beauftragt und fungiert als Kontaktstelle.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 09/07/2019
   Ende: 30/06/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   s. Verfahrensunterlagen
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen
   Wirtschaftsraumes vorbehalten: Natürliche Personen, die gemäß
   Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der
   Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur und/oder Beratender
   Ingenieur berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die
   Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
   Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom,Prüfungszeugnis oder
   sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der
   Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn
   deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen
   ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der
   verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter
   der juristischen Person die an die natürlichen Personengestellten
   Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied
   die Anforderungen erfüllt,die an die natürlichen oder juristischen
   Personen gestellt werden.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/03/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/07/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
   Ansbach
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat
   und eine Verletzung in seinen Rechtennach § 97 Absatz 6 GWB durch
   Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
   darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
   Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
   einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
   b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung
   und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum
   Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt
   werden,
   c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf
   der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt
   werden,
   d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Neumarkt i.d.OPf.
   Rathausplatz 1
   Neumarkt i.d.OPf.
   92318
   Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/02/2019
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   2. https://my.vergabe.rib.de/
   3. https://my.vergabe.rib.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/80358
   5. https://my.vergabe.rib.de/
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