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Ausschreibung: Schutz gefährdeter Arten - DE-Karlsruhe
Schutz gefährdeter Arten
Dokument Nr...: 75265-2019 (ID: 2019021509515736408)
Veröffentlicht: 15.02.2019
*
DE-Karlsruhe: Schutz gefährdeter Arten
2019/S 33/2019 75265
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Griesbachstraße 1
Karlsruhe
76185
Deutschland
Kontaktstelle(n): Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
Telefon: +49 7215600-1548
E-Mail: [1]florian.theves@lubw.bwl.de
Fax: +49 7215600-1676
NUTS-Code: DE12
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.lubw.baden-wuerttemberg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landesweites Insektenmonitoring Baden-Württemberg Altdatenvergleich
Nachtfalter 2019/2020
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90721700
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Altdatenvergleich Nachtfalter beinhaltet die Auswertung von
Nachtfalter-Artenlisten aus zwei Zeitabschnitten (1970-1989 und
2001-2020) der Landesdatenbank Schmetterlinge Baden-Württembergs für
insgesamt 25 Stichprobenflächen sowie Neu-Erhebungen von Nachtfaltern
über 2 Jahre auf denselben Flächen, die an je drei geeigneten
Standorten beprobt werden. Der Fokus liegt auf den nachtaktiven
Familien der sogenannten Großschmetterlinge.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 436 949.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE12
Hauptort der Ausführung:
Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Siehe II. 1.4)
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Vereinbarung zwischen 2 öffentlichen Auftraggebern entsprechend § 108
Abs. 6 GWB.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Landesweites Insektenmonitoring Baden-Württemberg Altdatenvergleich
Nachtfalter 2019/2020
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
13/02/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Staatliches Museum für Naturkunde Karlsruhe
Erbprinzenstraße 13
Karlsruhe
76133
Deutschland
NUTS-Code: DE12
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 436 949.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Durlacher Allee
Karlsruhe
76137
Deutschland
Telefon: +49 721 / 926-8730
Internet-Adresse: [3]http://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB nur innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach
Eingang der Mitteilung der Auftraggebers, einer Rüge im Sinne des § 160
Abs. 3 Nr. 1-3 GWB nicht abhelfen zu wollen, zulässig.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2019
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References
1. mailto:florian.theves@lubw.bwl.de?subject=TED
2. http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/
3. http://rp.baden-wuerttemberg.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
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