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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Augsburg
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 76955-2019 (ID: 2019021809574939057)
Veröffentlicht: 18.02.2019
*
  DE-Augsburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
   2019/S 34/2019 76955
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Augsburg
   Rathausplatz 1
   Augsburg
   86150
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Sina Schüßler
   Telefon: +49 82150105-28
   E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
   /platformId/1/tenderId/167014
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [5]https://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anbau und Sanierung Mozartturm in Augsburg  Objektplanungsleistungen
   gem. § 33 ff. HOAI 2013, LPH 1-9 (LPH 1 mit 1 %, LPH 2 mit 5 %)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 650 18 053
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71221000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Augsburg plant einen Anbau sowie die Sanierung des
   Mozartturms in der Jesuitengasse 14 in Augsburg. Der Mozartturm wurde
   um 1 600 als Bestandteil des Gymnasiums des ehemaligen Jesuitenkollegs
   errichtet und steht unter Denkmalschutz.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   Hauptort der Ausführung:
   Augsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
   HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für die
   Sanierung, sowie den Anbau des Mozartturms werden die LPH 1-9 vergeben.
   Da es für dieses Bauvorhaben bereits Vorplanungen der Stadt Augsburg
   gibt, wird die LPH 1 mit 1 % und die LPH 2 mit 5 % beauftragt, alle
   weiteren Leistungsphasen (3-9) werden gemäß den Prozentsätzen der HOAI
   2013 beauftragt. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere
   Leistungen beauftragt werden.
   Beschreibung:
   Die Stadt Augsburg plant für das Peutinger-Gymnasium bis zum Frühjahr
   2022 eine neue Unterbringung als Übergangslösung zu schaffen. In einem
   Anbau an den sog. Mozartturm bei der Berufsschule IV, der als Denkmal
   damit einer Nutzung zugeführt wird, können in den Obergeschossen
   Klassenräume für das Peutinger-Gymnasium und im Erdgeschoß eine
   Mittagsbetreuung (Anlieferküche und Mensa) für die St.
   Georg-Grundschule geschaffen werden. Die sensiblen Räume des
   historischen Mozartturms können mit einer verträglichen Nutzung als
   Lehrerzimmer, für die Verwaltung und mit einem Ruheraum belegt werden.
   Der unmittelbare Anschluss an das Schulgebäude der Berufsschule IV
   reduziert die Aufwendungen für die haustechnische Erschließung (z. B.
   Heizungsanschluß) und lässt einen ökonomischen Betrieb durch Synergien
   erwarten.
   Der bestehende Mozartturm ist ein nicht unterkellertes Massivbauwerk
   aus Ziegelmauerwerk mit Holzbalkendecken, das in Abstimmung mit dem
   Denkmalschutz für die vorgesehene Nutzung saniert werden muss. Die
   Bebauung wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege bereits
   vorabgestimmt. Ebenso liegen bereits Befunde und statische Bewertungen
   vor.
   Die Vorplanungen der Stadt Augsburg zu diesem Projekt, werden den
   Bewerbern die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden zur Verfügung
   gestellt.
   Der BRI des bestehenden Mozartturms beläuft sich auf ca. 1 220 m^3.
   Zeitlicher Ablauf:
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/ Ende Mai 2019
   statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2019. Der
   Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
   Baubeginn ist für Herbst 2020 und die Fertigstellung für Frühjahr 2022
   vorgesehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/07/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
   Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013
   Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen;
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben;
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist,der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
   vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. 5 / 9 § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
   Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 115 000 EUR
   brutto im Leistungsbild Objektplanung.
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000
   EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
   Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung
   nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als
   6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der
   Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis
   ersichtlich sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
   vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der
   MA muss sich auf dieselben Jahre beziehen wie der Gesamtumsatz. Die
   Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen
   festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind
   wie
   Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die
   Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im Teilnahmeantrag unter
   Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
   eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers
   über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die
   Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen,
   wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag
   Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen Herkunftsstaat
   des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des
   stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die fachlichen
   Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
   (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) oder
   Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs
   Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
   jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Arch. oder Ing.
   nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
   Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
   deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild
   Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
   Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor
   o.vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung
   für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden
   Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
   d) Angabe von mindestens 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1
   Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
   Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
   werden.
   Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009-1.1.2019 liegen, die LPH 2
   darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem
   Zeitraum abgeschlossen sein.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
    Projektbezeichnung/-beschreibung,
    Bauvolumen brutto (KG 300+400),
    Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
    Sanierung mit Neubau / Sanierung oder Neubau,
    Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist
   jeweils beizulegen!),
    Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
   Zusatzpunkte für:
    Denkmalgeschütztes Gebäude,
    Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
   Sonstiges:
    Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN
   A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit
   Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
   e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
   und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
   über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per Email
   eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
   Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
   fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der
   Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
   vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
   Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder
   Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht.
   c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
   verbleiben beim AG.
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
   Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
   zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
   Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
   unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern:
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
    Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilanstraße 39
   München
   80438
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilanstraße 39
   München
   80438
   Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Augsburg
   Rathausplatz 1
   Augsburg
   86150
   Deutschland
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2019
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References
   1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
   2. https://my.vergabe.bayern.de/
   3. https://my.vergabe.bayern.de/
   4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/167014
   5. https://my.vergabe.bayern.de/
   6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
OT: Deutschland-Augsburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei
   Gebäuden
   2019/S 034-076955
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Stadt Augsburg
   Rathausplatz 1
   Augsburg
   86150
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Sina Schüßler
   Telefon: +49 82150105-28
   E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
   Fax: +49 82150105-10
   NUTS-Code: DE271
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
   Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
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   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
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   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Anbau und Sanierung Mozartturm in Augsburg  Objektplanungsleistungen
   gem. § 33 ff. HOAI 2013, LPH 1-9 (LPH 1 mit 1 %, LPH 2 mit 5 %)
   Referenznummer der Bekanntmachung: 650 18 053
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71221000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Augsburg plant einen Anbau sowie die Sanierung des
   Mozartturms in der Jesuitengasse 14 in Augsburg. Der Mozartturm wurde
   um 1 600 als Bestandteil des Gymnasiums des ehemaligen Jesuitenkollegs
   errichtet und steht unter Denkmalschutz.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE271
   Hauptort der Ausführung:
   Augsburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
   HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für die
   Sanierung, sowie den Anbau des Mozartturms werden die LPH 1-9 vergeben.
   Da es für dieses Bauvorhaben bereits Vorplanungen der Stadt Augsburg
   gibt, wird die LPH 1 mit 1 % und die LPH 2 mit 5 % beauftragt, alle
   weiteren Leistungsphasen (3-9) werden gemäß den Prozentsätzen der HOAI
   2013 beauftragt. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere
   Leistungen beauftragt werden.
   Beschreibung:
   Die Stadt Augsburg plant für das Peutinger-Gymnasium bis zum Frühjahr
   2022 eine neue Unterbringung als Übergangslösung zu schaffen. In einem
   Anbau an den sog. Mozartturm bei der Berufsschule IV, der als Denkmal
   damit einer Nutzung zugeführt wird, können in den Obergeschossen
   Klassenräume für das Peutinger-Gymnasium und im Erdgeschoß eine
   Mittagsbetreuung (Anlieferküche und Mensa) für die St.
   Georg-Grundschule geschaffen werden. Die sensiblen Räume des
   historischen Mozartturms können mit einer verträglichen Nutzung als
   Lehrerzimmer, für die Verwaltung und mit einem Ruheraum belegt werden.
   Der unmittelbare Anschluss an das Schulgebäude der Berufsschule IV
   reduziert die Aufwendungen für die haustechnische Erschließung (z. B.
   Heizungsanschluß) und lässt einen ökonomischen Betrieb durch Synergien
   erwarten.
   Der bestehende Mozartturm ist ein nicht unterkellertes Massivbauwerk
   aus Ziegelmauerwerk mit Holzbalkendecken, das in Abstimmung mit dem
   Denkmalschutz für die vorgesehene Nutzung saniert werden muss. Die
   Bebauung wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege bereits
   vorabgestimmt. Ebenso liegen bereits Befunde und statische Bewertungen
   vor.
   Die Vorplanungen der Stadt Augsburg zu diesem Projekt, werden den
   Bewerbern die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden zur Verfügung
   gestellt.
   Der BRI des bestehenden Mozartturms beläuft sich auf ca. 1 220 m^3.
   Zeitlicher Ablauf:
   Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/ Ende Mai 2019
   statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2019. Der
   Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
   Baubeginn ist für Herbst 2020 und die Fertigstellung für Frühjahr 2022
   vorgesehen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2019
   Ende: 31/07/2022
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
   Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013
   Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013
   Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
   Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
   ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
   werden.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
   b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
   MiLoG;
   c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
   Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
   d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
   Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
   gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
   Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
   wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
   dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
   Anforderungen erfüllen;
   e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
   anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
   benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
   3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
   Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen ist abzugeben;
   f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
   1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
   g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
   Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
   abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
   bevollmächtigte Vertreter benannt ist,der die Mitglieder gegenüber der
   Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
   einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
   führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
   Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
   auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
   sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
   Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
   vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. 5 / 9 § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
   Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 115 000 EUR
   brutto im Leistungsbild Objektplanung.
   b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
   bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000
   EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
   einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
   eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
   Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
   muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
   Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
   bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
   im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
   Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung
   nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
   im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
   abgesichert sind.
   Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
   Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
   der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
   Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als
   6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der
   Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis
   ersichtlich sein.
   Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
   Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
   Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3
   abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
   vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der
   MA muss sich auf dieselben Jahre beziehen wie der Gesamtumsatz. Die
   Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen
   festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind
   wie
   Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die
   Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im Teilnahmeantrag unter
   Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
   b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
   Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
   eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers
   über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die
   Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen,
   wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag
   Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen Herkunftsstaat
   des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des
   stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die fachlichen
   Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
   (Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) oder
   Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs
   Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen
   Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
   jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Arch. oder Ing.
   nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
   Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
   deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG 
   Berufsanerkennungsrichtlinie  gewährleistet ist.
   c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild
   Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
   Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor
   o.vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung
   für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden
   Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
   d) Angabe von mindestens 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1
   Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
   Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
   Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
   werden.
   Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
   Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009-1.1.2019 liegen, die LPH 2
   darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem
   Zeitraum abgeschlossen sein.
   Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
    Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
    ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
    Projektbezeichnung/-beschreibung,
    Bauvolumen brutto (KG 300+400),
    Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
    Sanierung mit Neubau / Sanierung oder Neubau,
    Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist
   jeweils beizulegen!),
    Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
   Zusatzpunkte für:
    Denkmalgeschütztes Gebäude,
    Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
   Sonstiges:
    Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN
   A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit
   Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
   e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
   und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
   Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
   Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
   korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
   vorbehalten
   Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
   Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
   vorzulegen.
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 18/03/2019
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
   Angebote)
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
   unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
   Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
   über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per Email
   eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
   Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
   Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
   fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der
   Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
   b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
   elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
   vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
   Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder
   Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
   Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   veröffentlicht.
   c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
   verbleiben beim AG.
   d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
   Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
   e) Informationspflicht des Bewerbers:
   Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
   eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
   auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
   Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
   Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
   ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
   Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
   zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
   Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
   unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
   Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
   Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
   sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
   oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
   Regelungen:
   Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
   Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
   mitzuteilen, sofern:
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird,
    Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
   Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
   der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
    Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
   Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
   wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
   wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
   dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
    Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
   dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
   Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
   Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
   Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
   dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilanstraße 39
   München
   80438
   Deutschland
   Telefon: +49 892176-2411
   E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
   Maximilanstraße 39
   München
   80438
   Deutschland
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
   sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
   Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
   Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
   Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
   2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
   Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
   Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
   Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
   Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
   Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
   sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
   der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
   Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
   Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
   Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
   einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Stadt Augsburg
   Rathausplatz 1
   Augsburg
   86150
   Deutschland
   Telefon: +49 8213244605
   Fax: +49 8213243084
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   14/02/2019
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