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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden - DE-Augsburg
Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Dokument Nr...: 76955-2019 (ID: 2019021809574939057)
Veröffentlicht: 18.02.2019
*
DE-Augsburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2019/S 34/2019 76955
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Sina Schüßler
Telefon: +49 82150105-28
E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/167014
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anbau und Sanierung Mozartturm in Augsburg Objektplanungsleistungen
gem. § 33 ff. HOAI 2013, LPH 1-9 (LPH 1 mit 1 %, LPH 2 mit 5 %)
Referenznummer der Bekanntmachung: 650 18 053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Augsburg plant einen Anbau sowie die Sanierung des
Mozartturms in der Jesuitengasse 14 in Augsburg. Der Mozartturm wurde
um 1 600 als Bestandteil des Gymnasiums des ehemaligen Jesuitenkollegs
errichtet und steht unter Denkmalschutz.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271
Hauptort der Ausführung:
Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für die
Sanierung, sowie den Anbau des Mozartturms werden die LPH 1-9 vergeben.
Da es für dieses Bauvorhaben bereits Vorplanungen der Stadt Augsburg
gibt, wird die LPH 1 mit 1 % und die LPH 2 mit 5 % beauftragt, alle
weiteren Leistungsphasen (3-9) werden gemäß den Prozentsätzen der HOAI
2013 beauftragt. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere
Leistungen beauftragt werden.
Beschreibung:
Die Stadt Augsburg plant für das Peutinger-Gymnasium bis zum Frühjahr
2022 eine neue Unterbringung als Übergangslösung zu schaffen. In einem
Anbau an den sog. Mozartturm bei der Berufsschule IV, der als Denkmal
damit einer Nutzung zugeführt wird, können in den Obergeschossen
Klassenräume für das Peutinger-Gymnasium und im Erdgeschoß eine
Mittagsbetreuung (Anlieferküche und Mensa) für die St.
Georg-Grundschule geschaffen werden. Die sensiblen Räume des
historischen Mozartturms können mit einer verträglichen Nutzung als
Lehrerzimmer, für die Verwaltung und mit einem Ruheraum belegt werden.
Der unmittelbare Anschluss an das Schulgebäude der Berufsschule IV
reduziert die Aufwendungen für die haustechnische Erschließung (z. B.
Heizungsanschluß) und lässt einen ökonomischen Betrieb durch Synergien
erwarten.
Der bestehende Mozartturm ist ein nicht unterkellertes Massivbauwerk
aus Ziegelmauerwerk mit Holzbalkendecken, das in Abstimmung mit dem
Denkmalschutz für die vorgesehene Nutzung saniert werden muss. Die
Bebauung wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege bereits
vorabgestimmt. Ebenso liegen bereits Befunde und statische Bewertungen
vor.
Die Vorplanungen der Stadt Augsburg zu diesem Projekt, werden den
Bewerbern die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden zur Verfügung
gestellt.
Der BRI des bestehenden Mozartturms beläuft sich auf ca. 1 220 m^3.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/ Ende Mai 2019
statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2019. Der
Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
Baubeginn ist für Herbst 2020 und die Fertigstellung für Frühjahr 2022
vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2019
Ende: 31/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist,der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. 5 / 9 § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 115 000 EUR
brutto im Leistungsbild Objektplanung.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000
EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung
nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als
6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der
Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis
ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der
MA muss sich auf dieselben Jahre beziehen wie der Gesamtumsatz. Die
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen
festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind
wie
Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die
Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im Teilnahmeantrag unter
Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers
über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die
Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen,
wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag
Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen Herkunftsstaat
des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des
stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
(Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) oder
Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs
Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Arch. oder Ing.
nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild
Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor
o.vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung
für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden
Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1
Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009-1.1.2019 liegen, die LPH 2
darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
Projektbezeichnung/-beschreibung,
Bauvolumen brutto (KG 300+400),
Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
Sanierung mit Neubau / Sanierung oder Neubau,
Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist
jeweils beizulegen!),
Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
Denkmalgeschütztes Gebäude,
Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN
A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per Email
eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
verbleiben beim AG.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, sofern:
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilanstraße 39
München
80438
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilanstraße 39
München
80438
Deutschland
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Telefon: +49 8213244605
Fax: +49 8213243084
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2019
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1. mailto:vgv@meixner-partner.de?subject=TED
2. https://my.vergabe.bayern.de/
3. https://my.vergabe.bayern.de/
4. https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/167014
5. https://my.vergabe.bayern.de/
6. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
OT: Deutschland-Augsburg: Dienstleistungen von Architekturbüros bei
Gebäuden
2019/S 034-076955
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Kontaktstelle(n): Meixner + Partner GmbH, Frau Sina Schüßler
Telefon: +49 82150105-28
E-Mail: [1]vgv@meixner-partner.de
Fax: +49 82150105-10
NUTS-Code: DE271
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: [3]https://my.vergabe.bayern.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[4]https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId
/platformId/1/tenderId/167014
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[5]https://my.vergabe.bayern.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Anbau und Sanierung Mozartturm in Augsburg Objektplanungsleistungen
gem. § 33 ff. HOAI 2013, LPH 1-9 (LPH 1 mit 1 %, LPH 2 mit 5 %)
Referenznummer der Bekanntmachung: 650 18 053
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71221000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Stadt Augsburg plant einen Anbau sowie die Sanierung des
Mozartturms in der Jesuitengasse 14 in Augsburg. Der Mozartturm wurde
um 1 600 als Bestandteil des Gymnasiums des ehemaligen Jesuitenkollegs
errichtet und steht unter Denkmalschutz.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE271
Hauptort der Ausführung:
Augsburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung gem. § 33 ff.
HOAI 2013 mit Anlage 10, bei stufenweiser Beauftragung. Für die
Sanierung, sowie den Anbau des Mozartturms werden die LPH 1-9 vergeben.
Da es für dieses Bauvorhaben bereits Vorplanungen der Stadt Augsburg
gibt, wird die LPH 1 mit 1 % und die LPH 2 mit 5 % beauftragt, alle
weiteren Leistungsphasen (3-9) werden gemäß den Prozentsätzen der HOAI
2013 beauftragt. Gegebenenfalls werden auch verschiedene besondere
Leistungen beauftragt werden.
Beschreibung:
Die Stadt Augsburg plant für das Peutinger-Gymnasium bis zum Frühjahr
2022 eine neue Unterbringung als Übergangslösung zu schaffen. In einem
Anbau an den sog. Mozartturm bei der Berufsschule IV, der als Denkmal
damit einer Nutzung zugeführt wird, können in den Obergeschossen
Klassenräume für das Peutinger-Gymnasium und im Erdgeschoß eine
Mittagsbetreuung (Anlieferküche und Mensa) für die St.
Georg-Grundschule geschaffen werden. Die sensiblen Räume des
historischen Mozartturms können mit einer verträglichen Nutzung als
Lehrerzimmer, für die Verwaltung und mit einem Ruheraum belegt werden.
Der unmittelbare Anschluss an das Schulgebäude der Berufsschule IV
reduziert die Aufwendungen für die haustechnische Erschließung (z. B.
Heizungsanschluß) und lässt einen ökonomischen Betrieb durch Synergien
erwarten.
Der bestehende Mozartturm ist ein nicht unterkellertes Massivbauwerk
aus Ziegelmauerwerk mit Holzbalkendecken, das in Abstimmung mit dem
Denkmalschutz für die vorgesehene Nutzung saniert werden muss. Die
Bebauung wurde mit dem Landesamt für Denkmalpflege bereits
vorabgestimmt. Ebenso liegen bereits Befunde und statische Bewertungen
vor.
Die Vorplanungen der Stadt Augsburg zu diesem Projekt, werden den
Bewerbern die zur Vergabeverhandlung eingeladen werden zur Verfügung
gestellt.
Der BRI des bestehenden Mozartturms beläuft sich auf ca. 1 220 m^3.
Zeitlicher Ablauf:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich Mitte/ Ende Mai 2019
statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Juni 2019. Der
Leistungsbeginn ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung. Der
Baubeginn ist für Herbst 2020 und die Fertigstellung für Frühjahr 2022
vorgesehen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 2 100 840.34 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2019
Ende: 31/07/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise und bauabschnittsweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 2: LPH 3-4 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 3: LPH 5-7 gem. § 34 HOAI 2013
Stufe 4: LPH 8-9 gem. § 34 HOAI 2013
Zunächst wird die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen besteht nicht.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Teilnahmeanträge und Honorarangebote, sowie auch Rückfragen, dürfen
ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht
werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21
MiLoG;
c) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche
Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
d) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen
gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen
wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und
dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten
Anforderungen erfüllen;
e) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen
anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu
benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs.
3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als
Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen ist abzugeben;
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. §
1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
g) Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften.
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem
Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der
bevollmächtigte Vertreter benannt ist,der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen
einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und
führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener
Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind
auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros
sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den
Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten
3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. 5 / 9 § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 115 000 EUR
brutto im Leistungsbild Objektplanung.
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1
bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000
EUR für Personenschäden und über 1 000 000 EUR für Sachschäden bei
einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder
eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers
muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die
Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten
bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder
im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei
Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d.h. ohne Unterscheidung
nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien
im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen
abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss
der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im
Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als
6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der
Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis
ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender
Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die
Anzahl der festangestellten MA und der Führungskräfte in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) oder falls schon
vorhanden (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Anzahl der
MA muss sich auf dieselben Jahre beziehen wie der Gesamtumsatz. Die
Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von einem technischen
festangestellten MA inklusive Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind
wie
Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die
Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen im Teilnahmeantrag unter
Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im
Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h.
eindeutige Benennung des PL und des stv. PL. Erklärung des Bewerbers
über die Berufsqualifikation des PL und des stv. PL gem. § 75 VgV. Die
Person des Projektleiters (PL) erfüllt die fachlichen Anforderungen,
wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt (Eintrag
Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) im jeweiligen Herkunftsstaat
des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des
stellvertretenden Projektleiters (stv. PL) erfüllt die fachlichen
Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt
(Eintrag Architektenkammer, Bauvorlageberechtigung) oder
Ingenieur (Dipl., Master, Bachelor o. vgl.) des Studiengangs
Architektur oder Bauingenieurwesen o. vgl. gem. §75 VgV im jeweiligen
Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im
jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung Arch. oder Ing.
nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche
Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen,
deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG
Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL und des stv. PL im Leistungsbild
Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen
Lebenslaufes und einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor
o.vgl.) nachzuweisen. Mindestanforderung sind 5 Jahre Berufserfahrung
für den Projektleiter und 3 Jahre für den stellvertretenden
Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung.
d) Angabe von mindestens 2 Referenzen (1 Büroreferenz, 1
Projektleiterreferenz) gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied mind. eine
Referenz einzureichen. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht
werden.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderung:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.1.2009-1.1.2019 liegen, die LPH 2
darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 muss in diesem
Zeitraum abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzprojekten erforderlich:
Bezeichnung des beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
ggf. Benennung der Unterauftragnehmer,
Projektbezeichnung/-beschreibung,
Bauvolumen brutto (KG 300+400),
Beauftragte und selbst erbrachte Leistungsphasen,
Sanierung mit Neubau / Sanierung oder Neubau,
Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens (geeigneter Nachweis ist
jeweils beizulegen!),
Auftraggeber mit Ansprechpartner, Anschrift und Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
Denkmalgeschütztes Gebäude,
Zusammenarbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien.
Sonstiges:
Projektdarstellung der Referenzprojekte auf jeweils höchstens 2 DIN
A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung (z.B. mit
Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen
und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen
Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der
Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht
korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand
vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) und c) dieser Bekanntmachung
vorzulegen.
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2019
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu
unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und
Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist elektronisch in Textform
über die Vergabeplattform einzureichen. Per Post oder per Email
eingereichte Teilnahmeanträge sind ungültig und werden ausgeschlossen.
Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren
Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder
fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der
Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich
elektronisch über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche
Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten
Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
veröffentlicht.
c) Bewerbungsunterlagen können nur elektronisch eingereicht werden und
verbleiben beim AG.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige
Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers:
Die Teilnehmer / die Bewerber verpflichten sich, sich
eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist
auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob
Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den
Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die
Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der
zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben.
Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden
unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen
sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen
oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende
Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits versandt worden, so ist dem
Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform
mitzuteilen, sofern:
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird,
Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer
Teilnahmeantrag abgegeben wird. Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende
der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
Der alte Teilnahmeantrag ergänzt um das Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante
wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es
wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist
dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In
dem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter
Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-,
Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen,
dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechtgehalten wird.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilanstraße 39
München
80438
Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
E-Mail: [6]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilanstraße 39
München
80438
Deutschland
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages)
sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab
Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die
Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs.
2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender
Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem
Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der
Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in
der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Stadt Augsburg
Rathausplatz 1
Augsburg
86150
Deutschland
Telefon: +49 8213244605
Fax: +49 8213243084
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/02/2019
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