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Ausschreibung: Softwareprogrammierung und -beratung - DE-Ludwigshafen
Softwareprogrammierung und -beratung
Bereitstellung von Software
Software-Implementierung
Software-Wartung und -Reparatur
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Software-Konfiguration
Software-Beratung
Dokument Nr...: 128739-2019 (ID: 2019032010343491716)
Veröffentlicht: 20.03.2019
*
DE-Ludwigshafen: Softwareprogrammierung und -beratung
2019/S 56/2019 128739
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
Ludwigshafen
67063
Deutschland
E-Mail: [1]stabsstelle_vergabe@klilu.de
NUTS-Code: DEB34
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]www.klilu.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[3]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMY66L/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[4]https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMY66L
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: gemeinnütziges Krankenhaus in kommunlaer Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Workflowsystem mit Schwerpunkt IT Service Desk
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-004-IT
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72200000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH (KliLu,
Auftraggeber) und die Universitätsklinikum Mannheim GmbH (UMM) sind 2
Krankenhäuser der Maximalversorgung in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Im Sommer 2018 haben sie durch die Gründung von 2
IT-Tochtergesellschaften die Grundlage für gemeinsame IT-Services
geschaffen.
Im Auftrag der beteiligten Unternehmen führt der Auftraggeber die
Ausschreibung verantwortlich durch.
Vertragspartner bei Zuschlag wird allein der Auftraggeber. Dieser
stellt den weiteren beteiligten Organisationen die vertragsmäßigen
Leistungen zur Verfügung und in Rechnung; dies wird im Innenverhältnis
zwischen den beteiligten Organisationen geregelt.
Für die Unterstützung der Prozesse der gemeinsamen IT Services werden
als einheitlicher Auftrag die Lieferleistung und die beratenden
Leistungen zur Bereitstellung und Implementierung eines Workflowsystems
vergeben.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72268000
72263000
72267000
72260000
72265000
72266000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB34
NUTS-Code: DE126
Hauptort der Ausführung:
Klinikum der Stadt Ludwigshafen am Rhein gGmbH
Bremserstr. 79
67063 Ludwigshafen
Haupterfüllungsort für die Leistung wird ab Sommer 2019 folgende
Anschrift sein: Krafft-Ebing-Straße 12
68167 Mannh...
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Teilleistung 1 beinhaltet die Lizenzierung, Lieferung und Installation
des Workflowsystems mit modularer Ergänzung zur Abbildung von IT
Service Prozessen (angelehnt an ITIL), sowie bedarfsgerechter Service-
und Wartungsleistungen für 5 Jahre mit der Möglichkeit der optionalen
Verlängerung um zweimal 12 Monate:
Lizenzierung und Lieferung eines geeigneten Workflowsystems,
Installation des Workflowsystems auf beigestellter Infrastruktur,
gemeinsame Abnahme der Installation mit dem Auftraggeber unter
abgestimmten Vorgaben,
Einweisung der Mitarbeiter des Auftraggebers,
Dokumentation,
Bereitstellung von bedarfsgerechter Service- und Wartungsleistung.
Der jeweilige Auftragnehmer je Los ist als Generalunternehmer dem
Auftraggeber gegenüber für die erfolgreiche Abwicklung des Projekts
verantwortlich.
Die 2. Teilleistung beinhaltet die notwendigen Beratungs- und
Anpassungsdienstleistungen zum Customizing von IT Servicedesk Prozessen
innerhalb des Workflowsystems auf die Bedürfnisse des Auftraggebers:
Abstimmung der abzubildenden Prozesse mit dem Auftraggeber,
Erstellen eines Sollkonzepts in Abstimmung mit dem Auftraggeber,
Abbilden der abgestimmten Prozesse in dem Workflowsystem,
umfassende Dokumentation der durchgeführten Einstellungen mit
Beschreibung der jeweiligen Wirkung,
Einweisen der Mitarbeiter des Auftraggebers,
gemeinsame Abnahme der Installation mit dem Auftraggeber unter
abgestimmten Vorgaben.
Der jeweilige Auftragnehmer je Los ist als Generalunternehmer dem
Auftraggeber gegenüber für die erfolgreiche Abwicklung des Projekts
verantwortlich.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Funktionsumfang / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Implementierungsplan / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Betrieb und Weiterentwicklung / Gewichtung:
5
Qualitätskriterium - Name: Schulungen und Qualifizierungen /
Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Gesamtkosten / Gewichtung: 40
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
2 x 12 Monate
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Nur die Teilnahmeanträge, die alle Ausschlusskriterien erfüllen, werden
bewertet. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.
Anhand der Bewertungskriterien wird eine Rangfolge der Bewerber
gebildet.
Details entnehmen Sie bitte den Teilnahmeunterlagen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber möchte einen 7 x 24-Betrieb des IT Service Desk
einführen. Mit dem Personal der ITRN ist das gemäß aktueller Planung
nicht erreichbar und demnach eine Option für einen zukünftigen Ausbau.
Wenn bzw. sobald die Entscheidung für einen 7 x 24-Betrieb fällt, muss
es möglich sein, dass speziell die Nachtstunden und arbeitsfreien Tage
von externen Dienstleistern als Ergänzung zum eigenen Personal erfüllt
werden.
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Nachweis der Eintragung in Handelsregister oder Gewerberegister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärungen nach §§ 123,124 GWB,
Nachweis entsprechender Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren
Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist,
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Liefer-
und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten
höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder
Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise
Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die
im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und
zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt
sind,
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
des Unternehmens,
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei
Jahren ersichtlich ist,
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche
Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die
Ausführung des Auftrags verfügt, Bezugnahmen genau bezeichneten Güter
bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen,
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als
Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
Angabe, welche Kapazitäten anderer Unternehmen er in Hinblick auf
diesen Auftrag für die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle,
technische oder berufliche Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt
(Eignungsleihe"),
bei Lieferungen:
Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Instituten oder
amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen
bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau
bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen
entsprechen,
Eigenerklärung zur Anerkennung der Scientology-Schutzerklärung,
Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung,
Eigenerklärungen zur Anerkennung Mindestentlohnung,
Eigenerklärungen zur Anerkennung Mindestentlohnung nach LTTG,
Vertraulichkeitserklärung für den Bieter,
Vertraulichkeitserklärung für den berechtigten Dritten".
Die konkreten Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen dargelegt.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Die Vergabeunterlagen enthalten vertrauliche Informationen. Der
Auftraggeber weist darauf hin, dass in dem o. g. Vergabeverfahren zur
Verfügung gestellten Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln
und ausschließlich zum Zwecke der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren
zu verwenden und zu vervielfältigen sind.
Der Interessent hat diese vertraulichen Unterlagen daher nur nach
Einholung einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausschließlich
an solche Dritte weiterzugeben, die er beabsichtigen, als Teilnehmer
einer Bietergemeinschaft, als Nachauftragnehmer oder als
Eignungsverleiher in die Leistungserbringung einzubeziehen, oder die er
im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zur rechtlichen Beratung hinzuzieht.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/04/2019
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 15/03/2019
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/09/2019
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrages oder
eines Angebotes wird dieser oder dieses in die Akte des Auftraggebers
als Vergabeakte aufgenommen.
Jeder Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass
sein Teilnahmeantrag oder Angebot jeweils mit allen Bestandteilen von
den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen
wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in
seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2
GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu
versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend
kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse).
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYMY66L
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft,
Klimaschutz, Energie und Landesplanung Geschäftsstelle
Stiftsstraße 9
Mainz
55116
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften im Rahmen der Bekanntmachung
und/oder der Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Kenntnisnahme und
im Falle des Nichterkennens aber des Erkennenkönnens spätestens bis
Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber in schriftlicher
Form über das Kommunikationstool des Vergabeportals
[5]https://rlp.vergabekommunal.de zu rügen.
In gleicher Form sind sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften von
Bietern ab Kenntnisnahme und im Falle des Nichterkennens aber des
Erkennenkönnens unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber in
schriftlicher Form zu rügen.
Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB:
(1) Der Auftraggeber hat die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Einleitung, Antrag gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/03/2019
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1. mailto:stabsstelle_vergabe@klilu.de?subject=TED
2. http://www.klilu.de/
3. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMY66L/documents
4. https://rlp.vergabekommunal.de/Satellite/notice/CXP6YYMY66L
5. https://rlp.vergabekommunal.de/
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