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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Koblenz
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 135166-2019 (ID: 2019032211151998292)
Veröffentlicht: 22.03.2019
*
  DE-Koblenz: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2019/S 58/2019 135166
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kraftwagen-Verkehr Koblenz GmbH, v. d. d. Verkehrsverbund Rhein-Mosel
   GmbH als Vergabestelle
   Schloßstr. 18-20
   Koblenz
   56068
   Deutschland
   E-Mail: [1]wettbewerb@vrminfo.de
   NUTS-Code: DEB11
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.vrminfo.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://www.subreport.de/E95888484
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://www.subreport.de/E95888484
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Einzellinie 301  Unterauftragnehmerische Leistungen
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Es sind Fahrten im Busverkehr auf der Linie 301 zu erbringen: Koblenz 
   Dieblich  Brodenbach  Burgen (- Macken). Die Leistungserbringung
   erfolgt hauptsächlich in den Städten und Verbandsgemeinden Koblenz,
   Dieblich, Niederfell, Oberfell, Alken, Brodenbach, Burgen und Macken.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB11
   Hauptort der Ausführung:
   Koblenz und Landkreis Mayen-Koblenz
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es sind Fahrten im Busverkehr auf der Linie 301 zu erbringen: Koblenz 
   Dieblich  Brodenbach  Burgen (- Macken). Die Leistungserbringung
   erfolgt hauptsächlich in den Städten und Verbandsgemeinden Koblenz,
   Dieblich, Niederfell, Oberfell, Alken, Brodenbach, Burgen und Macken.
   Die Leistung kann mit gerundet 354 202 Nkm p. a. sowie 5.772
   Fahrplanstunden p. a. erbracht werden.
   Es sind Fahrzeuge des Typs GBn Gelenkbus, niederflur Kategorie A
   einzusetzen. Die Leistung kann mit 6 Fahrzeugen zzgl. 1 Ersatzfahrzeug
   erbracht werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 28/09/2019
   Ende: 11/12/2021
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Gestellung von Fahrscheindruckern und Daten zur Echtzeitinformation
   durch den Auftragnehmer (nicht wertungsrelevant).
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig
   ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen
   ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer
   Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der
   Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen
   ausweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Mustererklärung 2 nach § 4 Abs. 3 und Mustererklärung 3 nach § 3
   Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von
   Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
   (Landestariftreuegesetz  LTTG) vom 1.12.2010 (GVBl. 2010, Nr. 20, S.
   426 ff. vom 13.12.2010), zuletzt geändert durch das Zweite Landesgesetz
   zur Änderung des LTTG vom 8.3.2016 (GVBl.S. 178); detaillierte
   Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe
   Vergabeunterlagen, Anlage E1 und E2 zum Angebotsschreiben, die
   Vordrucke sind zu verwenden,
    Erklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
   (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage
   C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
    Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für
   ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben
   zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen
   Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der
   Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine
   Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in
   Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate
   zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 25.1.2019,
    Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche
   Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die
   Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein].
   Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet
   werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist
   dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend
   mitzuteilen und zu erläutern.
   Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen
   Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) der
   betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den
   vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei
   Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des
   Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
   Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein
   sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der
   Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht
   älter als Stichtag: 25.1.2019.
    Gemäß § 4 Abs. 3 S. 3 LTTG haben die Bieter bei Angebotsabgabe
   nachvollziehbar darzustellen, wie sie die Tariftreueverpflichtung nach
   § 4 Abs. 3 S. 1 LTTG erfüllen wollen. Der Bieter hat daher ein Konzept
   vorzulegen, wie er die Tariftreuepflicht während der Betriebslaufzeit
   erfüllen möchte (Eigenerklärung). Hierzu ist die
   Personalkostenkalkulation zu erläutern. Es sind somit die angesetzten
   Personalstunden der einer Tariftreueverpflichtung unterliegenden
   Personale, getrennt nach deren Tätigkeiten (insbesondere Fahrpersonale
   und andere Personale), darzulegen. Es ist zu erläutern, dass diese
   Personalstunden nach dem Betriebskonzept des Bieters ausreichen, um die
   vertragsgegenständliche Leistung einschließlich Leerfahrten etc.
   erbringen zu können. Die Jahresarbeitszeit muss bei Einhaltung der
   Tarifverpflichtung durch die im Angebot enthaltenen Beträge finanziert
   werden können; eine etwaige Finanzierung aus anderen Quellen ist zu
   erläutern. Die Kosten für mindestens nach MiLoG zu vergütende Personale
   sind zur Plausibilisierung des Gesamtbetrages gesondert darzustellen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Angabe von erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/
   ALF-/ Fernbus-/ Schienen-ersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/
   Theater-/ Reise-/ Verkehre, auch keine Flugha-fenvorfeld-/ Werks-/
   Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit
   Kraftfahrzeugen (öffentlicher Personennahverkehr) (falls in Deutschland
   erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG;
   Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht
   berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit
   Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer
   IV.2.2. genannten Termin zur Angebotsabgabe.
   Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben. Den
   Bietern steht es frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
   Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen
   tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in
   Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst
   erbrachte Leistungen im Rollgeschäft. Die Referenzleistungen müssen
   nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein,
   sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung
   vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierig-keitsgrad). Neben der
   Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil
   einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als
   Unterauftragnehmer zulässig. (Detaillierte Anforderung an die zu
   erteilenden Angaben siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck
   ist zu verwenden).
    Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO
   (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1
   PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines
   Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den
   jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr.
   1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind,
   nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009
   in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer
   Bescheinigung der zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) über
   die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 Fachliche
   Eignung, § 4 Fachkundeprüfung, § 6 Gleichwertige
   Abschlussprüfungen, § 7 Anerkennung leitender Tätigkeit). Der
   Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer
   zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den
   Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes
   Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die
   der Nachweis benötigt wird.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
    Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche
   und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er
   nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages
   nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur
   Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung
   dieser Unternehmen vorzulegen. Details vgl. Ziffer 8.4 der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 25/04/2019
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/06/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 25/04/2019
   Ortszeit: 10:05
   Ort:
   Koblenz
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen nicht anwesend sein.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
    Falls einschlägig, ergänzend zu Ziffer III vorzulegen: Erklärung der
   Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu
   erteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck
   ist zuverwenden),
    Zur Angebotsabgabe sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen
   Vordrucke zu verwenden und um die geforderten Nachweise zu ergänzen,
    Fragen zu den Vergabeunterlagen sind über die Vergabeplattform
   [5]https://www.subreport.de/E95888484 zu stellen.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammern Rheinland-Pfalz
   Stiftsstraße 9
   Mainz
   55116
   Deutschland
   Telefon: +49 6131162234
   E-Mail: [6]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Fax: +49 6131162113
   Internet-Adresse:
   [7]https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergab
   ekammer/
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der
   Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/03/2019
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   1. mailto:wettbewerb@vrminfo.de?subject=TED
   2. http://www.vrminfo.de/
   3. https://www.subreport.de/E95888484
   4. https://www.subreport.de/E95888484
   5. https://www.subreport.de/E95888484
   6. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
   7. https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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