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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Köln
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
Dokument Nr...: 135129-2019 (ID: 2019032211162998332)
Veröffentlicht: 22.03.2019
*
  DE-Köln: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
   2019/S 58/2019 135129
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kölner Verkehrs-Betriebe AG
   Materialwirtschaft  33  Scheidtweilerstraße 38
   Köln
   50933
   Deutschland
   Kontaktstelle(n): Frau Cremer
   Telefon: +49 2215473677
   E-Mail: [1]vergaben-teamdienstleistung@kvb-koeln.de
   NUTS-Code: DEA23
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]http://www.kvb-koeln.de
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme neuer
   itcs-Fahrzeugkomponenten für Stadtbahnen und Busse
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30210000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigen die Lieferung, Montage,
   Installation und Inbetriebnahme neuer itcs-Fahrzeugkomponenten für
   Stadtbahnen und Busse zu beauftragen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48140000
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA2
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigen die Lieferung, Montage,
   Installation und Inbetriebnahme neuer itcs-Fahrzeugkomponenten für
   Stadtbahnen und Busse einschliesslich folgenden Leistungspakete zu
   beauftragen:
    ca. 171 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger, Bordrechner, ELA,
   Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software) für Stadtbahnen,
    ca. 163 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger, Bordrechner,
   Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software) für Busse,
    Anbindung der neuen Fahrzeugtechnik an den bestehenden
   Tetra-Betriebsfunk der Kölner Verkehrs-Betriebe und der SWB Bus und
   Bahn,
    Einbindung des öffentlichen Mobilfunks für die Sprach- und
   Datendienste,
    Anbindung aller bestehenden Wagenbus-Komponenten von Bahn und Bus
   sowie dem Zug-Steuerrechner der Stadtbahnen über VDV 300,
    Anbindung und Integration neuer durch die KVB /SWB beigestellter IP
   Fahrzeug Komponenten über IBIS-IP-Schnittstellendienste nach VDV-301,
    Ermittlung und Weiterleitung von Echtzeitdaten zur Überwachung und
   Steuerung des Betriebsablaufs,
    Aufzeichnung von Fahrzeugdaten zur Analyse- und Statistikauswertungen
   zur Überprüfung des Betriebsablaufs sowie der Überwachung der korrekten
   technischen Funktionsweise der SW-Module und HW-Komponenten
   insbesondere in Störungssituationen,
    Anbindung an das zentralseitige itcs der Kölner Verkehrs-Betriebe und
   der SWB Bus und Bahn,
    Integrations- und Wartungsleistung der neuen
   itcs-Fahrzeugkomponenten.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
     * Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
       Vorschriften der Richtlinie genügt
   Erläuterung:
   Die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigen die Lieferung, Montage,
   Installation und Inbetriebnahme neuer itcs-Fahrzeugkomponenten für
   Stadtbahnen und Busse einschliesslich folgenden Leistungspakete zu
   beauftragen: ca. 171 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger,
   Bordrechner, ELA, Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software)
   für Stadtbahnen, ca. 163 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger,
   Bordrechner, Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software) für
   Busse, Anbindung der neuen Fahrzeugtechnik an den bestehenden
   Tetra-Betriebsfunk der Kölner Verkehrs-Betriebe und der SWB Bus und
   Bahn, Einbindung des öffentlichen Mobilfunks für die Sprach- und
   Datendienste, Anbindung aller bestehenden Wagenbus-Komponenten von Bahn
   und Bus sowie dem Zug-Steuerrechner der Stadtbahnen über VDV 300,
   Anbindung und Integration neuer durch die KVB /SWB beigestellter IP
   Fahrzeug Komponenten über IBIS-IP-Schnittstellendienste nach VDV-301,
   Ermittlung und Weiterleitung von Echtzeitdaten zur Überwachung und
   Steuerung des Betriebsablaufs, Aufzeichnung von Fahrzeugdaten zur
   Analyse- und Statistikauswertungen zur Überprüfung des Betriebsablaufs
   sowie der Überwachung der korrekten technischen Funktionsweise der
   SW-Module und HW-Komponenten insbesondere in Störungssituationen,
   Anbindung an das zentralseitige itcs der Kölner Verkehrs-Betriebe und
   der SWB Bus und Bahn, Integrations- und Wartungsleistung der neuen
   itcs-Fahrzeugkomponenten. Zulässig ist die Beschaffung als
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 5
   SektVO. Es handelt sich bei der Beschaffung zunächst um eine
   zusätzliche Lieferleistung, da die Beschaffung der neuen
   Fahrzeugrechnergeneration als Teilkomponente des itcs vom
   ursprünglichen Lieferauftrag nicht abgedeckt war. Maßgeblich für die
   teilweise Erneuerung der ursprünglichen Leistung i. S. d. § 12 Abs. 2
   Nr. 5 SektVO ist, dass die ursprüngliche Lieferung als Ganzes
   grundlegend als Produkt vorhanden bleibt, etwa indem sie lediglich dem
   Stand der Technik angepasst wird oder Teile ausgetauscht werden. D.h.
   der Austausch der Fahrzeugrechner muss entweder der teilweisen
   Erneuerung oder der Erweiterung der ursprünglichen Lieferung dienen,
   also in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang zu dieser stehen. Da es
   sich bei den Fahrzeugrechnern um eine Teilkomponente des Gesamtsystems
   itcs handelt, die vom bisherigen Hersteller wegen eines
   Generationswechsels abgekündigt wurde, ist die Beschaffung eine vom
   Ausnahmetatbestand des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO umfasste Erneuerung,
   weil durch die Umstellung der Fahrzeugrechner auf eine neue Generation
   das itcs auf den neuesten technischen Stand gebracht bzw. mind. dessen
   Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit aufrecht erhalten wird. Denn
   ohne entsprechende Fahrzeugrechner könnte das itcs nicht betrieben
   werden. Es käme bei einem Wechsel des Auftragnehmers/der Leistung
   jedenfalls zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten, wenn man
   die Komponente Fahrzeugrechner aus dem itcs herauslösen u. bei
   Dritten beschaffen würde. Bei einem Rückgriff auf Fahrzeugrechner
   anderer Hersteller müsste das itcs insgesamt erneuert werden. Dies ist
   darauf zurückzuführen, dass Normierungen der
   Kommunikationsschnittstelle zwischen dem Fahrzeugrechner und dem
   zentralen itcs fehlen; um diese Normierungen händisch herzustellen,
   wären umfangreichste technische Abstimmungs- und Anpassungsmaßnahmen
   erforderlich. Ferner ergäben sich Kompatibilitätsprobleme, da das itcs
   der KVB nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern aufgrund der
   Überschneidung mit dem Betriebsgebiet der SWB eine
   betriebsgebietsübergreifende Betrachtung erfolgen muss; da alle
   Schnittstellen zu Leitstellen, Umschaltpunkten,
   Fahrgastinformationssystemen, Zugsicherungssystemen und LSA-Anlagen
   nicht normiert sind, kann nicht gewährleistet werden, dass sich die
   Systeme der beiden Verkehrsunternehmen in der gebotenen Weise
   miteinander kommunizieren, so dass ein reibungsloser Betriebsablauf
   nicht gewährleistet ist.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/03/2019
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Trapeze ITS Switzerland GmbH
   Neuhausen
   8212
   Schweiz
   NUTS-Code: CH
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
   Zeughausstraße 2 - 10
   Köln
   50667
   Deutschland
   Fax: +49 221/1472889
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
   § 135 Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
   2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
   Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/03/2019
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   2. http://www.kvb-koeln.de/
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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