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Ausschreibung: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) - DE-Köln
Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme
Dokument Nr...: 135129-2019 (ID: 2019032211162998332)
Veröffentlicht: 22.03.2019
*
DE-Köln: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
2019/S 58/2019 135129
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Legal Basis:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Materialwirtschaft 33 Scheidtweilerstraße 38
Köln
50933
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Cremer
Telefon: +49 2215473677
E-Mail: [1]vergaben-teamdienstleistung@kvb-koeln.de
NUTS-Code: DEA23
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [2]http://www.kvb-koeln.de
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme neuer
itcs-Fahrzeugkomponenten für Stadtbahnen und Busse
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30210000
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigen die Lieferung, Montage,
Installation und Inbetriebnahme neuer itcs-Fahrzeugkomponenten für
Stadtbahnen und Busse zu beauftragen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48140000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigen die Lieferung, Montage,
Installation und Inbetriebnahme neuer itcs-Fahrzeugkomponenten für
Stadtbahnen und Busse einschliesslich folgenden Leistungspakete zu
beauftragen:
ca. 171 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger, Bordrechner, ELA,
Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software) für Stadtbahnen,
ca. 163 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger, Bordrechner,
Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software) für Busse,
Anbindung der neuen Fahrzeugtechnik an den bestehenden
Tetra-Betriebsfunk der Kölner Verkehrs-Betriebe und der SWB Bus und
Bahn,
Einbindung des öffentlichen Mobilfunks für die Sprach- und
Datendienste,
Anbindung aller bestehenden Wagenbus-Komponenten von Bahn und Bus
sowie dem Zug-Steuerrechner der Stadtbahnen über VDV 300,
Anbindung und Integration neuer durch die KVB /SWB beigestellter IP
Fahrzeug Komponenten über IBIS-IP-Schnittstellendienste nach VDV-301,
Ermittlung und Weiterleitung von Echtzeitdaten zur Überwachung und
Steuerung des Betriebsablaufs,
Aufzeichnung von Fahrzeugdaten zur Analyse- und Statistikauswertungen
zur Überprüfung des Betriebsablaufs sowie der Überwachung der korrekten
technischen Funktionsweise der SW-Module und HW-Komponenten
insbesondere in Störungssituationen,
Anbindung an das zentralseitige itcs der Kölner Verkehrs-Betriebe und
der SWB Bus und Bahn,
Integrations- und Wartungsleistung der neuen
itcs-Fahrzeugkomponenten.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
* Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen
Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:
Die Kölner-Verkehrs-Betriebe AG beabsichtigen die Lieferung, Montage,
Installation und Inbetriebnahme neuer itcs-Fahrzeugkomponenten für
Stadtbahnen und Busse einschliesslich folgenden Leistungspakete zu
beauftragen: ca. 171 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger,
Bordrechner, ELA, Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software)
für Stadtbahnen, ca. 163 itcs-Fahrzeugkomponenten (Baugruppenträger,
Bordrechner, Fahrer-Terminal, Kommunikationsgerät und Software) für
Busse, Anbindung der neuen Fahrzeugtechnik an den bestehenden
Tetra-Betriebsfunk der Kölner Verkehrs-Betriebe und der SWB Bus und
Bahn, Einbindung des öffentlichen Mobilfunks für die Sprach- und
Datendienste, Anbindung aller bestehenden Wagenbus-Komponenten von Bahn
und Bus sowie dem Zug-Steuerrechner der Stadtbahnen über VDV 300,
Anbindung und Integration neuer durch die KVB /SWB beigestellter IP
Fahrzeug Komponenten über IBIS-IP-Schnittstellendienste nach VDV-301,
Ermittlung und Weiterleitung von Echtzeitdaten zur Überwachung und
Steuerung des Betriebsablaufs, Aufzeichnung von Fahrzeugdaten zur
Analyse- und Statistikauswertungen zur Überprüfung des Betriebsablaufs
sowie der Überwachung der korrekten technischen Funktionsweise der
SW-Module und HW-Komponenten insbesondere in Störungssituationen,
Anbindung an das zentralseitige itcs der Kölner Verkehrs-Betriebe und
der SWB Bus und Bahn, Integrations- und Wartungsleistung der neuen
itcs-Fahrzeugkomponenten. Zulässig ist die Beschaffung als
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 13 Abs. 2 Nr. 5
SektVO. Es handelt sich bei der Beschaffung zunächst um eine
zusätzliche Lieferleistung, da die Beschaffung der neuen
Fahrzeugrechnergeneration als Teilkomponente des itcs vom
ursprünglichen Lieferauftrag nicht abgedeckt war. Maßgeblich für die
teilweise Erneuerung der ursprünglichen Leistung i. S. d. § 12 Abs. 2
Nr. 5 SektVO ist, dass die ursprüngliche Lieferung als Ganzes
grundlegend als Produkt vorhanden bleibt, etwa indem sie lediglich dem
Stand der Technik angepasst wird oder Teile ausgetauscht werden. D.h.
der Austausch der Fahrzeugrechner muss entweder der teilweisen
Erneuerung oder der Erweiterung der ursprünglichen Lieferung dienen,
also in unmittelbarem inhaltlichen Zusammenhang zu dieser stehen. Da es
sich bei den Fahrzeugrechnern um eine Teilkomponente des Gesamtsystems
itcs handelt, die vom bisherigen Hersteller wegen eines
Generationswechsels abgekündigt wurde, ist die Beschaffung eine vom
Ausnahmetatbestand des § 13 Abs. 2 Nr. 5 SektVO umfasste Erneuerung,
weil durch die Umstellung der Fahrzeugrechner auf eine neue Generation
das itcs auf den neuesten technischen Stand gebracht bzw. mind. dessen
Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit aufrecht erhalten wird. Denn
ohne entsprechende Fahrzeugrechner könnte das itcs nicht betrieben
werden. Es käme bei einem Wechsel des Auftragnehmers/der Leistung
jedenfalls zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten, wenn man
die Komponente Fahrzeugrechner aus dem itcs herauslösen u. bei
Dritten beschaffen würde. Bei einem Rückgriff auf Fahrzeugrechner
anderer Hersteller müsste das itcs insgesamt erneuert werden. Dies ist
darauf zurückzuführen, dass Normierungen der
Kommunikationsschnittstelle zwischen dem Fahrzeugrechner und dem
zentralen itcs fehlen; um diese Normierungen händisch herzustellen,
wären umfangreichste technische Abstimmungs- und Anpassungsmaßnahmen
erforderlich. Ferner ergäben sich Kompatibilitätsprobleme, da das itcs
der KVB nicht isoliert betrachtet werden kann, sondern aufgrund der
Überschneidung mit dem Betriebsgebiet der SWB eine
betriebsgebietsübergreifende Betrachtung erfolgen muss; da alle
Schnittstellen zu Leitstellen, Umschaltpunkten,
Fahrgastinformationssystemen, Zugsicherungssystemen und LSA-Anlagen
nicht normiert sind, kann nicht gewährleistet werden, dass sich die
Systeme der beiden Verkehrsunternehmen in der gebotenen Weise
miteinander kommunizieren, so dass ein reibungsloser Betriebsablauf
nicht gewährleistet ist.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/03/2019
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Trapeze ITS Switzerland GmbH
Neuhausen
8212
Schweiz
NUTS-Code: CH
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2 - 10
Köln
50667
Deutschland
Fax: +49 221/1472889
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1) Gegen § 134 verstoßen hat oder
2) Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3) Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/03/2019
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