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Ausschreibung: Schülerbeförderung, Turn- und Schwimmfahrten - DE-Oldenburg
Kraftfahrzeuge für die Beförderung von zehn oder mehr Personen
Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Dokument Nr...: 868950-2019 (ID: 2019032308134098747)
Veröffentlicht: 23.03.2019
*
  Schülerbeförderung, Turn- und Schwimmfahrten 2019/20 und 2020/21
VERGABEUNTERLAGEN
Ausschreibung
Öffentliche Ausschreibung (VOL)
2019OL000034  Schülerbeförderung, Turn und Schwimmfahrten
2019/20 und 2020/21
AUFTRAGGEBER
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a, 26121 Oldenburg, Deutschland
28.02.2019
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vertragsbedingungen/Formulare...................................................................................................
........................... 2
[stol] Aufforderung zur
Angebotsabgabe.......................................................................................................... 2
[stol]
Angebotsschreiben...............................................................................................................
................... 5
[stol] Zusätzliche Vertragsbestimmungen (Anlage
ZVB).................................................................................. 7
[stol] Bewerbungsbedingungen VOL (Anlage BB)
........................................................................................... 11
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
........ 12
[stol] Anlage Tariftreue
................................................................................................................................
..... 17
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten nach dem Mindestlohngesetz (MiLo .. 17
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 18
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im Fall der Zusc 18
[stol] Anlage Tariftreue Nachunternehmer
....................................................................................................... 19
Zwischen (Auftragnehmer)
.............................................................................................................. 19
Besondere
Vertragsbedingungen.............................................................................................................
 20
[stol]
Angebotsaufkleber...............................................................................................................
.................... 21
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 22
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 40
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 43
i
Allgemeine Informationen zum Verfahren
I. Allgemeines
Allgemeine Informationen zum Verfahren
Projektnummer/name: 2019OL000034 / Schülerbeförderung, Turn und Schwimmfahrten 2019/20 und 2020/21
Projektbeschreibung: Wöchentliche Schülerbeförderung während der Schulzeit von Schülerinnen und Schülern aus Grund und
Förderschulen zu Hallen, Freibädern und Sportstätten für 2 Schuljahre
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung nach VOL
Ausschreibung in
Losen:
Ja
Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen
zulässige Signaturen: Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
Termine
Frist Bieterfragen: 08.04.2019 23:59
Angebotsfrist: 15.04.2019 15:30:00
Zuschlags/Bindefrist: 18.07.2019
II. Sofern Sie die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe wählen:
Der Link zur Anmeldung: http://www.deutscheeverg abe.de/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abgabe eines elektronischen Angebotes?
Unseren aktuellen Leitfaden finden Sie unter https://www.oldenburg.de/ startseite/wirtschaft/aus schreibungen/evergabe.htm l?L=0
Die Stadt Oldenburg bietet in regelmäßigen Abständen kostenlose Schulungen für Bieter an,
in denen die wichtigsten Bieterfragen  von der Anmeldung im System bis zur Angebotsabgabe  beantwortet werden.
Haben Sie Fragen oder möchten sich anmelden, können Sie sich per EMail an sandra.koehler@ stadtoldenburg.de an uns wenden.
III. Sofern Sie die Möglichkeit der schriftlichen Angebotsabgabe wählen:
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Ausfertigung der Angebotsunterlagen reichen Sie bitte in verschlossenem
Umschlag
rechtzeitig bis zum Einreichungstermin ein bei:
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestr. 1 a
26121 Oldenburg
Deutschland
Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma) und Ihrer Anschrift zu versehen. Bitte verwenden Sie dazu den Angebotsaufkleber, der
den
Ausschreibungsunterlagen beigefügt wurde.
f
Bitte beachten Sie, dass die Vergabeunterlagen ausschließlich online zur Verfügung gestellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stadt Oldenburg (Oldb)
Industriestr. 1 a 26121 Oldenburg
+49 4412352579
vergabestelle@ stadtoldenburg.de
P. S. Bei Rückfragen zur Bedienung der Software können Sie sich gerne an den Support der Deutschen eVergabe wenden.
EMail: support@ deutscheevergabe.de oder telefonisch unter +49 (0)61194910683.
1
Seite 1 von 3
Stadt Oldenburg (Oldb) - 26105 Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Oldenburg beabsichtigt die Vergabe o.a. Leistung/Lieferung im Wege einer
Öffentlichen
Ausschreibung
Beschränkten
Ausschreibung
Freihändigen
Vergabe
Beschränkten Ausschreibung nach
öffentl. Teilnahmewettbewerb
Freihändigen Vergabe nach öffentl.
Teilnahmewettbewerb
Es gelten die allgemeinen Bewerbungsbedingungen (Anlage BB).
Angebotsfrist:
Für Ihre Angebotsabgabe in Papierform ist das beigefügte Angebotsschreiben zu
unterschreiben und zusammen mit den im Angebotsschreiben aufgeführten Unterlagen
in verschlossenem Umschlag an die Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Postanschrift: Stadt Oldenburg Hausanschrift:
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Stadt Oldenburg
Stadtplanungsamt
Vergabestelle
Industriestraße 1a,
Zimmer 150 ,
26121 Oldenburg
DATUM UND ZEICHEN IHRES SCHREIBENS UNSER ZEICHEN DATUM
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes (VOL)
Vergabestelle
Industriestr. 1a  26121 Oldenburg
Zimmer Nr. 150
Telefon 0441 235- 2579 oder - 2419
Telefax 0441 235- 2189
vergabestelle@stadt-oldenburg.de
Ausführungsdatum/-frist:
Maßnahme:
Vergabenr.:
1. Angebote und Fristen
Binde-/Zuschlagsfrist:
bis
BANKKONTEN DER STADTKASSE SPRECHZEITEN
Name der Bank IBAN BIC (Swift)
Landessparkasse zu Oldenburg DE49 2805 0100 0000 4001 68 SLZODE22 Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Bremer Landesbank DE36 2905 0000 3001 6350 01 BRLADE22XXX Montag bis Donnerstag 13:30 bis 15:30 Uhr
Oldenburgische Landesbank AG DE09 2802 0050 1443 9962 00 OLBODEH2XXX
Postbank Hannover DE57 2501 0030 0005 7403 07 PBNKDEFF
Raiffeisenbank Oldenburg eG DE98 2806 0228 0000 1007 00 GENODEF1OL2 SERVICECENTER 0441 235-4444
Volksbank Oldenburg eG DE31 2806 1822 3030 7597 00 GENODEF1EDE ONLINE-SERVICE www.oldenburg.de
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datenschutz oder unter 0441 235-4444.
Schülerbeförderung, Turn- und Schwimmfahrten 2019/20 und 2020/21
2019OL000034
18.07.2019
28.02.2019
15.04.2019
15.08.2019 21.07.2021
2
Seite 2 von 3
sind nicht zugelassen werden zugelassen
nein ja, Angebote können abgegeben werden
für mehrere Lose für alle Lose
zu senden oder während der Öffnungszeiten dort abzugeben. Der Briefumschlag muss
mit dem Namen des Angebotes und dem beigefügten Aufkleber gekennzeichnet sein.
werden nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen
Anforderungen für zugelassene Nebenangebote:
Eine getrennte losweise Verga be bleibt vorbehalten.
Anforderungen für die Abgabe mehrerer Lose:
Geben Sie Ihr Angebot elektronisch über die eVergabe ab, ist eine zusätzliche Übersendung
der vollständigen Unterlagen per Post nicht erforderlich. Für die Unterzeichnung des Angebotes
ist ggf. ausschließlich der unterzeichnete Mantelbogen zu übersenden.
3. Vergabe nach Losen
nur für ein Los
Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über
nicht berücksichtigte Angebote nach  19 VOL/A.
Auskünfte zum Verfahren und zu den Vertragsunterlagen erteilt ausschließlich
die Vergabestelle der Stadt Oldenburg.
Wir weisen darauf hin, dass der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
beim Bundesamt für Justiz anfordert.
4. Information
Die Eignungs- und Zuschlagskriterien finden Sie im Kriterienkatalog.
Zugelassene Signaturen für Ihr Angebot:
2. Nebenangebote
Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Mantelbogen
3
Seite 3 von 3
Anlagen:
Anlage Angebot:
Anlage BB:
Anlage LV:
Anlage Preis:
Anlage ZVB:
Anlage BVB:
Anlage Tariftreue:
Anlage Tariftreue AN-NU:
Anlage ILO:
Angebotsschreiben
Bewerbungsbedingungen
Leistungsverzeichnis
Preisblatt
Zusätzliche Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Nachweisliste
Tariftreue-/Mindestentgelterklärung des Bieters
Vereinbarung zw. Auftrag-und Nachunternehmer
bzgl. Tariftreue/Mindestlohn
Erklärung zur ILO-Konvention 182
Anlage NL:
4
Angebot
Stadt Oldenburg
Vergabestelle
26105 Oldenburg
Angebot
Maßnahme:
1. Mein/Unser Angebot umfasst
folgende beigefügte Unterlagen
(die genannten Anlagen beziehen sich auf die Vergabeunterlagen)
Leistungsverzeichnis inklusive aller Preise und Angaben
sämtliche geforderte Eigenerklärungen und Nachweise
Tariftreueerklärung (Anlage Tariftreue)
Tariftreueerklärung Nachunternehmer (Anlage AN-NU)
Erklärung zur Einhaltung der ILO-Konvention 182 (Anlage ILO)
Nebenangebot(e)
folgende nicht beigefügte Unterlagen
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Anlage ZVB)
Besondere Vertragsbedingungen (Anlage BVB)
Vergabenummer:
Angebotsfrist endet am:
Zuschlagsfrist endet am:
Seite 1 von 2
15.04.2019
18.07.2019
Schülerbeförderung, Turn- und Schwimmfahrten 2019/20 und 2020/21
2019OL000034
5
Angebot
Ich/Wir bieten die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen und mit allen den Preis betreffenden Angaben entsprechend den Eintragungen im
anliegenden Leistungsverzeichnis an.
An mein/unser Angebot halte/n ich mich/wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist
gebunden.
Seite 2 von 2
2. Angebot
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören
auch die auf Seite 1 aufgeführten Anlagen.
Zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen sind Gegenstand meines/
unseres Angebotes.
Mit nachstehender Unterschrift wird von mir/uns der Wortlaut der vom Auftraggeber
verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkannt.
Das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt ist Inhalt meines/unseres Angebotes, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen
wurden.
3. Unterschrift
_________________________________________________________________________
Ort, Datum, Firmenstempel und Unterschrift*
*) Wird das Angebot hier nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben.
Bei elektronischer Angebotabgabe ist an dieser Stelle keine Signatur erforderlich.
6
Anlage ZVB
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
der Stadt Oldenburg für die Ausführung
von Lieferungen und Leistungen
Inhaltsverzeichnis
1 Vertragsbestandteile
2 Preis
3 Änderung der Vergütung
4 Mehr- und Minderleistungen
5 Verpackung
6 Ausführung der Leistungen
7 Sprache
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
9 Abnahme
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
11 Gewährleistung und Verjährung
12 Rechnung
13 Bezahlung, Abtretung
14 Vertragsänderungen
15 Gerichtsstand
Vorbemerkung
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1 Vertragsbestandteile ( 1)
1.1. Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen
werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
a) Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber
Plänen/Zeichnungen
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische
Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen (VOL/B)
1.2. Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
werden nicht Bestandteile des Vertrages.
Abweichungen von den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen
wie auch mündliche Abreden gelten
nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt
hat. Dies gilt nicht für einen angebotenen Skontoabzug.
1.3. Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen
wird die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen
nicht berührt.
2 Preise
2.1. Die Preisvereinbarung dieses Auftrags unterliegt den
Bestimmungen der jeweils geltenden Fassung der
Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen
Aufträgen und ggf. einer Preisprüfung. Die in
diesem Auftrag vereinbarten Preise gelten als
Marktpreise im Sinne der o. a. Verordnung, soweit
nicht in dem Auftrag ausdrücklich ein anderer Preistyp
angegeben ist.
2.2. Mit der Annahme des Auftrags ist die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer verpflichtet, der zuständigen
Preisbehörde auf Verlangen nachzuweisen,
dass es sich um einen Marktpreis handelt. Kann aufgrund
der Preisprüfung ein Marktpreis nicht festgestellt
werden, gilt der vereinbarte Preis als Selbstkostenpreis
im Sinne der entsprechenden Preisverordnung.
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
ist in diesem Fall verpflichtet, in Zusammenarbeit mit
der Preisbehörde nach den Vorschriften der LSPLeitsätze
für die Preisermittlung aufgrund von
Selbstkosten einen Selbstkostenfestpreis, Selbstkostenrichtpreis
oder Selbstkostenerstattungspreis zu
ermitteln und abzurechnen. Bei der Abrechnung zu
Selbstkosten wird zur Abgeltung des kalkulatorischen
Gewinns ein Satz für höchstens 5 v. H. der
Netto-Selbstkosten als angemessen betrachtet. Eine
Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals von
6,5 v. H. darf nicht überschritten werden.
7
2
3 Änderung der Vergütung ( 2 Nr. 3)
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
auf Grund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte
Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber
unverzüglich - möglichst vor Ausführung der Leistung
und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin
oder der Auftragnehmer hat auf Verlangen
die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Mehr- oder Minderleistungen ( 2)
Bei marktgängigen, serienmäßigen Erzeugnissen, für
die Einheitspreise im Vertrag vorgesehen sind,
- ist die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer
verpflichtet, Mehrleistungen bis zu 10 v. H. der im
Vertrag festgelegten Mengen zu den im Vertrag festgelegten
Einheitspreisen zu erbringen,
- begründen Minderungen bis zu 10 v. H. der im Vertrag
festgelegten Mengen keinen Anspruch auf Änderung
der im Vertrag festgelegten Einheitspreise.
Auf Verlangen sind neue Ausführungsfristen zu vereinbaren.
5 Verpackung
Verpackungen sind aus umweltverträglichen und die
stoffliche Verwertung nicht belastenden Materialien
herzustellen.
Abfälle aus Verpackungen sind dadurch zu vermeiden,
dass Verpackungen
1. nach Volumen und Gewicht auf das zum Schutz
des Füllgutes notwendige Maß beschränkt werden,
2. so beschaffen sein müssen, dass sie wieder verwendbar
sind, soweit dies technisch möglich und
zumutbar sowie vereinbar mit den auf das Füllgut
bezogenen Vorschriften ist,
3. stofflich verwertet werden, soweit die Voraussetzungen
für eine Wiederverwendbarkeit nicht
vorliegen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ist
verpflichtet, sofern in der Leistungsbeschreibung
ausdrücklich vorgesehen, Verpackungen nach Gebrauch
zurückzunehmen und einer erneuten Verwendung
oder einer stofflichen Verwertung außerhalb
der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer gewährleistet
die umweltgerechte Entsorgung.
Verzichtet der Auftraggeber auf die Rücknahme
der Verpackungen, so gehen diese - wenn nichts
anderes vereinbart ist - ohne Anspruch auf Vergütung
in das Eigentum des Auftraggebers über. Wird
in gemieteten Behältern geliefert, so hat die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer -wenn nichts
anderes vereinbart ist	keinen Anspruch auf besondere
Vergütung der Mietgebühren.
6 Ausführung der Leistungen ( 4)
6.1. Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu
liefern und müssen den anerkannten Regeln der
Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften
und behördlichen Bestimmungen sowie den im Anhang
TS der VOL/A aufgeführten Technischen Spezifikationen
entsprechen.
6.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die
für die Prüfung der Einhaltung der anerkannten Regeln
der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten
Umstände erforderlichen Unterlagen
(Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in
deutscher Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung
zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung herausstellen,
dass Ziffer 6.1 nicht beachtet wurde, so
hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer die
Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den
ordnungsgemäßen Zustand der Geräte und Anlagen
auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit
der Beseitigung des Mangels im Verzuge, so kann
der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und
Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des
Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber
ist berechtigt, sich von der vertragsgemäßen Ausführung
der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf
Wunsch die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen,
die erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie
Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen,
Werkstätten und Lagerräumen zu gewähren.
6.3. Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer erhalten
hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind
dem Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags
kostenfrei zurückzugeben
6.4. Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und
dergleichen sind auch ohne besondere Vereinbarung
der zu erbringenden Leistung beizufügen.
7 Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache
abgefaßt sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen
Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher
Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung
behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat
beglaubigt sein.
8 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)( 4 Nr. 4)
8.1. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer darf
Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen,
die die gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen
für die Ausführung des zu vergebenden
Auftrags erfüllen. Sie bzw. er ist
gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen
in dem Umfang heranzuziehen, wie es
mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen
zu vereinbaren ist. Unterauftragnehmer sind bei Anforderung
eines Angebots davon in Kenntnis zu setzen,
dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Sie unterliegen der in Nummer 2.1 aufgeführten
Verordnung.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der
Beauftragung von Unterauftragnehmern die Regelungen
der VOL/A, Ausgabe 2009, zu Grunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen.
Dem Nachunternehmer dürfen - insbesondere hinsichtlich
der Zahlungsweise, Gewährleistung und
Vertragsstrafe - keine ungünstigeren Bedingungen
auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
vereinbart sind.
8
3
8.2. Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor
der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der
Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des
hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers schriftlich
bekanntzugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin
bzw. der Auftragnehmer Leistungen zu übertragen,
auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist,
hat sie bzw. er vorher die schriftliche Zustimmung
gemäß  4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
9 Abnahme ( 13)
9.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist - wenn nichts
anderes vereinbart ist - der Sitz der empfangenden
Dienststelle (Empfangsstelle).
9.2. Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes
vereinbart ist - auf Gefahr der Auftragnehmerin
bzw. des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle
zu liefern. Liefertermine sind mit dem Auftraggeber
rechtzeitig abzustimmen.
9.3. Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
9.4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer
zufälligen Verschlechterung geht erst auf den
Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige
Mitarbeiter der Empfangsstelle die Leistung
der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder
gesetzlich vorgesehen noch vertraglich vereinbart
ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen
ist.
10 Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
und pauschalierter Schadensersatzanspruch
( 7, 8)
10.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen,
die aufseiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung,
dem Abschluss oder der Durchführung
des Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden
Personen Vorteile ( 331 ff StGB) anbietet,
verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen
der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die aufseiten der Auftragnehmerin oder des
Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss
oder der Durchführung des Vertrages befasst
sind.
10.2 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu
kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn die
Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus
An-lass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind
insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen
und Verabredungen mit anderen Bietern über
- Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
- Bindungen sonstiger Entgelte,
- Gewinnaufschläge,
- Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
- Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen,
soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
- Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
- Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach
 2 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- GWB - zulässig sind. Solchen
Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
selbst stehen Handlungen von Personen
gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder
für sie bzw. ihn tätig sind.
10.3 Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 10.1 oder 10.2
vom Vertrag zurück, so finden die gesetzlichen
Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung
ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber
für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen
oder nach dem Verhältnis des geleisteten
Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung
auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen;
die nicht verwendbare Leistung wird der Auftragnehmerin
bzw. dem Auftragnehmer auf dessen
Kosten zurückgewährt.
10.4 Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe
nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,
hat er 15 v. H. der Abrechnungssumme an den
Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein
Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird.
Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird
oder bereits erfüllt ist.
11 Gewährleistung und Verjährung ( 14)
11.1. Die Verjährungsfrist der Gewährleistungsansprüche
beginnt mit der unbeanstandeten Abnahme
der Leistung oder, wenn eine Abnahme
weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich
vereinbart ist, mit der unbeanstandeten Annahme
der Lieferung.
12 Rechnung ( 15)
12.1. Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete
Dienststelle auszustellen.
12.2. Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen
müssen gelieferte und restliche Mengen klar ersichtlich
sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche
und als Schlussrechnung zu kennzeichnen.
12.3. Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht
nur, wenn ihr prüfungsfähige Unterlagen über die
Lieferung/ Leistung an die Empfangsstelle beigefügt
sind; dies geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter
Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
13 Bezahlung, Abtretung ( 17)
13.1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach
Erfüllung der Leistung, und soweit nichts anderes
vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers in-
9
4
nerhalb von 14 Tagen (ggf. unter Abzug eines vereinbarten
Skontos) oder inner- halb von 30 Tagen
ohne Abzug. Sie kann früher gemäß den vereinbarten
Zahlungsbedingungen erfolgen.
13.2. Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem
Eingang der prüfungsfähigen Rechnung bei der
benannten Dienststelle, frühestens jedoch mit
dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs gemäß
Nummer 9.4 dieser Vertragsbedingungen.
13.3. Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln
mit dem Tag der Übergabe oder
der Einlieferung,
- bei Überweisung oder Auszahlung von einem
Konto des Auftraggebers mit dem Tag des Zugangs
des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut
des Auftraggebers.
13.4. Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers ist nur mit vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam.
14 Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
15 Gerichtsstand ( 19)
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem Vertragsverhältnis
richtet sich ausschließlich nach dem Sitz
der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen
Stelle.
10
Anlage BB
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
(zum Verbleib beim Bieter)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen" (VOL/A, Abschnitt 1).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des
Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder
Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit
diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung
beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat
 an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des
Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung
Vertragsinhalt.
4 Nebenangebote
4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt
sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen
müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung
qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung
der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist
mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben,
ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit
Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen
Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben;
die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit
möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen,
3.1
3.2
3.3
3.4
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen
Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis
zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der
Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht
eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Eine selbst gefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses
ist zulässig. Das von der Vergabestelle
vorgegebene Leistungsverzeichnis ist allein
verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe
verlangt werden, sind zu dem von der Vergabedie
zu einer einwandfreien Ausführung der Leistung
erforderlich sind.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen)
des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern,
ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern),
nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern
(auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht
entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
3.5
stelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
5.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
3.6
3.7
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich
für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise
auf verschiedene Einheitspreise anderer
Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm
geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen
in "Mischkalkulationen" auf andere
Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkom-
 in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
 in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter
bezeichnet ist,
 dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
 dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
mastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze
usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes
hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
 ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die
Abrechnungssumme gewährt werden
und
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden
Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst
nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht
zugelassen.
Stand August 2016 11
Besondere Vertragsbedingungen
der Stadt Oldenburg  Amt für Schule und Bildung - bei der Vergabe von
Leistungen
hier: Schülerbeförderung: Turn- und Schwimmfahrten
1. Preise
Die im Angebot angegebenen Preise je ausgeschriebener Strecke sind
Festpreise. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Festpreisen und den
tatsächlich durchgeführten Fahrten berechnet.
Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), Rabatte und Skonto sind in der Rechnung
gesondert auszuweisen.
2. Kraftfahrzeuge:
In der Schülerbeförderung dürfen nur solche Fahrzeuge eingesetzt werden,
die nach ihrer Bauart und Ausrüstung zur Personenbeförderung geeignet
sind. Die Fahrzeuge müssen ständig den Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der Verordnung über den
Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
entsprechen.
Die Kraftfahrzeuge sind stets in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren
Zustand einzusetzen.
Die Kraftfahrzeuge müssen kindgerecht ausgestattet sein. Werden Kinder in
Personenkraftwagen oder Kleinbussen befördert, dann sind für diese Kinder
geeignete Rückhaltesysteme gemäß 21 StVO in der jeweils gültigen Fassung
für die Beförderung bereitzuhalten und zu benutzen. Die Beschaffung
von geeigneten Rückhalteeinrichtungen erfolgt durch den Auftragnehmer auf
dessen Kosten. Der Auftragnehmer ist für die Auswahl, die Verwahrung und
die richtige Handhabung der Rückhalteeinrichtungen verantwortlich. Kinder,
die ein auf sie persönlich abgestimmtes Rückhaltesystem benötigen, fallen
nicht unter diese Regelung.
Es dürfen nicht mehr Kinder befördert werden, als Rückhalteeinrichtungen
befestigt und Kinder angeschnallt werden können.
Bei Beförderungen mit Rollstühlen müssen diese unabhängig von den rollstuhleigenen
Sicherungseinrichtungen mit den dafür vorgesehenen technischen
Vorrichtungen am Kfz befestigt werden.
Während der Fahrt sind die Kindersicherungen an Türen so zu stellen, dass
ein Öffnen von innen nicht möglich ist.
Kleinbusse müssen mit Hinweisschildern gem.  33 (4) BOKraft und
Zusatzblinkleuchten gem.  54 (4) StVZO ausgerüstet sein.
Die Fahrzeuge sind für Notfälle entweder mit Funk oder mit Telefon (fest
installiert oder per Freisprecheinrichtung) ausgerüstet.
12
- 2 -
Der Unternehmer ist damit einverstanden, dass der Träger der
Schülerbeförderung oder von ihr Beauftragte (z. B. Polizei, TÜV) Kontrollen
durchführt.
3. Fahrer:
Der Unternehmer darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung
geeignete Fahrer einsetzen. Sie müssen unter anderem folgende Voraussetzungen
erfüllen:
- Sie müssen ihre geistige und körperliche Eignung entweder durch
einen Personenbeförderungsschein oder analog die dafür benötigten
Untersuchungen: Erstuntersuchung und ab dem 60. Lebensjahr:
a) körperliche Untersuchung,
b) erweiterte Augenuntersuchung und
c) Leistungstest,
ansonsten alle 5 Jahre a) und b) nachweisen.
- Es dürfen keine Krankheiten, die Bewusstlosigkeit hervorrufen
können, vorliegen.
- Sie müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein (nicht
auf Probe).
Der Unternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass 9 BOKraft (Fahrtüchtigkeit
der Fahrzeugführer) eingehalten wird.
Auf Verlangen des Trägers der Schülerbeförderung darf der Unternehmer
bestimmte Fahrer nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen
die Eignung oder Zuverlässigkeit des Fahrers hinsichtlich der Beförderung
von Schulkindern sprechen (z. B. Übergriffe auf Kinder, grobe Verletzung
dieser Vertragsbestimmungen).
Der Unternehmer hat die Fahrer zur erhöhten Vorsicht anzuhalten und auf die
besonderen Gefahren und Eigenheiten, die sich bei der Schülerbeförderung
ergeben, hinzuweisen.
Das Rauchen während der Schülerbeförderung ist untersagt.
Die Fahrer sind verpflichtet, sämtliche Sicherungseinrichtungen des Fahrzeuges
zu nutzen.
4. Haftung und Versicherung
Der Unternehmer ist verpflichtet, den Träger der Schülerbeförderung von
allen Ansprüchen freizuhalten, die von Fahrgästen oder Dritten im Zusammenhang
mit dem ihm erteilten Beförderungsauftrag erhoben werden, es sei
denn, das Schaden stiftende Ereignis beruht auf einem Verschulden von
Personen, für die der Träger der Schülerbeförderung einzustehen hat.
Der Unternehmer verpflichtet sich, seine Fahrer und die Insassen nach Maßgabe
ihrer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung zu versichern.
5. Sonstige Pflichten des Trägers der Schülerbeförderung und der Schulen
13
- 3 -
Der Träger der Schülerbeförderung oder die Schulen teilen dem Beförderer
mit, ob und welche Besonderheiten es bezüglich bestimmter Schülerinnen
und Schüler gibt.
Der Träger der Schülerbeförderung wirkt in Zusammenarbeit mit den Schulen
auf die Schülerinnen und Schüler dahingehend ein, dass sie sich während der
Fahrten ordnungsgemäß verhalten.
Bei grobem Fehlverhalten einzelner Schülerinnen und Schüler prüft der
Träger der Schülerbeförderung auf schriftlichen und begründeten Wunsch
des Unternehmers, ob ein befristeter oder unbefristeter Ausschluss von der
Beförderung erfolgen kann.
6. Sonstige Pflichten
Nach Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem
Auftraggeber eine Woche vor der ersten Leistungserbringung die Daten der
eingesetzten Fahrzeuge (Fahrzeugtyp, amtliches Kennzeichen, Anzahl der
Sitzplätze) zu übermitteln.
7. Bezahlung
Alle Rechnungen sind monatlich in einfacher Ausfertigung bei der Stadt
Oldenburg, Amt für Schule und Bildung, Postfach 24 29, 26014 Oldenburg,
einzureichen. Anzugeben sind Fahrstrecke mit Schule und Zielort sowie das
jeweilige Datum der Fahrten.
Ein Anspruch auf Bezahlung besteht nur für ausgeführte Fahrten. Diesen
Rechnungen müssen prüffähige Unterlagen über die Leistung an die
Empfangsstelle (hier: Schule) beigefügt werden. Dies geschieht mit Hilfe
quittierter Beförderungsnachweise.
Die Begleichung der Rechnung erfolgt nach Erfüllung der Leistung binnen 30
Tagen nach Rechnungseingang. Zahlungsverzögerungen in Folge
unvollständig ausgefüllter Rechnungen oder fehlender Unterlagen gehen zu
Lasten des Auftragnehmers. Die Zahlung erfolgt im Überweisungsverkehr auf
ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto.
Die Abtretung von Forderungen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers statthaft.
Bis 24 Stunden vor Abfahrt abgesagte und nicht ausgeführte Fahrten können
nicht berechnet werden.
Abschlags- oder Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
8. Vertragsänderungen
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages bedürfen der Schriftform. Sie
können nur vom Amt für Schule und Bildung, der Stadt Oldenburg
vorgenommen werden. Die Schule ist zu Vertragsänderungen oder -
14
- 4 -
ergänzungen nicht berechtigt.
Es werden keine Leistungen vergütet, für die kein schriftlicher Auftrag des
Amtes für Schule und Sports vorliegt.
Vorübergehende Streckenänderungen (z. B. Änderung des Beförderungsortes,
Umleitung usw.) führen zu keiner Änderung des Auftrages. Im Einzelfall
erfolgt bei Schulausfall oder Ähnlichem keine Bezahlung.
9. Vertragsdauer, Kündigung, Rücktritt
Die Vertragslaufzeit beginnt am 15.08.2019 und endet am 21.07.2021.
Die Stadt ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen wenn durch den
Auftragnehmer wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Hierzu zählen
insbesondere:
a) vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf Zuverlässigkeit sowie
Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
b) die schuldhafte Nichteinhaltung vertraglich vereinbarter Termine,
c) die Beteiligung des Auftragnehmers an wettbewerbsbeschränkenden
Absprachen ( 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen),
d) Antragstellung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das
Vermögen des Auftragnehmers,
e) die illegale Beschäftigung von Arbeitnehmern,
f) die Nichterfüllung steuerlicher Pflichten,
g) die Nichtabführung von Beiträgen zur Sozialversicherung.
Der Auftraggeber ist zur Kündigung des Auftrages berechtigt, wenn der
Auftragnehmer
a) nach Vertragsabschluss gegen ihm obliegende Pflichten verstößt, die
vor Vertragsabschluss bei betreffender Kenntnis des Auftraggebers gem.
 16 Abs.4 bzw.	6 Nr. 5 Buchst. c) und d) VOL/A zur
Ausschlussberechtigung geführt haben würden, oder
b) vor Vertragsabschluss  dem Auftraggeber unerkannt  unzutreffende
Erklärungen gem.  16 Abs.4 i.V.m.  6 Nr. 5 Buchst. e) VOL/A
abgegeben hat, oder
c) sonst während der Vertragslaufzeit gegen ihm allgemein gesetzlich,
insbes. gewerberechtlich obliegende Pflichten verstoßen hat
und dadurch dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses
nach  314 BGB nicht mehr zugemutet werden kann.
Im Falle einer fristlosen Kündigung dieses Vertrages durch den Auftraggeber
steht dem Auftragnehmer eine Vergütung nur für die bis dahin vertragsgemäß
erbrachten Leistungen zu.
Eine Kündigung hat stets schriftlich zu erfolgen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber alle Schäden zu ersetzen, die
unmittelbar oder mittelbar durch die Kündigung vom Vertrag entstehen.
Andere Rechte als Ansprüche auf Vergütung in Anspruch genommener
Lieferungen und Leistungen stehen dem Auftragnehmer auf Grund des
Rücktritts nicht zu. Von den gesetzlichen Regelungen über das Rücktrittsrecht
15
- 5 -
bleiben lediglich  346 bis 349 BGB unberührt.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Oldenburg.
11. Salvatorische Klausel
Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser
Klausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein, so betrifft dies nicht
den sonstigen Teil des Vertrages. Ungültige Vertragsbestimmungen sind
durch solche Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der
ungültigen Regelung am nächsten kommen.
16
Anlage Tariftreue
Erklärung zur Tariftreue bzw. zur Zahlung von Mindestentgelten
nach demMindestlohngesetz (MiLoG)
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Bau- und Dienstleistungen zur Auftragsausführung,
welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
MiLoG vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in der jeweils gültigen
Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des
Mindestlohngesetzes
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehmen zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die
Dauer von bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n),
wenn ich/wir mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Erklärung
verstoße (n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand: 17.06.2016
17
BesondereVertragsbedingungen
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Tariftreue-/Mindestentgelterklärung einzuhalten.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Nachunternehmer und von ihnen eingesetzte
weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach
 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten
mindestens das nach  4 Abs. 1 NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen. Gemäß
 13 Abs. 1 NTVergG sind der Auftragnehmer und die jeweiligen Nachunternehmer
verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtungen auf dessen
Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(3) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der
Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten Beschäftigten
zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben vollständige und prüffähige Unterlagen
gemäß Absatz 1 und 2 über die eingesetzten Beschäftigten, soweit sie bei der Auftragsausführung
eingesetzt wurden, bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm
diese Unterlagen vorzulegen.
(5) Soweit Leistungen auf Nachunternehmer und von diesen auf weitere Nachunternehmer
übertragen werden, verpflichtet sich der Auftragnehmer bzw. Nachunternehmer, den Nachunternehmern
die für Auftragnehmer geltenden Pflichten dieser Besonderen Vertragsbedingungen
aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch die Nachunternehmer zu
überwachen.
(6) Zur Sicherung der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen,
gilt zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften
Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10
vom Hundert, des Auftragswertes als vereinbart.
Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe nach Satz 1 auch für den Fall verpflichtet,
dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen
von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer
den Verstoß weder kannte noch kennen musste.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf
Antrag des Auftragnehmers auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(7) Die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus diesen Besonderen Vertragsbedingungen durch
den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer sowie grob fahrlässige oder mehrfache
Verstöße gegen die Verpflichtungen der Absätze 1 bis 5 berechtigen den Auftraggeber zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund des Auftrages.
Diese Anlage ist Bestandteil meines unterschriebenen Angebotsschreibens und wird im
Fall der Zuschlagerteilung Vertragsbestandteil. Mir ist bewusst, dass das Fehlen dieser
Erklärung oder eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss meines Angebotes
führen kann und einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellt.
Stand: 17.06.2016
18
Anlage Tariftreue AN-NU
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue-/Mindestentgeltregelungen
nach  4 Abs. 1 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Nach  13 Abs. 1 NTVergG muss sich der Auftragnehmer von öffentlichen Aufträgen verpflichten,
den eingesetzten Nachunternehmern Erklärungen zu den Verpflichtungen aus  4
Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und diese dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Alle
daraus resultierenden Verpflichtungen sind durch den Auftragnehmer vertraglich
abzusichern und dem Auftraggeber vorzulegen.
Leistung:
Zwischen (Auftragnehmer)
und (Nachunternehmer)
wird folgendes vereinbart:
Hiermit verpflichte/n ich/wir mich/uns, für die Ausführung der auf der Grundlage
dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Leistungen
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des  22
Mindestlohngesetzes (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348)1, in
der jeweils gültigen Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den
Vorgaben des MiLoG
und
 meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von den
Regelungen nach  1 Abs. 3 MiLoG, insbesondere Branchentarifverträgen,
die nach den Vorgaben des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)2, in der jeweils geltenden Fassung,
bundesweit zwingend Anwendung finden, erfasst werden, mindestens ein
Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen
zu zahlen.
Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, dass ich/wir vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von
bis zu drei Jahren von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werde(n), wenn ich/wir
mindestens grob fahrlässig oder mehrfach gegen diese Vereinbarung verstoße(n).
1 geändert durch Artikel 2 Abs. 10 des Gesetzes vom 17. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
2 zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 11 des Gesetzes vom 7. Februar 2016 (BGBl. I S. 203)
Stand 17.06.2016
19
Anlage Tariftreue AN-NU
Besondere Vertragsbedingungen
(1) Der Nachunternehmer ist verpflichtet, die Erklärung von Seite 1 einzuhalten.
(2) Der Nachunternehmer verpflichtet sich, nur weitere Nachunternehmer zu beauftragen, die
sich verpflichten, die Tariftreueerklärung nach  4 Abs. 1 NTVergG abzugeben und den für
die Ausführung des Auftrags eingesetzten Beschäftigten mindestens das nach  4 Abs. 1
NTVergG vorgesehene Entgelt zu zahlen.
(3) Gemäß  14 Abs. 1 Satz 2 NTVergG sind der Nachunternehmer und die jeweiligen weiteren
Nachunternehmer verpflichtet, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der
Tariftreue-/Entgeltverpflichtung auf dessen Verlagen jederzeit nachzuweisen.
(4) Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung
der Tariftreueerklärung bzw. die Zahlung des Mindestlohnes zu überprüfen.
Er darf zu diesem Zweck Einblick in die Entgeltabrechnungen (Einsicht in Lohn- und Meldeunterlagen,
Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen, aus denen Umfang,
Art, Dauer und tatsächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen) des Auftragnehmers
und der Nachunternehmer sowie in die zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmern
abgeschlossenen Verträge nehmen und ist berechtigt, die eingesetzten
Beschäftigten zu befragen. Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen und die Pflicht, Fragen des Auftraggebers zu beantworten, hinzuweisen.
(5) Der Nachunternehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten
Beschäftigten bereitzuhalten. Auf Verlangen des Auftraggebers sind ihm diese Unterlagen
vorzulegen.
(6) Soweit Leistungen auf weitere Nachunternehmer übertragen werden, verpflichtet sich der
Nachunternehmer, den weiteren Nachunternehmern die für Auftragnehmer geltenden Pflichten
dieser Besonderen Vertragsbedingungen aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten
durch die weiteren Nachunternehmer zu überwachen.
(7) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftragnehmer mit
Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers für jeden schuldhaften Verstoß eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 vom Hundert, bei mehreren Verstößen bis zu 10 vom
Hundert, des Auftragswertes zu zahlen.
Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung erwirbt der öffentliche Auftraggeber
unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns (Nachunternehmer) zu
fordern.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Stand 17.06.2016
20
Angebotsaufkleber
Haben Sie Ihr Angebot vollständig ausgefüllt und unterschrieben bzw. elektronisch
abgegeben und den Mantelbogen rechtsgültig unterschrieben, senden Sie diese/n
rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag an die unten genannte Stelle. Eine
persönliche Abgabe ist ebenfalls möglich.
Absender/in:
Angebot für:
Angebotsfrist:
Eröffnungstermin:
Projektnummer:
An
- sofort
zustellen -
Stadt Oldenburg (Oldb)
Vergabestelle
Industriestraße 1a, Zi. 150
26121 Oldenburg
Bitte schneiden Sie den Angebotsaufkleber aus und kleben diesen auf den
verschlossenen Umschlag
Schülerbeförderung, Turn- und Schwimmfahrten 2019/20 und
2020/21
15.04.2019 15:30:00
2019OL000034
21
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
28.02.2019
Verfahren: 2019OL000034  Schülerbeförderung, Turn und Schwimmfahrten 2019/20 und
2020/21
SKONTO
Skonto zugelassen Nein
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
1 LOS Grundschule Alexandersfeld EUR .........................
1.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Alexandersfeld,
Alexanderstraße 500, 26127
Oldenburg, zum BTBBad,
Alexanderstraße 207, 26127
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen immer freitags ca. 25
Schülerinnen und Schüler mit zwei Begleitpersonen um 10.45
Uhr von der Grundschule Alexandersfeld abgeholt und zu
BTBBad gebracht werden. Rückfahrt vom Bad ist um 12.15 Uhr.
Ein Abholung erfolgt am Schulhoftor Schwarzer Weg.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
2 LOS Grundschule Auf der Wunderburg EUR .........................
2.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Auf der
Wunderburg, Ekkardstraße 28,
26135 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 22
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.05 Uhr
von der Grundschule Auf der Wunderburg abgeholt und zum
Hallenbad Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur
Schule ist um 11.30 Uhr.
Eine Abholung erfolgt von der Ekkardstraße/ Ecke
AntonGüntherStraße
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  1/18
22
3 LOS Grundschule Babenend EUR .........................
3.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Babenend,
Babenend 15  17, 26127
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
bzw. Schwimmbad am
Flötenteich, Mühlenhofsweg
80, 26125 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 19
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.00 Uhr
von der Grundschule Babenend abgeholt und im Winter zum
Hallenbad Kreyenbrück, im Sommer zum Flötenteich gebracht
werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 12.30 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
4 LOS Grundschule Bümmerstede EUR .........................
4.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.00 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 9.00 Uhr.
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
4.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.30 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 9.30 Uhr.
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  2/18
23
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
4.3 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 9.15 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 10.15 Uhr.
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
4.4 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 9.45 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 10.45 Uhr.
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
4.5 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.00 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 9.00 Uhr.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  3/18
24
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
4.6 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.30 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 9.30 Uhr.
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
4.7 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 9.15 Uhr von
der Grundschule Bümmerstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 10.15 Uhr.
Eine Abholung erfolgt vom Eingang Waldmannsweg.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
5 LOS Grundschule Bürgeresch EUR .........................
5.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Bümmerstede,
Bümmersteder Tredde 110,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
78,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils mittwochs ca. 30
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  4/18
25
Schülerinnen und Schüler mit 3 Begleitpersonen um 8.15 Uhr von
der Grundschule Bürgeresch abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 10.15 Uhr.
Die Abholung kann nur mit kleinen Bussen erfolgen, da die
Straße sehr eng ist und meistens noch parkende Autos die
Straße verengen. Bürgerstraße/Ecke Junkerstraße
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
5.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Bürgeresch,
Junkerstraße 17, 26123
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
78,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils mittwochs ca. 10
Schülerinnen und Schüler mit 1 Begleitpersonen um 12.05 Uhr
von der Grundschule Bürgeresch abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 14.00 Uhr.
Die Abholung kann nur mit kleinen Bussen erfolgen, da die
Straße sehr eng ist und meistens noch parkende Autos die
Straße verengen. Bürgerstraße/Ecke Junkerstraße
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
6 LOS Grundschule Donnerschwee EUR .........................
6.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Donnerschwee,
Donnerschweer Straße 262,
26123 Oldenburg, zum
Hallenbad Eversten,
Brandsweg 54, 26129
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
78,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils mittwochs ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.15 Uhr von
der Grundschule Donnerschwee abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
10.0 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  5/18
26
6.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Donnerschwee,
Donnerschweer Straße 262,
26123 Oldenburg, zum
Hallenbad Eversten,
Brandsweg 54, 26129
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 9.15 Uhr von
der Grundschule Donnerschwee abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
11.15 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
7 LOS Grundschule Drielake EUR .........................
7.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Drielake,
Schulstraße 21, 26135
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 36
Schülerinnen und Schüler mit 4 Begleitpersonen um 10.10 Uhr
von der
Grundschule Drielake abgeholt und zum Hallenbad Kreyenbrück
gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 11.30
Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
8 LOS Grundschule Etzhorn EUR .........................
8.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Etzhorn,
Butjadinger Straße 355, 26125
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 22
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.30 Uhr
von der Grundschule Etzhorn abgeholt und zum Olantis gebracht
werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 13.10 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  6/18
27
9 LOS Grundschule Haarentor EUR .........................
9.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Haarentor,
Schützenweg 25, 26129
Oldenburg, zum Hallenbad
Eversten, Brandsweg 54,
26129 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
76,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils dienstags ca. 19
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 9.50 Uhr von
der Grundschule Haarentor abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
11.20 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
9.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Haarentor,
Schützenweg 25, 26129
Oldenburg, zum Hallenbad
Eversten, Brandsweg 54,
26129 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
76,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils dienstags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.50 Uhr
von der Grundschule Haarentor abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
12.20 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
10 LOS Grundschule Heiligengeisttor EUR .........................
10.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Heiligengeisttor,
Ehnernstraße 8, 26121
Oldenburg, zum BTBBad,
Alexanderstraße 207, 26127
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils dienstags ca. 18
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 12.10 Uhr
von der Grundschule Haarentor abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
13.20 Uhr.
Es können nur kleine Busse die Straße passieren
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
11 LOS Grundschule Hogenkamp EUR .........................
Leistungsverzeichnis  7/18
28
11.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Hogenkamp,
Hogenkamp 10, 26131
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück Oldenburg,
Brandenburger Str. 30, 26133
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 9.45 Uhr von
der Grundschule Hogenkamp abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 11.15 Uhr.
Abholung erfolgt Ecke Wieselweg/Dachsweg.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
12 LOS Grundschule Krusenbusch EUR .........................
12.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Krusenbusch,
Dießelweg 25, 26135
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
76,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils dienstags ca. 24
Schülerinnen und Schüler mit 3 Begleitpersonen um 11.05 Uhr
von der Grundschule Krusenbusch abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 12.45 Uhr.
Vor der Schule herrscht Halteverbot. Ausnahmeantrag muss
gestellt werden.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
12.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Krusenbusch,
Dießelweg 25, 26135
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 24
Schülerinnen und Schüler mit 3 Begleitpersonen um 11.05 Uhr
von der Grundschule Krusenbusch abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 12.45 Uhr.
Vor der Schule herrscht Halteverbot. Ausnahmeantrag muss
gestellt werden.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  8/18
29
13 LOS Grundschule Nadorst EUR .........................
13.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Nadorst,
Eßkamp 6, 26127 Oldenburg,
zum Hallenbad Eversten,
Brandsweg 54, 26129
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 25
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.45 Uhr
während der Hallensaison von der Grundschule Nadorst abgeholt
und zum Hallenbad Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom
Bad zur Schule ist um 10.20 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
13.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Nadorst,
Eßkamp 6, 26127 Oldenburg,
zum Hallenbad Eversten,
Brandsweg 54, 26129
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 25
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.45 Uhr
während der Hallensaison von der Grundschule Nadorst abgeholt
und zum Hallenbad Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom
Bad zur Schule ist um 10.20 Uhr.
1. Schulhalbjahr 2019/20 und 2020/21, nur während der
Hallensaison
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
13.3 Schwimmfahrten der
Grundschule Nadorst,
Eßkamp 6, 26127 Oldenburg,
zum Hallenbad Eversten,
Brandsweg 54, 26129
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 25
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.40 Uhr
während der Hallensaison von der Grundschule Nadorst abgeholt
und zum Hallenbad Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom
Bad zur Schule ist um 13.15 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  9/18
30
14 LOS Grundschule Ofenerdiek EUR .........................
14.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Ofenerdiek,
Lagerstraße 39, 26125
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg und Flötenteich,
Mühlenhofsweg 80, 26125
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 13
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.40 Uhr
von der Grundschule Ofenerdiek, während der Hallensaison zum
Olantis und während der Sommersaison zum Flötenteich
gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 12.10
Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
14.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Ofenerdiek,
Lagerstraße 39, 26125
Oldenburg, zum Hallenbad
Eversten, Brandsweg 54,
26129 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
78,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils mittwochs ca. 24
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.40 Uhr
von der Grundschule Ofenerdiek abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
12.10 Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
14.3 Schwimmfahrten der
Grundschule Ofenerdiek,
Lagerstraße 39, 26125
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg und Flötenteich,
Mühlenhofsweg 80, 26125
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 24
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.25 Uhr
von der Grundschule Ofenerdiek, während der Hallensaison zum
Olantis und während der Sommersaison zum Flötenteich
gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 12.55
Uhr.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  10/18
31
15 LOS Grundschule Ohmstede EUR .........................
15.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Ohmstede,
Rennplatzstraße 182, 26125
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
76,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils dienstags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.15 Uhr
von der Grundschule Ohmstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 11.45 Uhr.
Abholung vom Schuleingang Överkamp.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
15.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Ohmstede,
Rennplatzstraße 182, 26125
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.50 Uhr
von der Grundschule Ohmstede abgeholt und zum Hallenbad
Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist
um 12.25 Uhr.
Abholung vom Schuleingang Överkamp.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
16 LOS Grundschule PaulMaar EUR .........................
16.1 Schwimmfahrten der
Grundschule
PaulMaarSchule, Bremer
Heerstraße 250, 26135
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.00 Uhr
von der Grundschule PaulMaarSchule abgeholt und zum
Olantis gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
12.30 Uhr.
Nur 2. Halbjahr von Februar bis Juli 2019/20 und 2020/21
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  11/18
32
16.2 Schwimmfahrten der
Grundschule
PaulMaarSchule, Bremer
Heerstraße 250, 26135
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.00 Uhr von
der Grundschule PaulMaarSchule abgeholt und zum Olantis
gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 9.30 Uhr.
Nur 1. Halbjahr von August bis Januar 2019/20 und 2020/21
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
17 LOS Grundschule Röwenkamp EUR .........................
17.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Röwekamp,
Gertrudenstraße 25, 26121
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 20  23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.45 Uhr
von der Grundschule Röwekamp abgeholt und zum Olantis
gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 13.15
Uhr.
Es können nur kleine Busse die Straße passieren.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
17.2 Schwimmfahrten der
Grundschule Röwekamp,
Gertrudenstraße 25, 26121
Oldenburg, zum Olantis,
Marschweg 81, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
78,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils mittwochs ca. 20  23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.45 Uhr
von der Grundschule Röwekamp abgeholt und zum Olantis
gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um 13.15
Uhr.
Es können nur kleine Busse die Straße passieren.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  12/18
33
18 LOS Grundschule Wallschule EUR .........................
18.1 Schwimmfahrten der
Grundschule Wallschule,
Georgstraße 1, 26121
Oldenburg, zum Hallenbad
Eversten, Brandsweg 54,
26129 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.00 Uhr
von der Grundschule Wallschule abgeholt und zum Hallenbad
Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur Schule ist um
11.30 Uhr.
Haltestelle vor dem PFL oder an der Straßenseite am Schulhof
zum Spielplatz (Peterstraße)
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
19 LOS Kath. Grundschule Eversten EUR .........................
19.1 Turnfahrten der Katholischen
Grundschule Eversten,
Lerigauweg 58, 26131
Oldenburg, zur Turnhalle der
Grundschule Hogenkamp,
Hogenkamp 10, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 23
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 8.00 Uhr von
der Katholischen Grundschule Eversten abgeholt und zur
Turnhalle der Grundschule Hogenkamp gebracht werden.
Rückfahrt von der Turnhalle zur Schule ist um 9.10 Uhr.
Es können nur kleine Busse die Straße passieren.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
19.2 Turnfahrten der Katholischen
Grundschule Eversten,
Lerigauweg 58, 26131
Oldenburg, zur Turnhalle der
Grundschule Hogenkamp,
Hogenkamp 10, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags 24
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.00 Uhr
von der Katholischen Grundschule Eversten abgeholt und zur
Turnhalle der Grundschule Hogenkamp gebracht werden.
Rückfahrt von der Turnhalle zur Schule ist um 11.20 Uhr.
Es können nur kleine Busse die Straße passieren.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  13/18
34
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
19.3 Turnfahrten der Katholischen
Grundschule Eversten,
Lerigauweg 58, 26131
Oldenburg, zur Turnhalle der
Grundschule Hogenkamp,
Hogenkamp 10, 26131
Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags 22
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 11.35 Uhr
von der Katholischen Grundschule Eversten abgeholt und zur
Turnhalle der Grundschule Hogenkamp gebracht werden.
Rückfahrt von der Turnhalle zur Schule ist um 12.50 Uhr.
Es können nur kleine Busse die Straße passieren. Anschlussbus
(Schulbus) muss um 13.05.Uhr erreicht werden.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
20 LOS Kath. Grundschule Harlinger Straße EUR .........................
20.1 Schwimmfahrten der
Katholischen Grundschule
Harlingerstraße,
Harlingerstraße 14, 26121
Oldenburg, zum Hallenbad
Eversten, Brandsweg 54,
26129 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 22
Schülerinnen und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 10.50 Uhr
von der Katholischen Grundschule Harlingerstraße abgeholt und
zum Hallenbad Eversten gebracht werden. Rückfahrt vom Bad
zur Schule ist um 12.20 Uhr.
Die Harlingerstraße ist eng beparkt.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
20.2 Schwimmfahrten der
Katholischen Grundschule
Harlingerstraße,
Harlingerstraße 14, 26121
Oldenburg, zum Hallenbad
Kreyenbrück, Brandenburger
Straße 30, 26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 20
Schülerinnen und Schüler mit 3 Begleitpersonen um 09.50 Uhr
von der Katholischen Grundschule Harlingerstraße abgeholt und
zum Hallenbad Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom
Bad zur Schule ist um 11.15 Uhr.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  14/18
35
Die Harlingerstraße ist eng beparkt.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
21 LOS Schule Sandkruger Straße EUR .........................
21.1 Schwimmfahrten der
Förderschule Sandkruger
Straße, Sandkruger Str. 119,
26133 Oldenburg, zum
Hallenbad Kreyenbrück,
Brandenburger Straße 30,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils freitags ca. 30
Schülerinnen und Schüler mit 3 Begleitpersonen um 10.40 Uhr
von der Förderschule Sandkruger Straße abgeholt und zum
Hallenbad Kreyenbrück gebracht werden. Rückfahrt vom Bad zur
Schule ist um 12.20 Uhr.
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
22 LOS Schule Borchersweg EUR .........................
22.1 Turnfahrten der Schule
Borchersweg, Borchersweg 80,
26135 Oldenburg, zum
Sportpark Osternburg,
GerhardStallingStraße,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 50
Schülerinnen und Schüler  davon 1 ERolli und 4 Rollis sitzend
 mit 4 Begleitpersonen um 13.30 Uhr von der Schule
Borchersweg abgeholt und zum Sportpark Osternburg gebracht
werden. Rückfahrt vom Sportpark zur Schule ist um 15.00 Uhr.
Enge Zufahrt, Großbusse können nur die Altbauseite (BH
Borchersweg) anfahren.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
22.2 Turnfahrten der Schule
Borchersweg, Borchersweg 80,
26135 Oldenburg, zum
Sportpark Osternburg,
GerhardStallingStraße,
26135 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils donnerstags ca. 50
Schülerinnen und Schüler  davon 1 ERolli und 3 Rollis sitzend
 mit 4 Begleitpersonen um 13.15 Uhr von der Schule
Borchersweg abgeholt und zum Sportpark Osternburg gebracht
werden. Rückfahrt vom Sportpark zur Schule ist um 14.45 Uhr.
Enge Zufahrt, Großbusse können nur die Altbauseite (BH
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis  15/18
36
Borchersweg) anfahren.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
23 LOS Schule an der Kleiststraße EUR .........................
23.1 Schwimmfahrten der Schule
an der Kleiststraße,
Kleiststraße 43, 26135
Oldenburg, vom Hallenbad
Eversten, Brandsweg 54,
26129 Oldenburg
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags 34 Schülerinnen
und Schüler mit 2 Begleitpersonen um 12.00 Uhr vom
Hallenbad Eversten zur Schule an der Kleiststraße gebracht
werden.
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
24 LOS Schule an der Kleiststraße  Außenstelle Dietrichsfeld EUR .........................
24.1 Turnfahrten der Schule an der
Kleiststraße, Außenstelle
Grundschule Dietrichsfeld,
Liegnitzer Straße 37, 26127
Oldenburg, zu der Schule an
der Kleiststraße, Kleiststraße
43, 26135 Oldenburg,
USt. [%]
19%
Menge
77,00
Einheit
Einheitspreis
je Hin und
Rückfahrt
Während der Schulzeit müssen jeweils montags ca. 8
Schülerinnen und Schüler mit 3 Begleitpersonen von der
Grundschule Dietrichsfeld, Liegnitzer Straße 37, 26127
Oldenburg (Außenstelle) um 10.30 Uhr abgeholt und zur
Turnhalle an der Schule an der Kleiststraße gebracht werden.
Rückfahrt von der Turnhalle ist um 12.00 Uhr.
11 Personen davon zunächst keine Rollstühle (eine Änderung
bleibt vorbehalten), Abholung Außenstelle GS Dietrichsfeld
Bei der Bestellmenge handelt es sich um ungefähre Angaben, es
können Abweichungen auftreten
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00
Gesamtpreis [EUR]
................
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl.
Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
____________________
Leistungsverzeichnis  16/18
37
Summe
(brutto)
Leistungsverzeichnis  17/18
38
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
28.02.2019
Verfahren: 2019OL000034  Schülerbeförderung, Turn und Schwimmfahrten 2019/20 und
2020/21
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIMEType
Leistungsverzeichnis  18/18
39
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
28.02.2019
Verfahren: 2019OL000034  Schülerbeförderung, Turn und Schwimmfahrten 2019/20 und
2020/21
EIGNUNGSKRITERIEN
1 Los 1 "Grundschule Alexandersfeld"
2 Los 2 "Grundschule Auf der Wunderburg"
3 Los 3 "Grundschule Babenend"
4 Los 4 "Grundschule Bümmerstede"
5 Los 5 "Grundschule Bürgeresch"
6 Los 6 "Grundschule Donnerschwee"
7 Los 7 "Grundschule Drielake"
8 Los 8 "Grundschule Etzhorn"
9 Los 9 "Grundschule Haarentor"
10 Los 10 "Grundschule Heiligengeisttor"
11 Los 11 "Grundschule Hogenkamp"
12 Los 12 "Grundschule Krusenbusch"
13 Los 13 "Grundschule Nadorst"
14 Los 14 "Grundschule Ofenerdiek"
15 Los 15 "Grundschule Ohmstede"
16 Los 16 "Grundschule PaulMaar"
17 Los 17 "Grundschule Röwenkamp"
18 Los 18 "Grundschule Wallschule"
19 Los 19 "Kath. Grundschule Eversten"
20 Los 20 "Kath. Grundschule Harlinger Straße"
21 Los 21 "Schule Sandkruger Straße"
22 Los 22 "Schule Borchersweg"
23 Los 23 "Schule an der Kleiststraße"
24 Los 24 "Schule an der Kleiststraße  Außenstelle Dietrichsfeld "
25 Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die Fragen so formuliert sind, dass die Antwort "ja" immer Ihre Eignung bestätigt, d.h. keine
Verurteilung/Insolvenz/.. . vorliegt.
26 Hinweis zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie unter www.oldenburg.de/datensch utz oder unter 0441 2354444.
27 Erklärung zum AEntG und MiLoG [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre/n, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen das ArbeitnehmerEntsendegese tz oder das Mindestlohngesetz
mit
einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden bin/sind und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von
der
Auftragsvergabe nach  21 AEntG oder  19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.
[ ] Keine Auswahl getroffen (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
28 Schwarzarbeit [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Weiterhin erkläre ich/erklären wir, dass ich/ wir in den letzten zwei Jahren nicht gemäß  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten und mehr oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Kriterienkatalog  1/3
40
Nur eine Antwort wählbar
29 Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich erkläre, daß ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung (Kranken, Renten und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß
nachgekommen bin/sind.
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
30 Referenzen [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Legen Sie mindestens eine Referenz für mit der Ausschreibung vergleichbare, bereits ausgeführte Leistungen, vor. Zu jeder
Referenz ist
ein Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten zu benennen.
31 Umsatz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich
der
Sparte ..., an.
32 Personal [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Angaben zur Anzahl des eingesetzten Personals und dessen Qualifikation:
33 Nachunternehmereinsatz
K.O.Kriterium: Nein
Beabsichtigen Sie Teilleistungen an Nachunternehmer zu übertragen, nennen Sie bitte an dieser Stelle
 die Teilleistung
 Name und Anschrift des Nachunternehmers
Kann das Unternehmen namentlich noch nicht benannt werden, muss dies spätestens vor Zuschlagserteilung, ggf. auf Anforderung
des
Auftraggebers erfolgen.
Die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile kann nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere Unternehmen
(Nachunternehmer) übertragen werden.
Als Nachunternehmer werden nur Firmen beauftragt,
 die die geforderten Eignungs und Zuverlässigkeitskriterien erfüllen,
 die sich verpflichten, die übertragenen Leistungen grundsätzlich im eigenen Betrieb auszuführen,
 die die gewerblichen Voraussetzungen erfüllen,
 die bei Erfüllung einer Dienstleistung eine Erklärung zur Tariftreue (Anlage ANNU) abgegeben haben und
 die bei Erfüllung einer Lieferleistung eine Erklärung zur ILOKonvention 182 (Anlage ILO) abgegeben haben.
34 Erklärung Insolvenz [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (Weiterführung
der Geschäfte
durch Insolvenzverwalter   22 InsO).
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
35 Haftpflichtversicherung [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Nein
Geben Sie die Höhe einer Haftpflichtversicherung (getrennt nach Personen, Sach und Vermögensschäden) an. Vor
Zuschlagserteilung werden wir Nachweise hierfür anfordern.
36 Erklärung des Bieters [Mussangabe]
K.O.Kriterium: Ja
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss
von
weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
[ ] Keine Auswahl getroffen
[ ] Ja
[ ] Nein
Nur eine Antwort wählbar
Kriterienkatalog  2/3
41
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
28.02.2019
Verfahren: 2019OL000034  Schülerbeförderung, Turn und Schwimmfahrten 2019/20 und
2020/21
LEISTUNGSKRITERIEN
1 Los 2 "Grundschule Auf der Wunderburg"
2 Los 1 "Grundschule Alexandersfeld"
3 Los 3 "Grundschule Babenend"
4 Los 4 "Grundschule Bümmerstede"
5 Los 5 "Grundschule Bürgeresch"
6 Los 6 "Grundschule Donnerschwee"
7 Los 7 "Grundschule Drielake"
8 Los 8 "Grundschule Etzhorn"
9 Los 9 "Grundschule Haarentor"
10 Los 10 "Grundschule Heiligengeisttor"
11 Los 11 "Grundschule Hogenkamp"
12 Los 12 "Grundschule Krusenbusch"
13 Los 13 "Grundschule Nadorst"
14 Los 14 "Grundschule Ofenerdiek"
15 Los 15 "Grundschule Ohmstede"
16 Los 16 "Grundschule PaulMaar"
17 Los 17 "Grundschule Röwenkamp"
18 Los 18 "Grundschule Wallschule"
19 Los 19 "Kath. Grundschule Eversten"
20 Los 20 "Kath. Grundschule Harlinger Straße"
21 Los 21 "Schule Sandkruger Straße"
22 Los 22 "Schule Borchersweg"
23 Los 23 "Schule an der Kleiststraße"
24 Los 24 "Schule an der Kleiststraße  Außenstelle Dietrichsfeld "
Kriterienkatalog  3/3
42
Name Dateiname Größe MIMEType
43
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2019/03/64c591ca-a0f8-4bcf-96c5-fbbd1c3fd644.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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