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Ausschreibung: Computeranlagen und Zubehör - DE-Potsdam
Computeranlagen und Zubehör
Dokument Nr...: 228999-2019 (ID: 2019051709143102712)
Veröffentlicht: 17.05.2019
*
  DE-Potsdam: Computeranlagen und Zubehör
   2019/S 95/2019 228999
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Legal Basis:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Kommunaler Immobilien Service, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt
   Potsdam
   Friedrich-Ebert-Straße 79/81
   Potsdam
   14469
   Deutschland
   E-Mail: [1]KIS-Vergabestelle@Rathaus.Potsdam.de
   NUTS-Code: DE404
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [2]https://www.KIS-Potsdam.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [3]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
   DA9N/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [4]https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCR
   DA9N
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   PC-Technik für 2019, 735 PC und 1 040 Monitore
   Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-76-19
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   30200000
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   PC-Technik für 2019, 735 PC und 1 040 Monitore.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE404
   Hauptort der Ausführung:
   Verwaltungscampus der Stadtverwaltung Potsdam
   Hegelallee 6-10
   Haus 1
   14467 Potsdam
   Die Lieferung erfolgt weiterhin an verschiedene Standorte im
   Stadtgebiet Potsdam.
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von 735 Arbeitsplatzcomputern
   und 1 040 TFT-Monitoren (24-Zoll) für die Landeshauptstadt Potsdam.
   Kurzüberblick Auftragsgegenstand:
    Lieferung von Hardware (insg. 735 Arbeitsplatzcomputer),
    Lieferung von Hardware (insg. 1 020 TFT-Monitore; 24-Zoll),
    Lieferung von Hardware (20 TFT-Monitore; 19-Zoll  für den KIS),
    Lieferung von Hardware (insg. 80 DVD-Brennern),
    sonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Lieferung der Hardware
   (Konfiguration, Lieferumfang, Garantie, usw.),
    Optional  Lieferung von Hardware (ggf. weitere TFT-Monitore;
   19-Zoll),
    Optional  Lieferung von Hardware (ggf. weitere DVD-Brenner).
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2019
   Ende: 31/03/2020
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Die Möglichkeit zur Beauftragung der optionalen Leistungen wird vom
   Bieter bis min. 6 Monate nach der letzten Lieferung (TL4) zugesichert.
   Die in den Optionen angebotene Hardware muss zur angebotenen
   Arbeitsplatzcomputer-Hardware passen, auf diese abgestimmt sein und bei
   Beauftragung der Optionen ein funktionierendes Gesamtsystem bilden.
   II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    Darstellung des Unternehmens einschließlich Benennung der
   Geschäftsfelder des Unternehmens sowie die Vorlage des Nachweises über
   die Eintragung im Register, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist,
    soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind
   durch jedes Mitglied die vorgenannten Erklärungen und Nachweise
   vorzulegen. Der Zusammenschluss ist zu begründen.
   *Erklärung:
    über die Vorlage einer ordnungsgemäßen gewerberechtlichen Anmeldung,
   die zur Ausführung der angebotenen Leistungen berechtigt,
    über Eintragungen in Register, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben
   ist,
    über die Nichtvorlage von rechtskräftiger Verurteilungen von
   Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen in §§
   123, 124 GWB genannter Verstöße,
    über die Nichtvorlage von schweren Verfehlungen, die die
   Zuverlässigkeit in Frage stellen,
    über die Einhaltung geltender umwelt-, sozial- oder
   arbeitsrechtlicher Verpflichtungen bei der Ausführungöffentlicher
   Aufträge,
    über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
   gesetzlichen Sozialversicherung und die Ermächtigung des Auftraggebers,
   Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen,
    über die Nichtauferlegung einer Geldbuße gegen das Unternehmen oder
   Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, von
   mindestens 2 500 EUR in den letzten 2 Jahren wegen eines Verstoßes
   gegen § 21 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 19 i. V. m. § 21
   Mindestlohngesetz bzw. § 16 i. V. m. § 18
   Mindestarbeitsbedingungengesetz von Personen, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist,
    darüber, dass kein nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, §
   404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16
   Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder § 266a
   Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe von mehr
   als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2500 EUR belegt
   worden sind und derzeit kein Straf- oder Bußgeldverfahren durchgeführt
   wird, bei dem im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger
   Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht,
    darüber, dass ich/wir noch meine/unsere Nachunternehmer illegale
   Arbeitskräfte beschäftigen. Ausländische Arbeitskräfte werden
   entsprechend der für sie geltenden Regelungen beschäftigt und entlohnt,
    ob ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren
   beantragt, eröffnet oder mangels Deckung der Verfahrenskosten abgelehnt
   worden ist, oder er sich in Liquidation befindet,
    über die Einhaltung der staatlichen Sicherheitsvorschriften
   (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz
   einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere
   Arbeitsstätten V, Druckluft V, Gefahrstoff V, Betriebssicherheits V,
   PSA-Benutzungs V, Lastenhandhabungs V) und die Sicherheitsvorschriften
   der Berufsgenossenschaften,
    über die Gewährung von Stichprobenkontrollen des Auftraggebers über
   die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen,
    über die Bereitschaft zur Mitwirkung bezüglich der Auskunftspflichten
   nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. dem
   Mindestarbeitsbedingungengesetz,
    Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Gewerbezentralregister;
   Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf
   dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus
   dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
   anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf
   Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach
   Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    Die Erklärung des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft über
   den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in der dem
   Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart für die 3 letzten
   abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
    2 Referenz(en) des Unternehmens für nach Art und Umfang
   vergleichbarer/wesentliche(r) Leistungen aus den vergangenen 3 Jahren
   mit folgenden Angaben:
    Beschreibung des Projektes,
    Projektwert,
    Leistungszeitraums,
    den Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Kontaktdaten.
   III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
    Abschluss einer Vereinbarung über die Einhaltung der
   Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz 
   BbgVergG  (Zahlung eines Mindestlohnes, Einräumen von Kontrollen durch
   den Auftraggeber),
    ist der Einsatz Dritter/Nachunternehmen geplant, so ist für die
   Nachunternehmer mit dem Angebot eine Vereinbarung zwischen dem
   Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen (Verleiher von Arbeitskräften) und
   (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der
   Mindestanforderung nach dem BbgVergG vorzulegen,
    Erklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
   für Personen-und Sachschäden in Höhe von mindestens 3 000 000 EUR und
   Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR abgeschlossen
   wird. Abschluss für den Fall der Beauftragung genügt.
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 26/06/2019
   Ortszeit: 13:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 19/09/2019
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 26/06/2019
   Ortszeit: 13:00
   Ort:
   Landeshauptstadt Potsdam
   Bereich Vergabemanagement
   Submissionsstelle
   Hegelallee 6-10 (Haus 1, Zimmer 217-220)
   14467 Potsdam
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (1) Die Kommunikation infolge von Bieterfragen, über sonstige
   Änderungen o. ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass
   sich die Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum
   Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen
   informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am
   Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bieter
   automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle
   informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die
   Vergabestelle gesendet werden;
   (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf
   ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine
   entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der
   Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets
   zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem
   Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische
   Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere
   Bekanntmachungen;
   (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber
   über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten
   Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen
   Vordrucken/Formularen sind:
    soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen,
    unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten
   die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den
   Vergabeunterlagen.
   (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als
   Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und
   Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung
   oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück
   gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie
   den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den
   veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
   (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebots ist zudem
   Folgendes zu beachten:
   1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das
   Angebot in Schriftform in einem geschlossenen Umschlag mit dem
   vorgegebenen Angebots-Kennzettel versehen bei der unter Anhang I.3
   angegebenen Kontaktstelle einzureichen;
   2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache
   einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen
   Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt
   werden;
   3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem
   Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger
   Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. ist bitte abzusehen. Diese
   werden nicht berücksichtigt;
   4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot in Kopie
   beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln
   und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu
   verlangen;
   5) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf
   Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin,
   dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit
   ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen
   (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) jederzeit verlangt
   oder eingeholt werden können.
   6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine
   Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen bzw.
   Angeboten;
   7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung
   desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die
   Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
   Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRDA9N.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
   und Energie
   Heinrich-Mann-Allee 107
   Potsdam
   14473
   Deutschland
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   GWB § 160 (3):
   Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/05/2019
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   2. https://www.KIS-Potsdam.de/
   3. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA9N/documents
   4. https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YCRDA9N
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