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Ausschreibung: Unterhaltsreinigung - DE-München
Reinigungsdienste
Dokument Nr...: 885983-2020 (ID: 2020091710482762816)
Veröffentlicht: 17.09.2020
*
  Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
VERGABEUNTERLAGEN
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und
Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
Ausschreibung
AUFTRAGGEBER
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
Maximilianstr. 39, 80538 München, Deutschland
03.09.2020
Inhaltsverzeichnis
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
............................................ 1
Projektinformation
................................................................................................................................
.................... 1
Vergabeunterlagen...............................................................................................................
.................................... 3
01_L 211 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
....................................................................................... 3
02.1_L
212_Bewerbungsbedingungen.......................................................................................................
...... 10
02.2_Anlage Hinweise zur
DSGVO.................................................................................................................. 14
03_L 2150 Zusätzliche
Vertragsbedingungen.................................................................................................. 17
Leere
Seite...........................................................................................................................
.................... 22
03.1_Anlage Hinweise Covid-19
...................................................................................................................... 23
05_Leistungsbeschreibung
..............................................................................................................................
25
05_ LB Anlage 1 BT1_AG_O1 incl.
Raumnummern........................................................................................ 37
05_ LB Anlage 1 BT1_AG_O2 incl.
Raumnummern........................................................................................ 38
05_LB_Anlage 2
Datenschutzerklärung...........................................................................................................
 39
05_LB_Anlage 3
Geheimhaltungserklärung..................................................................................................... 43
05_LB_Anlage 4
Sicherheitsüberprüfung........................................................................................................
. 44
06_Leistungsverzeichnis
................................................................................................................................
.. 45
06_LV Anlage Leistungsdefinition
Unterhaltsreinigung.................................................................................... 51
06_LV Anlage Leistungsübersicht
Unterhaltsreinigung.................................................................................... 70
07_L 213
Angebotsschreiben...............................................................................................................
............ 72
08_Preisblatt (eine bearbeitbare Excel-Datei finden Sie unter Anlagen)
......................................................... 74
09_Formblatt Stundenverrechnungssatz (eine bearbeitbare Excel-Datei finden Sie unter Anlagen) .............. 79
10_L 124 Eigenerklärung zur
Eignung............................................................................................................. 89
12_L 234 Erklärung
Bieter-Arbeitsgemeinschaft.............................................................................................. 101
12_L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer anderer Unternehmen......................................... 103
12_L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
............................................................................... 105
Produkte/Leistungen
................................................................................................................................
................ 107
Kriterienkatalog
................................................................................................................................
........................ 112
Anlagen
................................................................................................................................
.................................... 114
i
VERFAHRENSINFORMATIONEN
Ausschreibung
03.09.2020
Verfahren: 0270.ZV-33-20-5 - Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und
Rückführungen
INFORMATIONEN ZUR AUSSCHREIBUNG
ALLGEMEIN
Auftragsnummer 0270.ZV-33-20-5
Auftragsbezeichnung Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
VERFAHREN
Auftraggeber Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle
Liefer-/Ausführungsort 81541 München
Leistungsart Dienstleistungsauftrag
Vergabeart Öffentliche Ausschreibung (UVgO)
VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN
Losweise Vergabe Nein
Art der losweisen Vergabe
Zuschlagskriterium Niedrigster Preis
Klassifizierungen Code Bezeichnung
90910000-9 Reinigungsdienste
ANGEBOTE
Mehrere Hauptangebote
zugelassen
Mehrere Hauptangebote sind nicht zulässig
Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen
Nachlass Ja
Skonto zugelassen Ja
Skonto Zahlungsziel 21 Tag(e)
Verwendung elektronischer
Mittel
Die Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebote https://www.auftraege.bayern.de
Zulässige Signaturen Qualifizierte elektronische Signatur, Fortgeschrittene elektronische Signatur, Textform nach 126b
BGB
TERMINE
ALLGEMEIN
Vorausgegangene
Vorinformation
Nein
Besondere Dringlichkeit Nein
BEKANNTMACHUNG
Bekanntmachung 08.09.2020
Vorinformation
ANGEBOTE UND BEWERTUNG
Frist Bieterfragen 02.10.2020 23:59
Angebotsfrist 09.10.2020 10:00:00
Bindefrist 01.12.2020
Versand Vorabinformation
AUFTRAGSDAUER
Beginn 01.12.2020
Ende 31.12.2022
Verfahrensinformationen - 1/2
1
Anmerkungen Eine Verlängerungsoption ist nicht vorgesehen.
ELEKTRONISCHE TEILNAHME
Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter
https://www.auftraege.bayern.de
mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen.
Folgen
Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.
BIETERFRAGEN
Bieterfragen müssen bis spätestens 02.10.2020 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden.
Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://www.auftraege.bayern.de
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von
Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.
Verfahrensinformationen - 2/2
2
Dienstgebäude Telefon Vermittlung E-Mail
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0 zentrale.vergabestelle@reg-ob.bayern.de
U4/U5 Lehel Telefax Internet
Tram 16/19 Maxmonument +49 89 2176-404100 www.regierung.oberbayern.de
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
Verfahrensart:
 Öffentliche Ausschreibung
 Beschränkte Ausschreibung
 Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
 Verhandlungsvergabe
 Verhandlungsvergabe nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Bieterkommunikation:
bitte stellen Sie Ihre Bieterfragen unter
www.auftraege.bayern.de - Bieterkommunikation bis
längstens: 02.10.2020
Ablauf der Angebotsfrist: 09.10.2020, 10.00 Uhr
Bindefrist endet am: 01.12.2020
Leistungsbeginn: 01.12.2020
Öffentliche Ausschreibung
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß UVgO)
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
 L 212 Bewerbungsbedingungen
 Anlage Hinweise zur DSGVO
 Anlage Hinweise Covid-19
3
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
L 211 - Seite 2 von 7
ZV, 08.09.2020
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
 Leistungsbeschreibung incl. Anlage 1 bis Anlage 4
 Leistungsverzeichnis incl. Anlage Leistungsdefinition und Anlage Leistungsübersicht
 L 214 Besondere Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen
 L 2150 Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen
 VOL/B Link zur VOL/B:
http://www.bescha.bund.de/SharedDocs/Downloads/Rechtsgrundlagen/VOLB.html?__bl
ob=%2F
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
 L 213 Angebotsschreiben
 Teile der Leistungsbeschreibung(en): Leistungsverzeichnis(se) /
Leistungsprogramm jeweils incl. relevanter Anlagen
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen
 Formblatt Preisblatt in e-Procurement unter Produkte/Leistungen
 Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
 Formblatt Preisblatt (Excel-Datei)
 L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
 L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
 L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
 L 2493 Erklärung Masernschutzgesetz
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Textform)
 L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/ anderer Unternehmen
 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
D) die, soweit erforderlich, ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nach Ablauf
der Angebotsfrist einzureichen sind:
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Hier: von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung)
 L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragsnehmer/anderer Unternehmen
(Hier: Ergänzung des Formblatts L 235 um die Namen der Unterauftragsnehmer/anderer
Unternehmen)
 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung anderer Unternehmen  Liefer-/Dienstleistungen
4
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
L 211 - Seite 3 von 7
ZV, 08.09.2020
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten
Leistungen zu vergeben im Namen des Freistaats Bayern und für Rechnung der
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Sachgebiet 13
St. Martin Str. 76
81541 München
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform e-Procurement unter
www.auftraege.bayern.de
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen:
3.1 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
 Siehe Auftragsbekanntmachung
 L 213 Angebotsschreiben
 L 124 Eigenerklärung(en) zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen
 Formblatt Preisblatt im e-Procurement unter Produkte/Leistungen
 Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
 Formblatt Preisblatt (Excel-Datei)
 L 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
 L 2481 Erklärung zur Lieferung und Verwendung von gebietseigenen Pflanzen
 L 2491 Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus
ausbeuterischer Kinderarbeit
 L 2493 Erklärung Masernschutzgesetz
 Vorlage der für die Wertung geforderten Unterlagen bzw. Konzepte
wenn zutreffend:
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Textform)
 L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer/anderer Unternehmen
 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
5
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
L 211 - Seite 4 von 7
ZV, 08.09.2020
3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle nach Ablauf der Angebotsfrist einzureichen:
 Siehe Auftragsbekanntmachung
 Vorname, Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen
(auf gesondertem Blatt)
 L 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Hier: Von allen Mitgliedern unterzeichnete
bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung)
 L 235 Verzeichnis der Leistungen Unterauftragsnehmer/anderer Unternehmen
(Hier: Ergänzung des Formblatts L 235 um die Namen der Unterauftragsnehmer/
anderer Unternehmen)
 L 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
 L 124 Eigenerklärung zur Eignung anderer Unternehmen  Liefer-
/Dienstleistungen
 L 248 Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der
Erklärungen im Formblatt L 248
 Vorlage der für die Wertung geforderten Unterlagen bzw. Konzepte
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000  wird die Vergabestelle für den Bieter, auf
dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vor der Zuschlagserteilung einen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.  150 a GewO beim Bundesamt
für Justiz anfordern, (falls zutreffend).
Hinweis: Registereintragungen (z. B. Berufs- oder Handelsregister) kann der Auftraggeber
im Onlineverfahren überprüfen.
4 Losweise Vergabe:
 nein
 ja, Angebote sind möglich
 nur für ein Los
 für ein oder mehrere Lose
 siehe Auftragsbekanntmachung
 nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
6
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
L 211 - Seite 5 von 7
ZV, 08.09.2020
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los:
 Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann
Höchstzahl:
: siehe Auftragsbekanntmachung
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält,
falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der zugelassenen Höchstzahl
an Losen:
5 Hauptangebote
 Nur ein Hauptangebot ist erlaubt
 Höchstens drei (3)  Hauptangebote sind erlaubt
6 Nebenangebote
6.1  Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen gilt
nicht.
6.2  Nebenangebote sind zugelassen
(siehe Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen), ausgenommen Nebenangebote, die
Nachlässe mit Bedingungen beinhalten,
 für die gesamte Leistung
 nur für nachfolgend genannt Bereiche:
 mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
 unter folgenden weiteren Bedingungen:
Nebenangebote müssen die Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung Abschnitt
erfüllen.
7
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
L 211 - Seite 6 von 7
ZV, 08.09.2020
7 Angebotswertung:
Kriterien für die Angebotswertung:
 Zuschlagskriterium Preis
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen
werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter
Berücksichtigung von Nachlässen (ohne Skonto).
Maßgebend für die Angebotswertung ist der Bruttopreis (d. h. mit Umsatzsteuer). Für
den Fall, dass der Auftraggeber die Umsatzsteuer abführen muss, wird dieser Wert mit
in Ansatz gebracht.
 Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Wertungskriterien. Der Zuschlag wird
erteilt auf das Angebot, das sich nach der
 Einfachen Richtwertmethode
 Freien Verhältniswahl: Preis/Leistung
als wirtschaftlichstes Angebot darstellt (vgl. Formblatt Wertungsmethode).
Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Angeboten wird der von einem bevorzugten Bieter
(= Werkstätten für behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und anerkannte Blindenwerkstätten)
angebotene Preis mit einem Abschlag von 10 % gewertet. Falls das Angebot von einer
Bietergemeinschaft abgegeben wird, ist der Ermittlung des Abschlags auf den Preis nur
derjenige Anteil zugrunde zu legen, den bevorzugte Bieter an dem Gesamtangebot der Bietergemeinschaft
haben.
Ist das Angebot eines bevorzugten Bieters ebenso wirtschaftlich wie das eines sonstigen Bieters,
wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt.
Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstatt für behinderte Menschen, Inklusionsbetrieb oder
anerkannte Blindenwerkstatt ist mit dem Angebot zu führen. Inländische Bieter führen den
Nachweis der Eigenschaft als
1. Werkstätten für behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur für
Arbeit ausgesprochenen Anerkennung nach  225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB IX),
2. Blindenwerkstätte durch Vorlage der Anerkennung im Sinn der  5 und 13 des Blindenwarenvertriebsgesetzes,
3. Inklusionsbetriebe durch Abgabe einer Eigenerklärung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen
des  215 SGB IX dargelegt wird.
8
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
L 211
(UVgO  Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
 VHL Bayern  Stand 25.08.2020
L 211 - Seite 7 von 7
ZV, 08.09.2020
Ausländische Bieter führen die Nachweise nach Nr. 1 und 2 durch Vorlage einer den dort genannten
Bescheinigungen gleichwertigen Anerkennungsurkunde des Herkunftslandes. Wenn
eine solche Urkunde nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung
vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer
dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands geführt werden. Für ausländische
Inklusionsbetriebe gilt Nr. 3 entsprechend.
8 Angebote können abgegeben werden:
 elektronisch in Textform nach	126b BGB
 elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
 elektronisch mit qualifizierter Signatur
9 Angebotsabgabe
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person,
die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum
Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
10 Sonstiges:
Hinweise zu Formblatt L 124:
Ein Bieter gilt als nur dann geeignet, wenn alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben beantwortet
werden und
 mindestens die geforderte Anzahl an Referenzen angegeben werden und die eingeholten
Auskünfte keine Zweifel an der Eignung begründen (der Auftragnehmer selbst darf
nicht als Referenz angegeben werden) und
 keine negativen Erfahrungen des Auftraggebers oder Dritter mit dem Bieter beim Vertragsvollzug
mit dem Auftraggeber vorliegen.
 Ein Wechsel der im L 124 benannten Referenzgeber ist nicht möglich.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Eigenerklärungen nach Aufforderung durch die
Vergabestelle von Bietern in Textform nachgewiesen werden müssen.
9
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 212
(UVgO  Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
 VHL Bayern  Stand November 2017
L 212 - Seite 1 von 4
ZV,
Geschäftszeichen:
Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge
unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung  UVgO)
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Zentrale Vergabestelle vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an
einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte
darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich
mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Zentralen Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu
verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Zentralen Vergabestelle angegebenen
Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes
Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Zentralen Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses
ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Zentralen Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden,
sind zu dem von der Zentralen Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung:
08.09.2020
10
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 212
(UVgO  Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
 VHL Bayern  Stand November 2017
L 212 - Seite 2 von 4
ZV,
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer
anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden
Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt
werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall
der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4 Unterlagen zum Angebot
4 Der Bieter hat auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle Unterlagen zur Preisermittlung
zu dem von der Zentralen Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies
gilt auch für Unterauftragsnehmerleistungen.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit
Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung
der Leistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vertragsbedingungen
oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen
und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung
ausgeschlossen.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
11
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 212
(UVgO  Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
 VHL Bayern  Stand November 2017
L 212 - Seite 3 von 4
ZV,
6 Bietergemeinschaften
6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften,
die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen
gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Unterauftragnehmer, Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Unterauftragnehmern ausführen zu lassen
oder sich bei der Erfüllung des Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche,
finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit Unterauftragnehmern
zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/
Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen
der Zentralen Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen,
dass ihm im Falle der Eignungsleihe die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer
zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den
Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben
und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch, müssen diese entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften; die
Haftungserklärung ist mit der Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe
abzugeben.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die
das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Zentralen
Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
12
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 212
(UVgO  Bewerbungsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
 VHL Bayern  Stand November 2017
L 212 - Seite 4 von 4
ZV,
8 Eignung (Öffentliche Ausschreibung, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb)
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung
mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Beim Einsatz von Unterauftragsnehmern im Rahmen einer Eignungsleihe sind auf gesondertes
Verlangen die Eignungsnachweise auch für diese abzugeben ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten
Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung
zur Eignung bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
9 Bevorzugte Bewerber
Bieter, die als Bevorzugte Bewerber berücksichtigt werden sollen, müssen dies im
Angebot erklären und auf Verlangen den Nachweis für das Vorliegen der Voraussetzungen
rechtzeitig vor Auftragserteilung führen. Wird der Nachweis nicht geführt, so
wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt.
Bietergemeinschaften, denen bevorzugte Bewerber als Mitglieder angehören, haben
zusätzlich den Anteil nachzuweisen, den die Leistungen dieser Mitglieder am Gesamtangebot
haben.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
13
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Anlage Hinweise zur DSGVO
Anlage Hinweise zur DSGVO - Seite 1 von 3
ZV, 08.09.2020
Öffentliche Ausschreibung
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen
Aufträgen und Konzessionen
1. Name und Kontaktdaten der Vergabestelle
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Maximilianstraße 39
80538 München
E-Mail: Zentrale.Vergabestelle@reg-ob.bayern.de
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Regierung von Oberbayern,
Maximilianstraße 39
80538 München
E-Mail: datenschutzbeauftragte@reg-ob.bayern.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken:
 Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere:
 Bereitstellen von Vergabeunterlagen
 Beantwortung von Bieterfragen
 Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen
 Abfrage und Überprüfung der Eignung
 Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen
 Pflege einer Bieterdatei
 Dokumenten- und Vertragsmanagement
 Vertragsabwicklung
 Erfüllen datenschutzrechtlicher Verpflichtungen
 Führen sachdienlicher Kommunikation
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchstaben b, c und e
DSGVO sowie Art. 4 Abs. 1 Bay DSG.
14
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Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Anlage Hinweise zur DSGVO
Anlage Hinweise zur DSGVO - Seite 2 von 3
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4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden  soweit erforderlich  weitergegeben an:
 Bundesamt für Justiz zur Einholung von GZR-Auskünften gem.  150a GewO
 Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von
Ausschlussgründen
 Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
 Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher
Voraussetzungen
 Sachbearbeiter der Regierung von Oberbayern zur sachdienlichen Kommunikation
 Teilnehmer an Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung
5. Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale
Organisation zu übermitteln.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bei der Regierung von Oberbayern
so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen
erforderlich ist. Gem.	8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des
Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem
Tag des Zuschlags.
7. Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
 Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über
die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
 Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf
Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
 Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder
Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung
einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
 Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur
Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art.
20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle,
ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Außerdem haben die Betroffenen das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu
beschweren.
15
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Öffentliche Ausschreibung:
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Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Anlage Hinweise zur DSGVO
Anlage Hinweise zur DSGVO - Seite 3 von 3
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Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Herr Prof. Dr. Thomas Petri
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel.: 089 212672-0
Fax.: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
8. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich.
Bei Nichtbereitstellung dieser Daten (z. B. Referenzen/Referenzbescheinigungen im Rahmen
der Eignungsprüfung) kann die Prüfung von Angeboten nicht erfolgen.
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Geschäftszeichen:
L 2150
(Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand März 2020
L 2150 - Seite 1 von 6
ZV,
Geschäftszeichen:
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
Vorbemerkung:
Die Paragrafen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B).
1 Preise
1.1 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag
einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz
und Einheitspreis entspricht.
1.2 Die vereinbarten Preise beinhalten auch die Kosten für Verpackung, Aufladen, Beförderung
bis zur Anlieferungs- oder Annahmestelle und Abladen, wenn in der Leistungsbeschreibung
nichts anderes angegeben ist.
1.3 Etwaige Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch den Preis für die Leistung
abgegolten.
2 Technische Regelwerke ( 1 Nr. 2)
In den Vergabeunterlagen genannte technische Regelwerke sind Ergänzende Vertragsbedingungen
im Sinne von  1 Nr. 2 c.
3 Änderungen der Leistung ( 2)
Beansprucht der Auftragnehmer aufgrund von  2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung,
muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich vor Ausführung der Leistung in
Textform anzeigen.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten
Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4 Ausführung der Leistung ( 4)
4.1 Betriebs- Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne besondere
Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
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0270.ZV-33-20-5
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
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L 2150 - Seite 2 von 6
ZV,
4.2 Der Auftragnehmer darf Veröffentlichungen über die Leistung nur mit vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Auftraggebers vornehmen.
4.3 Der Auftragnehmer hat alle für die Verkehrssicherung im Bereich der Leistungserbringung
und ihrer Nebenanlagen (z. B. Lagerplätze, Arbeitsplätze, Zufahrtswege) erforderlichen
Maßnahmen unter seiner Verantwortung durchzuführen. Er hat dabei Anweisungen
des Auftraggebers zu beachten und unterliegt bei Leistungserbringung im Bereich
von Verkehrsanlagen auch den verkehrsrechtlichen Vorschriften.
4.4 Der Auftragnehmer hat Packstoffe zurückzunehmen und ggf. auf seine Kosten zu beseitigen.
4.5 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber
als Ausführungsunterlagen gekennzeichnet sind.
4.6 Der Auftraggeber darf die vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen für die Durchführung
der Leistung und für ihre Erhaltung vervielfältigen und verwenden, für andere
Zwecke nur mit Zustimmung des Auftragnehmers.
4.7 Der Auftragnehmer kann sich über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung unterrichten.
5 Unterauftragnehmer (andere Unternehmer) ( 4 Nr. 4)
5.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Unterauftragnehmer übertragen, die geeignet
sind im Sinne der  122 und 128 GWB.
5.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen
sowie Name und Anschrift des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers in
Textform bekannt zu geben.
5.3 Sollen Leistungen, die Unterauftragnehmern übertragen sind, weiter vergeben werden,
ist dies dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 4.1 und 4.2 gelten entsprechend.
6 Sprache
Alle Unterlagen und Äußerungen des Auftragnehmers müssen in deutscher Sprache
abgefasst sein. Fremdsprachliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige
Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
7 Wettbewerbsbeschränkungen ( 8 Nr. 2)
Wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen
hat, die eine Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 15 % der Abrechnungssumme
an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachÖffentliche
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand März 2020
L 2150 - Seite 3 von 6
ZV,
gewiesen wird. Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers,
insbesondere aus  8 Nr. 2, bleiben unberührt.
8 Abrechnung ( 15)
8.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung
zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind fortlaufend zu
nummerieren.
8.2 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ordnungszahlen
(Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettopreisen
anzuzeigen. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der
zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des
Bewirkens der Leistung, gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer
zu vertreten hat, gilt der bei Fristablauf maßgebende Steuersatz.
8.3 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits
erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge
anzugeben.
9 Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen ( 16)
9.1 Der Auftragnehmer hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich
Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer
den Angaben nach  16 Nr. 2
- das Datum,
- die Bezeichnung der Leistungsstelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Leistungsstelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-,
Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht
enthaltenen Erschwernissen und ggf.
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Rechnungen für Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen müssen entsprechend
den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält
der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
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L 2150 - Seite 4 von 6
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9.2 Sind Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen mit anderen Leistungen verbunden,
so sind keine getrennten Rechnungen aufzustellen.
10 Bürgschaften ( 18)
10.1 Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das dafür jeweils einschlägige Formblatt
des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss vollständig den
Formblättern des Auftraggebers entsprechen.
10.2 Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder in einem Staat der Vertragsparteien
des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche
Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kredit- oder Kautionsversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft
nach deutschem Recht.
- Auf die Einrede der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gem.  770, 771
BGB wird verzichtet.
- Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung.
Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die
Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zu Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen
Stelle.
10.3 Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
10.4 Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die
Leistung für die die Sicherheit geleistet worden ist, erfüllt ist.
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L 2150 - Seite 5 von 6
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10.5 Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung
auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
11 Abnahme ( 13)
Die Gefahr geht, wenn nichts anderes vereinbart ist, auf den Auftraggeber über
- bei Lieferleistungen mit der Übernahme an der Anlieferungsstelle,
- bei Aufbauleistungen mit der Abnahme.
12 Zahlungen ( 17)
12.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
12.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber
an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft
oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
13 Überzahlungen ( 17)
13.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen ( 812 ff. BGB) kann
sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung ( 818 Abs. 3 BGB) berufen.
13.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
14
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens
nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in
Verzug und hat Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz des  247
BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht
berufen.
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern ( 19)
Bei Auslegung des Vertrags ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste
Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher
Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen
den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B. Bescheinigungen, sonstige Unterlagen
von Behörden und Privaten) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen.
Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom Konsulat beglaubigt sein.
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15 Verpflichtung zur Gewährung von Mindestbedingungen
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn
geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich
des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem
Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach  7,  7a oder  11
AEntG oder einer nach  3a ACIG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende
Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gem.  7 Abs. 1 AGG und  3 Abs. 1
EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches
Entgelt zu bezahlen.
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08.09.2020 22
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Anlage Covid-19
Anlage Covid-19 - Seite 1 von 2
ZV, 08.09.2020
Hinweise zur Handhabung von Störungen während
der Leistungserbringung im Zusammenhang mit der
Covid-19-Pandemie
Die mit Erlass des BMI BW I 7  70406/21#1 vom 23.03.2020 und mit Rundschreiben des
StMB vom 02.04.2020, Gz. Z5-40016-6 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von
Vertragsstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet.
Die sich ausbreitende Corona-Pandemie kann Auswirkungen auf die Vertragserfüllung
haben. Folgende Hinweise zum vertragsrechtlichen Umgang bei Störungen während der
Leistungserbringung sind zu berücksichtigen:
Die Corona-Pandemie ist grundsätzlich geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt im
Sinne von  5 Nr. 2 (1) VOL/B auszulösen. Höhere Gewalt ist ein unvorhersehbares, von
außen einwirkendes Ereignis, das auch durch äußerste, nach der Sachlage zu erwartende
Sorgfalt wirtschaftlich vertretbar nicht abgewendet werden kann und auch nicht wegen
seiner Häufigkeit hinzunehmen ist.
Das Vorliegen dieser strengen Voraussetzungen kann auch in der jetzigen Ausnahmesituation
nicht pauschal angenommen werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden.
Grundsätzlich muss derjenige, der sich darauf beruft, die die höhere Gewalt begründenden
Umstände darlegen und ggf. beweisen. Beruft sich der Unternehmer also auf höhere
Gewalt, müsste er darlegen, warum er seine Leistung nicht erbringen kann. Das kann z.B.
der Fall sein, weil
 ein Großteil der Beschäftigten behördenseitig unter Quarantäne gestellt ist und er
auf dem Arbeitsmarkt oder durch Nachunternehmer keinen Ersatz finden kann,
 seine Beschäftigten aufgrund von Reisebeschränkungen den Ort der
Leistungserbringung nicht erreichen können und kein Ersatz möglich ist,
 er für die Leistungserbringung notwendige Materialien nicht beschaffen kann.
Kostensteigerungen sind dabei nicht grundsätzlich unzumutbar.
Die Darlegungen des Auftragnehmers müssen das Vorliegen höherer Gewalt als
überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, ohne dass sämtliche Zweifel ausgeräumt
sein müssen. Auf Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Bescheinigungen und
Nachweisen ist mit Blick auf die Überlastung von Behörden und die stark reduzierte
Geschäftstätigkeit der Privatwirtschaft Rücksicht zu nehmen. Dies bedeutet, die vom
Auftragnehmer geforderten Darlegungen im Einzelfall mit Augenmaß, Pragmatismus und
mit Blick auf die Gesamtsituation zu handhaben.
23
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Anlage Covid-19
Anlage Covid-19 - Seite 2 von 2
ZV, 08.09.2020
Der bloße Hinweis auf die Corona-Pandemie und eine rein vorsorgliche Arbeitseinstellung
erfüllt den Tatbestand der höheren Gewalt aber nicht. Dies gilt insbesondere, falls der
Auftragnehmer schon bei der bisherigen Leistungserbringung Schwierigkeiten hatte und
sich nun auf die Corona-Pandemie beruft.
Höhere Gewalt kann auch auf Seiten des Auftraggebers eintreten, beispielsweise, weil die
Projektleitung unter Quarantäne gestellt wird. Dabei wäre dann  entsprechend der an die
Auftragnehmer gestellten Anforderungen und nach denselben Maßstäben  zu dokumentieren,
dass und warum die Projektleitung nicht aus dem Homeoffice erfolgen kann,
oder dass und warum keine Vertretung organisiert werden kann.
Falls das Vorliegen höherer Gewalt im Einzelfall angenommen werden kann, verlängern
sich Ausführungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung ( 5 Nr. 2 (1) VOL/B).
Beruft sich der Auftragnehmer nach den o.g. Maßstäben zu recht auf höhere Gewalt,
entstehen gegen ihn deshalb keine Schadens- oder Entschädigungsansprüche.
Bei höherer Gewalt gerät auch der Auftraggeber nicht in Annahmeverzug; die Voraussetzungen
des  642 BGB liegen nicht vor (vgl. BGH, Urteil vom 20.4.2017  VII ZR 194/13;
die dortigen Ausführungen zu außergewöhnlich ungünstigen Witterungsverhältnisses sind
nach hiesiger Ansicht  erst recht  auf eine Pandemie übertragbar). Das gilt insbesondere
auch für Fallkonstellationen, in denen eine Vorleistung aufgrund höherer Gewalt nicht
rechtzeitig erbracht werden kann und nun der nachfolgende Auftragnehmer deswegen
Ansprüche wegen Behinderung gegen den Auftraggeber erhebt.
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Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
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Seite 1
ZV, 08.09.2020
Leistungsbeschreibung
Vorbemerkung
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (im
Nachfolgenden Auftraggeber  AG bezeichnet), beauftragt den Auftragnehmer (im Nachfolgenden AN
bezeichnet) mit der laufenden Unterhaltsreinigung und ggf. Sonderreinigung der Diensträume
des Bayerischen Landesamts für Asyl und Rückführungen
St.-Martin-Str. 76, 81541 München
Reinigungsobjekt: Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen. 2 Stockwerke (1. OG  2. OG) in
einem 5-stöckigen Bürogebäude (KG  5. OG), St.-Martin-Str. 76, 81541 München
(vgl. Anlage 1: Raumpläne)
Der AN ist zur Gebäudeinnenreinigung der im Aufmaßverzeichnis bezeichneten Räume und zur
Objektleitung nach Maßgabe dieses Vertrags verpflichtet. Der AN führt die Gebäudeinnenreinigung mit
qualifiziertem Personal gemäß den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses und der Anlagen fachmännisch
und zuverlässig durch.
1 Allgemeines
1.1 Bestandteil des Vertrages sind:
 das LV samt seinen Anlagen
 Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen in der bei Vertragsschluss gültigen
Fassung
 Die zusätzlichen allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (L2150).
1.2 Sofern in diesem Vertrag auf Normen, Spezifikationen, Qualifikationen, Gütezeichen oder
Zertifizierungen jedweder Art Bezug genommen wird, verstehen sich diese in der Weise, dass
Gleichwertiges angeboten werden kann. Die Gleichwertigkeit muss zuvor bei Abgabe des
Angebots nachgewiesen worden sein.
1.3 Der AN hat sämtliche in diesem Vertrag geforderten Zertifizierungen und Qualifikationen während
des gesamten Leistungszeitraums aufrecht zu erhalten. Dem AG ist der Nachweis erneuerter
Zertifizierungen vorzulegen.
1.4 Der AN hat bei der Ausführung seines öffentlichen Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen
Verpflichtungen, insbesondere
 alle mit der Durchführung der Dienstleistung zusammenhängenden Vorschriften wie der
Berufsgenossenschaft, der Bauämter, des staatlichen Amtes für Arbeitsschutz und des
Brandschutzes, der Arbeitsstättenverordnung und Hygieneverordnung,
 alle einschlägigen gesetzlichen Regelungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes und den hierzu
erlassenen Rechtsverordnungen, des Schwarzarbeitergesetzes, des gesetzlichen Mindestlohns
und der geltenden Tariflöhne, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie rechtliche
Bestimmungen zu den Arbeitszeiten und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen,
 die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und die Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen (ausgenommen Bauleistungen) Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss gültigen
Fassung soweit nicht in diesem Vertrag etwas Abweichendes geregelt ist,
einzuhalten und die auf ihn fallenden Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu
entrichten.
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2 Leistungspflichten
2.1 Leistungsumfang Reinigungsleistung:
Unterhaltsreinigung nach Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis sowie
Reinigungsturnus.
Die Reinigungsleistung beinhaltet die Herstellung, Wiederherstellung und ständige
Aufrechterhaltung eines stets sauberen und stets gepflegten Gesamtzustands der Diensträume des
Freistaats Bayern. Zu leisten sind die rationelle, wirtschaftliche, hygienische und vollständige
Schmutzentfernung aller zu reinigenden Flächen und Gegenstände in allen dem AN übertragenen
Reinigungsbereichen ohne Schadensverursachung für die Gesundheit und die Umwelt.
Die Reinigungsmethoden und eingesetzten Maschinen bzw. Geräte sind vom AN so zu wählen,
dass ein optimaler Reinigungserfolg gewährleistet wird und keine Reinigungsrückstände (Schlieren,
Streifen) zurückbleiben.
2.2 Reinigungsumfang Sonderleistungen / Sonderreinigung:
Sonderleistungen/Sonderreinigungen erfolgen nur auf besondere Anordnung des AGs. Diese
werden nach Einzelvereinbarung zwischen AG und AN erbracht und zu den vereinbarten
Stundenverrechnungssätzen (Festpreise) vergütet (vgl. Preisblatt).
Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht.
Sonderarbeiten sind sofort nach Ausführung auf Regiezetteln zu vermerken, die dem AG
unverzüglich zur Gegenzeichnung vorzulegen und nach Gegenzeichnung der Rechnung
beizufügen sind.
Überstunden und Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen dürfen ebenfalls nur auf besondere
Anordnung des AGs ausgeführt werden. Sollten derartige Arbeiten vom AG verlangt werden, so
werden diese gemäß den jeweils gültigen Zuschlägen gemäß dem geltenden Lohn- und
Rahmentarifvertrag in voller Höhe auf das vom AG zu entrichtende Entgelt in Ansatz gebracht.
2.3 Leistungszeitraum:
Der Reinigungsvertrag beginnt am 01.12.2020 und endet mit Ablauf des 31.12.2022, ohne dass es
einer Kündigung bedarf. Die Vorschriften zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
bleiben hiervon unberührt.
2.4 Aufmaß
Dem Preisblatt liegt ein vom AG gefertigtes Aufmaß über die
Reinigungsflächen/Flächenverzeichnis zugrunde (vgl. Excel-Preisblatt).
Dem AN steht es frei, das Aufmaß nachzuprüfen. Einwände gegen das Aufmaß sind dem AG bis
spätestens zwei Monate nach Zuschlag schriftlich mitzuteilen. Erfolgen aufgrund dieser Einwände
Korrekturen des Aufmaßes von mehr als 5 % der Gesamtfläche, sind die Preise ab Beginn der
nächsten Reinigungsleistung entsprechend anzupassen.
Soweit erforderlich, wird der AG gemeinsam mit dem AN die betreffenden Flächen neu aufnehmen
und neu dokumentieren. Dieses Dokument wird nach Gegenzeichnung durch den AG
Vertragsbestandteil.
2.5 Änderung der Reinigungsflächen
Der AG hat während der gesamten Vertragslaufzeit das Recht, die zu reinigenden Flächen
vorübergehend oder dauerhaft zu ändern und entsprechend den betrieblichen Anforderungen
anzupassen.
Dies gilt insbesondere bei Verlegung oder Stilllegung von Büroräumen z. B. infolge
Umbaumaßnahmen, Umzügen, Anmietung von Ersatzbüroräumen oder vergleichbaren
Maßnahmen.
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Der AG ist berechtigt, eine Ausweitung des Leistungsumfangs bis zu 10 % Quadratmetermehrung
ohne Begründung vom AN zu verlangen.
Der AG teilt dem AN die Änderungen auch in abrechnungstechnischer Hinsicht in Textform mit
einer Vorlaufzeit von mindestens einem vollen Kalendermonat mit.
Auch dauernde oder vorübergehende Änderungen der Reinigungshäufigkeit sind dem AN
schriftlich (E-Mail oder Fax genügt) mit einer Vorlaufzeit von mindestens einem vollen
Kalendermonat mitzuteilen.
Änderungen bei der Reinigungsfläche und/oder der Reinigungshäufigkeit haben die Erhöhung oder
Verminderung des Leistungsumfangs und dementsprechend der Vergütung zur Folge. Die
Vergütung ist ab Eintritt der Änderungen entsprechend den angebotenen Preisen anzupassen.
2.6 Dienstzeiten:
Die Dienstzeiten des Bayerischen Landesamtes für Asyl und Rückführungen und die
Sicherheitsvorschriften gelten unmittelbar auch für den AN und das vom AN eingesetzte Personal;
das heißt, dass der AN die Reinigungsleistungen während dieser Zeiten zu erbringen hat.
Die Öffnungszeiten können vom AG jederzeit nach dessen Bedürfnissen mit unmittelbarer Wirkung
auf den Betrieb der Reinigungsleistung des ANs geändert werden. Das Reinigungspersonal hat auf
den eventuell laufenden Dienstbetrieb Rücksicht zu nehmen.
Personen, die der AN nicht unmittelbar mit der Ausführung der Reinigungsarbeiten betraut hat oder
Sachen die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Reinigungsleistung stehen, dürfen auch
während der Öffnungs- bzw. Dienstzeiten nicht im Bürogebäude sein. Dies gilt auch für Kinder und
Tiere.
2.7 Ansprechpartner:
AG und AN benennen unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform jeweils einen
verantwortlichen Ansprechpartner, dem das Direktionsrecht obliegt.
Die Ansprechpartner haben sich vor Beginn der Reinigungsarbeiten und während der gesamten
Vertragslaufzeit in gebotenem und erforderlichem Umfang zielführend abzustimmen.
2.8 Durchführung:
Der AN ist für die zeitgerechte Durchführung der ihm übertragenen Arbeiten verantwortlich. Kann er
infolge höherer Gewalt die Vertragsleistungen nicht erfüllen, hat er dies dem AG unverzüglich
mitzuteilen.
Die Durchführung der Arbeiten hat nach den geltenden fachlichen Grundsätzen des
Gebäudereinigerhandwerks zu erfolgen. Der AN hat die nach diesem Vertrag zu erbringenden
Leistungen einer qualitätsgesicherten Reinigung (z.B. Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO
9000 ff., gütegesicherte Reinigung gemäß RAL-GZ 902 oder gleichwertiger
Qualitätssicherungssysteme) durchzuführen. Es gelten alle Normen und Regelungen zur
Unfallverhütungen und Arbeitssicherheit sowie sämtliche Sicherheitsvorschriften in der jeweils
geltenden Fassung.
Der AN ist verpflichtet, Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten (auch:
notwendige Gerüste, Hubarbeitsbühnen) selbst zu stellen. Auch der Unterhalt der eingesetzten
Maschinen und Geräte geht zu seinen Lasten.
Der AN gewährleistet, dass sich alle von ihm eingesetzten Geräte und technischen Hilfsmittel in
technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand befinden bzw. den Anforderungen nach
einschlägigen Regelwerken wie DIN-Normen, VDE-Vorschriften oder Gleichwertigem entsprechen.
2.9 Zugangsregelung und deren Kosten:
Alle notwendigen Schlüssel werden vom AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Zugang zu den
Räumlichkeiten erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Erforderliche Schlüssel werden vom AG zu den
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Reinigungszeiten gegen Unterschrift nur an Mitarbeiter des AN ausgegeben, die sich durch einen
Firmenausweis mit Lichtbild legitimieren können.
2.10 Umweltschutz:
Der AN hat die Belange des Umweltschutzes zu beachten. Das eingesetzte Reinigungspersonal
muss hinsichtlich der Eigenschaften aller eingesetzten Reinigungsmittel, -geräte und -maschinen in
Bezug auf die Qualität der Reinigungswirkung, die richtige Dosierung, die Anwendung pro
Oberflächeneinheit und  material und das zu reinigende Material, auf das sie einwirken, klare
schriftliche Anweisungen erhalten und nachweislich dokumentiert geschult sein. Der AN weist seine
Mitarbeiter besonders auf den sparsamen und umweltbewussten Verbrauch von Wasser und Strom
hin.
Arbeitsmittel, Reinigungs- und Pflegemittel müssen so instandgehalten werden, dass die
vereinbarte Qualität der Reinigung erzielt wird und keine Gefahr für die Umwelt entsteht. Die
Bediener der Geräte müssen Hinweise zum Umweltschutz geschult sein.
Der AN verpflichtet sich, nur umweltfreundliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu verwenden.
Als umweltfreundlich gelten Reinigungs- und Desinfektionsmittel, die mit den Gütezeichen EU
Umweltzeichen, blauer Engel, Energy Star oder gleichwertig versehen sind.
Der AG hat das Recht bestimmte Reinigungsverfahren oder die Verwendung bestimmter
Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Reinigungsgeräte zu untersagen.
2.11 Qualitätskontrolle:
Der AN hat die Reinigungsarbeiten kontinuierlich zu überwachen und zu dokumentieren. Die
Dokumentation ist dem AG auf Verlangen, spätestens bei der Leistungsabnahme, in übersichtlicher
Form vorzulegen. Die Dokumentation hat mindestens
 Reinigungspläne
 Protokolle über Art und Umfang der Reinigung
 eingesetztes Personen
zu enthalten.
Der AN hat zudem gebundene Arbeitsstundenbücher bereitzustellen.
Die Reinigungskräfte des ANs haben sich täglich in die im Objekt ausliegenden gebundenen
Arbeitsstundenbücher einzutragen. Die Eintragungen müssen den tatsächlichen Beginn und das
tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit im Objekt ausweisen und von der Reinigungskraft
unterschrieben sein. Alle Eintragungen durch Aufsichtspersonen sind unzulässig. Änderungen in
den Eintragungen sind so vorzunehmen, dass die ursprüngliche Eintragung lesbar bleibt.
Die gebundenen Arbeitsstundenbücher werden Eigentum des AGs. Sie dürfen durch den AN nicht
aus dem Objekt entfernt werden. Über die Pflicht zur Eintragung hinaus hat der AN keine
Verfügungsgewalt über die Bücher.
Der AG kann darüber hinaus - ggf. zusammen mit dem AN - jederzeit Kontrollen der Leistung nach
eigenem Ermessen zusätzlich selbst durchführen oder durch eine von ihm beauftragte Person
durchführen lassen.
2.12 Objektübergabe  Bestandsaufnahme bei Vertragsbeginn und Vertragsende:
Vor Vertragsbeginn erfolgt eine Bestandsaufnahme des Reinigungszustandes des
vertragsgegenständlichen Objektes durch den AG bzw. eines Beauftragten des AG, gemeinsam
mit dem AN.
Einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt eine Bestandsaufnahme des Reinigungszustandes
der vertragsgegenständlichen Objekte durch den AG bzw. eines Beauftragten des AG,
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gemeinsam mit dem AN. Sämtliche Mängel (Verschmutzungen bzw. Beschädigungen) am Objekt
werden dokumentiert und schriftlich bzw. elektronisch festgehalten. Die festgestellten Mängel sind
vom AN vor dem Ablauf der Vertragslaufzeit zu beseitigen. Die vertragsgegenständlichen Objekte
sind mangelfrei an den AG zu übergeben. Andernfalls ist der AG nach Maßgabe der vertraglichen
Bestimmungen zur Kürzung der Schlussrechnung berechtigt.
2.13 Leistungsabnahme:
Die ordnungsgemäße Ausführung der geleisteten Arbeit, bzw. Teilleistung ist vom AG bzw. dessen
Beauftragten schriftlich am Monatsende zu bescheinigen.
Werden vom AG Mängel in berechtigter Weise beanstandet, hat der AN ohne gesonderte
Vergütung nachzubessern, bis die Ergebnisse abnahmefähig sind.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn keinerlei Beanstandungen angezeigt bzw. alle
angezeigten Beanstandungen entsprechend nachgebessert bzw. abgearbeitet wurden.
2.14 Mängel:
Der AG hat den AN unverzüglich zu unterrichten, wenn Leistungen mangelhaft oder nicht
fristgerecht erbracht wurden. Unberührt bleiben Maßnahmen im Rahmen der beauftragten
Qualitätssicherung.
Die Beseitigung der vom AG angezeigten Mängel muss innerhalb des auf die Meldung folgenden
Arbeitstages erfolgen, soweit sich diese Frist wegen der Eigenart der angezeigten Mängel nicht als
unzumutbar erweist. In diesem Fall bestimmt der AG eine angemessene Frist zur Beseitigung der
angezeigten Mängel.
Der Nachweis der Mängelbeseitigung durch den AN ist dem AG unverzüglich und unaufgefordert
vorzulegen. Die Mängelbeseitigung kann durch das vom AN eingesetzte Personal erfolgen. Ein
Anspruch auf Vergütung für die Mängelbeseitigung besteht nicht.
Reklamationen, von denen der AG auf andere Weise Kenntnis erlangt, werden der Objektleitung
des ANs schriftlich oder mündlich mitgeteilt.
Im Übrigen regeln sich Gewährleistungsansprüche nach den allgemeinen Vorschriften.
2.15 Personal:
Der AN stellt die erforderlichen Reinigungskräfte sowie einen namentlich zu benennenden
Ansprechpartner während der Reinigungszeit (Vorarbeiter). Zusätzlich ist eine den Objekten
zugeordnete Objektleitung einzusetzen. Die Funktion der Objektleitung und des Vorarbeiters
können durch eine Person wahrgenommen werden.
Der AN darf nur sozialversicherungspflichtiges Personal einschließlich geringfügig entlohnter
Beschäftigter mit einem schriftlich abgefassten Arbeitsvertrag beschäftigen. Auf Verlangen des AG
hat der AN den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Sozialversicherungsnachweis für jede
eingesetzte Reinigungskraft zu erbringen.
Der AN darf außerdem nur Personal einsetzten, das in der gesetzlichen Unfallversicherung oder in
einer vergleichbaren Versicherung versichert ist. Der AN hat dies auf Verlangen des AG
nachzuweisen.
Der AN gewährleistet, dass weder die Qualität noch die zeitliche und organisatorische Abfolge der
Reinigungsleistung aufgrund Krankheit, Urlaub oder Kündigung seiner Reinigungskräfte
beeinträchtigt wird. Im Bedarfsfall hat er Vertretungskräfte zu stellen, ohne dafür dem AG
Mehrkosten berechnen zu können.
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Der AN setzt ausschließlich geeignete und mit den eingesetzten Maschinen, Geräten u. ä.
Hilfsmittel sowie Reinigungs- und anderen Arbeitsmitteln sowie den geltenden Vorschriften (z.B.
Hygiene-, Arbeitssicherheit-, Unfallverhütungsvorschriften etc.) vertraute Reinigungskräfte ein und
stellt sicher, dass das eingesetzte Reinigungspersonal durch geeignete fachkundige Personen
eingewiesen sowie regelmäßig beaufsichtigt wird.
Der AN verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für diese Arbeiten die erforderlichen
Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der
Dienstbetrieb in den Objekten nicht beeinträchtigt wird.
Für das eingesetzte Personal ist dem AG vor dem ersten Einsatz ein einwandfreies polizeiliches
Führungszeugnis vorzulegen. Auf Verlangen des AGs müssen sich Personen, die vom AN für die
Durchführung des Vertrages vorgesehen sind, zudem einer Zuverlässigkeits- und
Sicherheitsüberprüfung unterziehen. Hierfür hat der AN dem AG auf Verlangen eine
Einverständniserklärung aller vom AN eingesetzten Mitarbeiter vorzulegen (vgl. Anlage 4). Die
Durchführung der Sicherheitsüberprüfung richtet sich nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Der AG kann bei negativem Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung bzw. der Sicherheitsüberprüfung
ohne Angabe von weiteren bzw. genaueren Gründen jederzeit Reinigungspersonal ablehnen und
ihm den Zutritt zu Gebäuden verweigern. Dadurch bedingte Kosten können dem AG nicht in
Rechnung gestellt werden.
Der AG kann darüber hinaus jederzeit nach Absprache und mit Begründung verlangen, dass
Arbeitskräfte des ANs ausgetauscht werden.
Ausländische Arbeitskräfte dürfen nur mit gültigen Arbeitserlaubnis- und Aufenthaltspapieren
beschäftigt werden. Dies hat der AN auf Verlangen des AG nachzuweisen. Die Verpflichtungen
nach dem Entsendegesetz sind strikt einzuhalten.
Reinigungspersonal, das an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder z.B. an
ansteckender Borkenflechte, Hepatitis, Keuchhusten, Krätze, Masern, Mumps, Röteln,
Salmonellen, Tuberkulose, Windpocken, Scharlach, Shigellenruhr, hämorrhagischem Fieber
erkrankt oder dessen verdächtigt ist, darf die Einrichtungen des AG nicht betreten, bis nach dem
Urteil des behandelnden Arztes oder des Gesundheitsamtes eine Weiterverbreitung der Krankheit
nicht mehr zu befürchten ist. Entsprechendes gilt im Falle der Verlausung.
Die Reinigungskräfte sind vom AN auf seine Kosten mit einer einheitlichen Arbeitskleidung und
einem Betriebsausweis (inkl. Foto) auszustatten, der sie als Reinigungskräfte des ANs ausweist.
Die Ausweise müssen den Namen der Reinigungskraft, die Firma des AN und die Bezeichnung des
Gebäudes, zu dessen Betreten der Ausweis berechtigt, enthalten. Sie gelten in Verbindung mit
dem Personalausweis und sind auf Verlangen beim Betreten der Gebäude vorzuzeigen. Der
Ausweis ist sichtbar am Körper zu tragen. Der AN stellt außerdem ein insgesamt ordentliches
Erscheinungsbild sicher.
Der AN stellt sicher, dass von seinen Mitarbeitern keine betriebsfremden Personen ins Objekt
mitgebracht werden. Das betrifft auch die Kinder und Ehepartner der Beschäftigten.
Der AN hat dem AG vor Auftragsbeginn eine Namensliste inkl. Lichtbilder des gesamten
eingesetzten Personals sowie die Mobiltelefonnummern des/der verantwortlichen Objektleiters/in
sowie des/der Vorarbeiters/in zu übergeben und laufend zu aktualisieren dieser
Leistungsbeschreibung). Bei Personalwechsel gilt dies entsprechend.
Einsatzbedingungen
Die Mitarbeiter des AN haben ihren Dienst pünktlich und ausgeruht anzutreten und dürfen nicht
unter dem Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Drogen stehen.
Innerhalb des Gebäudes gilt ein striktes Rauchverbot.
Ablehnungsrecht
Der AG ist berechtigt, bestimmte Personen abzulehnen, wenn diese nach seiner Bewertung auf
Grund objektiver Umstände ungeeignet, insbesondere unzuverlässig sind. Der AG hat dem AN die
Ablehnungsgründe auf Anforderung unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Abgelehnte Mitarbeiter dürfen in den Räumlichkeiten des AG nicht eingesetzt werden. Der AN hat
in solchen Fällen unverzüglich geeignetes und zuverlässiges Ersatzpersonal zu stellen.
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Kommt der AN dem begründeten Verlangen des AG nicht nach, so steht dem AG neben etwaigen
Schadenersatzansprüchen das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrags zu.
Der AG übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom AN oder seinen Arbeitskräften
eingebrachten Sachen.
2.16 Unterauftragnehmer/Nachunternehmer
Die Einschaltung von nicht im Vergabeverfahren benannten Unterauftragnehmern durch den AN
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des AG.
Der AN stellt sicher, dass von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer die dem AN obliegenden
Verpflichtungen aus diesem Vertrag sowie der Leitungsbeschreibung nebst Anlagen in gleicher
Weise umsetzen. Der AN kontrolliert dies in dem Maße wie der AG dies beim AN tun würde.
Im Übrigen wird auf die Regelungen des L 2150 und  4 Nr. 4 der VOL/B verwiesen.
2.17 Unfallverhütung:
Der AN verpflichtet sich, die einschlägigen Arbeitsschutzgesetze, -verordnungen und
Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Er hat die von ihm eingesetzten Reinigungskräfte
laufend über diese Arbeitsschutzgesetze, -verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften zu
unterrichten und alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, insbesondere die geeigneten technischen
Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Vermeidung von personellen und materiellen Schäden
bei der Durchführung der Reinigungsarbeiten erforderlich sind.
Der AN hat dafür zu sorgen, dass die von ihm eingesetzten Kräfte die Vorschriften und
Anweisungen stets einhalten. Der AN hat sicherheitstechnische Fragen eigenverantwortlich zu
klären.  8 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist zu beachten.
Die nach dem ArbSchG erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen sämtlicher Reinigungs-tätigkeiten
sind dem AG auf Verlangen vorzulegen.
2.18 Datenschutz
Der AN gewährleistet die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften nach der europäischen
Datenschutzgrundverordnung sowie dem Bundesdatenschutzgesetz oder dem Bayerischen
Datenschutzgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch, soweit personenbezogene
Daten in nicht automatisierten Dateien oder Akten enthalten sind.
Vom AN zur Durchführung des Auftrags erhobene sowie vom AG dem AN übermittelte
personenbezogene Daten dürfen vom AN und seinen Mitarbeitern insbesondere nur zur
Durchführung des Auftrags verarbeitet und gespeichert werden.
Der AN hat sicherzustellen, dass alle mit der Durchführung des Auftrags befassten Personen an die
Einhaltung dieser Vorschriften gebunden sind. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift haftet der AN
und stellt den AG insoweit von Haftungen frei.
Der AN hat dem AG auf Anforderung die schriftlichen Verpflichtungserklärungen der Einsatzkräfte
zur Einhaltung des Datenschutzes (vgl. Anlage 2 dieser Leistungsbeschreibung) vorzulegen.
2.19 Geheimhaltungspflichten des Reinigungspersonals:
Der AN hat das von ihm eingesetzte Personal bezüglich aller im Zusammenhang mit der
Dienstleistung bekanntwerdenden Vorgänge vor der ersten Arbeitsaufnahme schriftlich zur
Geheimhaltung zu verpflichten (vgl. Anlage 3 dieser Leistungsbeschreibung).
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Der AN hat dem AG auf Anforderung die schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung vorzulegen. Die
Vorlagepflicht besteht ungeachtet des zwischen AN und Reinigungspersonal geschlossenen
Anstellungsvertrags bis zum Ablauf eines Jahres nach Beendigung dieses Vertrags fort.
Die Geheimhaltungspflicht beinhaltet u.a. auch, dass es dem Reinigungspersonal untersagt ist,
Einblick in Schriftstücke, Akten oder Computerdarstellungen des AGs zu nehmen, davon
Abschriften, Fotokopien (auch Handyscan und/oder digitale Aufnahmen) und dergleichen zu
fertigen; Schreibtische, Schränke oder andere Einrichtungsgegenstände zu öffnen oder behördliche
Einrichtungen jeglicher Art (z.B. Telefone, EDV usw.) zu benutzen. Ebenso dürfen keine
betriebsfremden Personen (Verwandte, Bekannte, Kinder) zur Arbeit mitgebracht und in die
Diensträume eingelassen werden.
Über alle Vorgänge, die dem Reinigungspersonal während seiner Tätigkeit in den Räumen des AG
bekannt werden, ist strengstes Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach
Beendigung des Arbeitsauftrages bzw. der individuellen Arbeitsverträge bestehen.
Einen dem AN bekanntwerdenden Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht hat der AN dem AG
unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Der AN hat Personen, die gegen die
Geheimhaltungspflicht verstoßen haben, unaufgefordert und unverzüglich durch geeignete andere
Personen zu ersetzen. Bei einem dem AG bekanntwerdenden Verstoß gegen die
Geheimhaltungspflicht darf der AN auf Verlangen des AG die betreffenden Personen im Dienst
beim AG nicht mehr einsetzen und hat diese durch geeignete andere Personen zu ersetzen.
Auch der AG ist zur Geheimhaltung in Bezug auf ihn bekanntwerdende Betriebsgeheimnisse des
AN verpflichtet.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, spätestens bei Vertragsende die jeweils dem anderen
Vertragspartner gehörenden Schriftstücke oder sonstige Unterlagen zurückzugeben.
Der AN haftet für sämtliche Schäden, die dem AG durch Verstöße gegen diese
Geheimhaltungsverpflichtung entstehen. Er haftet insoweit für seine Mitarbeiter und sonstige, von
ihm beauftragte Dritte.
2.20 Entlohnung:
Der AN garantiert für das eingesetzte Personal mindestens die Entlohnung nach dem jeweils für
ihn geltenden Tarif- bzw. Mindestlohnvorschriften sowie die Gewährung der vorgegebenen
Arbeitsbedingungen.
2.21 Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz:
Der AN garantiert die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG)
sowie des Mindestlohngesetzes (MiLoG) in den jeweils gültigen Fassungen.
Bei Verstößen des ANs ist der AG berechtigt, den Reinigungsvertrag fristlos zu kündigen.
Des Weiteren behält sich der AG vor, bei Eintritt einer Arbeitgeberhaftung nach  14 AEntG bzw.
9 MiLoG entsprechende Rechtsschritte gegen den AN einzuleiten.
2.22 Nachweispflichten des ANs:
Der AN stellt dem AG während der Vertragslaufzeit auf Aufforderung aktuelle Nachweise der
zuständigen Berufsgenossenschaft, Krankenversicherungen, des Finanzamtes sowie der
Betriebshaftpflichtversicherung zur Verfügung.
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Während der Vertragslaufzeit hat der AN dem AG jede Änderung einer Zugehörigkeit zur
Berufsgenossenschaft unverzüglich in Textform mitzuteilen.
Der AN ist damit einverstanden, dass der AG anlassbezogen oder anlassunabhängig Stichproben
durchführt und/oder die Reinigungskräfte befragt zu:
 Gewährung der tarifvertraglichen vorgegebenen wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich
der Zahlung der festgelegten Vergütung
 Einhaltung der Vorschriften des AEntG sowie MiLoG
 gültigen Arbeitspapiere
 Zeit-/Arbeitsnachweisen des Personals
 Verpflichtung auf Einhaltung des Datenschutzes
 Fachkunde des Personals
 Einarbeitung des Personals
 Qualitätskontrollen.
2.23 Vergütung:
Die Vergütung des AN erfolgt nur nach der tatsächlich erbrachten Leistung auf Basis der
angebotenen Stundenverrechnungssätze. Der Vergütung liegt insbesondere der für
allgemeinverbindlich erklärte Mindestlohntarifvertrag in der Gebäudereinigung zugrunde.
Die Leistung bedarf der Abnahme als Zahlungsvoraussetzung.
Die angebotenen Preise / Stundenverrechnungssätze sind Festpreise. Eine Preisanpassung ist nur
bei tariflichen Änderungen nach Auftragsbeginn (Ziffer 2.24 Vergütungsanpassung) möglich.
Mit der Zahlung der Vergütung sind sämtliche Leistungen einschließlich aller Zuschläge und
Nebenleistungen (z.B. Fahrtkosten, technische Ausrüstung etc.) abgegolten. Auf diese Preise wird
die MwSt. in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
Ändert sich der Leistungsumfang (Ziffer 2.5 Änderungsrecht), wird die Vergütung entsprechend
dem tatsächlichen Umfang ab dem Eintritt der Änderungen erhöht oder reduziert. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
Mehrarbeiten, die wegen kleiner baulicher Instandsetzungsarbeiten erforderlich werden, gehören
zur laufenden Reinigung und werden nicht besonders vergütet, sofern ihr Umfang
10 v. H. der Reinigungsflächen im Monat nicht übersteigt. Ebenso werden besondere Zuschläge
bei stärkerer Verschmutzung aus anderen Anlässen nicht gewährt.
Für eventuell geleistete Sonderarbeiten/Regiearbeiten ist eine gesonderte Rechnungsstellung unter
Beigabe der geforderten Nachweise notwendig.
2.24 Vergütungsanpassung
Die Vertragsparteien sind im Falle der Veränderung der Lohn- und Lohnnebenkosten durch Gesetz
oder anzuwendende Tarifvereinbarung (Stichtag: Tag des Zuschlags 24.00 Uhr) berechtigt, eine
entsprechende Anpassung zu verlangen, jedoch nur für den Lohnkostenanteil an der Vergütung.
Die Veränderung der Vergütung wird wie folgt berechnet:
 =
Lohnkostenanteil (Prozentwert) Ä ()
100
Der Lohnkostenanteil bestimmt sich aus dem, den Ausschreibungsunterlagen beigefügten und zu
befüllenden Formblatt Stundenverrechnungssatz. Maßgeblich ist der Lohnkostenanteil des
Tagesverrechnungssatzes.
Die entsprechende Nachweispflicht obliegt bei Preiserhöhungen dem AN, bei Preisermäßigungen
dem AG.
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Preisänderungen sind schriftlich zu beantragen. Die Erhöhung kann erstmalig für den Monat
geltend gemacht werden, in dem die tariflichen/gesetzlichen Änderungen in Kraft treten.
Rückwirkende Preisänderungen sind ausgeschlossen.
Mit den Preisanpassungen sind sämtliche mittelbaren und unmittelbaren Mehr- und
Minderaufwendungen abgegolten.
Werden die Preisverhandlungen nicht innerhalb eines Monats abgeschlossen, ist der AN zur
vorzeitigen Kündigung mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende berechtigt. Die
Kündigung bedarf der Schriftform.
Überstunden und Arbeiten an Wochenenden und Feiertagen dürfen nur auf besondere Anordnung
des AGs ausgeführt werden. Sollten derartige Arbeiten vom AG verlangt werden, so werden diese
gemäß den jeweils gültigen Zuschlägen gemäß dem geltenden Lohn- und Rahmentarifvertrag in
voller Höhe auf das vom an AG zu entrichtendem Entgelt in Ansatz gebracht.
2.25 Rechnungsstellung:
Der AN erstellt monatlich, bis zum 10.ten des jeweiligen Folgemonats, eine prüfbare Rechnung
gemäß den vereinbarten Festpreisen und fügt die jeweiligen Abnahmeprotokolle sowie die
entsprechende Dokumentation zur laufenden Qualitätssicherung bei.
Für abgerufene Sonderarbeiten/Regiearbeiten erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls nachträglich
monatlich gemäß der o.g. Bedingungen. Die jeweilige Einzelbeauftragung/Regiezettel sowie die
Abnahmeprotokolle sind dieser Rechnung beizufügen.
Rechnungsempfänger ist jeweils das
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Sachgebiet 13
St. Martin Str. 76
81541 München
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung endet die Vergütungspflicht aus dem Reinigungsvertrag mit
Ablauf der letzten Reinigungsleistung. Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadensersatz
oder sonstige Sekundäransprüche bleiben unberührt.
2.26 Haftung:
Der AN haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter
oder Beauftragten bei der Erfüllung oder im Zusammenhang mit den vertraglichen Aufgaben
verursacht werden.
Soweit Dritte Schaden erleiden und den AG in Anspruch nehmen, ist der AN verpflichtet, den AG
unverzüglich freizustellen.
Die Haftung umfasst bei Verlust eines dem AN oder dem Reinigungspersonal ausgehändigten
Gruppen-, Haupt- oder Generalschlüssels auch den Ersatz der entsprechenden Schließanlage.
Durch den AN beschädigte Gegenstände und Bauteile werden auf Veranlassung des AGs auf
Kosten des ANs erneuert. Die Erneuerung veranlasst der AG. Eine Pflicht zur Fristsetzung mit
Ablehnungsandrohung durch den AG ist entbehrlich.
Für Personen- und Sachschäden jeder Art, die dem AN und dessen Personal in Zusammenhang
mit der Leistungserfüllung aus diesem Vertrag entstehen, übernimmt der AG keine Haftung. Dies
gilt auch für Gesundheitsschäden (Unfall, Krankheit, Infektionen usw.), die sich der AN oder seine
Personal oder von Ihm eingeschaltete Dritte bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen.
Sollten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist der AN zur Freistellung des AGs
verpflichtet.
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Der AG hat zudem das Recht, nach erfolgloser Abmahnung nicht erbrachte Leistungen auf Kosten
des ANs von einem anderen Unternehmen ausführen zu lassen sowie die Vergütung anteilig zu
mindern.
Der Haftungsausschluss des AGs gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.27 Kündigung aus wichtigem Grund:
Der AG ist gemäß  648a BGB berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
Als solche Gründe gelten insbesondere:
 der AN erbringt Reinigungsleistungen nicht in der dem Vertrag entsprechenden Art und Weise und
schafft trotz schriftlicher Mahnung mit Nachfristsetzung nicht rechtzeitig und zufriedenstellend
Abhilfe.
 bei Unzuverlässigkeit des ANs oder seiner Mitarbeiter.
 der AN gerät in Vermögensverfall, wird zahlungsunfähig oder beantragt die Eröffnung des
Insolvenzverfahren bzw. die Eröffnung eines solchen unmittelbar steht bevor.
 wenn der AN bei der Auftragsvergabe falsche Angaben hinsichtlich der abzugebenden Erklärungen
gemacht hat.
 wenn der AN den Abschluss des Haftpflichtversicherungsvertrages dem AG trotz Mahnung nicht
schriftlich nachweist.
 schwere Verfehlungen des AN bzw. dessen Geschäftsführers festgestellt werden (z.B.
strafrechtliche Ermittlungsverfahren, insbesondere wegen politisch motivierter Straftaten,
Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße); dem AG ist in diesem Falle ein Abwarten
der Rechtskraft einer entsprechenden Entscheidung nicht zuzumuten.
 wenn - für den Fall, dass der AN eine juristische Person oder Personengesellschaft ist - sich
wesentliche Änderungen in der Rechtsform oder der personellen Zusammensetzung der
juristischen Person oder Gesellschaft (Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter) ergeben.
 Im Falle nach dem GWB unzulässiger Wettbewerbsbeschränkungen in Zusammenhang mit der
Vergabe und Ausführung dieses Vertrages. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen im Sinne
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen  GWB  sind insbesondere Verabredungen
und Verhandlungen mit anderen Bietern über
a. die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
b. die zu fordernden Preise,
c. Bindungen sonstiger Entgelte,
d. Gewinnaufschläge,
e. Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
f. Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder
mittelbar den Preis beeinflussen,
g. Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
h. Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben
i. sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach  2 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind.
Sind auf Seiten des ANs mehrere Personen gemeinsam Vertragspartner, so genügt es, dass der
Kündigungsgrund bei einer Person eintritt.
Der aus einer fristlosen Kündigung durch den AN dem AG entstandene Schaden ist durch den AN
zu ersetzen.
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung infolge Kündigung oder aus anderem Grund, endet die
Vergütungspflicht aus dem Reinigungsvertrag mit der letzten erfolgten und abgenommenen
Reinigungsleistung. Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadensersatz oder sonstige
Sekundäransprüche bleiben unberührt.
2.28 Beendigung:
Der AN ist verpflichtet, spätestens am Tag der letzten Reinigung sämtliche ihm zur Verfügung
gestellten Räumlichkeiten gereinigt zurückzugeben und sämtliche in das Gebäude eingebrachte
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und/oder gelagerte Betriebsmittel, Reinigungs- und Pflegemitte, sonstige Materialien und
Abfallprodukte aus dem Gebäude zu entfernen.
Überlassene Schlüssel, Codekarten, Transponder etc. sind unverzüglich zurückzugeben.
2.29 Sonstige Vertragsbestimmungen:
Der Wechsel von entscheidungsbefugten Ansprechpartnern ist dem Vertragspartner unverzüglich
in Textform mitzuteilen.
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Nachträgliche
Skontovereinbarungen sind ohne Einhaltung der Schriftformklausel zulässig.
Der AN versichert, dass er technisch und wirtschaftlich in der Lage ist, den Auftrag in dem
vorgesehenen Umfang auszuführen. Bei Nichterbringen der im Vertrag vereinbarten Leistungen hat
der AG das Recht, den Vertrag nach zweimaliger schriftlicher Mahnung sofort zu lösen.
36
Z02 Z03 Z04 Z05 Z06 Z07 Z08 Z09 Z10 Z11 Z12 Z13 Z14 Z15 Z16
V01
S01
S02
S03
V01
V01 V02
X07
X08
X09
X10
X11
X12
X13
X14
X15
X16
X17
X18
X19
X07
X06
X06 X08 X09 X10 X11 X12 X13 X14 X15 X16 X17 X18 X19
Y11 Y10 Y09
Y08
Y07
Y06
Y05
10 Stg. 18/27 Y06 Y05
10 Stg. 18/27
10 Stg. 18/27
10 Stg. 18/27
O1.M1a.304
Büro
37.43 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.309
Büro
17.45 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.311
Videokonferenz
60.23 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.401
Flur
152.37 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.401
Flur
111.33 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.312
Kopierer
6.25 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.106
Technik
2.12 m O1.M1b.313
Büro
21.63 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.317
Drucker/Postfach
10.75 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.101
ELT.
5.59 m
BA.04OG.Lino anthr.
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.103
ELT.
7.31 m
BA.04OG.Lino anthr.
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.201
Beh.-WC
6.21 m
BA.05OG.Fliesen
p+7.45
r+6.70
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.201
TK/Sozial
34.24 m
BA.03OG.Amtico
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.402
Flur
7.52 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.303
Poststelle
80.60 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.401
Flur
83.69 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.TA1.001
TH A1
12.96 m
BA.02OG
p+7.42
r+7.20
s+4.20 = 536.90 üNN
q+4.12
O1.TA0.001
TH A0
50.65 m
BA.01OG
p+7.42
r+7.20
s+4.20 = 536.90 üNN
q+4.12
14.905 5.85 8.525 58.075
20.755 66.60
137.755
505 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20
4.90
50.87
75 6.685 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 675 15.57 2.385
50.875
65.71 17.955
152.06
7.20 7.20 7.20 7.20 7.205 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 4.005
O1.M2a.301
Fahrer
13.49 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.206
Putzraum
4.39 m
BA.04OG.Lino anthr.
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1
Luftraum Innenhof
186.39 m
O1.M1a.102
Schacht
1.71 m
O1.M1a.101
Schacht
3.29 m
O1.M2a.102
Schacht
3.57 m
O1.M2a.103
Schacht
2.22 m
O1.M1b.105
Schacht
3.75 m
O1.M1b.104
Schacht
1.64 m
O1.M1b.102
Schacht
1.04 m
O1.M1b.101
Schacht
1.96 m
O1.M1b.103
Schacht
2.05 m
O1.TA1.002
Aufzug
6.85 m
O1.TA0.002
Aufzüge
10.50 m
585 14.205 10 3.46 10 21.50 10 3.50 10 3.45 20 30.45 10 5.055 755
37 7.285 10 7.365 2.455 20 2.50 465 8.13 20 14.535 20 16.05 10 26.965 435
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
fb
fb
fb
fb
fb
Brandwand
fb
fb
Brandwand
fb
fb
O1.M1b.403
Flur
3.47 m
BA.05OG.Teppich
p+7.45
r+6.70
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.202
WC-H
8.98 m
BA.05OG.Fliesen
p+7.42
r+6.70
s+4.20
q+4.12
O1.M1b.201
WC-H-Vorraum
6.06 m
BA.05OG.Fliesen
p+7.42
r+6.70
s+4.20
q+4.12
O1.M1b.204
WC-D
7.37 m
BA.05OG.Fliesen
p+7.42
r+6.70
s+4.20
q+4.12
O1.M1b.203
WC-D-Vorraum
6.24 m
BA.05OG.Fliesen
p+7.42
r+6.70
s+4.20
q+4.12
2.60 25 2.50 35 25 20 20
285 2.00 20 2.00 25 60 25
5.585
285 40 1.20 40 20 40 1.20 40
2.28 2.28
2.60 25 2.50 25 75
1.01 105 1.83
2.135
125 115
1.08
2.135
O1.M1b.401.2
T90
NA
O1.TA1.001.1
T30-RS
NA
O1.M1b.401.1
T90
NA
O1.TA0.001.2
T30-RS, RC2
NA
O1.TA0.001.1
T30-RS, RC2
NA
O1.M1b.201.1
O1.M1b.203.1
O1.M1b.204.1
O1.M1b.202.1
O1.M1b.103.B1
T30 Bestand
+7.24 +7.24
+7.24
+7.24
+7.24
+7.25
92
92
92
92
20
85 535 10 3.50 35 25 20 30 10
91 3.12 91
2.51
15
15
1.59
2.18
3.04
2.15 15
2.50
1.73
3.04
15 2.15 15
2.50
2.18
3.04
45 238 108
+6.335
M1a
M2a
M1b
+7.20 +7.20 +7.20
2.805 75 30 75
30 75
605 75 30 75
30 75
75 3.585
75 30 75 91
30 75
75 1.93 75 13
1575
2.50
1.685 10
3.20 75 2.09 75
75
2.265 75 335 1.01 46
2.135
75 98 15 125 75 3.365
75 4.485
3.675 10 1.50 75 80
1.075 75 285
75 35
MIETERTRENNWAND 53dB
GK-Sturz d=20cm
mit Stahlprofil
Ausführung in Qualität Brandwand
UK +6.70
885 125
2.135
O1.M1b.206.1
O1.M1b.317.B1
RS Bestand
O1.M1b.312.B1
T30 Bestand
O1.M2a.101.B1
T30 Bestand
O1.M1a.103.B1
T30 Bestand
O1.M2a.301.1
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
175
175
175
175
0.70
LWD 70/40
OK=UKRD
LWD 70/40
OK=UKRD -25cm = 3,00
HBD 10/30
HBD 25/10
LWD 70/40
OK=UKRD
LWD 70/40
0.55 0.45 OK=UKRD -25cm = 30,0.300 0.45 0.65
0.56
0.50 0.55
1.05
0.10
0.85
HDD 10/30
HDD 25/10
0.40
0.43
0.18
SBD Ø16
SDD Ø16
EWD 50/15
0.19UK= +250cm üOKFFB
LWD 30/30
OK=UKRD
0.50 0.33
0.41
1.14
SWD 35/60
OK=OKFFB +150cm
LBD 90/40
LDD 90/40 LDD 120/55
LBD 120/55
SDD Ø30
SBD Ø30
3.03
SDD Ø30
SBD Ø30
LDD 75/50
LBD 50/50
LDD 75/50
LBD 50/50
LWD 30/30
OK=UKRD -25cm
KWD 30/15
OK=UKRD
SWD 15/15
OK=UKRD
EBD 125/25
Bestand
EDD 125/25
Bestand
1.00
LDD 120/55
LBD 70/55
LDD 120/55
LBD 70/55
0.35
LWD 80/40
OK=UKRD
HKWD 80/20
OK=UKRD
HWD 20/20
OK=UKRD
0.24 0.45
LWD 70/40
OK=UKRD
HWD 60/20
OK=UKRD
0.90 0.82
KWD 30/15
OK=UKRD
0.86
EBD 110/25
Lage wie Bestand
EDD 110/25
Bestand
KWD 20/20
OK=UKRD
0.40
EWD 60/15
UK= +265cm üOKFFB
0.71
0.79
0.83
SDD Ø30
SBD Ø30
HBD 25/10
HDD 25/10
0.71
1.58
LBD 40/40 LBD 40/40
LDD 40/40 LDD 40/40
SBD 60/65
SDD 60/65
HKWD 250/20
OK=UKRD
HKWD 120/20
OK=UKRD
HBD 25/10
HDD 25/10
KDD Ø35
KBD Ø35
KWD 20/20
OK=UKRD
0.32
0.76
2.28 0.70
LKWD 50/30
OK=UKRD
0.19
0.19
LWD 30/30
OK=UKRD
LWD 30/30
OK=UKRD
0.28
0.23
LSWD 45/30
OK=UKRD
0.41
HBD Ø30
KBD Ø20
KDD Ø20
HDD Ø30
0.68
0.40 0.45 0.50
0.15
0.30
EWD 60/15
UK= +265cm üOKFFB
0.78
LWD 70/40
OK=UKRD -25cm = 3,00
LWD 70/40
OK=UKRD
0.55 0.28
1.69
0.09
SDD Ø20
SBD Ø20
0.25
0.15
HBD Ø30
HDD Ø30
SBD Ø13
SDD Ø13
HDD Ø13
HBD Ø13
KDD Ø13
KBD Ø13
0.32
0.26
0.200.190.19
0.33 0.46 0.370.150.150.230.150.17
0.46 0.30
SBD Ø16 SBD Ø16
0.11 0.11
0.24
0.24
SDD Ø16 SDD Ø16
0.27
KDD Ø20
KDD Ø30
HDD Ø25
HBD Ø15
SDD Ø10
SDD Ø16
SBD Ø30
SDD Ø30
0.200.200.25 0.25 0.23 1.03 0.200.200.23 0.28 0.49
0.40 0.20
HDD Ø15
KBD Ø20
HBD Ø25
KBD Ø30
SBD Ø16
SBD Ø10
LWD 80/20
OK=UKRD
0.80
SBD Ø30
0.60
SDD Ø30
0.69
0.03
LBD 55/40
LBD 55/40
LDD 60/55
LDD 60/55
0.25
EWD 50/15
OK= +250cm üOKFFB
SWD 15/15
OK=+30 OKRB
SDD Ø30
SBD Ø30 1.31
0.18
0.95
SBD Ø30
SDD Ø30
SWD 15/15
OK=UKRD -30cm
KWD 40/20
OK=UKRD
SWD 15/15
OK=UKRD
SWD 15/15
OK=UKRD
HKWD 80/20
OK=UKRD
0.36 0.78
SDD Ø30
SBD Ø30
0.20
0.20
1.58
SWD 15/15
OK=UKRD -30cm
1.11
SWD 15/15
OK=UKRD -30cm
1.70
0.89
0.08
0.08
HBD Ø8
HDD Ø8
HBD Ø8
HDD Ø8
1.61
2.14
0.57 0.06
EWD 21/15
UK= +309cm üOKFFB
HKWD 100/20
OK= UKRD
0.57 EWD 30/13
UK= +309cm üOKFFB
0.21
EWD 30/13
UK= +309cm üOKFFB
EWD 30/13
UK= +309cm üOKFFB
SWD 15/15
OK=-30cm UKRD
SWD 15/15
OK=-30cm UKRD
SWD Ø200mm
UK=-5cm UKRD
0.85
Bereich
Aufzugsportal/-verkleidung
Glasverkleidung
in schwarz
GK-Sturz d=20cm
mit Stahlprofil
Ausführung in Qualität Brandwand
UK +6.70
3.50 20
20
O1.M1b.308
Büro
23.22 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.307
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.306
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.305
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.304
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.303
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.302
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.301
Büro
23.42 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.312
Büro
23.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.311
Büro
18.51 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.310
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.309
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.308
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.307
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.306
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.305
Büro
35.89 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.314
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.315
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1b.316
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.313
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.312
Büro
14.79 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.311
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.310
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.309
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.308
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.307
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.306
Büro
20.02 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.305
Büro
14.79 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.304
Büro
14.79 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.303
Büro
14.79 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M2a.302
Büro
17.17 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.301
Mutter-Kind
18.20 m
BA.03OG.Lino blau
p+7.45
s+4.20
q+4.15
O1.M1a.302
Besprechung
11.19 m
BA.03OG.Lino blau
p+7.45
s+4.20
q+4.15
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
O1.M1b.310
Büro
17.45 m
BA.03OG.Teppich
p+7.45
s+4.20
q+4.15
125 75 2.275 10 1.57
50 1.01
2.135
10
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB
Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
3.45 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 5.30 10 4.695
3.45 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10
6.78 10 2.165
6.47 10
75 45 4.625 10
75 45 6.125 1.555
3.785 10 3.50 10 3.50 10 3.45
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
3.00 1.01
3.00
1.01 25
3.00
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
1.01 2.24
3.00
25 1.01
3.00
1.01 29
3.00
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00 20 3.45 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 2.765 75 725
1.01 25
3.00
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12 10 3.05 10
2.135
1.01 1.12 10 2.165
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 37 1.01 125
2.135 3.00
4.975 10 1.395 10
4.205 10 17 1.01 10
3.00
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.62
2.135
4.375 10 1.395 10
3.07 1.01 395 1.01 10
2.135 3.00
1.01 1.12 10 2.165
2.135
1.01 1.12
2.135
5.70 10
5.87 10 2.165
4.205 10 1.28
115 5.19 155 3.45 10 3.335
10 1.01 86 6
2.135
39 1.01 10
2.135
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) sind Standardmäßig
in Rw 42dB herzustellen
Rw 42dB
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) mit erhöhten
Schallschutzanforderungen
sind in Rw 47dB
herzustellen
Rw 47dB
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) sind Standardmäßig
in Rw 42dB herzustellen
Rw 42dB
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) mit erhöhten
Schallschutzanforderungen
sind in Rw 47dB
herzustellen
Rw 42dB
RC2
1.01 22
2.135
Schacht
Wandnische 92/92 mit
KS-MW d=17,5cm
(Bauart BW)
verschliessen
Türöffnung 108/213,5
mit KS-MW d=11,5cm
verschliessen
175
Türöffnung 75/212,5 mit
KS-MW d=17,5cm
(F90) verschliessen
Bestandsöffnung
verkleinern
Sturz herstellen
O1.M1b.311.1
O1.M1b.310.1 O1.M1b.309.1
O1.M1b.309.2
O1.M1b.308.2
O1.M1b.308.1 O1.M1b.307.1
O1.M1b.307.2
O1.M1b.306.2
O1.M1b.306.1 O1.M1b.305.1
O1.M1b.304.2
O1.M1b.304.1 O1.M1b.303.1
O1.M1b.302.2
O1.M1b.302.1 O1.M1b.301.1
O1.M1a.312.1 O1.M1a.311.2
O1.M1a.311.1
O1.M1a.310.1 O1.M1a.309.1
O1.M1a.309.2
O1.M1a.308.1 O1.M1a.307.1
O1.M1a.307.2
O1.M1a.306.1 O1.M1a.305.1
O1.M1a.305.2
O1.M1a.304.1
O1.M1a.303.1
O1.M1a.302.1
O1.M1a.301.1
O1.M2a.302.1
O1.M2a.305.1 O1.M2a.304.1 O1.M2a.303.1
O1.M2a.307.1 O1.M2a.306.1
O1.M2a.308.2
O1.M2a.311.1 O1.M2a.310.1 O1.M2a.309.1 O1.M2a.308.1
O1.M2a.311.2
O1.M2a.312.1
O1.M2a.312.2 O1.M2a.313.1
O1.M1b.315.1 O1.M1b.316.1
O1.M1b.315.2
O1.M1b.313.2
O1.M1b.313.1 O1.M1b.314.1
O1.M2a.310.2
O1.M2a.201.1
O1.M1a.401.1
T30-RS
O1.M1a.201.1
76
2.135
76
2.135
885
2.135
885
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135 75
2.125
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (UK und VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (UK und VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
Verstärkung Unterkonstruktion
für Hängeschränke
auf gesamter Wandlänge anbringen
30cm hoch, OK= +2.25m v. OKFB
Gebäudetrennfuge:
Einbau Bewegungsfuge
nach Angabe
Systemhersteller
Gebäudetrennfuge:
Einbau Bewegungsfuge
nach Angabe
Systemhersteller
10 1.395 10 45
10
10
Bauherr Architekt
- UG: Alle Wände - soweit nicht anders angegeben - sind in F90 - Qualität auszuführen
- Ausführung aller STB-Innenstützen mit scharfen Kanten
H = 213.5
BRH = Innentüren
OK Fensterbrüstung
UK Fenster ST
OK RD
UK RD
OK FFB
UK AD
werden. Alle Anschlussfugen in Brandwänden sind mit einer F90-Fugenfüllung gem. DIN 4102 auszuführen
- Anschlüsse von nichttragenden Wänden zu Decken bzw. Unterzügen dürfen nicht kraftschlüssig ausgebildet
- Aussentür- und Fenstermaße sind auf Rohbau bezogen
GK-Wände
Soweit nicht anders angegeben gilt:
Mauerwerk
- Lage der Bürotüren mittig zwischen den Kleinachsen, soweit nicht anders angegeben
Zu beachten:
- Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den entsprechenden statischen Bewehrungs- und Ausführungsplänen
Unstimmigkeiten sind umgehend der Bauleitung zu melden!
- Alle Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen
- Brüstungshöhen beziehen sich auf OK FFB
- Innentürhöhen sind bezogen auf OK FFB Türbandseite
Unbewehrter Beton
Stahlbeton
0.00 = 532.70 ü. NN
Legende
1.68
Erhöhte Anforderungen an die Einhaltung von Toleranzen gemäß DIN 18202 Tab.1
Datum Index gez. gepr. Änderung
Umbau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Teilabbruch - BT 1
St.-Martin-Str. 76, München
VK- Vorderkante
UK- Unterkante
OK- Oberkante
-F Fertig
-R Roh
-RF Roh=Fertig
BRH Brüstungshöhe (Roh)
VM Vormauerung
AM Abmauerung
TS Trennschiene
RR Regenrohr
BW Brandwand
SDL Schalldämmlüfter
JA Jalousetten, außen
JI Jalousetten, innen
JM Jalousiemotor
TO Obentürschließer
OL Oberlicht
EO elektrischer Türöffner
TF Türfeststeller
RS Rauchschutztüre n. DIN 18095
RD Türe rauchdicht
ss selbstschließend
ds dichtschließend
vt vollwandige Tür
R w Schallschutzangabe für Wände im
eingebauten Zustand
F Fliesen
P Putz
G gestrichen
S gespachtel
E- Elektro
UV Unterverteiler
H- Heizung
L- Lüftung
S- Sanitär
SP- Sprinkler
FB Fußboden
RD Rohdecke
AD Abhangdecke
DS Deckensprung
DD Deckendurchbruch
WD Wanddurchbruch
AK Abkofferung
ST Sturz
UZ Unterzug
UEZ Ueberzug
STB Stahlbeton
MW Mauerwerk
GK Gipskarton
GB Gasbeton
KS Kalksandsteinmauerwerk
SB Sichtbeton ohne Anstrich
SBA Sichtbeton mit Anstrich
SM Sichtmauerwerk
NS Naturstein
GP Glaspaneel
HP Holzpaneel
BP Blechpaneel
Wd Wärmedämmung
WdvsWärmedämmverbund system
Weickenmeier, Kunz + Partner
Architekten Ingenieure GmbH
Prinzregentenstr. 126, 81677 München
Tel.: 089/ 413199-0 Fax: 089/ 413199-41
info@wkp.de
IRAF Anni Propco S.á.r.l.
6 Rue Adolphe
1116 Luxemburg
N
Bestand
Abbruch
Plannummer / Index
Datum / Maßstab
Planinhalt
Planstand
1:100
01.08.18
AG_O1_1 _2 _3 _4
Freigabe gem. Werkplanung
Übersichtsplan 1.Obergeschoss West AG.O1.5_West
X06 X07 X08 X09 X10 X11 X12 X13 X14 X15 X16 X17 X18 X19
Y02
Y03
Y04
Y05
Y06
Y07
Y08
Y09
Y10
Y11
20.03.20 Kes ÜBERMITTLUNG MIETERAUSFÜHRUNGSPLANUNG
37
O2.M1a.314
Büro
23.02 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.313
Büro
18.51 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.312
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.310
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.309
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.308
Büro
23.66 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.307
Büro Personalrat
23.49 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.306
Büro Vorzimmer Personalrat
23.49 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.305
Büro Personalrat
25.02 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.309
Besprechung/Videokonferenz
118.58 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.304
Besprechung
40.99 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.MEF.308
Meeting
13.80 m
BA.03OG.Teppich hell
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.101
ELT.
7.31 m
BA.04.Lino anthr.
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.
Flur
3.47 m
BA.05OG.Teppich
p+11.02
r+11.30
s+7.80
q+7.72
O2.M1b.205
Putzraum
4.39 m
BA.04.Lino anthr.
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.311
Drucker/Postfach
10.75 m
BA.03.Teppich
p+11.05
r+10.30
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.310
Kopierer
6.33 m
BA.03.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.106
Technik
2.12 m
O2.M2a.401
Flur
83.65 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.402
Flur
112.10 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.401
Flur
130.70 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.402
Flur
7.52 m
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.TA0.001
TH A0
42.70 m
BA.01OG
p+11.02
r+10.77
s+7.80 = 540.50 üNN
q+7.72
O2.TA1.001
TH A1
11.75 m
BA.02OG.Gumminoppe
p+11.02
r+10.80
s+7.80 = 540.50 üNN
q+7.72
O2.M2a.301
Warten
13.38 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
10 Stg. 18/27
10 Stg. 18/27
10 Stg. 18/27
10 Stg. 18/27
O2.M1a.301
Büro
27.89 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
Luftraum Innenhof
186.39 m
O2.TA1.002
Aufzug
6.85 m
O2.TA0.002
Aufzüge
10.50 m
O2.MEF.103
Schacht
5.85 m
O2.M1a.103
Schacht
1.71 m
O2.M1a.102
Schacht
3.29 m
O2.M2a.102
Schacht
3.57 m
O2.M2a.103
Schacht
2.22 m
O2.M1b.105
Schacht
3.75 m
O2.M1b.104
Schacht
1.64 m
O2.M1b.102
Schacht
1.04 m
O2.M1b.101
Schacht
1.96 m
O2.M1b.103
Schacht
2.05 m
Z02 Z03 Z04 Z05 Z06 Z07 Z08 Z09 Z10 Z11 Z12 Z13 Z14 Z15 Z16
V01
S01
S02
S03
V01
V01 V02
X07
X08
X09
X10
X11
X12
X13
X14
X15
X16
X17
X18
X19
X07
X06
X06 X08 X09 X10 X11 X12 X13 X14 X15 X16 X17 X18 X19
Y11 Y10 Y09
Y08
Y07
Y06
Y05
Y06 Y05
O2.M2a.101
ELT.
5.59 m
BA.04.Lino anthr.
p+11.05
s+7.80
q+7.75
425 17.93 10 7.10 10 7.10 10 7.10 10 7.05 20 7.05 10 7.10 10 7.10 10 7.10 10 7.125 485
2.385 15.57 675 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 6.75 45 7.00 435
49.495
49.495
65.71 17.955
152.05
7.20 7.20 7.20 7.20 7.205 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 4.005
4.90
15.12 2.455 20 2.50 465 8.13 20 7.385 10 7.05 20 7.05 10 7.10 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 10.765 7.135 10
14.92 5.835 8.145 38 57.65 425 6.475 55
20.755 8.145 108.855
137.755
505 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20 7.20
O2.M1a.401
Flur
25.32 m
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.311
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.202
WC-H
8.99 m
BA.05OG.Fliesen
p+11.02
r+10.30
s+7.80
q+7.72
O2.M1b.201
WC-H-Vorraum
6.06 m
BA.05OG.Fliesen
p+11.02
r+10.30
s+7.80
q+7.72
O2.M1b.204
WC-D
7.24 m
BA.05OG.Fliesen
p+11.02
r+10.30
s+7.80
q+7.72
O2.M1b.203
WC-D-Vorraum
6.24 m
BA.05OG.Fliesen
p+11.02
r+10.30
s+7.80
q+7.72
O2.M2a.201
TK/Sozial
34.24 m
BA.03OG.Amtico
p+11.05
s+7.80
q+7.75
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
Bauart BW
fb
fb
fb
fb
fb
Brandwand
fb
fb
Brandwand
fb
fb
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
Brandwand
F90
Bauart BW
285 40 1.20 40 20 40 1.20 40
2.28 2.28
285 2.00 20 2.00 25 60 25
5.585
1.01 105 1.83
2.135
125 115
2.60 25 2.50 35 25 40
2.60 25 2.50 25 75
1.08
2.135
5.01
1.125 175
O2.M1b.401.2
T90
NA
O2.TA1.001.1
T30-RS
NA
O2.M1b.401.1
T90
NA
O2.TA0.001.2
T30-RS, RC2
NA
O2.TA0.001.1
T30-RS
NA
O2.M1a.401.1
T30-RS
NA
O2.M1b.202.1
O2.M1b.201.1
O2.M1b.203.1
O2.M1b.204.1
O2.M1a.401.B3
T30-Bestand
O2.M1b.103.B1
T30 Bestand
1.685 10
3.20 75 2.09 75
2.265 7515 1.135 515
2.135
75 98 15
3.675 10 1.50 75 80
75 4.445
75 75 2.235 10 3.45 10 2.275 125
2.18
3.04
2.18
2.50
2.18
3.04
15 2.15 15
2.50
2.15
2.50
1.73
3.04
75
NA O2.TA0.001.3
+10.84 +10.84
+10.84
+10.84
+10.84
+10.84
+10.84
+10.84
92
92
92
92
20
6 535 10 3.50 35 25 20 30 10
885 3.12 885
2.51
15
1.59
15
M1a
M2a MEF
M1b
2.915 75 30 75
30 75
605 75 30 75
30 75
30 75
75 30 75 91
75 1.93 75 13
2.50
1575
75 725
75 3.585
1.075 75 285
75 35
MIETERTRENNWAND 53dB
GK-Sturz d=20cm
mit Stahlprofil
Ausführung in Qualität Brandwand
UK +10.30
885 125
2.135
O2.M1b.205.1
O2.M1b.311.B1
RS Bestand
O2.M1b.310.B1
T30 Bestand
O2.M1a.101.B1
T30 Bestand
O2.M1a.201.B1
O2.M2a.101.B1
T30 Bestand O2.M2a.301.1
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
35
175
175
175
175
O2.MEF.202
Service
11.34 m
BA.04OG.Kautschuk
p+11.05
r+10.30
s+7.80
q+7.75
O2.MEF.307
Phone
4.03 m
BA.03OG.Teppich hell
p+11.05
r+10.75
s+7.80
q+7.75
O2.MEF.306
Phone
3.98 m
BA.03OG.Teppich hell
p+11.05
r+10.75
s+7.80
q+7.75
2.15 125 3.725 61
Rw 45dB
Rw 45dB
Rw 45dB
Rw 45dB Rw 45dB
Rw 45dB
Rw 45dB
O2.MEF.307.1
Rw 37dB
O2.MEF.306.1 HP
Rw 37dB
HP
O2.MEF.308.1
Rw 37dB
HP
10 1.11 55 1.16 1.075 55
3.45
SystemTW Glas
Rw 45dB
UKST= +10.75
MIETERTRENNWAND 53dB
Schliessung Türöffnung mit
GK d= 20cm
Ausführung in Qualität
Brandwand
ACHTUNG:
RC2 Anforderung
muss erfüllt sein
Verstärkung Unterkonstruktion
für Präsentationsmonitor (1x)
2.50m Länge mittig Wand anbringen
48cm hoch, OK= +1.84m
Verstärkung Unterkonstruktion
für Hängeschränke
3.00m im Bereich der Teeküche anbringen
30cm hoch, OK= +2.25m v. OKFB
Rw 45dB
Hochwertige
Wandspachtelung
geeignet für
Wallwasher
in Abstimmung mit
Gewerk: ELT
Bereich
Aufzugsportal/-verkleidung
GK-VSS:
Hochwertiger
Wandanstrich, hochglanz,
Schwarz (RAL 9005)
Ausführung in Q4-Qualität
GK-Sturz d=20cm
mit Stahlprofil
Ausführung in Qualität Brandwand
UK +10.30
3.50 20
20
Bohrung d= 16mm, flurseitig
Ausfädelung Patchleitung
Vertikalachse mittig Türprofil
Horizontalachse +1.50m vOKFFB
O2.M1b.312
Büro
25.28 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.313
Büro
23.75 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.314
Büro
23.75 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.315
Büro
23.43 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
O2.M2a.311
Büro
22.86 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.310
Büro
18.52 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.309
Büro
23.58 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.308
Büro Abteilungsleiter
23.50 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.307
Büro Abteilungsleiter
23.50 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.306
Büro Abteilungsleiter
23.50 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.305
Büro Präsident
47.84 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.304
Büro Vorzimmer Präsidium
27.80 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.303
Büro Vizepräsident
27.71 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M2a.302
Büro Präs.
20.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
O2.M1a.302
Besprechung
18.20 m
BA.03OG.Lino blau
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1a.303
Erste-Hilfe
11.19 m
BA.03OG.Lino blau
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.308
Büro
23.22 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.307
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.306
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.305
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.304
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.303
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.302
Büro
23.74 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
O2.M1b.301
Büro
23.42 m
BA.03OG.Teppich
p+11.05
s+7.80
q+7.75
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 42dB
Rw 42dB Rw 47dB Rw 47dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB
Rw 42dB Rw 42dB Rw 42dB Rw 47dB Rw 47dB
Rw 47dB
Rw 47dB
1.215
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
Rw 42dB
GK-Sturz d=10cm für mobiles Trennwandsystem Rw 42dB weiß
Rw 42dB
O2.M1a.201
Dusche
5.51 m
BA.03OG.Fliesen
p+11.05
s+7.80
q+7.75
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) sind Standardmäßig
in Rw 42dB herzustellen
Rw 42dB
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) mit erhöhten
Schallschutzanforderungen
sind in Rw 47dB
herzustellen
Rw 47dB
2.88 125 3.475 125 3.475 125 3.49 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.45
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
8.305 1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01 1.125
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
1.01 25
3.00
1.01 37 1.01 125
2.135 3.00
3.45 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10 3.50 10
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
1.51 555
3.00
75 45 4.625 10 2.165
10 3.05 125 1.095 1.01
2.135
4.34 1.01 1.095
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12 10 2.165
2.135
1.01 1.12
2.135
1.12 1.01
2.135
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
6.78 10
6.78 10 2.165
3.785 10 3.50 10 3.50 10 3.45
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00
1.01 2.19
3.00
2.19 1.01
3.00 3.45 10 3.50 10 3.49 125 3.475 125 3.475 125 3.475 125 7.075 125 5.275 125 5.275 125 2.755 75 725
1.01 25
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
25 1.01
3.00
1.01 25
3.00
2.10 1.01
3.00
1.01 25
3.00
1.01 1.12
2.135
1.01 1.12
2.135
6.78 10 2.165
1.01 395 1.01 10
2.135 3.00
75 45 3.795 1.01 125 10 1.37 125
2.135
75 45 6.40 125 2.165
1.01 10 125 1.37 125
2.135
1.01 10 125 1.28
2.135
1.01 10
3.00
10 1.01 86 6
2.135
39 1.01 10
2.135
115 5.145 3.45 10 3.335
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) sind Standardmäßig
in Rw 42dB herzustellen
Rw 42dB
Bürotrennwände innerhalb
Mieteinheit 1a+b und 2a
(LfAR) mit erhöhten
Schallschutzanforderungen
sind in Rw 47dB
herzustellen
Rw 47dB
Ganzglastür
RC2
Glastrennwand
im Bereich des Luftraumes
wird nicht in RC2 ertüchtigt
RC2
1.01 22
2.135
1.01 25
3.00
1.01
3.00
Schacht
Wandnische 92/92 mit
KS-MW d=17,5cm
(Bauart BW)
verschliessen
Türöffnung 108/213,5 mit
KS-MW d=11,5cm
verschliessen
Bestandsöffnung
verkleinern
Sturz herstellen
24
175
Türöffnung 75/212,5 mit
KS-MW d=17,5cm
(F90) verschliessen
O2.M1b.308.1 O2.M1b.307.1 O2.M1b.306.1 O2.M1b.305.1
O2.M1b.306.2
O2.M1b.304.2
O2.M1b.304.1 O2.M1b.303.1 O2.M1b.302.1 O2.M1b.301.1
O2.M1b.302.2
O2.M1a.314.1 O2.M1a.313.2
O2.M1a.313.1
O2.M1a.312.1 O2.M1a.311.1 O2.M1a.310.1 O2.M1a.309.1
O2.M1a.310.2
O2.M1a.309.2
O2.M1a.308.1
O2.M1a.307.1
Rw 32dB
O2.M1a.307.2
Rw 32dB
O2.M1a.306.2
Rw 32dB
O2.M1a.306.1
Rw 32dB
O2.M1a.305.1
Rw 32dB
O2.M1a.304.1
O2.M1a.303.1
O2.M1a.302.1
O2.M2a.302.1
Rw 32dB
O2.M2a.303.1
Rw 32dB
O2.M2a.303.2
Rw 32dB
O2.M2a.304.1
Rw 32dB
O2.M2a.305.2
Rw 32dB
O2.M2a.305.1
Rw 32dB
O2.M2a.306.1
Rw 32dB
O2.M2a.307.1
Rw 32dB
O2.M2a.308.1
Rw 32dB
O2.M2a.309.1
O2.M2a.309.2
O2.M2a.310.1
O2.M2a.310.2 O2.M2a.311.1
O2.M1b.314.1 O2.M1b.315.1
O2.M1b.314.2
O2.M1b.312.2
O2.M1b.312.1 O2.M1b.313.1
O2.M1b.309.1
O2.M2a.201.1
O2.M1a.402.1
O2.M1a.311.2
1.01
2.135
1.01
2.135
1.08
2.135
1.01
2.135
1.01
2.135 75
2.125
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (UK und VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (UK und VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
unverputzte Sturzbereich
der Fenster (VK) sind
mit Holzwolle-Platten
(zb. Heraklith o.glw.)
aufzudoppeln und zu verputzen
(Putz ist seitlich an den Bestand
anzupassen
Verstärkung Unterkonstruktion
für Hängeschränke
auf gesamter Wandlänge anbringen
30cm hoch, OK= +2.25m v. OKFB
Gebäudetrennfuge:
Einbau Bewegungsfuge
nach Angabe
Systemhersteller
Gebäudetrennfuge:
Einbau Bewegungsfuge
nach Angabe
Systemhersteller
Wandmontage (mieterseitig)
für Präsentationsmonitor (1x)
Anschlüsse (Leistung Elt.) sind
gem. Angaben Mieter vorzusehen
1.425
Verstärkung Unterkonstruktion
für Präsentationsmonitor (1x, ...kg)
1.25m Länge mittig Wand anbringen
60cm hoch, OK= +1.99m
ANGABEN SIND NOCH MIT MIETER ABZUSTIMMEN
1.90 1.895
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.02
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.02
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.03
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.03
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.02
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.03
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.02
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.02
Achtung:
Wandanschluss Rw 47dB
an Fassade
gem. AD63.02
2.165 10 1.395 10
10
Bauherr Architekt
- UG: Alle Wände - soweit nicht anders angegeben - sind in F90 - Qualität auszuführen
- Ausführung aller STB-Innenstützen mit scharfen Kanten
H = 213.5
BRH = Innentüren
OK Fensterbrüstung
UK Fenster ST
OK RD
UK RD
OK FFB
UK AD
werden. Alle Anschlussfugen in Brandwänden sind mit einer F90-Fugenfüllung gem. DIN 4102 auszuführen
- Anschlüsse von nichttragenden Wänden zu Decken bzw. Unterzügen dürfen nicht kraftschlüssig ausgebildet
- Aussentür- und Fenstermaße sind auf Rohbau bezogen
GK-Wände
Soweit nicht anders angegeben gilt:
Mauerwerk
- Lage der Bürotüren mittig zwischen den Kleinachsen, soweit nicht anders angegeben
Zu beachten:
- Dieser Plan ist nur gültig in Verbindung mit den entsprechenden statischen Bewehrungs- und Ausführungsplänen
Unstimmigkeiten sind umgehend der Bauleitung zu melden!
- Alle Maße sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich zu überprüfen
- Brüstungshöhen beziehen sich auf OK FFB
- Innentürhöhen sind bezogen auf OK FFB Türbandseite
Unbewehrter Beton
Stahlbeton
0.00 = 532.70 ü. NN
Legende
1.68
Erhöhte Anforderungen an die Einhaltung von Toleranzen gemäß DIN 18202 Tab.1
Datum Index gez. gepr. Änderung
Umbau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes mit Teilabbruch - BT 1
St.-Martin-Str. 76, München
VK- Vorderkante
UK- Unterkante
OK- Oberkante
-F Fertig
-R Roh
-RF Roh=Fertig
BRH Brüstungshöhe (Roh)
VM Vormauerung
AM Abmauerung
TS Trennschiene
RR Regenrohr
BW Brandwand
SDL Schalldämmlüfter
JA Jalousetten, außen
JI Jalousetten, innen
JM Jalousiemotor
TO Obentürschließer
OL Oberlicht
EO elektrischer Türöffner
TF Türfeststeller
RS Rauchschutztüre n. DIN 18095
RD Türe rauchdicht
ss selbstschließend
ds dichtschließend
vt vollwandige Tür
R w Schallschutzangabe für Wände im
eingebauten Zustand
F Fliesen
P Putz
G gestrichen
S gespachtel
E- Elektro
UV Unterverteiler
H- Heizung
L- Lüftung
S- Sanitär
SP- Sprinkler
FB Fußboden
RD Rohdecke
AD Abhangdecke
DS Deckensprung
DD Deckendurchbruch
WD Wanddurchbruch
AK Abkofferung
ST Sturz
UZ Unterzug
UEZ Ueberzug
STB Stahlbeton
MW Mauerwerk
GK Gipskarton
GB Gasbeton
KS Kalksandsteinmauerwerk
SB Sichtbeton ohne Anstrich
SBA Sichtbeton mit Anstrich
SM Sichtmauerwerk
NS Naturstein
GP Glaspaneel
HP Holzpaneel
BP Blechpaneel
Wd Wärmedämmung
WdvsWärmedämmverbund system
Weickenmeier, Kunz + Partner
Architekten Ingenieure GmbH
Prinzregentenstr. 126, 81677 München
Tel.: 089/ 413199-0 Fax: 089/ 413199-41
info@wkp.de
IRAF Anni Propco S.á.r.l.
6 Rue Adolphe
1116 Luxemburg
N
Bestand
Abbruch
Plannummer / Index
Datum / Maßstab
Planinhalt
Planstand
1:100
01.08.18
AG_O2_1 _2 _3 _4
Freigabe gem. Werkplanung
Übersichtsplan 2.Obergeschoss West AG.O2.5_West
X06 X07 X08 X09 X10 X11 X12 X13 X14 X15 X16 X17 X18 X19
Y02
Y03
Y04
Y05
Y06
Y07
Y08
Y09
Y10
Y11
20.03.20 Kes ÜBERMITTLUNG MIETERAUSFÜHRUNGSPLANUNG
38
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Datenschutzerklärung  Anlage 2 der Leistungsbeschreibung
Verpflichtungserklärung zum Schutz personenbezogener Daten
nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG)
(Datenschutzerklärung)
Frau/Herr
wurde verpflichtet, personenbezogene Daten nicht unbefugt zu verarbeiten, sondern den
Datenschutz gemäß der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung) und dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz)
einzuhalten.
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person beziehen.
Als Verarbeitung gilt dabei jeder Vorgang oder Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen
Daten wie das Erheben oder Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung,
die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die
Offenlegung durch Übermittlung, die Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der
Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Personenbezogene Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn eine Einwilligung der betroffenen
Person vorliegt bzw. eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung erlaubt oder eine
Verarbeitung dieser Daten vorgeschrieben ist.
Es bestehen folgende Pflichten:
Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise
verarbeitet werden;
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer
mit diesen Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden;
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung
notwendige Maß beschränkt sein (Datenminimierung);
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen
Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die
Zwecke ihrer Verarbeitung unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden;
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so
lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist;
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen
Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung
und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter
Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
Verstöße gegen diese Verpflichtung können mit Geldbuße und/oder Freiheitsstrafe geahndet
werden. Ein Verstoß kann zugleich eine Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten oder
spezieller Geheimhaltungspflichten darstellen. Auch (zivilrechtliche) Schadenersatzansprüche
können sich aus schuldhaften Verstößen gegen diese Verpflichtung ergeben. Ihre sich
aus dem Arbeits- bzw. Dienstvertrag oder gesonderten Vereinbarungen ergebende Vertraulichkeitsverpflichtung
wird durch diese Erklärung nicht berührt.
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Diese Verpflichtung besteht ohne zeitliche Begrenzung und auch nach Beendigung der Tätigkeit
fort.
......................... ................................................................
Ort, Datum Unterschrift der verantwortlichen Stelle
Über die Verpflichtung auf das Datengeheimnis und die sich daraus ergebenden Verhaltensweisen
wurde ich unterrichtet. Das Merkblatt zur Verpflichtungserklärung mit dem Abdruck
der hier genannten Vorschriften habe ich erhalten.
........................ ......................................................
Ort, Datum Unterschrift des Verpflichteten
40
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Merkblatt zur Datenschutzerklärung
Art. 4 Ziffer 1 DS-GVO: Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare
natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder
indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer,
zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen
identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen,
wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
Art. 4 Ziffer 2 DS-GVO: Verarbeitung
Verarbeitung meint jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder
jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das
Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das
Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine
andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen
oder die Vernichtung.
Art. 5 DS-GVO: Grundsätze Personenbezogene Daten müssen
a) auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren
Weise verarbeitet werden;
b) für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht in einer mit diesen
Zwecken nicht zu vereinbarenden Weise weiterverarbeitet werden; eine Weiterverarbeitung
für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, für wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke
oder für statistische Zwecke gilt gemäß Artikel 89 Absatz 1 nicht als unvereinbar
mit den ursprünglichen Zwecken;
c) dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige
Maß beschränkt sein;
d) sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand sein; es sind alle angemessenen
Maßnahmen zu treffen, damit personenbezogene Daten, die im Hinblick auf die Zwecke ihrer Verarbeitung
unrichtig sind, unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden (Richtigkeit);
e) in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange
ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist; personenbezogene
Daten dürfen länger gespeichert werden, soweit die personenbezogenen Daten vorbehaltlich
der Durchführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, die von dieser
Verordnung zum Schutz der Rechte und Freiheiten der betroffenen Person gefordert werden,
ausschließlich für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke oder für wissenschaftliche und
historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89 Absatz 1 verarbeitet
werden (Speicherbegrenzung);
f) in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen
Daten gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und
vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung
durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (Integrität und Vertraulichkeit);
 42 BDSG: Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer wissentlich nicht allgemein
zugängliche personenbezogene Daten einer großen Zahl von Personen, ohne hierzu berechtigt
zu sein,
1. einem Dritten übermittelt oder
2. auf andere Art und Weise zugänglich macht
und hierbei gewerbsmäßig handelt.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer personenbezogene
Daten, die nicht allgemein zugänglich sind,
1. ohne hierzu berechtigt zu sein, verarbeitet oder
2. durch unrichtige Angaben erschleicht
und hierbei gegen Entgelt oder in der Absicht handelt, sich oder einen anderen zu bereichern oder
einen anderen zu schädigen.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt sind die betroffene Person, der Verantwortliche,
die oder der Bundesbeauftragte und die Aufsichtsbehörde.
41
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(4) Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach
Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Strafverfahren gegen den Meldepflichtigen
oder Benachrichtigenden oder seine in  52 Absatz 1 der Strafprozessordnung bezeichneten
Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden verwendet werden.
 43 BDSG: Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen  30 Absatz 1 ein Auskunftsverlangen nicht richtig behandelt oder
2. entgegen  30 Absatz 2 Satz 1 einen Verbraucher nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
rechtzeitig unterrichtet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
(3) Gegen Behörden und sonstige öffentliche Stellen im Sinne des  2 Absatz 1 werden keine Geldbußen
verhängt.
(4) Eine Meldung nach Artikel 33 der Verordnung (EU) 2016/679 oder eine Benachrichtigung nach
Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 darf in einem Verfahren nach dem Gesetz über
Ordnungswidrigkeiten gegen den Meldepflichtigen oder Benachrichtigenden oder seine in  52 Absatz
1 der Strafprozessordnung bezeichneten Angehörigen nur mit Zustimmung des Meldepflichtigen oder
Benachrichtigenden verwendet werden.
42
Geheimhaltungserklärung Seite 1 von 1
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Geheimhaltungserklärung  Anlage 3 der Leistungsbeschreibung
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Geheimhaltungserklärung:
Firma  Firmenstempel - Abteilung - Name
Die Mitarbeiter/innen des Auftragnehmers sind zur Geheimhaltung zu verpflichten und vor
dem erstmaligen Arbeitseinsatz zu belehren. Die Belehrung ist schriftlich durch die belehrte
Person zu bestätigen.
Ich bestätige hierdurch, dass es mir untersagt ist, unbefugt Einsicht in Schriftstücke aller Art,
Akten, elektronische Dateien usw. zu nehmen, die in den Räumen des Auftraggebers aufbewahrt
werden, und/oder davon unbefugt Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen.
Ich verpflichte mich hiermit, über alle mir bei meiner Tätigkeit bekanntwerdenden Informationen
sowohl während als auch nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses oder der Beendigung
meiner Beschäftigung Stillschweigen zu bewahren. Verstöße gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung
können zivilrechtlich oder auch strafrechtlich verfolgt werden. Daneben
können sie zu arbeitsrechtlichen Sanktionen (Abmahnung, Kündigung) führen.
Ein Exemplar der Verpflichtungserklärung mit Anlagen habe ich erhalten und zur Kenntnis
genommen.
43
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Dienststelle Manching: Telefon: 08450 2667-202 Am Hochfeldweg 20  85051 Ingolstadt
Dienststelle München: Telefon: 089 2176-1450 Hofmannstr. 51 (Gebäude D)  81379 München
E-Mail: poststelle@lfar.bayern.de
Formblatt  Sicherheitsüberprüfung
Vorname(n): ____________________________
Name: ____________________________
Geburtsdatum: ____________________________
Geburtsort: ____________________________
Wohnhaft in: ____________________________
____________________________
Arbeitnehmer:
Durch nachstehende Unterschrift willige ich in die Überprüfung und die in diesem Zusammenhang
stattfindende Datenübermittlung an das Bayerische Landeskriminalamt, sowie an den Verfassungsschutz
zu Prüfzwecken ein. Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben und bin mir der Tatsache
bewusst, dass Falschangaben strafbar sind.
Arbeitgeber:
Ich versichere, die oben genannten Angaben mittels eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis
/ Reisepass) auf Richtigkeit überprüft zu haben. Einwände, die einer positiven Überprüfung entgegenstehen
könnten, sind mir nicht bekannt.
Für den Arbeitnehmer: Für den Arbeitgeber:
___________________________ ___________________________________________
Datum, Ort, Unterschrift Name, Datum, Ort, Unterschrift, Stempel
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Leistungsverzeichnis
(Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht.)
Öffentliche Ausschreibung
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Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Inhaltsverzeichnis
1 Objektbeschreibung
.......................................................................................................................... 2
2 Leistungsumfang:
............................................................................................................................. 2
2.1 Allgemeine Anforderungen an die Leistung
...................................................................................... 2
2.2 Besondere Anforderungen an die Leistung
...................................................................................... 2
2.3 Hinweise zu Reinigungsdurchführung für das Objekt ...................................................................... 3
2.4 Angaben über Verbrauchsmaterial, Reinigungs- und Pflegemittel, Geräte und Maschinen ............ 4
2.5 Reinigungsintervalle und Reinigungszeiten
...................................................................................... 5
2.6 Angaben zu Versorgungs- und Entsorgungsmaßnahmen, Angaben über den Bezug von Wasser
bzw. elektrischer Energie
.................................................................................................................. 5
2.7 Zugangsregelungen
.......................................................................................................................... 5
2.8 Objektbetreuung
...............................................................................................................................
6
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1 Objektbeschreibung
Anschrift:
Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen
Sankt-Martin-Str. 76; 81541 München
Dienst- und Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Besucherverkehr: siehe Dienst- und Geschäftszeiten
Reinigungszeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Zutrittsregelungen: Der Zugang erfolgt in Abstimmung mit dem AG (An- und
Abmeldung erforderlich).
Zufahrtsbedingungen:
Erreichbarkeit mit PKW/LKW/öffentlichen Verkehrsmitteln
gegeben
Parkplätze: Parkplätze können vom AG nicht zur Verfügung gestellt
werden.
Standplätze von Containern für
Müllentsorgung:
Container befinden sich im Außenbereich auf der Südseite
des Gebäudes
Nutzungsart der Gebäude: Bürogebäude
Details werden in Absprache zwischen AG und AN geregelt. Es muss gewährleistet sein, dass der
Dienstbetrieb der Verwaltung weitgehend störungsfrei ablaufen kann.
2 Leistungsumfang:
2.1 Allgemeine Anforderungen an die Leistung
Die Vorgaben sind komplett nach Angabe, Turnus und Verfahren gem. dem beiliegenden Flächenverzeichnis
sowie dem Aufmaß durchzuführen.
2.2 Besondere Anforderungen an die Leistung
Das Reinigungsergebnis muss in qualitativer Hinsicht dem repräsentativen Zweck und der öffentlichen
Bedeutung des Objektes als Behörde des Freistaats Bayern entsprechen. Das Ziel aller Reinigungsleistungen
ist die rationelle, wirtschaftliche und vollständige Schmutzentfernung an allen
Oberflächen ohne Schaden für die Gesundheit, Umwelt und an Oberflächen.
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und
des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden
Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und
 Einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden. Durch den AN verursachte Verschmutzungen
sind rückstandsfrei zu entfernen.
Nichterbringung von Reinigungsleistungen, auch teilweise, sind dem AG unverzüglich zu melden.
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2.3 Hinweise zu Reinigungsdurchführung für das Objekt
Alle Fußbodenbeläge außer Textil- und Teppichböden sind reinigungstäglich mit einem entsprechenden
Reinigungs- und Pflegemittel einstufig nass, im Eingangsbereich zweistufig nass zu wischen.
Teppichböden, Teppiche und textile Schmutzfangmatten werden bürstgesaugt. Die Grundreinigungen
nach dem Kombi-Verfahren (shampoonieren mit anschließender Sprühextraktion) werden
nach Bedarf beauftragt.
In den Toiletten und Waschanlagen sind Fußböden, Fliesen- und Trennwände, Türen, Waschbecken,
Toiletten und Urinalbecken innen und außen, Toilettensitze obere und untere Fläche, Türgriffe
und Griffe der Spülvorrichtungen mit geeigneten Mitteln zweistufig nass zu reinigen. Bei Bedarf
sind desinfizierende Mittel zu verwenden.
Böden, Decken und die Kabinenwände in den Aufzügen werden feucht gewischt. Es sollten keine
silikon- oder ölhaltigen Pflegemittel für Decken und Wände verwendet werden. Griffspuren sind
reinigungstäglich mit einem Mikrofasertuch zu entfernen.
Möbelflächen, Tische, Stühle, Schränke, Regale usw., Fensterbänke, Heizkörper, Sockelleisten,
Telefone und Tischlampenwerden werden feucht abgewischt, Polstermöbel gesaugt.
Maschinen, Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind nach Beendigung der Arbeiten wieder fortzuräumen,
alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. In dem
vom AN zu reinigenden Bereich sind auch in den im Turnus an diesem Tag nicht gereinigten
Räumen nach Erledigung der Reinigungsarbeiten Türen und Fenster zu verschließen, Wasserhähne
zuzudrehen und Beleuchtungskörper auszuschalten.
Die Grundreinigung umfasst die Intensivreinigung der Möbel, Deckenlampen (außer Einbaulampen),
das Aus- und Einräumen der Räume, die Grundreinigung sowie mindestens zweimalige Beschichtung
mit Polymerdispersion der Böden (falls anwendbar), die Grundreinigung sowie das
Ölen von Holzböden (falls anwendbar) bzw. die Shampoonierung der Teppichböden mit anschließender
Sprühextraktion.
Im Rahmen der Reinigungsarbeiten festgestellte Mängel und Schäden an Gebäuden, Installationen,
Beleuchtung oder Mobiliar sind dem AG zu melden. Soweit diese Mängel und Schäden eine
Gefährdung des Reinigungspersonals darstellen, darf die Reinigung nicht vor Beseitigung der
festgestellten Beanstandungen durchgeführt werden.
Fundsachen sind unverzüglich bei der Hausverwaltung oder beim Hausmeister abzugeben.
Die Reinigung ist pünktlich, gründlich und schonend nach neuzeitlichen Verfahren durchzuführen.
Sie umfasst die fachgerechte Säuberung und Pflege aller Flächen und Gegenstände, die sich in
den Räumen befinden, außer der Reinigung der Vorhänge, Gardienen, Handtücher, Tischdecken
und Maschinen sowie der EDV-Ausstattung. Der AN hat die Leistungen stets so auszuführen,
dass nach den jeweiligen Reinigungsintervallen ein einwandfreier Reinigungszustand vorliegt.
Des Weiteren sind alle Räume unter Wegrücken der leicht beweglichen Einrichtungsgegenstände
nach Maßgabe des Reinigungsplanes (Anlage 2 des Leistungsverzeichnisses) zu reinigen.
Die im Reinigungsplan und in den Definitionen der Leistungsarten beschriebenen Arbeitsergebnisse
(Reinigungserfolg) für die einzelnen Leistungsarten sind verbindliche Vorgaben für die vom
AN herbeizuführenden Ergebnisse, d. h. der AN hat diese Arbeitsergebnisse bei jedem Reinigungsvorgang
in gleichbleibender Qualität herbeizuführen. Die angebotenen Leistungen sind nach
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dem jeweils aktuellen Stand der Technik, nach den gesetzlichen Vorschriften, nach den Vorgaben
bzw. Vorschriften der Aufsichtsbehörden, der Berufsgenossenschaften und den bestehenden Vorschriften
und Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Sicherheit, Hygiene,
Brand- und Umweltschutz durchzuführen. Die jeweils geltende Hausordnung des zu reinigenden
Objekts ist zu beachten.
Fußböden und Hartbeläge müssen so eingepflegt werden, dass keine Rutschgefahr besteht. Sofern
während der laufenden Reinigungsarbeiten Rutschgefahr besteht, sind entsprechende Hinweisschilder
gut sichtbar für Mitarbeiter und Besucher aufzustellen. Bei Arbeiten, die die im Gebäude
anwesenden Personen gefährden könnten, hat der Auftragnehmer die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen
zu treffen.
2.4 Angaben über Verbrauchsmaterial, Reinigungs- und Pflegemittel, Geräte und Maschinen
Die Spender für Handtücher (Papier oder Rollen), Seife (flüssig oder fest) und Toilettenpapier sind
vom AN nachzufüllen. Das Material wird von der Hausverwaltung (Hausmeister) zur Verfügung
gestellt und muss vom AN rechtzeitig angefordert werden.
Die Behälter der verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel entsorgt der AN außerhalb des Objekts
auf seine Kosten. Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Produkte die örtlichen
Abfallbestimmungen einhält.
Es dürfen zudem keine metallvernetzten Dispersionen verwendet werden. Die Reinigungsmittel
dürfen keine gesundheitsschädlichen Rückstände hinterlassen und müssen umwelt-verträglich
sein.
Der AG kann für Reinigungsmaterial keinen Waschmaschinen- und Trocknerraum zur Verfügung
stellen, d.h. das Reinigungsmaterial muss außer Haus gewaschen und getrocknet werden.
Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm
verwendeten Mittel zwecks Prüfung durch eine vom AG zu bestimmende Stelle. Der AN trägt die
Kosten der Prüfung, wenn diese ergibt, dass die von ihm verwendeten Mittel nicht den Vertragsbestimmungen
entsprechen oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften verboten sind. Schadensersatzansprüche
des AG bleiben vorbehalten.
Geräte und Materialien, die eine Schädigung der zu behandelnden Flächen oder Einrichtungen
verursachen könnten, dürfen nicht verwendet werden. Die Reinigung ist so auszuführen, dass sich
der Allgemeinzustand der Reinigungsflächen nicht verschlechtert. Die Reinigungs- und Pflegeanleitungen
der in den Gebäuden vorhandenen Materialien und Bauelemente sind Vertragsbestandteil.
Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und anderen Gegenstände sind täglich zu
säubern. Gebrauchtes und abgestandenes Reinigungswasser darf nicht in den Reinigungsmaschinen/
Geräten verbleiben. Maschinen, Geräte u.ä. Hilfsmittel sowie Pflege- und Reinigungsmittel
sind nach beendeter Arbeit in einen verschlossenen Raum (Reinigungsmittelraum) zu räumen.
Der AN ist verpflichtet, auf Verlangen des AGs Sicherheitsdatenblätter der im Objekt des AG
verwendeten Reinigungsmittel dem AG kostenlos auszuhändigen.
Der AN stellt sicher, dass Räume, deren Fenster oder Türen zu Reinigungszwecken geöffnet
wurden, nicht unbeaufsichtigt sind. Nach der Reinigung hat das Reinigungspersonal die einzelnen
Räume insbesondere der Raumgruppen A und B abzuschließen, soweit nicht im Einzelfall eine
Sonderregelung getroffen ist, und offene Fenster zu schließen. Brandschutztüren dürfen nicht
verkeilt werden.
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2.5 Reinigungsintervalle und Reinigungszeiten
Die Unterhaltsreinigung erfolgt nach den Vorgaben des Reinigungsplans werktags im Rahmen der
Reinigungszeiten gemäß Nr. 1 dieses Leistungsverzeichnisses. Der AN hat insbesondere die für
die jeweilige Einzelleistung vorgegebene Reinigungshäufigkeit zu beachten und einzuhalten.
Die Reinigungszeiten oder -abläufe können im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit geändert
werden. In Einzelfällen können in gegenseitiger Absprache abweichende Zeiten vereinbart werden,
wenn dies aufgrund der Eigenart der Leistung erforderlich ist.
Details werden in Absprache zwischen AG und AN geregelt. Es muss gewährleistet sein, dass der
Dienstbetrieb der Verwaltung weitgehend störungsfrei ablaufen kann.
Für Sonderarbeiten und in Einzelfällen können in Absprache mit dem AG abweichende Zeiten
vereinbart werden, wenn dies auf Grund der Eigenart der Leistung erforderlich ist.
2.6 Angaben zu Versorgungs- und Entsorgungsmaßnahmen, Angaben über den Bezug von Wasser
bzw. elektrischer Energie
Das zur Auftragserfüllung erforderliche Wasser und die erforderliche elektrische Energie werden
vom AG ohne gesonderte Berechnung (unentgeltlich) zur Verfügung gestellt. Auf einen sparsamen
Verbrauch ist zu achten. Das Reinigungswasser ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen
Entnahmestellen zu entnehmen und das Schmutzwasser in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken
zu entsorgen. Einzelabsprachen mit dem AG sind möglich. Wasserhähne sind zuzudrehen;
benutzte Wasserentnahmestellen sind auf ordnungsgemäßen Verschluss zu prüfen.
Anfallende Abfälle (Restmüll/Papier/Glas etc.) sind gemäß Trennungssystem des AG in den dafür
aufgestellten Containern zu entsorgen. Der Transport der Abfälle zu den Containern ist Bestandteil
des Vertrags. Für die Gestellung von Transportbehältern oder Säcken ist der AN zuständig.
Der AN stellt sicher, dass er bei der Entsorgung seiner Abfallmaterialien die örtlichen Abfallbestimmungen
beachtet und einhält. Detailinformationen zur Abfallwirtschaft sowie zu Standorten
und Lage der Container erfolgt bei der Ersteinweisung. Der AN stellt sicher, dass nur der Raum
bei Bedarf beleuchtet wird, in dem die Reinigungs-arbeiten stattfinden und nach Beendigung der
Reinigungsarbeiten sämtliche Beleuchtungskörper ausgeschaltet sind, die nicht benötigt werden.
2.7 Zugangsregelungen
Das Gebäude verfügt über eine mechatronische Schließanlage. Der AN erhält Zugangskarten für
die zu reinigenden Räume in ausreichender Anzahl.
Die Zugangskarten sind für die Dauer der Reinigungstätigkeit sicher mitzuführen und vor Verlust
zu schützen.
Im Übrigen hat der AN durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicher zu stellen, dass ein
Missbrauch der Karten durch Dritte ausgeschlossen ist.
Verhalten bei Verlust der Zugangskarten:
 unverzügliche Meldung bei der Hausverwaltung des AG oder sofern diese nicht kontaktiert
werden kann, beim der Pforte des AG
 Meldung beim Vorarbeiter des AN
 kostenpflichtiger Ersatz
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2.8 Objektbetreuung
Der AN ist verpflichtet, sein Reinigungspersonal durch geeignete fachkundige Aufsichtspersonen
einzuweisen und regelmäßig zu beaufsichtigen.
Folgendes Personal wird mindestens benötigt:
 Reinigungsfachkraft:
Die Reinigungsfachkraft hat für die zuverlässige und ordnungsgemäße Erbringung der Reinigungsleistung
Sorge zu tragen. Der AN stellt sicher, dass eine Verständigung in deutscher
Sprache (mindestens Sprachniveau B2) zwischen dem AG und der Reinigungsfachkraft jederzeit
möglich ist
 Vorarbeiter/Objektleiter (Die nachfolgenden Aufgaben können wahlweise durch einen Objektleiter
oder durch einen Vorarbeiter wahrgenommen werden. Im Folgenden wird hierfür einheitlich
der Begriff Vorarbeiter verwendet):
Der AN stellt für die gesamte Reinigungszeit einen verantwortlichen und weisungsberechtigten
Vorarbeiter für die von ihm eingesetzten Arbeitskräfte.
Die Aufgabenstellung des Vorarbeiters beinhaltet neben der engen Zusammenarbeit mit dem
AG zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und einwandfreien Reinigung bzw. der Kundenbetreuung
auch administrative Aufgaben wie die Einarbeitung neuer Mitarbeiter vor Ort, Abrechnungen
und Dokumentationen.
Die Tätigkeiten des Vorarbeiters erstrecken sich auf die Qualitätssicherung und die Kommunikation
mit den Reinigungskräften und dem AG sowie der Kundenbetreuung, der Einarbeitung
neuer Mitarbeiter, Schulungen, Abrechnungen und Dokumentation, z.B. für die Einhaltung des
Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG). Zur Sicherstellung einer einwandfreien Kommunikation
mit dem/der Vorarbeiter/in hat der AN zu gewährleisten, dass der/die Vorarbeiter/in die deutsche
Sprache einschließlich einschlägiger Fachbegriffe aus dem Bereich der Gebäudereinigung
sicher beherrscht, und dadurch auch mit anderen anwesenden Reinigungskräften eine sichere
Verständigung zwischen dem AG und allen eingesetzten Reinigungskräften - auch in Detailfragen-
möglich ist.
Der Vorarbeiter darf allgemeine Reinigungstätigkeiten durchführen. Seine Tätigkeit als Vorarbeiter
darf hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Der Vorarbeiter muss während der in Absprache
mit dem AG bestimmten tatsächlich üblichen Reinigungszeiten jederzeit erreichbar sein und
auf Anforderung des AG binnen zwei Stunden im Objekt zur Verfügung stehen.
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Definitionen der Leistungsarten/Reinigungsergebnisse für die Unterhaltsreinigung
1. Unterhaltsreinigung Bodenflächen 2
2. Unterhaltsreinigung Mobiliar / Einrichtungen 3
3. Unterhaltsreinigung Einbauten 8
4. Unterhaltsreinigung Sonstiges 9
5. Zu erzielende Reinigungsergebnisse 9
6. Begriffe der Gebäude-Innenreinigung 11
7. Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung 12
8. Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), 19
Decken und Wänden
9. Begriffsdefinition Verschmutzung 22
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Definition der Leistungsarten/Reinigungsergebnissen
1. Unterhaltsreinigung Bodenflächen
1.1 Textilbodenflächen
Textilbodenflächen werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen gereinigt. Leicht bewegliche Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer,
etc.) werden beiseite geräumt und nach erfolgter Reinigung der Flächen wieder an
ihre Ursprungsstelle zurückgestellt. Lose herumliegende Verschmutzungen (Papierschnipsel,
Heftklammer, etc.) werden ggf. manuell aufgenommen.
Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen, stehend in Draufsicht, keine Verschmutzungen
mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrer Ursprungsstelle.
Abgrenzung: Flächen unter schwerbeweglichen Gegenständen (Schränke, Sideboards,
etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt.
1.2 Hartbodenbeläge
Hartbodenbeläge werden an erreichbaren Stellen von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen
gereinigt, bei entsprechendem Schmutzeintrag ggf. mit vorheriger Grobschmutzentfernung.
Die Reinigung erfolgt so, dass Feinschmutz (Staub, Flaum, etc.) aufgenommen
wird. Wischbezüge werden regelmäßig, separat von der sauberen Reinigungsflotte,
ausgewaschen. Nach Bedarf wird die Schmutzflotte gewechselt! Leichtbewegliche
Gegenstände (Stühle, Rollcontainer, Abfalleimer, etc.) werden beiseite geräumt und nach
erfolgter Reinigung der Flächen wieder an ihre Ursprungsstellen zurückgestellt. Lose herumliegende
Verschmutzungen, die nicht mit dem Feuchtwischen aufgenommen wurden
(Papierschnipsel, Heftklammer, etc.), werden manuell aufgenommen.
Ergänzung zu Sanitärbereichen:
In Sanitärbereichen werden die Bodenflächen unter Einsatz von desinfizierenden Reinigungsmitteln
gereinigt. Die Reinigungs- und Schmutzflotte ist von jeglicher Reinigung in
sonstigen Bereichen zu trennen.
Ergebnis: Die Hartbodenflächen weisen, stehend in Draufsicht, keine Verschmutzungen
mehr auf. Alle Gegenstände, die bewegt wurden, stehen wieder an ihrer Ursprungsstelle.
Etwaige Pflegefilme sind nicht beschädigt. Es sind keine Streifen sichtbar.
Abgrenzung: Flächen unter schwer beweglichen Gegenständen (Schränke, Schreibtische,
etc.) werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht gereinigt. Durch Nutzung verschlissene
Pflegefilme auf Hartböden werden im Rahmen der Unterhaltsreinigung nicht erneuert.
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1.3 Fleckendetachur an Textilbelägen
Fest haftende, erst kurzfristig (1 - 2 Tage) bestehende Flecken werden mit geeigneten Reinigungsmitteln
entfernt. Die Strukturen und Fasern des Textilbodenbelages werden dabei
weder durch physikalische noch chemische Einwirkungen beschädigt.
Ergebnis: Die Textilbodenflächen weisen, stehend in Draufsicht, keine Verschmutzungen
mehr auf. Die gereinigte Fläche weist im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede
auf und der Belag ist nicht beschädigt.
Abgrenzung: Ergibt sich zu Beginn der Detachur der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich
keinen Erfolg hat oder ist eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme
zu vermuten, so ist die Detachur unverzüglich einzustellen und den/die Beauftragte/n des
AGs zu unterrichten.
2 Unterhaltsreinigung Mobiliar / Einrichtungen
2.1 Reinigen von Schreib-/ Besucher-/ Besprechungstischen sowie von Sideboards /
Rollcontainern / Vitrinen / Schränken / Regalen
Die freigeräumten Oberflächen dieses Mobiliars werden mit einem geeigneten Reinigungstuch
von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen gereinigt. Befinden sich auf
Schreibtischunterlagen keine Gegenstände, werden diese hochgehoben und die darunter
befindliche Fläche gereinigt. Senkrechte Flächen (Schubladenvorderseiten, Türblätter, Griffe,
etc.) werden ebenfalls gereinigt.
Die Tischunterseiten und Tischbeine werden in gleichem Verfahren gereinigt.
Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter Zuhilfenahme geeigneter
Reinigungsmittel und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu
behandelnden Objektes keinen Schaden nimmt. Etwaige dem AN vom AG zur Verfügung
gestellte Reinigungsanweisungen der Möbelhersteller sind zu beachten!
Ergebnis: Die gereinigten Oberflächen sind frei von Griffspuren, Staub und Schlieren.
Nach dem Entfernen von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, weist die gereinigte
Fläche im Vergleich zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die
Oberfläche ist unbeschädigt.
Abgrenzung: Jegliche Gegenstände und Dokumente auf den zu reinigenden Oberflächen
(ausgenommen Schreibunterlagen) sind dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich
auf frei geräumten Flächen.
Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme voraussichtlich
keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme zu
vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und den/die Beauftragte/n des
AGs davon zu unterrichten.
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2.2 Reinigen von Schreibtisch- und Besucherstühlen
Textile Oberflächen werden abgesaugt. Andere Oberflächen sowie Stuhlbeine und Stuhlunterseiten
werden mittels eines geeigneten Reinigungstuches gesäubert. Flecken, wie
z.B. Stiftspuren und Kaffeeränder, werden unter Zuhilfenahme geeigneter Reinigungsmittel
und physikalischer Einwirkung so entfernt, dass die Oberfläche des zu behandelnden Objektes
keinen Schaden nimmt.
Ergebnis: Die gereinigten Gegenstände sind frei von groben und feinen Verschmutzungen
wie z.B. Staub, Papierschnipsel sowie von Griffspuren und Schlieren. Nach dem Entfernen
von Flecken, wie z.B. Stiftspuren und Kaffeerändern, weist die gereinigte Fläche im Vergleich
zur umliegenden Fläche keine Farbunterschiede auf und die Oberfläche ist unbeschädigt.
Abgrenzung: Befinden sich auf den zu reinigenden Stühlen Gegenstände oder Dokumente,
so sind diese dort zu belassen. Die Reinigung erfolgt ausschließlich auf freien Oberflächen.
Ergibt sich zu Beginn der Entfernung von Flecken der Eindruck, dass die Maßnahme
voraussichtlich keinen Erfolg hat oder eine Beschädigung nach Abschluss der Maßnahme
zu vermuten ist, so ist die Entfernung unverzüglich einzustellen und den/die Beauftragte/n
des AGs davon zu unterrichten.
2.3 Entleeren und Reinigen von Abfalleimern / Papierkörben
Abfalleimer sind mit geeigneten Plastikbeuteln bzw. Schontüten zu bestücken. Die Inhalte
der verschiedenen Behälter werden in Sammelbehälter gefüllt, welche wiederum in Sammelcontainern
entleert werden. Wo durchführbar, werden Abfälle dem Recyclingsystem zurückgeführt.
Nach der Leerung werden die Behälter mit einem dafür vorgesehenen Reinigungstuch gesäubert
und die Abfalleimer mit einem neuen durchsichtigen Plastikbeutel versehen. Kartonagen,
die in den Papierkörben Platz finden, sind zu entsorgen.
Ergebnis: Die entleerten und gereinigten Behälter sind frei von jeglichem Inhalt, auch von
Kaugummis und haftenden Papierschnipseln. Getrennt gesammelte Inhalte werden der
Wiederverwertung zugeführt. Die Teeküchen sind mit einem zusätzlichen Eimer für Glasflaschen
ausgestattet, so dass sichergestellt werden kann, dass es sich hierbei um eine
gewünschte Entsorgung handelt.
Abgrenzung: Ist ersichtlich, dass durch die Gebäudenutzer der Abfall im Trennverfahren
falsch zugeordnet wurde, so ist dieser dem Restmüll zuzuführen. Eine Nachsortierung ist
nicht vorgesehen. Aktensammelbehälter sind nicht zu entleeren. Papierkörbe sind nicht mit
Plastikbeuteln zu bestücken.
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2.4 Reinigen von Feuerlöschern
Die Oberflächen von Feuerlöschern werden mittels geeigneter Reinigungstextilien gesäubert.
Ergebnis: Nach der Reinigung sind die gereinigten Objekte frei von haftenden und nicht
haftenden Verschmutzungen sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Bei der Reinigung von Feuerlöschern ist darauf zu achten, dass die Funktionsfähigkeit
durch die Reinigung nicht beeinträchtigt wird und die Plombe unversehrt
bleibt. Ist dies nicht der Fall, so ist der/die zuständige Beauftragte des AGs unverzüglich zu
benachrichtigen.
2.5 Reinigen von Wandlampen
Die Oberflächen von Wandlampen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch gesäubert.
Ergebnis: Haftende und nicht haftende Verschmutzungen sind entfernt. Die Oberflächen
sind trocken und frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit
der Geräte nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV
(Unfallverhütungsvorschriften) einzuhalten sind.
2.6 Reinigen von Wandtafeln / Flipcharts / Infotafeln / Prospektständern
Bei Wandtafeln, Flipcharts, Infotafeln und Prospektständern sind Füße und Rahmen zu reinigen.
Ergebnis: Haftende und nicht haftende Verschmutzungen sind entfernt. Die Oberflächen
sind trocken und frei von Verschmutzungen und Staub.
Abgrenzung: Etwaige Beschriftung von Wandtafeln, Flipcharts und Infotafeln werden nicht
entfernt oder verändert.
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2.7 Reinigen von Schränken und Spinden
Schränke und Spinde werden mittels eines geeigneten Reinigungstuches gereinigt. Eindeutig
als Unrat zu identifizierende Gegenstände (z.B. zerdrückte Zigarettenschachteln,
leere Getränkedosen) werden beseitigt.
Ergebnis: Die Oberflächen von Schränken und Spinden sind frei von haftenden und nicht
haftenden Verschmutzungen sowie Schlieren.
Abgrenzung: Nur frei geräumte Oberflächen von Spinden und Schränken sind zu reinigen.
Etwaige Wertgegenstände werden nicht angehoben oder zur Seite geschoben, sondern es
wird um sie herumgeputzt. Im Zweifel zwischen Wertgegenstand und Unrat ist der Gegenstand
an seinem Ort zu belassen.
2.8 Reinigen von WC-, Wasch- und Duschraum-Einrichtungen
WC-Sitze, -Deckel, -Becken und -Spülkästen sowie Urinale, Duschbecken, Handwaschbecken,
Ablageflächen und Spiegel werden ganzflächig unter Zuhilfenahme von geeigneten
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mittels Reinigungstextilien gereinigt. Die unterschiedlichen
Kategorien für Oberarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst
einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für die Behälter der Reinigungsflotte.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen,
Kalkablagerungen und Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial
beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-
bzw. Desinfektionsmittel verursachte Schäden kommt der AN auf.
2.9 Reinigen und Auffüllen von Handtuchspendern / Seifenspendern /
WC-Papierhaltern
WC-Papierhalter, Handtuch- und Seifenspender werden ganzflächig unter Zuhilfenahme
von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mittels Reinigungstextilien gereinigt.
Die unterschiedlichen Kategorien für Oberarbeiten (A = rot, B = gelb, C = blau und D =
grün) sind penibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl für die Reinigungstextilien wie auch für
die Behälter der Reinigungsflotte.
WC-Papier, Papierhandtücher, Seife bzw. Seifenkartuschen sowie Handdesinfektionsmittel
werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN nach Bedarf aufgefüllt bzw. ausgetauscht.
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Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, Verschmutzungen, Kalkablagerungen,
Griffspuren und Schlieren. Der Bestand in den Behältern ist bis zur nächsten Reinigung
ausreichend.
Abgrenzung: Die Spenderinhalte sind in aller Regel ausreichend bis zur nächsten Reinigung.
Zusätzliche WC-Papierrollen werden entweder je WC-Raum zentral bevorratet oder
es wird pro WC max. eine weitere WC-Rolle ausgelegt.
2.10 Reinigen und Ersetzen von WC-Bürsten und WC-Bürstenhaltern,
WC-Bürsten und WC-Bürstenhalter werden ganzflächig unter Zuhilfenahme von geeigneten
Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mittels Reinigungstextilien gereinigt. Hierfür sind
ausschließlich Reinigungsutensilien der Kategorie A (rot) zu verwenden.
WC-Bürsten werden vom AG gestellt und von den Mitarbeitern des AN bei Bedarf ausgetauscht.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, Verschmutzungen, Kalkablagerungen,
Griffspuren und Schlieren. Die WC-Bürsten sind in einem ordentlichen Zustand.
Abgrenzung: Auf Kosten des AG werden ausschließlich defekte bzw. beschädigte WCBürsten
ausgetauscht. Weisen WC-Bürsten Verschmutzungen auf, die mit der regulären
Reinigung nicht mehr entfernt werden können, geht der Ersatz zu Lasten des AN.
2.11 Reinigen von Wandfliesen / Schamwänden / Duschtrennwänden
Wandfliesen, Schamwände und Duschtrennwände werden von haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen unter Zuhilfenahme von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln
mittels Reinigungstextilien gereinigt. Die unterschiedlichen Kategorien für Oberarbeiten
(A = rot, B = gelb, C = blau und D = grün) sind penibelst einzuhalten. Dies gilt sowohl
für die Reinigungstextilien als auch für die Behälter der Reinigungsflotte.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen,
Kalkablagerungen und Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Fugenmaterial
beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeignetem Reinigungs-
bzw. Desinfektionsmittel verursachte Schäden kommt der AN auf.
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3. Unterhaltsreinigung Einbauten
3.1 Fußleisten / Fensterbänke / Heizkörper
Fußleisten, Fensterbänke und Heizkörper werden mit geeigneten Reinigungstextilien oder
Trockensaugern von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen befreit.
Ergebnis: Die gereinigten Objekte sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen
sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Es werden nur zugängliche und frei geräumte Flächen gereinigt. Gegenstände
und Dokumente auf Fensterbänken und Heizkörpern werden zur Reinigung der
Oberflächen nicht entfernt; es wird um diese Gegenstände und Dokumente herumgeputzt.
3.2 Reinigen von Eingangstüren / Bürotüren / Zwischentüren / Hinweisschildern /
Treppengeländern
Eingangstüren, Bürotüren, Zwischentüren, Hinweisschilder und Treppengeländer werden
mit einem geeigneten Reinigungstuch von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen
gereinigt.
Ergebnis: Nach der Reinigung sind Oberflächen frei von haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Verschlossene und in absehbarer Zeit nicht zu öffnende Türen sind zumindest
einseitig zu reinigen.
3.3 Reinigen von Lichtschaltern / Steckdosen / Kabelkanälen
An Lichtschaltern und Kabelkanälen werden mit einem geeigneten Reinigungstuch haftende
und nicht haftende Verschmutzungen, insbesondere Griffspuren, entfernt.
Die Oberflächen von Steckdosen werden mittels geeigneter Reinigungstextilien von haftenden
und nicht haftenden Verschmutzungen befreit.
Ergebnis: Die gereinigten Flächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen
sowie Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung die Funktionsfähigkeit
nicht gefährdet ist. Es wird gesondert darauf hingewiesen, dass die UVV einzuhalten
sind.
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3.4 Reinigen von WC-Armaturen, Waschtischarmaturen und Duschköpfen
WC- und Waschtischarmaturen sowie Duschköpfe werden ganzflächig unter Zuhilfenahme
von geeigneten Reinigungs- und Desinfektionsmitteln mittels Reinigungstextilien gereinigt.
Hierfür sind ausschließlich Reinigungsutensilien der Kategorie B (gelb) zu verwenden
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Keimen, haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen,
Kalkablagerungen sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Es wird darauf hingewiesen, dass durch zu saure Reinigungsmittel das Dichtungsmaterial
beschädigt werden kann. Für durch den Einsatz von ungeeigneten Reinigungs-
bzw. Desinfektionsmitteln verursachte Schäden kommt der AN auf.
3.5 Besonderheiten in Lasten- und Personenaufzügen
Wandflächen und Spiegel werden mit geeigneten Reinigungstüchern gesäubert. Hierbei ist
besonders auf Bedienungspanel und Haltegriffe zu achten. Metallflächen werden mit geeigneten
Pflegemitteln behandelt. Unzulässiger Weise angebrachte Aufkleber sind zu entfernen.
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen
sowie von Schlieren.
Abgrenzung: Es ist darauf zu achten, dass durch eine Feuchtreinigung der Bedienungspanels
die Funktionsfähigkeit der Aufzüge nicht gefährdet wird. Es wird gesondert darauf
hingewiesen, dass die UVV einzuhalten sind.
4 Unterhaltsreinigung Sonstiges
Sichtbares Spinnengewebe wird im Bedarfsfall mit einem Trockensauger (Staubsauger)
oder einem Besen beseitigt, sodass die zu reinigenden Räume frei von Spinnengewebe
sind.
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5 Zu erzielende Reinigungsergebnisse
Bodenflächen: Bodenflächen weisen, auch unter beweglichem Mobiliar, keine
haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen (z.B. Flecken,
Staub, Grobschmutz) auf. Nicht textile Bodenflächen sind eingepflegt.
Schmutzfangzonen: Es werden geeignete Matten verwendet.
Matten und Vertiefungen weisen keine haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen auf.
lose Teppiche: Die Teppiche und darunter befindlichen Bodenflächen weisen, auch
unter beweglichem Mobiliar, keine haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen (z.B. Flecken, Staub, Grobschmutz) auf.
Mobiliar / Einbauten: Oberflächen weisen allseits an frei zugänglichen Stellen keine haftenden
und nicht haftenden Verschmutzung (z.B. Staub, Flecken,
Stiftspuren) auf.
Decken / Wände: Spinnweben sind entfernt. Haftende und nicht haftende Verschmutzungen
sind beseitigt. Dies gilt auch an schlecht erreichbaren
Stellen.
Sanitäreinbauten: Oberflächen weisen allseits an frei zugänglichen Stellen keine haftenden
und nicht haftenden Verschmutzungen (z.B. Flecken, Kalkablagerungen,
Rostflecken, Fettverschmutzungen) auf.
Oberflächen sind den Erfordernissen entsprechend desinfiziert und
frei von Mikroorganismen(Bakterien, Schimmelpilze, Hefen, )
Sanitärausstattung: Oberflächen weisen allseits an frei zugänglichen Stellen keine haftenden
und nicht haftenden Verschmutzungen (z.B. Flecken, Kalkablagerungen,
Urinstein, Rostflecken, Fettverschmutzungen) auf. Armaturen
sind den Erfordernissen entsprechend poliert.
Oberflächen sind den Erfordernissen entsprechend desinfiziert und
frei von Mikroorganismen(Bakterien, Schimmelpilze, Hefen, )
Silikonfugen: Silikonfugen weisen keine Verschmutzungen oder Schimmel auf
Zusätzlich bei folgenden Ausstattungsmerkmalen:
Abfalleimer: Abfalleimer sind vollständig entleert, mit neuem Plastikbeutel bestückt
und weisen innen und außen keine haftenden und nicht haftenden
Verschmutzungen auf
Papierkörbe: Papierkörbe sind vollständig entleert und weisen innen und außen
keine haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen auf
Aschenbecher: Aschenbecher sind vollständig entleert und weisen innen und außen
keine haftenden und nichthaftenden Verschmutzungen auf.
Anmerkung: Aschenbecher in bzw. vor den Eingangsbereichen sind
mit zu reinigen, auch wenn sie sich nicht mehr auf der angegebenen
Fläche sondern nur in räumlicher Nähe dazu befinden.
Abfall: Abfall wurde an zentraler Stelle getrennt entsorgt
Küchenarbeitsflächen: Die Reinigung erfolgt lebensmittelverträglich.
Handtuchspender: Handtuchspender sind aufgefüllt
Seifenspender: Seifenspender sind aufgefüllt
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Desinfektionsspender: Desinfektionsspender sind aufgefüllt bzw. Desinfektionsmittel ist
bereitgestellt.
WC-Papier-Halter: WC-Rollen-Halter sind bestückt
Sonstige Leistungen: Fenster und Türen sind geschlossen, Licht ist ausgeschaltet.
6 Begriffe der Gebäude-Innenreinigung
6.1 Bauschlussreinigung
Definition: Die Bauschlussreinigung ist identisch mit den in der Praxis geläufigen Begriffen
"Baufeinreinigung" sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von
Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer,
Bohrstaub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollten die Oberflächen
staub-, wischspuren- und schlierenfrei sein.
6.2 Grundreinigung/Intensivreinigung
Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere
Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt. Eine Grundreinigung
wird im Allgemeinen nur in größeren Zeitabständen durchgeführt.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten
Pflegefilmen oder anderen Rückständen sein; weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei
sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung
festgelegt werden.
6.3 Einpflege/Grundpflege
Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die
diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung
erleichtern.
Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus.
Ziel/Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich
Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.
Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll
möglich sein.
6.4 Unterhaltsreinigung
Definition: Unterhaltsreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten
Zeitabständen.
Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden.
6.5 Zwischenreinigung
Definition: Die Zwischenreinigung ist eine Intensivreinigung mit dem Ziel, den Zeitpunkt der
Grundreinigung möglichst weit hinauszuschieben und die Optik zu verbessern.
Bei nicht-textilen Belägen werden die durch Frequentierung abgenutzten Pflegefilme mittels
einer Scheibenmaschine und einem geeigneten Pad trocken angeschliffen. Anschließend wird
der Pflegefilm durch ein geeignetes Pflegeprodukt ergänzt und mittels geeigneter Maschine
und Pad dem übrigen Pflegefilm egalisiert. Eine Zwischenreinigung von Textilbelägen kommt
auch dann zur Anwendung, wenn der Belag aufgrund der Belagskonstruktion oder Verlegeart
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durch eine Nassreinigung (Sprühextraktion, Shampoonierung) nicht grundgereinigt werden
kann.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll in ihrer Optik verbessert werden. Stark frequentierte Bereiche
sollen in ihrem Gesamterscheinungsbild der übrigen Fläche angeglichen sein.
Bemerkungen/Hinweise: Die Zwischenreinigung ersetzt üblicherweise die Grundreinigung
nicht, sondern zögert diese lediglich hinaus. Mögliche Verfahren zur Zwischenreinigung sind
z.B. Pulverreinigung, Garnpadreinigung oder Trockenshampoonierung.
6.6 Teilflächenreinigung
Definition: Die Teilflächenreinigung beschränkt sich auf Fußbodenflächen, die aufgrund starker
Frequentierung in der Optik stark negativ beeinflusst sind, ebenfalls mit dem Ziel, die
Grundreinigung hinauszuzögern.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Zwischenreinigung.
Bemerkungen/Hinweise: Die Methoden bei textilen und nicht-textilen Belägen sind mit der
Zwischenreinigung vergleichbar.
6.7 Sonderreinigung
Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Zwischenreinigung hinausgehen.
Ziel/Ergebnis: Je nach Auftrag und Arbeiten unterschiedlich. Stets steht jedoch ein optimales
Reinigungsergebnis an erster Stelle.
Bemerkungen/Hinweise
Sie werden in der Regel als Einzelaufträge vergeben.
Der AN hat keinen Anspruch auf Beauftragung.
7 Ausführung von Reinigungsarbeiten bei der Fußbodenreinigung
7.1 Kehren
Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem
(leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel, Zigarettenkippen, etc.) mit
Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel,
Zigarettenkippen, etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch
zu rechnen.
7.2 Kehrsaugen
Definition: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen
und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).
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7.3 Kehren mit Kehrspänen
Definition: Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren.
Kehrgut fachgerecht entsorgen.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Sand, Laub, Papierknäueln, Staub; ggf. befindet sich die
Oberfläche in einem gepflegten Zustand.
Bemerkungen/Hinweise: Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende
Substanzen aufgebracht.
7.4 Polieren
Definition: Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen
oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemittel
behandelten Fußbodenbelägen.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Getränkeflecken.
Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle
Glanzerzeugung.
Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
7.5 Poliersaugen
Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang;
dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet.
Ziel/Ergebnis: Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die
Oberfläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.
Bemerkungen/Hinweise: Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat
ausgerüstet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
7.6 Cleanern (Spraymethode)
Definition: Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung
an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf der Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige
Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind; anschließend werden die bearbeiteten
Stellen maschinell unter Verwendung geeigneter Cleaner-pads poliert.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen,
Schrammen, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche
angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.
Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht einschränkt werden.
7.7 Feuchtwischen
Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten
Reinigungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in
geringerem Umfang auch von aufliegendem Grobschmutz (Papier-knäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel
etc.) und anschließender Aufnahme des Grobschmutzes in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und aufliegendem Feinschmutz (Staub,
Flaum). Haftende Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz, Absatzstriche) können
noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte
Bodenbeläge wie z.B. Linoleum, PVC, mit geeignetem Pflegefilm behandelte Beläge, versiegelte
Holz-böden, polierte Steinböden etc.
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7.8 Nasswischen
Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von haftenden
Verschmutzungen (Getränkeflecken, Straßenschmutz etc.). Diese Methode kann auch unter
Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden;
unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Das klassische Nasswischverfahren stellt die Zweistufen-Methode dar. Beim ersten Arbeitsgang
wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten
etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene
Verschmutzungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die
überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen. Das Verfahren
kann ebenfalls angewendet werden mit Wendebezügen, bei denen in zwei Arbeitsgängen
unter Wenden des Wischbezuges das zweistufige Nasswischverfahren ohne Bezugwechsel
durchgeführt wird.
Beim einstufigen Verfahren wird der Belag in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark
entwässerten Reinigungstextilien (Mop, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch)
gereinigt. Die bei diesem Arbeitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen.
Dem Wischwasser können neben Reinigungsmitteln auch Wischpflege- oder Desinfektionsmittel
zugegeben werden.
Ziel/Ergebnis:
Oberflächen sollen frei sein von Staub, Grobschmutz, haftenden Verschmutzungen (Getränkeflecken,
Straßenschmutz etc.) sowie sonstigen Schmutzrückständen. Gummiabsatzstriche
können auf den Oberflächen noch vorhanden sein.
Arten des Nasswischens bei Bodenbelägen sind
 Einstufen-Methode, oft auch als Halbnass-Methode bezeichnet,
 Zweistufen-Methode
 Punktuelles Nasswischen,
 Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem.
Bei Einsatz von Wischpflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von
Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung
vom Fußbodenbelag beseitigen lassen.
Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung er-zielt werden.
Bemerkungen/Hinweise: Die einstufige Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen
geringen Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in
EDV-Räumen etc.). Voraussetzung ist zudem, dass sich der Boden in einem geeigneten Pflegezustand
befindet (homogene Oberfläche). Sie ist wenig geeignet zur Entfernung von angetrockneten
Flüssigkeiten.
Der Reinigungseffekt des zweistufigen Nasswischverfahrens ist besser als beim einstufigen
Nasswischen; außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so dass die Rutschgefahr verringert
wird.
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7.9 Punktuelles Nasswischen
Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der Gesamtfläche nass
gewischt.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis -
bezogen auf die Gesamtfläche - eingeschränkt.
Bemerkungen/Hinweise: Häufig ist diese Methode in Schulungseinrichtungen dort vorteilhaft,
wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche
nass gewischt wird.
Ähnlich können Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt
werden.
7.10 Nasswischen kombiniert mit Sprühsystem
Definition: Bei dieser Reinigungsmethode wird in der ersten Reinigungsstufe die Gebrauchslösung
mit einem Sprühgerät abschnittsweise auf die Bodenfläche gesprüht; anschließend wird
die benetzte Bodenfläche in der zweiten Arbeitsstufe mit einem Breitwischgerät nassgewischt.
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die keinen hohen
Verschmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind.
7.11 Nassscheuern
Definition: Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reinigungspads
zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen
Schmutzrückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.
7.12 Saugen
Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen
mittels Staubsauger.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmutzungen
bei nicht-textilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen
bei textilen Belägen (z.B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche
vorhanden sein.
Bemerkungen/Hinweise: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung
zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt
werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
7.13 Bürstsaugen
Definition: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden
oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.
Ziel/Ergebnis: Oberflächen sollen frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von
Staub und Flaum; in den Teppichflor eingedrungene Substanzen (z.B. Getränkeflecken, Obstsaft,
Kaffee etc.) können noch auf der Oberfläche sichtbar sein.
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7.14 Shampoonierung
Definition:
Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung;
anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Ziel/Ergebnis:
Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen
- soweit nach dem Stand der Technik durchführbar - ebenso von aufliegendem
Staub und Flaum.
Bemerkungen/Hinweise
Je nach Beschaffenheit des Schaums unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung.
Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung verhindern.
7.15 Nassshampoonierung
Definition: Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver.
Die Methode kommt zur Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung.
Bemerkungen/Hinweise: Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung
völlig trocknen.
7.16 Trockenshampoonierung
Definition: Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung.
Bemerkungen/Hinweise: Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz
oder wenn der textile Belag aufgrund seiner Beschaffenheit oder Verlegeart feuchtigkeitsempfindlich
ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung.
7.17 Sprühextraktion
Definition: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung
durch Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche, die frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen
Verschmutzungen ist - soweit nach dem Stand der Technik durchführbar- ebenso von Staub
und Flaum.
Bemerkungen/Hinweise:Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung
geeignet.
7.18 Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion
Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten
Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen.
Ggf. Nachdetachur. Hochflorteppiche aufbürsten.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion.
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7.19 Teppichreinigungspulver
Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit
Bür-stenerzeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers
wird dieses gründlich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt.
Ziel/Ergebnis:Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die
Oberfläche soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen,
haftenden Verschmutzungen sowie von aufliegendem Staub und Flaum sein.
Bemerkungen/Hinweise
Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
7.20 Garnpad-/Faserpadreinigung
Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Belägen. Nach dem Aufsprühen einer
Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads (Faserpads) unter
Verwendung einer Einscheibenmaschine.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Teppichreinigungspulver.
Bemerkungen/Hinweise
Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
7.21 Fleckentfernung, z.B. bei Sonderreinigung
Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckentfernungsmitteln beseitigen
lassen.
Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten.
Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch
Restsubstanzen ausgeschlossen ist (gründliches Nachspülen).
Ziel/Ergebnis: Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
Bemerkungen/Hinweise: Eine Fleckentfernung ersetzt keine Grundreinigung in gewissen
Zeitabständen. Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeitlich
mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet. Aufgrund der punktuellen Fleckentfernung
kann sich im Gesamterscheinungsbild eine unterschiedliche Optik ergeben.
7.22 Fleckentfernung bei Unterhaltsreinigung
Definition: Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1 dm pro 100 m bezogen
auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Verschmutzungen.
Bemerkungen/Hinweise: Es ist damit zu rechnen, dass noch Flecken vorhanden sind. Eine
Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten.
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8. Ausführung der Reinigung von Ausstattung und Einrichtung (Inventar), Decken
und Wänden
8.1 Inhalt entleeren und entsorgen
Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie
anschließend fachgerecht entsorgt.
Ziel/Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z.B. auch Kaugummis und
haften-den Papierschnipseln).
8.2 Inhalt Wiederverwertung zuführen
Definition: Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung
zugeführt (z.B. Alu, Glas, Papier, etc.)
Ziel/Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt (z.B. Papier, Glas, Alu).
8.3 Bestücken
Definition: Ein Gegenstand (z.B. Handtuchhalter, Seifenspender etc.) wird neu mit Verbrauchs-
materialien (z.B. Papierhandtücher, Seifenlösung etc.) versehen.
Ziel/Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem angegebenen Termin
mit Verbrauchsmaterial befüllt sein.
8.4 Entstauben/Spinnweben
Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit
Reinigungstextilien von Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Spinnenbesen
entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/ Die Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.
8.5 Feucht reinigen
Definition: Lose aufliegende und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem
nassen, stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand
entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Staub sowie von
Schlieren.
8.6 Nass reinigen
Definition: Haftende Verschmutzungen (z.B. Getränkeflecken, fetthaltige Verschmutzungen)
werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien
vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen,
Griffspuren und Staub.
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8.7 Nass reinigen und nachtrocknen
Definition: Haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten
Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten
Reinigungsutensilien (z.B. Leder) aufgenommen.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen,
Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.
8.8 Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen
Definition: Griffspuren, Spritzer oder hartnäckige Flecken werden punktuell und gezielt durch
Feucht- oder Nassreinigung - ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand
entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken.
Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.
Hochdruckreinigung
Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen.
Der Gegenstand/Oberfläche kann noch sehr feucht sein.
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode kann im "Nassbereich" wie z.B. Toiletten, Waschräumen,
Umkleidekabinen etc. zum Einsatz kommen.
8.9 Polieren
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um
die Optik des Gegenstandes zu verbessern.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden.
Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.
8.10 Pflegend behandeln
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln behandelt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in eingepflegtem Zustand befinden.
Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
9 Begriffsdefinition Verschmutzungen
Staub: Feinkörnige Verschmutzung, die mit Staubtüchern, feuchten Wischtüchern,
Feuchtwischbezügen entfernt werden kann.
Flecken Fest haftende Verschmutzung (z.B. Absatzstriche, eingetrocknete Getränkereste,
Griffspuren) die unter leichtem mechanischem Druck unter Zuhilfenahme von
einfachen Reinigungsmitteln entfernt werden können.
Stiftspuren Spuren von Filzstiften, Kugelschreibern, Textmarkern etc., die unter leichtem
mechanischem Druck mit speziellen Reinigungsmitteln entfernt werden können.
Grobschmutz Grobe Verschmutzungen wie Papierschnipsel, Essensreste, abgefallene Pflanzenreste
etc., die von Hand oder mittels Kehrbesen entfernt werden können
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LV Unterhaltsreinigung A B C D E F G H I J K L
Raumnutzung Sankt-Martin-Str. 76 Büro
Besprechungsräume
/Schulungs-räume
Teeküchen
Sanitärräume,
1.-Hilfe-Raum
Duschen Aufenthaltsräume Flure Treppen Druckerraum Kellerräume
Bodenbelag Teppichboden Teppichboden Linoleum Fliesen Fliesen Teppichboden Teppichboden Beton Teppichboden Linoleum
Hauptnutzungskomponenten
Bürotische,
Bürostühle,
Container,
Sideboard, Schrank
Bürotische,
Bürostühle,
Technische
Grundausstattung
(Beamer, etc.)
Herdplatten;
Mikrowelle;
Spülmaschine;
Kühlschrank;
Geschirrspüler;
Ofen; Spüle;
Küchenregale
Toiletten, Pissoir,
Waschbecken,
Dusche, weitere
Ausstattung
Duschkabine,
Stühle
Stühle, Bänke,
Schränke, weitere
Ausstattung
Brandschutztüren
(verglast);
Schaukästen
Abstelltisch;
technische
Ausstattung,
Postfachschränke
Mobiliar und Einrichtung: feucht abwischen bzw. saugen - 5 5 5 5 5 M1 1
Stühle, Sitzgelegenheiten, Bänke und Gestelle: feucht abwischen
bzw. saugen
- 5 5 5 5 5 - 5
Aufzug: Griffspuren an Türen und Wänden (innen und außen)
sowie Schaltplatten durch Feuchtreinigen entfernen
Abfallbehälter, Papierkörbe, Aschenbecher entleeren, Inhalt in
Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen entsorgen
2,5 5 5 5 5 5 - 5
Abfallbehälter: innen + außen nass reinigen und nachtrocknen M1 M1 M1 M1 M1 M1 - M1
Abfallbehälter mit entsprechenden Beuteln bestücken 2,5 5 5 5 5 5 - 5
WC-Papier, Handtuch-, Desinfektionsmittel- und Seifenspender
bestücken
5
Handtuch-, Desinfektionsmittel- und Seifenspender: außen reinigen 5 5
Wasch- bzw. Ausgussbecken, Armaturen und Kachelschild:
vollflächig nass reinigen
5 5 5
Urinale, WC-Becken sowie -Sitzfläche und -Abdeckung vollflächig
nass reinigen
5
Spritzer im Spritzbereich (Wandfliesen, Trennwände, etc.)
entfernen
5 5 5
Abflusssiebe reinigen 5 5 5
A B C D E F G H I J K L
Wände / Decken
Griffspuren an Lichtschaltern, Türgriffen, Türen, Rahmen, Wänden
und Kacheln durch Feuchtreinigen entfernen
1 1 1 1 1 1 1 1
Griffspurenentfernung an Innenverglasungen, Glaswänden und
Glastüren
M1 M1
Wandkachelbereiche allgemein feucht reinigen 5 5 5
Trennwände im Sanitärbereich vollflächig nass reinigen M1 M1
Spiegel vollflächig nass reinigen 5 5
Fensterbänke: feucht reinigen M1 M1 M1 M1 M1 M1 M1 M1
Heizkörper: abstauben J2 J2 J2 J2 J2 J2 J2 J2
Heizkörper: feucht reinigen J1 J1 J1 J1 J1 J1 J1 J1
Feuerlöscher und Türschilder: feucht reinigen M1 M1 M1 M1 M1 M1 M1 M1
Türen und Türrahmen: vollflächig nass reinigen J1 J1 J1 J1 J1 J1 J1 J1
Bilderrahmen und Wandschmuck entstauben - M1 - - - - M1 M1
Beleuchtungskörper: feucht reinigen J2 J2 J2 J2 J2 J2 J2 J2
Aufzug: Türen und Wände bis zur Deckenhöhe: vollflächig reinigen
A B C D E F G H I J K L
Boden
Sockelleisten und Fußleisten: feucht reinigen M1 M1 M1 M1 M1 M1 M1 M1
Saugen 2,5 5 5 5 5 5 5 5
Nasswischen 5 5 5
Pflegemittel auftragen 5 5 5
70
Zusammenstellung (Zuordnung) der Reinigungsgruppen Legende der Reinigungshäufigkeit
Je nach Funktion des Bereiches ist zusätzlich nach der Reinigungshäufigkeit zu unterscheiden;
Reinigungsgruppe A: sie ist in der Leistungsbeschreibung der Unterhaltsreinigung festgelegt.
Büro- und Verwaltungsräume
1 wöchentlich einmal durchführen
Reinigungsgruppe B:
Sitzungsräume, Bibliotheken 2 wöchentlich zweimal durchführen
Reinigungsgruppe C: 2,5 jeden 2ten Tag durchführen (Mo-Fr)
Sozialräume, wie Speisesaal, Cafeteria
3 wöchentlich dreimal durchführen
Reinigungsgruppe D:
Küchen, Teeküchen, Automatenraum 5 wöchentlich fünfmal durchführen
(entfällt an Feiertagen)
Reinigungsgruppe E:
Sanitärräume, wie z. B. WC, Waschräume 6 wöchentlich sechsmal durchführen
(entfällt an Feiertagen)
Reinigungsgruppe F:
Duschen 7 wöchentlich siebenmal durchführen
(auch an Sonn- und Feiertagen)
Reinigungsgruppe G:
Umkleide-, Bereitschafts- und Aufenthaltsräume 12 täglich zweimal durchführen,
an 6 Tagen / Woche (entfällt an Feiertagen)
Reinigungsgruppe H:
Eingangszonen und -hallen 14 täglich zweimal durchführen,
an 7 Tagen / Woche (auch an Sonn- und Feiertagen)
Reinigungsgruppe I:
Flure, Verkehrswege M1 monatlich einmal durchführen
Reinigungsgruppe J: M2 monatlich zweimal durchführen
Treppen, Podeste und Aufzüge
J1 jährlich einmal durchführen
Reinigungsgruppe K:
Büronebenräume, Garderoben, Abstellräume J2 jährlich zweimal durchführen
Reinigungsgruppe L: J3 jährlich dreimal durchführen
Archive, Keller- und Bodenräume
J4 jährlich viermal durchführen
B Arbeiten auf Bestellung
71
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Geschäftszeichen:
L 213
(Angebotsschreiben)
 VHL Bayern  Stand Februar 2018
L 213 - Seite 1 von 2
ZV,
Regierung von Oberbayern
- Zentrale Vergabestelle Bayern AIV -
Maximilianstraße 39
80538 München
Absender:
Name/Firma:
Adresse/Firmensitz:
Ansprechpartner:
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht:
Geschäftszeichen:
Angebotsschreiben
1 Angebot
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten
Preisen an.
Die Einzelpreise (netto) sind im e-Procurement - Systemabschnitt
Produkte/Leistungen
im elektronischen Angebot eingetragen.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung:
08.09.2020
72
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 213
(Angebotsschreiben)
 VHL Bayern  Stand Februar 2018
L 213 - Seite 2 von 2
ZV,
2 Preisnachlass
Preisnachlässe werden ohne Bedingung gewährt und fließen in die Wertung ein. Skonti
werden nicht gewertet, bleiben jedoch Inhalt des Angebots. Gewährte Preisnachlässe
und Skonti werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3 Bestandteile meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben
und seinen Anlagen (Anlagen lt. Angebotsschreiben e-Procurement):
 Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B),
Ausgabe 2003,
 Unterlagen/Nachweise/Erklärungen gemäß Formblatt L 211 (EU)  Aufforderung
zur Angebotsabgabe, Anlagen  Teil B sowie Nr. 3.1 und 3.2.
4 Ich/Wir erkläre(n), dass
 ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n),
 ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als alleinverbindlich anerkenne(n),
 mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/
unseres Angebots sind,
 die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Unterauftragsnehmerleistungen bzw. Verzeichnis
der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen aufgeführt sind, im eigenen
Betrieb ausführen werde(n).
 das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes
ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz oder gleichwertig
enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen)
eingetragen wurden.
 falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot
auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen,
umfasst.
Hinweis:
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben oder ein elektronisches Angebot, das signiert
werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen.
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
73
Hinweise zum Ausfüllen und der weiteren Bearbeitung
Die Werte der "Jahreskosten" aus Spalte "M" des Excel-Tabellenblattes "Preisblatt UR" sind in
die jeweiligen Positionen der eVergabeplattform unter "Produkte/Leistungen" zu übertragen.
Die Exceltabelle ist Bestandteil der Vergabeunterlagen und muss, vollständig ausgefüllt, als
Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Beim Ausfüllen des Preisblattes ist folgendes zu beachten:
Bitte befüllen Sie alle grau hinterlegten Felder der Spalte "L" bzw. "Stundenverrechnungs-satz".
Bitte beachten Sie, dass zu den angegebenen Stundenverrechnungssätzen jeweils das Formblatt
Stundenverrechnungssatz mit eingereicht werden muss.
Der kalkulatorische Stundenverrechnunssatz ist je Reinigungsgruppe zu kalkulieren und
einzutragen.
74
Auftraggeber: Bayerisches Landesamt für Asyl und Rückführungen, Sankt-Martin-Str. 76, 81541 München
Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Geschäftszeichen: 0270.ZV-33-20-5
Raumnr. Raumart
Bodenfläche
Geschoss Bodenbelag Turnus
Reinigungsgruppe
Reinigungstage
/ Jahr
Jahresreinigungsfläche
in m
Leistung
m/h
Jahresstunden
Stundenverrechnungssatz
Jahreskosten
M1101 Büro 20,1 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2620,2 m 200 m 13,10 -
M1102 Büro 15,05 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 1961,9 m 200 m 9,81 -
M1103 Büro 15,06 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 1963,2 m 200 m 9,82 -
M1104 Büro 15,06 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 1963,2 m 200 m 9,82 -
M1105 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1106 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1107 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1108 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1109 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1110 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1111 Büro 15,06 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 1963,2 m 200 m 9,82 -
M1112 Büro 19,33 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2519,8 m 200 m 12,60 -
M1113 Büro 19,73 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2571,9 m 200 m 12,86 -
M1114 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1115 Büro 20,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2609,8 m 200 m 13,05 -
M1116 Büro 21,63 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2819,6 m 200 m 14,10 -
M1201 Fahrerzimmer 13,44 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 1752,0 m 180 m 9,73 -
M1211 Eltern-Kind-Büro 17,25 m 1. OG Linoleum 5 A 261 4497,3 m 200 m 22,49 -
M1302 Büro 37,59 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 4900,1 m 200 m 24,50 -
M1303 Büro 35,89 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 4678,5 m 200 m 23,39 -
M1304 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1305 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1306 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1307 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1308 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1309 Büro 18,96 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2471,6 m 200 m 12,36 -
M1310 Büro 23,02 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3000,8 m 200 m 15,00 -
M1311 Büro 23,42 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3053,0 m 200 m 15,26 -
M1312 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1313 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
75
M1314 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1315 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1316 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1317 Büro 23,74 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M1318 Büro 23,72 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 3092,1 m 200 m 15,46 -
M1319 Büro 17,45 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2274,7 m 200 m 11,37 -
M1320 Flexibüro 17,45 m 1. OG Teppichboden 2,5 A 130 2274,7 m 200 m 11,37 -
M2101 Büro 23,76 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3097,3 m 200 m 15,49 -
M2102 Büro 28,39 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3700,8 m 200 m 18,50 -
M2103 Büro 28,48 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3712,6 m 200 m 18,56 -
M2104 Büro 48,23 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 6287,1 m 200 m 31,44 -
M2105 Büro 23,75 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3096,0 m 200 m 15,48 -
M2106 Büro 23,75 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3096,0 m 200 m 15,48 -
M2107 Büro 23,75 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3096,0 m 200 m 15,48 -
M2108 Büro 23,75 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3096,0 m 200 m 15,48 -
M2109 Büro 18,79 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 2449,4 m 200 m 12,25 -
M2110 Büro 23,03 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3002,1 m 200 m 15,01 -
M2111 Büro 23,43 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3054,3 m 200 m 15,27 -
M2112 Büro 23,75 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3096,0 m 200 m 15,48 -
M2113 Büro 23,75 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3096,0 m 200 m 15,48 -
M2114 Büro 25,44 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3316,3 m 200 m 16,58 -
M2303 Büro 25,35 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3304,6 m 200 m 16,52 -
M2304 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2305 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2306 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2307 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2308 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2309 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2310 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2311 Büro 15,86 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 2067,5 m 200 m 10,34 -
M2312 Büro 23,02 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3000,8 m 200 m 15,00 -
M2313 Büro 23,42 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3053,0 m 200 m 15,26 -
M2314 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2315 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2316 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2317 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
76
M2318 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2319 Büro 23,74 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3094,7 m 200 m 15,47 -
M2320 Büro 23,22 m 2. OG Teppichboden 2,5 A 130 3026,9 m 200 m 15,13 -
M2321 Besprechungsraum 118,58 m 2. OG Teppichboden 5 A 261 30915,5 m 160 m 193,22 -
238092,1 m 1230,08 -
M1210 Besprechungsecke 11,9 m 1. OG Linoleum 5 B 261 3102,5 m 250 m 12,41 -
M1301 Poststelle 80,17 m 1. OG Teppichboden 5 B 261 20901,5 m 150 m 139,34 -
M1321 Besprechungsraum 50,23 m 1. OG Teppichboden 5 B 261 13095,7 m 160 m 81,85 -
M2211 Besprechungsecke 17,25 m 2. OG Linoleum 5 B 261 4497,3 m 250 m 17,99 -
M2301 Besprechungsraum 27,74 m 2. OG Teppichboden 5 B 261 7232,2 m 160 m 45,20 -
M2302 Besprechungsraum 40,17 m 2. OG Teppichboden 5 B 261 10472,9 m 160 m 65,46 -
59302,1 m 362,25 -
M1202 Sozialraum 35,44 m 1. OG Linoleum 5 D 261 9239,7 m 140 m 66,00 -
M2202 Sozialraum 35,44 m 2. OG Linoleum 5 D 261 9239,7 m 140 m 66,00 -
18479,4 m 132,00 -
M1204 WC Damen 13,61 m 1. OG Steinfließen 5 E 261 3548,3 m 100 m 35,48 -
M1207 WC Herren 15,04 m 1. OG Steinfließen 5 E 261 3921,1 m 100 m 39,21 -
M1209 WC Behinderte 6,42 m 1. OG Steinfließen 5 E 261 1673,8 m 100 m 16,74 -
M2204 WC Damen 13,48 m 2. OG Steinfließen 5 E 261 3514,4 m 100 m 35,14 -
M2207 WC Herren 15,05 m 2. OG Steinfließen 5 E 261 3923,8 m 100 m 39,24 -
16581,4 m 165,81 -
M2209 Duschraum 6,42 m 2. OG Steinfließen 5 F 261 1673,8 m 100 m 16,74 -
1673,8 m 16,74 -
M2201 Warteraum 13,44 m 2. OG Linoleum 5 G 261 3504,0 m 150 m 23,36 -
M2210 Erste-Hilfe-Raum 11,5 m 2. OG Linoleum 5 G 261 2998,2 m 200 m 14,99 -
6502,2 m 38,35 -
M1205 Druckerraum 10,5 m 1. OG Linoleum 2,5 K 130 1368,8 m 200 m 6,84 -
M2205 Druckerraum 10,5 m 2. OG Linoleum 2,5 K 130 1368,8 m 200 m 6,84 -
2737,5 m 13,69 -
M1203 Technik 5,56 m 1. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M1206 Putzkammer 4,39 m 1. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M1208 Technik 5,41 m 1. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M1322 Lager 5,29 m 1. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M1323 Technik 2,12 m 1. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M2203 Technik 5,59 m 2. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M2206 Putzkammer 4,7 m 2. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M2208 Technik 6,47 m 2. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M2322 Lager 6,25 m 2. OG Linoleum 0 0 0,0 m
M2323 Technik 2,12 m 2. OG Linoleum 0 0 0,0 m
686737,1 m -  netto
-  brutto
Übertrag in eVergabe
Übertrag in eVergabe
Übertrag in eVergabe
Übertrag in eVergabe
Übertrag in eVergabe
Übertrag in eVergabe
Übertrag in eVergabe
77
Öffentliche Ausschreibung:
Gz.: 0270.ZV-33-20-5
Abruftätigkeiten gegen Stundennachweis (incl. Maschinen u. Materialkosten)
Fläche in m
jährlich fiktiv zu
Vergleichszwecken
Reinigungsleistung
m/h
Stundenverrechnungssatz
Jahreskosten
Hinweis: Ihre Prozentangabe wird nicht zu Vergleichszwecken herangezogen. Es ist jedoch 3 Ziff. 3 des Rahmentarifvertrags für
die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung zu beachten.
Bei Sonderaufträgen an Sonn- und Feiertagen sind % Zuschlag hinzuzurechnen.
SonderR: leichte bzw. normale Reinigungstätigkeiten (z.B. kehren, saugen, feucht wischen,
abstauben); Intensive fachgerechte Grundreinigung von textilen Belägen und Hartböden
32.846 175 0,00  Übertrag in eVergabe
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Preisblatt Unterhaltsreinigung Sonderarbeiten
Einzelpreise / Regiesätze für Sonderaufträge
Der zu erwartende Umfang an Sonderarbeiten wurde aufgrund von Erfahrungswerten geschätzt (Prognose). Der tatsächlich
(jährliche) Umfang der
Sonderarbeiten während der Vertragslaufzeit kann abweichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beautragung. Der hier
vorgegebene Wert ist
jedoch den Angeboten zugrunde zu legen und wird der Wertung zugrunde gelegt.
Sonderarbeiten sind nur nach gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber zu erbringen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beautragung.
Sonderarbeiten können auch für einzelne Räume in Auftrag gegeben werden.
Ihre Preisangaben müssen Material-, Maschinen- und Gerätekosten sowie sonstige Nebenkosten enthalten.
Für den angegebenen Stundenverrechnungssatz muss ein vollständig ausgefülltes Formblatt Stundenverrechnungssatz ausgefüllt
werden.
Alle grau hinterlegten Felder sind auszufüllen.
Stundenverrechnungssätze (werktags)
78
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle HINWEISE
Mit der Bitte um Beachtung:
Die prozentualen Aufschläge der nachfolgenden SVS-Kalkulationen beziehen sich jeweils auf die Lohnsumme, bitte entsprechende
Bezugszeilen z.B. 2.00 beachten.
Soziallöhne sind im Rahmen der Kalkulation im Verhältnis der Produktiven Arbeitstage zu den entpsrechenden
Kalkulationsgrößen zu
sehen.
In den Kalkulationen ist die Anzahl der jeweiligen durchschnittlichen Tage anzugeben, ebenso wie die Produktiven Arbeitstage.
Abweichende Berechnungen und Berechnungsgrundlagen für Soziallöhne als die hier aufgeführten sind zu detailliert zu
erläutern!
Vielen Dank.
gelb hinterlegt Felder sind beschreibbar
Pos. Bezeichnung
1.00 100 % 1 0,00
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird -  Bennennung der Zulage bitte in Beiblatt
Erläuterungen.
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird -  Bennennung der Zulage bitte in Beiblatt
Erläuterungen.
1.30 1 0,00
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 7,30 % 0,73
2.12 9,30 % 0,93
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.30 1,20 % 0,12
2.14 1,525 % 0,15
2.15 0,24 % 0,02
2.16 0,06 % 0,01
2.17 % -
19,63 % 1 ,96
2.20
2.21 Gesetzliche Feiertage 8 3,83 % 0,38
0,08
2.22 Urlaubsentgelt 32 15,31 % 1,53
0,30
2.23 Arbeitsfreistellung 1,5 0,72 % 0,07
0,00
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 9,5 4,55 % 0,45
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 0,09
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikation % -
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 -
2 ,91
Beispielhafte Berechnung produktiver Arbeitstage:
Arbeitstage pro Woche 5
* Arbeitswochen pro Jahr 52
Arbeitstage pro Jahr 260
- Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen (im Durchschnitt) 8
- Urlaubstage 32
- bez. Arbeitsfreistellung 1,5
- Krankheitstage 9,5
produktive Arbeitstage pro Jahr 209
* Arbeitsstunden pro Tag 8
verfügbare Arbeitsstunden 1.672
Berechnung Gesetzliche Feiertage
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
Gesetzliche Feiertage (FT) 8
Berechnung: FT x 100 / pAT 3,83%
Berechnung Urlaubstage
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
Urlaubsanspruch (U) 32
Berechnung: U x 100 / pAT 15,31%
Berechnung bez. Arbeitsfreistellung
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
bez. Arbeitsfreistellung (bAF) 1,5
Berechnung: bAF x 100 / pAT 0,72%
Berechnung Krankheitstage
Produktive Arbeitstage (pAT) 209 100%
Gesetzliche Krankheitstage (KT) 9,5
Berechnung: KT x 100 / pAT 4,55%
Soziallöhne
Prozent
TARIFLOHN (Grundlohn)
SUMME LOHN GESAMT
LOHNGEBUNDENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Krankenversicherung auf Pos. 1.30
Rentenversicherung auf Pos. 1.30
Ø bez. Arbeitsfreistellung p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
Ø Krankheitstage p.a.:
Zwischensumme: Soziallöhne inkl. SV-Beitrag auf Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Alle Werte in dieser Darstellung sind beispielhaft !
Ø Anzahl Feiertage (auf Arbeitstage) :
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
Ø Urlaubsanspruch p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
Pflegeversicherung auf Pos. 1.30
U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.30
U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.30
Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.30
Zwischensumme: Arbeitgeberanteil Sozialvers.beiträge ( 2.10 - 2.17)
79
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Geschäftszeichen:
Angebotsdatum:
Pos. Bezeichnung
1.00 100 % 10,80 Euro
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.30 10,80 Euro
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 7,30 % 0,79 Euro
2.11a Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung auf Pos. 1.30 0,55 % 0,06 Euro
2.12 9,30 % 1,00 Euro
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.30 1,20 % 0,13 Euro
2.14 1,525 % 0,16 Euro
2.15 0,24 % 0,03 Euro
2.16 0,06 % 0,01 Euro
2.17 % 0,00 Euro
20,18 % 2,18 Euro
2.20 Soziallöhne Prod. Arbeitstage: Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise in der Mappe Hinweise
2.21 Gesetzliche Feiertage 10,00 % 1,08 Euro Berechnungsgrundlage ist die Ø Anzahl von Feiertagen, die auf Arbeitstage fallen,
im Bezug zu den produktiven Arbeitstagen
0,22 Euro
2.22 Urlaubsentgelt 10,00 % 1,08 Euro Berechnungsgrundlage ist die Ø Anzahl von Urlaubstagen im Bezug zu den produktiven
Arbeitstagen
0,22 Euro
2.23 Arbeitsfreistellung 10,00 % 1,08 Euro Berechnungsgrundlage ist die Ø Anzahl von bez. Freistellung im Bezug zu den
produktiven Arbeitstagen
0,22 Euro
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 10,00 % 1,08 Euro Berechnungsgrundlage ist die Ø Anzahl von Krankheitstagen im Bezug zu
den produktiven Arbeitstagen
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 0,22 Euro
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Gratifikation 10,00 % 1,08 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 0,22 Euro
6,49 Euro
2.30
2.31 10,00 % 1,08 Euro
2.32 10,00 % 1,08 Euro
2,16 Euro
10,83 Euro
3.00
3.10 10,00 % 1,08 Euro
3.20 Fahrtkostenzuschuss 10,00 % 1,08 Euro
3.30 10,00 % 1,08 Euro
3.40 10,00 % 1,08 Euro
4,32 Euro
4.00
4.10
4.11 Gehälter Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 10,00 % 1,08 Euro
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 10,00 % 1,08 Euro
4.20 Fuhrparkkosten 10,00 % 1,08 Euro
4.30 Fertigungshilfskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten 10,00 % 1,08 Euro
4.32 Sonstige Betriebskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.40 Schwerbehindertenabgabe 10,00 % 1,08 Euro
4.50 Sonstige Verwaltungskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.60 Betriebsratskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung etc.) 10,00 % 1,08 Euro
4.80 Gewerbesteuer 10,00 % 1,08 Euro
4.90 10,00 % 1,08 Euro
12,96 Euro
5.00 38,91 Euro
6.00 10,00 % 3,89 Euro
STUNDENVERRECHNUNGSSATZ (5.00+6.00) 42,80 Euro
396,29 %
60,63 %
Bitte beachten: alle bereits
eingetragenen Werte sind
beispielhaft und entsprechend zu
ergänzen/ändern.
Prozent Euro
TARIFLOHN (Grundlohn)
SUMME LOHN GESAMT
LOHNGEBUNDENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Krankenversicherung auf Pos. 1.30
0270.ZV-33-20-5
Bitte für jede, für das Angebot relevante Tariflohngruppe gesondert ausfüllen! Alle gelb markierten Felder des
Kalkulationsblattes sind zu befüllen. Sofern
Felder offen bleiben, bitte in der Anlage entsprechend kurz erläutern. Für weitere Anmerkungen / Erläuterungen bitte
ebenfalls Anlage verwenden. Vielen
Dank.
Bieter, Ansprechpartner, Anschrift
Stand 01.01.2020
Bezeichnung TV
und Stand:
Tarif- /Lohngruppe:
Ø Urlaubsanspruch p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
Rentenversicherung auf Pos. 1.30
Pflegeversicherung auf Pos. 1.30
U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.30
U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.30
Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.30
Zwischensumme: Arbeitgeberanteil Sozialvers.beiträge ( 2.10 - 2.17)
Ø bez. Arbeitsfreistellung p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
Ø Krankheitstage p.a.:
Zwischensumme: Soziallöhne inkl. SV-Beitrag auf Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Zusätzliche lohngebundene Kosten
Haftpflichtversicherung (%ual zu 1.30)
Ø Anzahl Feiertage (auf Arbeitstage) :
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA etc.
Sondereinzelkosten (Bitte in der Anlage erläutern)
SUMME AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (3.10-3.40)
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Gehälter
Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.) (%ual zu Pos. 1.30)
Zwischensumme: zusätzliche Lohngebundene Kosten (2.30 - 2.32)
SUMME LOHNGEBUNDENE KOSTEN
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
SUMME UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (4.10-4.90)
SELBSTKOSTEN (1.00 - 4.80)
WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Kalkulationszuschlag auf den Lohn (Stundenverrechnungssatz*100/Tariflohn)
Lohnkostenanteil am Preis in % (siehe Markierung)
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS Werktage
Seite8 2 v0on 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Erläuterungen - Anlage zu Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
1.00
1.10 Über-/Außertarifliche Lohnzulage bzw. sonstige Zulage (1) (NICHT Zuschläge für Sonn-/Feiertage!)
1.20 Über-/Außertarifliche Lohnzulage bzw. sonstige Zulage (1) (NICHT Zuschläge für Sonn-/Feiertage!)
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 Krankenversicherung auf Pos. 1.00 (prod.Std.lohn)
2.12 Rentenversicherung auf Pos. 1.00
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.00
2.14 Pflegeversicherung auf Pos. 1.00
2.15 U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.00
2.16 U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.00
2.17 Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.00
2.20
2.21 Gesetzliche Feiertage
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
2.22 Urlaubsentgelt
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
2.23 Arbeitsfreistellung
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sozialversicherung auf Pos. 2.24
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld
Sozialversicherung auf Pos. 2.25
2.30
2.31 Haftpflichtversicherung
2.32 Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung, etc.)
3.00
3.10 Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
3.20 Fahrtkostenzuschuß
3.30 Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA, etc.
3.40 Sondereinzelkosten
4.00
4.10
4.11 Gehälter Techn. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.20 Fuhrparkkosten
4.30 Fertigungshilfskosten
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten
4.32 Sonstige Betriebskosten
4.40 Schwerbehindertenabgabe
4.50 Sonstige Verwaltungskosten
4.60 Betriebsratskosten
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.)
4.80 Gewerbesteuer
4.90 Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
6.00 WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Sonstige Anmerkungen / Erläuterungen:
TARIFLOHN (FERTIGUNGSLOHN, PRODUKTIVLOHN) Erläuterung
LOHNGEBUNDENE KOSTEN
Soziallöhne
Zusätzliche lohngebundene Kosten
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN
Zwischensumme: Soziallöhne (2.20 - 2.25)
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN
Gehälter
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS Werktage
Seite8 3 v1on 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Geschäftszeichen:
Angebotsdatum:
Pos. Bezeichnung
1.00 100 % 10,80 Euro
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.30 10,80 Euro
1.40 *Sonntagszuschlag auf Grundlohn (%ual auf Pos. 1.30) 26 2,81 Euro *Sofern ein fester Betrag als Zuschlag gewährt wird,
bitte % auf Null und Betrag in Euro Spalte eintragen.
1.50 *Feiertagszuschlag auf Grundlohn (%ual auf Pos. 1.30) 100 10,80 Euro *Bitte bei allen Zuschlägen im Beiblatt Erläuterung
Mitteilung über Grundlage des Zuschlags (Bsp. TV, Haustarif, etc.)
1.60 *Nachtzuschlag auf Grundlohn (%ual auf Pos. 1.30) 23 2,48 Euro *Für jede Zuschlagsart
(Sonntagszuschlag-/Feiertagszuschlag/Nachtzuschlag) ein Kalkulationsblatt verwenden.
26,89 Euro
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 7,30 % 0,79 Euro
2.11a Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung auf Pos. 1.30 0,55 % 0,06 Euro
2.12 9,30 % 1,00 Euro
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.30 1,20 % 0,13 Euro
2.14 1,525 % 0,16 Euro
2.15 0,24 % 0,03 Euro
2.16 0,06 % 0,01 Euro
2.17 % 0,00 Euro
20,18 % 2,18 Euro
Zwischensumme: Sozialversicherungsbeiträge auf SFN-Zuschläge Pos.1.40-1.60 0,00 Euro
2.20 Soziallöhne Prod. Arbeitstage:
2.21 Gesetzliche Feiertage 0,10 % 0,01 Euro
0,00 Euro
2.22 Urlaubsentgelt 0,10 % 0,01 Euro
0,00 Euro
2.23 Arbeitsfreistellung 0,10 % 0,01 Euro
0,00 Euro
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 0,10 % 0,01 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 0,00 Euro
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld 0,10 % 0,01 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 0,00 Euro
0,06 Euro
2.30
2.31 0,10 % 0,01 Euro
2.32 0,10 % 0,01 Euro
0,02 Euro
2,27 Euro
3.00
3.10 0,10 % 0,01 Euro
3.20 Fahrtkostenzuschuss 0,10 % 0,01 Euro
3.30 0,10 % 0,01 Euro
3.40 0,10 % 0,01 Euro
0,04 Euro
4.00
4.10
4.11 Gehälter Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 0,10 % 0,01 Euro
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 0,10 % 0,01 Euro
4.20 Fuhrparkkosten 0,10 % 0,01 Euro
4.30 Fertigungshilfskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten 0,10 % 0,01 Euro
4.32 Sonstige Betriebskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.40 Schwerbehindertenabgabe 0,10 % 0,01 Euro
4.50 Sonstige Verwaltungskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.60 Betriebsratskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung etc.) 0,10 % 0,01 Euro
4.80 Gewerbesteuer 0,10 % 0,01 Euro
4.90 0,10 % 0,01 Euro
0,13 Euro
5.00 29,33 Euro
6.00 5,00 % 1,47 Euro
STUNDENVERRECHNUNGSSATZ (5.00+6.00) 30,80 Euro
114,52 %
Bitte beachten: alle bereits
eingetragenen Werte sind
beispielhaft und entsprechend zu
ergänzen/ändern.
Prozent Euro
TARIFLOHN (Grundlohn)
Zwischensumme I Lohn
%
%
0270.ZV-33-20-5
Bitte für jede, für das Angebot relevante Tariflohngruppe gesondert ausfüllen! Alle gelb markierten Felder des
Kalkulationsblattes sind zu befüllen. Sofern
Felder offen bleiben, bitte in der Anlage entsprechend kurz erläutern. Für weitere Anmerkungen / Erläuterungen bitte
ebenfalls Anlage verwenden. Vielen
Dank.
Bieter, Ansprechpartner, Anschrift
Stand 01.01.2020
Bezeichnung TV
und Stand:
Tarif- /Lohngruppe:
U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.30
U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.30
Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.30
Zwischensumme: Sozialversicherungsbeiträge ( 2.10 - 2.17)
Ø Anzahl Feiertage (auf Arbeitstage) :
%
SUMME LOHN GESAMT
LOHNGEBUNDENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Krankenversicherung auf Pos. 1.30
Rentenversicherung auf Pos. 1.30
Pflegeversicherung auf Pos. 1.30
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
Ø Krankheitstage p.a.:
Zwischensumme: Soziallöhne inkl. SV-Beitrag auf Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Zusätzliche lohngebundene Kosten
Haftpflichtversicherung (%ual zu 1.30)
Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.) (%ual zu Pos. 1.30)
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
Ø Urlaubsanspruch p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
Ø bez. Arbeitsfreistellung p.a.:
Sondereinzelkosten (Bitte in der Anlage erläutern)
SUMME AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (3.10-3.40)
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Gehälter
Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
SUMME UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (4.10-4.90)
Zwischensumme: zusätzliche Lohngebundene Kosten (2.30 - 2.32)
SUMME LOHNGEBUNDENE KOSTEN
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA etc.
SELBSTKOSTEN (1.00 - 4.80)
WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Kalkulationszuschlag auf den Lohn (Stundenverrechnungssatz*100/Tariflohn)
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS SFN Zuschläge
Seite 84 vo2n 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Erläuterungen - Anlage zu Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
1.00
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird
1.30
1.40 Sonntagszuschlag auf Grundlohn (%tual auf Pos. 1.30)
1.50 Feiertagszuschlag auf Grundlohn (%tual auf Pos. 1.30)
1.60 Nachtzuschlag auf Grundlohn (%tual auf Pos. 1.30)
1.70
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 Krankenversicherung auf Pos. 1.00 (prod.Std.lohn)
2.12 Rentenversicherung auf Pos. 1.00
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.00
2.14 Pflegeversicherung auf Pos. 1.00
2.15 U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.00
2.16 U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.00
2.17 Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.00
2.20
2.21 Gesetzliche Feiertage
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
2.22 Urlaubsentgelt
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
2.23 Arbeitsfreistellung
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sozialversicherung auf Pos. 2.24
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld
Sozialversicherung auf Pos. 2.25
2.30
2.31 Haftpflichtversicherung
2.32 Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung, etc.)
3.00
3.10 Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
3.20 Fahrtkostenzuschuß
3.30 Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA, etc.
3.40 Sondereinzelkosten
4.00
4.10
4.11 Gehälter Techn. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.20 Fuhrparkkosten
4.30 Fertigungshilfskosten
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten
4.32 Sonstige Betriebskosten
4.40 Schwerbehindertenabgabe
4.50 Sonstige Verwaltungskosten
4.60 Betriebsratskosten
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.)
4.80 Gewerbesteuer
4.90 Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
6.00 WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Sonstige Anmerkungen / Erläuterungen:
Zwischensumme I Lohn
TARIFLOHN (Grundlohn) Erläuterung
Soziallöhne
Zwischensumme: Lohn gesamt
LOHNGEBUNDENE KOSTEN
Zwischensumme: Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Zusätzliche lohngebundene Kosten
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN
Gehälter
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS SFN Zuschläge
Seite 85 vo3n 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Geschäftszeichen:
Angebotsdatum:
Pos. Bezeichnung
1.00 100 % 10,80 Euro
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.30 10,80 Euro
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 13,00 % 1,40 Euro
2.12 15,00 % 1,62 Euro
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.30
2.14
2.15 0,24 % 0,03 Euro
2.16 0,06 % 0,01 Euro
2.17 % 0,00 Euro
28,30 % 3,06 Euro
2.20 Soziallöhne Prod. Arbeitstage:
2.21 Gesetzliche Feiertage 10,00 % 1,08 Euro
0,31 Euro
2.22 Urlaubsentgelt 10,00 % 1,08 Euro
0,31 Euro
2.23 Arbeitsfreistellung 10,00 % 1,08 Euro
0,31 Euro
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 10,00 % 1,08 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 0,31 Euro
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld 10,00 % 1,08 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 0,31 Euro
6,93 Euro
2.30
2.31 10,00 % 1,08 Euro
2.32 10,00 % 1,08 Euro
2,16 Euro
12,14 Euro
3.00
3.10 10,00 % 1,08 Euro
3.20 Fahrtkostenzuschuss 10,00 % 1,08 Euro
3.30 10,00 % 1,08 Euro
3.40 10,00 % 1,08 Euro
4,32 Euro
4.00
4.10
4.11 Gehälter Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 10,00 % 1,08 Euro
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 10,00 % 1,08 Euro
4.20 Fuhrparkkosten 10,00 % 1,08 Euro
4.30 Fertigungshilfskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten 10,00 % 1,08 Euro
4.32 Sonstige Betriebskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.40 Schwerbehindertenabgabe 10,00 % 1,08 Euro
4.50 Sonstige Verwaltungskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.60 Betriebsratskosten 10,00 % 1,08 Euro
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung etc.) 10,00 % 1,08 Euro
4.80 Gewerbesteuer 10,00 % 1,08 Euro
4.90 10,00 % 1,08 Euro
12,96 Euro
5.00 40,22 Euro
6.00 10,00 % 4,02 Euro
STUNDENVERRECHNUNGSSATZ (5.00+6.00) 44,25 Euro
409,70 %
Bitte beachten: alle bereits
eingetragenen Werte sind
beispielhaft und entsprechend zu
ergänzen/ändern.
SUMME UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (4.10-4.90)
SELBSTKOSTEN (1.00 - 4.80)
WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Kalkulationszuschlag auf den Lohn (Stundenverrechnungssatz*100/Tariflohn)
Sondereinzelkosten (Bitte in der Anlage erläutern)
SUMME AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (3.10-3.40)
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Gehälter
Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.) (%ual zu Pos. 1.30)
Zwischensumme: zusätzliche Lohngebundene Kosten (2.30 - 2.32)
SUMME LOHNGEBUNDENE KOSTEN
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
Ø bez. Arbeitsfreistellung p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
Ø Krankheitstage p.a.:
Zwischensumme: Soziallöhne inkl. SV-Beitrag auf Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Zusätzliche lohngebundene Kosten
Haftpflichtversicherung (%ual zu 1.30)
Ø Anzahl Feiertage (auf Arbeitstage) :
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA etc.
Ø Urlaubsanspruch p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
Rentenversicherung auf Pos. 1.30
Pflegeversicherung auf Pos. 1.30
U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.30
U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.30
Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.30
Zwischensumme: Arbeitgeberanteil Sozialvers.beiträge ( 2.10 - 2.17)
Prozent Euro
TARIFLOHN (Grundlohn)
SUMME LOHN GESAMT
LOHNGEBUNDENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Krankenversicherung auf Pos. 1.30
0270.ZV-33-20-5
Bitte für jede, für das Angebot relevante Tariflohngruppe gesondert ausfüllen! Alle gelb markierten Felder des
Kalkulationsblattes sind zu befüllen. Sofern
Felder offen bleiben, bitte in der Anlage entsprechend kurz erläutern. Für weitere Anmerkungen / Erläuterungen bitte
ebenfalls Anlage verwenden. Vielen Dank.
Bieter, Ansprechpartner, Anschrift
Stand 01.01.2020
Bezeichnung TV
und Stand:
Tarif- /Lohngruppe:
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS Minijob Werktage
Seite 6 v8on4 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Erläuterungen - Anlage zu Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
1.00
1.10 Über-/Außertarifliche Lohnzulage bzw. sonstige Zulage (1) (NICHT Zuschläge für Sonn-/Feiertage!)
1.20 Über-/Außertarifliche Lohnzulage bzw. sonstige Zulage (1) (NICHT Zuschläge für Sonn-/Feiertage!)
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 Krankenversicherung auf Pos. 1.00 (prod.Std.lohn)
2.12 Rentenversicherung auf Pos. 1.00
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.00
2.14 Pflegeversicherung auf Pos. 1.00
2.15 U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.00
2.16 U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.00
2.17 Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.00
2.20
2.21 Gesetzliche Feiertage
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
2.22 Urlaubsentgelt
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
2.23 Arbeitsfreistellung
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sozialversicherung auf Pos. 2.24
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld
Sozialversicherung auf Pos. 2.25
2.30
2.31 Haftpflichtversicherung
2.32 Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung, etc.)
3.00
3.10 Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
3.20 Fahrtkostenzuschuß
3.30 Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA, etc.
3.40 Sondereinzelkosten
4.00
4.10
4.11 Gehälter Techn. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.20 Fuhrparkkosten
4.30 Fertigungshilfskosten
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten
4.32 Sonstige Betriebskosten
4.40 Schwerbehindertenabgabe
4.50 Sonstige Verwaltungskosten
4.60 Betriebsratskosten
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.)
4.80 Gewerbesteuer
4.90 Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
6.00 WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Sonstige Anmerkungen / Erläuterungen:
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN
Gehälter
Zusätzliche lohngebundene Kosten
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN
Zwischensumme: Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Soziallöhne
TARIFLOHN (FERTIGUNGSLOHN, PRODUKTIVLOHN) Erläuterung
LOHNGEBUNDENE KOSTEN
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS Minijob Werktage
Seite 7 v8on5 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Geschäftszeichen:
Angebotsdatum:
Pos. Bezeichnung
1.00 100 % 10,80 Euro
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird 0,00 Euro Bennennung der Zulage bitte in
Beiblatt Erläuterungen.
1.30 10,80 Euro
1.40 *Sonntagszuschlag auf Grundlohn (%ual auf Pos. 1.30) 10 1,08 Euro *Sofern ein fester Betrag als Zuschlag gewährt wird,
bitte % auf Null und Betrag in Euro Spalte eintragen.
1.50 *Feiertagszuschlag auf Grundlohn (%ual auf Pos. 1.30) 10 1,08 Euro *Bitte bei allen Zuschlägen im Beiblatt Erläuterung
Mitteilung über Grundlage des Zuschlags (Bsp. TV, Haustarif, etc.)
1.60 *Nachtzuschlag auf Grundlohn (%ual auf Pos. 1.30) 10 1,08 Euro *Für jede Zuschlagsart
(Sonntagszuschlag-/Feiertagszuschlag/Nachtzuschlag) ein Kalkulationsblatt verwenden.
14,04 Euro
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 13,00 % 1,40 Euro
2.12 15,00 % 1,62 Euro
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.30
2.14
2.15 0,24 % 0,03 Euro
2.16 0,06 % 0,01 Euro
2.17 % 0,00 Euro
28,30 % 3,06 Euro
Zwischensumme: Sozialversicherungsbeiträge auf SFN-Zuschläge Pos.1.40-1.60 0,00 Euro
2.20 Soziallöhne Prod. Arbeitstage:
2.21 Gesetzliche Feiertage 0,10 % 0,01 Euro
0,00 Euro
2.22 Urlaubsentgelt 0,10 % 0,01 Euro
0,00 Euro
2.23 Arbeitsfreistellung 0,10 % 0,01 Euro
0,00 Euro
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 0,10 % 0,01 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.24 0,00 Euro
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld 0,10 % 0,01 Euro
Sozialversicherung auf Pos. 2.25 0,00 Euro
0,07 Euro
2.30
2.31 0,10 % 0,01 Euro
2.32 0,10 % 0,01 Euro
0,02 Euro
3,15 Euro
3.00
3.10 0,10 % 0,01 Euro
3.20 Fahrtkostenzuschuss 0,10 % 0,01 Euro
3.30 0,10 % 0,01 Euro
3.40 0,10 % 0,01 Euro
0,04 Euro
4.00
4.10
4.11 Gehälter Technische Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 0,10 % 0,01 Euro
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten 0,10 % 0,01 Euro
4.20 Fuhrparkkosten 0,10 % 0,01 Euro
4.30 Fertigungshilfskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten 0,10 % 0,01 Euro
4.32 Sonstige Betriebskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.40 Schwerbehindertenabgabe 0,10 % 0,01 Euro
4.50 Sonstige Verwaltungskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.60 Betriebsratskosten 0,10 % 0,01 Euro
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung etc.) 0,10 % 0,01 Euro
4.80 Gewerbesteuer 0,10 % 0,01 Euro
4.90 0,10 % 0,01 Euro
0,13 Euro
5.00 17,36 Euro
6.00 5,00 % 0,87 Euro
STUNDENVERRECHNUNGSSATZ (5.00+6.00) 18,23 Euro
129,83 %
Bitte beachten: alle bereits
eingetragenen Werte sind
beispielhaft und entsprechend zu
ergänzen/ändern.
SELBSTKOSTEN (1.00 - 4.80)
WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Kalkulationszuschlag auf den Lohn (Stundenverrechnungssatz*100/Tariflohn)
Sondereinzelkosten (Bitte in der Anlage erläutern)
SUMME AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (3.10-3.40)
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Gehälter
Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
SUMME UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN (4.10-4.90)
Zwischensumme: zusätzliche Lohngebundene Kosten (2.30 - 2.32)
SUMME LOHNGEBUNDENE KOSTEN
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA etc.
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
Ø Krankheitstage p.a.:
Zwischensumme: Soziallöhne inkl. SV-Beitrag auf Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Zusätzliche lohngebundene Kosten
Haftpflichtversicherung (%ual zu 1.30)
Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung etc.) (%ual zu Pos. 1.30)
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
Ø Urlaubsanspruch p.a.:
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
Ø bez. Arbeitsfreistellung p.a.:
U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.30
U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.30
Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.30
Zwischensumme: Sozialversicherungsbeiträge ( 2.10 - 2.17)
Ø Anzahl Feiertage (auf Arbeitstage) :
%
SUMME LOHN GESAMT
LOHNGEBUNDENE KOSTEN (%ual von Pos. 1.30)
Krankenversicherung auf Pos. 1.30
Rentenversicherung auf Pos. 1.30
Pflegeversicherung auf Pos. 1.30
Prozent Euro
TARIFLOHN (Grundlohn)
Zwischensumme I Lohn
%
%
0270.ZV-33-20-5
Bitte für jede, für das Angebot relevante Tariflohngruppe gesondert ausfüllen! Alle gelb markierten Felder des
Kalkulationsblattes sind zu befüllen. Sofern
Felder offen bleiben, bitte in der Anlage entsprechend kurz erläutern. Für weitere Anmerkungen / Erläuterungen bitte
ebenfalls Anlage verwenden. Vielen Dank.
Bieter, Ansprechpartner, Anschrift
Stand 01.01.2020
Bezeichnung TV
und Stand:
Tarif- /Lohngruppe:
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS Minijob SFN Zuschläge
Seite 88 vo6n 10
Regierung von Oberbayern - Zentrale Vergabestelle Berechnung
Stundenverrechnungssatz
Erläuterungen - Anlage zu Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
1.00
1.10 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird
1.20 Tarifliche/außertarifliche/sonstige Zulage, die fortlaufend gewährt wird
1.30
1.40 Sonntagszuschlag auf Grundlohn (%tual auf Pos. 1.30)
1.50 Feiertagszuschlag auf Grundlohn (%tual auf Pos. 1.30)
1.60 Nachtzuschlag auf Grundlohn (%tual auf Pos. 1.30)
1.70
2.00
2.10 Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeberanteil)
2.11 Krankenversicherung auf Pos. 1.00 (prod.Std.lohn)
2.12 Rentenversicherung auf Pos. 1.00
2.13 Arbeitslosenversicherung auf Pos. 1.00
2.14 Pflegeversicherung auf Pos. 1.00
2.15 U2 Mutterschaftsaufwendungen auf Pos. 1.00
2.16 U3 Insolvenzgeldumlage auf Pos. 1.00
2.17 Gesetzliche Unfallversicherung (BG) auf Pos. 1.00
2.20
2.21 Gesetzliche Feiertage
Sozialversicherung auf Pos. 2.21
2.22 Urlaubsentgelt
Sozialversicherung auf Pos. 2.22
2.23 Arbeitsfreistellung
Sozialversicherung auf Pos. 2.23
2.24 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sozialversicherung auf Pos. 2.24
2.25 Zusätzliches Urlaubsgeld
Sozialversicherung auf Pos. 2.25
2.30
2.31 Haftpflichtversicherung
2.32 Sonstige Personalkosten (Arbeitskleidung, etc.)
3.00
3.10 Löhne für Aufsichten, Vorarbeiter inkl. sozialer Folgekosten
3.20 Fahrtkostenzuschuß
3.30 Fertigungsmaterial, Maschinen und Geräte, AfA, etc.
3.40 Sondereinzelkosten
4.00
4.10
4.11 Gehälter Techn. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.12 Gehälter Kaufm. Angestellte, incl. Lohnfolgekosten
4.20 Fuhrparkkosten
4.30 Fertigungshilfskosten
4.31 Löhne Hilfsdienste, incl. Lohnfolgekosten
4.32 Sonstige Betriebskosten
4.40 Schwerbehindertenabgabe
4.50 Sonstige Verwaltungskosten
4.60 Betriebsratskosten
4.70 Sonstige Kosten (Verbandsbeiträge, Zertifizierung, etc.)
4.80 Gewerbesteuer
4.90 Vorfinanzierung Sozialversicherungsbeiträge
6.00 WAGNIS UND GEWINN AUF SELBSTKOSTEN
Sonstige Anmerkungen / Erläuterungen:
UNTERNEHMENSBEZOGENE KOSTEN
Gehälter
AUFTRAGSBEZOGENE KOSTEN
Zwischensumme: Soziallöhne (2.20 - 2.25)
Zusätzliche lohngebundene Kosten
Soziallöhne
Zwischensumme: Lohn gesamt
LOHNGEBUNDENE KOSTEN
Zwischensumme I Lohn
TARIFLOHN (Grundlohn) Erläuterung
REG OB ZV_Formblatt Kalkulation Stundenverrechnungssatz
Stand: 01/2020 Kalk. SVS Minijob SFN Zuschläge
Seite 89 vo7n 10
Arbeitstage 2020
Bundesland Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Baden-
Württemberg
21 20 22 20 19 20 23 21 22 22 21 22 253
Bayern 21 20 22 20 19 20 23 21 22 22 21 22 253
Berlin 22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
Brandenburg 22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
Bremen 22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
Hamburg 22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
Hessen 22 20 22 20 19 20 23 21 22 22 21 22 254
Mecklenburg-
Vorp.
22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
Niedersachse
n
22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
NRW 22 20 22 20 19 20 23 21 22 22 21 22 254
Rheinland-
Pfalz
22 20 22 20 19 20 23 21 22 22 21 22 254
Saarland 22 20 22 20 19 20 23 21 22 22 21 22 254
Sachsen 22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 20 22 254
Sachsen-
Anhalt
21 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 254
Schleswig-
Holstein
22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
Thüringen 22 20 22 20 19 21 23 21 22 22 21 22 255
ohne Gewähr
Arbeitstage 2021
Bundesland Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Baden-
Württemberg
19 20 23 20 19 21 22 22 22 21 21 23 253
Bayern 19 20 23 20 19 21 22 22 22 21 21 23 253
Berlin 20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
Brandenburg 20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
Bremen 20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
Hamburg 20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
Hessen 20 20 23 20 19 21 22 22 22 21 22 23 255
Mecklenburg-
Vorp.
20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
Niedersachse
n
20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
NRW 20 20 23 20 19 21 22 22 22 21 21 23 254
Rheinland-
Pfalz
20 20 23 20 19 21 22 22 22 21 21 23 254
Saarland 20 20 23 20 19 21 22 22 22 21 21 23 254
Sachsen 20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 21 23 255
Sachsen-
Anhalt
19 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 255
Schleswig-
Holstein
20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
Thüringen 20 20 23 20 19 22 22 22 22 21 22 23 256
ohne Gewähr
88
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 1 von 12
Regierung von Oberbayern
- Zentrale Vergabestelle Bayern AIV -
Maximilianstraße 39
80538 München
Wirtschaftsteilnehmer (s. u.)
Name/Firma:
Adresse/Firmensitz:
Ansprechpartner:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
Registergericht:
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
E-Mail:
Geschäftszeichen:
Eigenerklärung zur Eignung
(vom Bewerber/Bieter bzw. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft auszufüllen sofern nicht eine EEE eingereicht wird oder ein
anderer Eignungsnachweis zugelassen ist)
Wirtschaftsteilnehmer:
**) Bewerber/Bieter
**) Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft
**) Reiner Unterauftragnehmer
**) Eignungsverleihender Unterauftragnehmer
**) Rein eignungsverleihender Dritter
*) Von der Zentralen Vergabestelle vorzugeben/anzugeben/auszufüllen
**) Zutreffendes ist vom Wirtschaftsteilnehmer anzukreuzen/auszufüllen/ausdrücklich zu erklären
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung:
ZV, 08.09.2020
89
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 2 von 12
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
*) Angabe über Ausschlussgründe gemäß  42 VgV bzw.  31 UVgO in Verbindung mit  123 und
 124 GWB
 **) Ich erkläre/Wir erklären, dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß
den  123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
 gem.  21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
 gem.  21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
 gem.  19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber von dem Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem.
 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens
zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und
welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des  125 Abs. 1 Satz 1 und  123 Abs. 4
Satz 2 GWB ergriffen wurden.
*) Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
 **) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung
unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
*) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein/unser Betrieb
beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzsamts (soweit
das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung
nach  48 EStG werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der
Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
*) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
 **) Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
*) Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich/uns zuständigen
Versicherungsträgers werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu
dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt vorlegen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
90
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 3 von 12
*) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
 **) Ich/wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich/mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
 **) Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde(n) ich/wir ihn vorlegen.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
*) Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
 **) Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
 **) Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet,
kann/können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
*) Zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211
(EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
91
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 4 von 12
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
*) Nachweis eines bestimmten Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines bestimmten
Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags
Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt:  *)
Mein Jahresumsatz betrug:  *) Jahr1:  **)
(Bewerber-/Bietergemeinschaft jeder
nach Anteilen  bitte Beiblatt beilegen)
 *) Jahr1:  **)
 *) Jahr1:  **)
Der geforderte Mindestjahresumsatz im  *)
Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt:
Mein Jahresumsatz betrug:  *) Jahr1:  **)
(Bewerber-/Bietergemeinschaft jeder
nach Anteilen  bitte Beiblatt beilegen)
 *) Jahr1:  **)
 *) Jahr1:  **)
*) Eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend
testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung
genannten Zeitpunkt vorlegen.**)
 *) Information über die Bilanzen des Wirtschaftsteilnehmers
Methoden und Kriterien für die transparente, objektive und nichtdiskriminierende Berücksichtigung
des in den Bilanzen angegebenen Verhältnisses zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten*:
*) Beigefügt übersende/n ich/wir die Bilanz/Jahresabschluss meines/unteres Unternehmens.**)
1 Hinweis zum o. g. Mindestumsatz/Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags: Wurde von der Zentralen Vergabestelle
z. B.
nur ein Geschäftsjahr angekreuzt, muss der geforderte Mindestjahresumsatz/Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des
Auftrags
im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorliegen. Sind z. B. drei Geschäftsjahre angekreuzt, muss der geforderte
Mindestjahresumsatz/
Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorliegen.
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
60.000
60.000
ZV, 08.09.2020
92
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 5 von 12
*) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter
Höhe
 **) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
für
*) Personenschäden
in Höhe von mindestens *
pro Jahr (2-fach maximiert)
*) Sachschäden
in Höhe von mindestens *
pro Jahr (2-fach maximiert)
*) Vermögensschäden
in Höhe von mindestens *
pro Jahr (2-fach maximiert)
*)
in Höhe von mindestens *
*)
in Höhe von mindestens *
*)
in Höhe von mindestens *
spätestens zum Leistungsbeginn abschließen und während der gesamten Laufzeit des Vertrags
inkl. des Gewährleistungszeitraums vorhalten werde(n).**)
*) Eine entsprechende schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine
Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe abgeschlossen werden kann,) oder einen
entsprechenden Versicherungsnachweis (, sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang
und Höhe bereits besteht,) werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu
dem in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
1.000.000,00
1.000.000,00
1.000.000,00
Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern
pro Jahr (2-fach-maximiert)
100.000,00
Umweltschäden
pro Jahr (2-fach maximiert)
1.000.000,00
pro Jahr (2-fach maximiert)
ZV, 08.09.2020
93
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 6 von 12
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
*) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der
in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
*) Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir in mindestens * Fällen vergleichbare Leistungen erbracht habe(
n).
1. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes
und des Auftraggebers: **)
2. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes
und des Auftraggebers: **)
3. Referenz: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswerts (netto), des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes
und des Auftraggebers: **)
Es können auch mehr als drei Referenzen angegeben werden, diese sind dann auf gesonderter
Anlage vorzunehmen.
*) Für die oben genannten Leistungen werde(n) ich/wir Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis der Leistungen gem. Formblatt 444 (Referenzbescheinigung)
zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung
genannten Zeitpunkt vorlegen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
3
ZV, 08.09.2020
94
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 7 von 12
*) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang
mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte
zur Verfügung stehen.
Angabe zu den technischen Fachkräfte, die die Leistung tatsächlich erbringen, bzw. zu den
Führungskräften des Unternehmens**)
Namen der Personen mit Funktion (auch technische
Leitung)
Berufliche Qualifikation
*) Entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen
bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen
werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung
genannten Zeitpunkt einreichen.**)
*) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und
der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens
Angabe der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs-
und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens**)
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
95
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 8 von 12
*) Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem
Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
Angabe des Lieferkettenmanagements- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen
zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht:**)
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
*) Bei komplexer Art der zu erbringenden Leistung oder bei solchen Leistungen, die ausnahmsweise
einem besonderen Zweck dienen sollen, eine Kontrolle, die vom öffentlichen
Auftraggeber oder in dessen Namen von einer zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat
des Unternehmens durchgeführt wird; diese Kontrolle betrifft die Produktionskapazität
beziehungsweise die technische Leistungsfähigkeit und erforderlichenfalls
die Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens sowie
die von diesem für die Qualitätskontrolle vorgesehenen Vorkehrungen
Folgende Kontrollen werden vom öffentlichen Auftraggeber oder in dessen Namen von einer
zuständigen amtlichen Stelle im Niederlassungsstaat des Unternehmens durchgeführt:**)
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
96
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 9 von 12
*) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung
für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens,
sofern diese Nachweise nicht als Zuschlagskriterium gewertet werden
Mein/Unser Unternehmen verfügt über folgende Bescheinigungen und Erlaubnisse zur Berufsausübung:**)
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
*) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung
anwendet
Folgende Umweltmanagementmaßnahmen werde(n) ich/wir während der Auftragsausführung
anwenden:**)
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
97
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 10 von 12
*) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenanzahl des Unternehmens
und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Durchschnitt der letzten drei Jahre über folgende Anzahl von
Beschäftigten und Führungskräften verfügte(n):**)
Anzahl der Beschäftigten Anzahl Führungskräfte
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
*) Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche
technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
Mein/Unser Unternehmen verfügt für die Ausführung des Auftrags über folgende Geräte und
technische Ausrüstung**)
*) Entsprechende Nachweise werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem
in der Auftragsbekanntmachung genannten Zeitpunkt einreichen.**)
*) Angabe, welche Teile des Auftrags ich/wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtige(n)
Folgende Teile des Auftrags beabsichtige(n) ich/wir als Unteraufträge zu vergeben:**)
A
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
98
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 11 von 12
*) Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter
Folgende Muster, Beschreibungen oder Fotografien der von mir/uns zu liefernden Güter habe(
n) ich/wir beigefügt:**)
*) Die Echtheit werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung
genannten Zeitpunkt nachweisen.**)
*) Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen
oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt
wird, dass die durch entsprechende Bezugnahme genau bezeichneten Güter bestimmten
technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Die Einhaltung der technischen Anforderungen oder Normen durch Bescheinigungen hierzu
anerkannter Institutionen oder amtlicher Stellen wird bestätigt.
*) Die Echtheit werde(n) ich/wir zu dem im Formblatt L 211 (EU) bzw. zu dem in der Auftragsbekanntmachung
genannten Zeitpunkt nachweisen.**)
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
ZV, 08.09.2020
99
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 124
(Eigenerklärung zur Eignung  Liefer-/Dienstleistungen)
VHL Bayern  Stand November 2017
L 124 - Seite 12 von 12
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass
die jeweils genannten und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten
Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann gesetzten Frist vorgelegt werden
müssen. **)
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich,
dass es über die vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen
Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. **)
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel
sowie über ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener
Qualität ausführen zu können. **)
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren
erfolgt, wenn in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise
Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten oder die erforderlichen Nachweise
nicht übermittelt werden. **)
Hinweis:
Mit der Einreichung des elektronischen Angebots bestätigt der Bewerber/Bieter/die Bewerbergemeinschaft/
Bietergemeinschaft alle hiermit gemachten Erklärungen.
ZV, 08.09.2020
Öffentliche Ausschreibung:
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
100
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
 VHL Bayern  Stand September 2018
L 234 - Seite 1 von 2
ZV,
Geschäftszeichen:
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied:
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied:
USt-ID:
Mitglied:
USt-ID:
Mitglied:
USt-ID:
Mitglied:
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle
Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen
der Zentralen Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert
signierte Erklärung abzugeben.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung:
08.09.2020
101
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 234
(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
 VHL Bayern  Stand September 2018
L 234 - Seite 2 von 2
ZV,
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
(vom Bieter/bevollmächtigten Vertreter zu unterschreiben und hochzuladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Weiteres Mitglied (von jedem Mitglied zu unterschreiben und hochzuladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Weiteres Mitglied (von jedem Mitglied zu unterschreiben und hochzuladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Weiteres Mitglied (von jedem Mitglied zu unterschreiben und hochzuladen!)
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Weiteres Mitglied (von jedem Mitglied zu unterschreiben und hochzuladen!)
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
102
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 235
(Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen)
 VHL Bayern  Stand Dezember 2017
L 235 - Seite 1 von 2
ZV,
Regierung von Oberbayern
- Zentrale Vergabestelle Bayern AIV -
Maximilianstraße 39
80538 München
Absender:
Name/Firma:
Adresse/Firmensitz:
Ansprechpartner:
Ort:
Datum:
Geschäftszeichen:
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderer
Unternehmen
Ergänzung des Angebotsschreibens
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang
der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns der Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen
bedienen werde(n).
OZ/Leistungsbereich
Beschreibung der Teilleistungen
Namen der Unterauftragnehmer
(siehe Anforderungen
L 211 (EU))
Eignungsleihe1
(Ja/Nein)
1 Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter nicht geeignet ist, liegt ein
Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung:
08.09.2020
103
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 235
(Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen)
 VHL Bayern  Stand Dezember 2017
L 235 - Seite 2 von 2
ZV,
Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei der Ausführung des Auftrags beabsichtige(n) ich, mich/wir, uns im Rahmen der wirtschaftlichen
und finanziellen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen.
Hierzu benenne(n) ich/wir nachfolgend den/die Namen, den/die gesetzlichen Vertreter und die
Kontaktdaten der hierzu vorgesehenen Unternehmen.
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten
des Unternehmens
Angabe zu der von diesem Unternehmen
überlassenen Eignung
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
104
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
 VHL Bayern  Stand April 2016
L 236 - Seite 1 von 2
ZV,
Absender (Bewerber/Bieter):
Name/Firma:
Adresse/Firmensitz:
Ansprechpartner:
Rein eignungsverleihender Dritter / Eignungsverleihender
Unterauftragnehmer /
Reiner Unterauftragnehmer:
Name/Firma:
Adresse/Firmensitz:
gesetzlicher Vertreter:
Kontaktdaten:
Geschäftszeichen:
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an
den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens
für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen:
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
0270.ZV-33-20-5
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
Öffentliche Ausschreibung:
08.09.2020
105
Regierung von Oberbayern  Zentrale Vergabestelle Bayern AIV
Geschäftszeichen:
L 236
(Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
 VHL Bayern  Stand April 2016
L 236 - Seite 2 von 2
ZV,
OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen
(Ort, Datum, Unterschrift (Rein eignungsverleihender Dritter / Eignungsverleihender Unterauftragnehmer
/ Reiner Unterauftragnehmer))
 Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe
an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung
zu haften.1
(Ort, Datum, Unterschrift (Rein eignungsverleihender Dritter / Eignungsverleihender Unterauftragnehmer
/ Reiner Unterauftragnehmer))
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält
sich die Zentrale Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Bewerbungsbedingungen gefordert ist.
Öffentliche Ausschreibung:
Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
0270.ZV-33-20-5
08.09.2020
106
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
03.09.2020
Verfahren: 0270.ZV-33-20-5 - Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen
SKONTO
Skonto zugelassen Ja
Zahlungsziel
(falls zugelassen)
21 Tag(e)
Skonto __________ %
AUFLISTUNG ALLER POSITIONEN
ALLE PREISE SIND OHNE UMSATZSTEUER ANZUGEBEN
HINWEIS
Die Excel-Datei ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. Sie finden die bearbeitbare Excel-Datei unter Anlagen.
Achten Sie bitte darauf, dass Ihre Angaben in der Excel-Datei und im Arbeitsschritt "Produkte/Leistungen" keine Widersprüche
enthalten. Andernfalls muss geprüft werden, ob
Ihr Angebot gemäß  42 Abs. 1 Ziff. 5 UVgO von der Wertung auszuschließen ist.
1 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe A
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe A aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
2 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe B
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 1/5
107
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe B aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
3 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe D
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe D aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
4 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe E
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe E aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
5 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe F
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 2/5
108
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe F aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
6 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe G
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe G aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
7 Angebotspreis für die Unterhaltsreinigung der
Reinigungsgruppe K
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" in der grünen Zeile am Ende der
Reinigungsgruppe K aus der Spalte "M" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
8 Angebotspreis für die Sonderarbeiten der
Unterhaltsreinigung
Artikelnummer: 0270.ZV-33-20-5
USt. [%]
16%
Menge
1,00
Einheit
Jahr(e)
Einzelpreis [EUR]
................
pro 1,00 Jahr(e)
Gesamtpreis [EUR]
................
Leistungsverzeichnis - 3/5
109
Einzutragen ist der Wert aus der bearbeitbaren Excel-Datei "08_Preiblatt" der Mappe "Preisblatt UR
Sonderarbeiten" aus der Spalte "J" bzw. "Jahreskosten" (vgl. Hinweis "Übertrag in die eVergabe").
Textergänzungen/Eigenschaften
SVS werktags: ________ Euro
SVS sonntags: ________ Euro
SVS feiertags: ________ Euro
ANGEBOTSSUMME(N)
Summe exkl. Nachlass
(netto) ____________________
Nachlass
(netto) ____________________
Summe inkl. Nachlass
(netto) ____________________
Umsatzsteuer ____________________
Summe
(brutto) ____________________
Leistungsverzeichnis - 4/5
110
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Ausschreibung
03.09.2020
Verfahren: 0270.ZV-33-20-5 - Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und
Rückführungen
AUFLISTUNG ALLER DATEIANLAGEN ZU DEN POSITIONEN
Name Dateiname Größe MIME-Type
Leistungsverzeichnis - 5/5
111
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.09.2020
Verfahren: 0270.ZV-33-20-5 - Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und
Rückführungen
EIGNUNGSKRITERIEN
1 statistische Angaben
Gewichtung: 0,00%
1.1 Ausfüllhinweise
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte beachten Sie die folgenden Positionen.
Bitte beachten Sie hierbei auch die Definition eines KMU gemäß der EU-Kommission unter
https://www.foerderinfo.bund.de/de/kmu-definition-der-europaeischen-kommission-972.php
1.2 Frage zu KMU [Mussangabe]
K.O.-Kriterium: Nein
Erfüllt Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der
EU-Kommission vom 01.01.2005 (vgl. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32003H0361)?
[ ] Keine Angabe (0)
[ ] Ja (0)
[ ] Nein (0)
Nur eine Antwort wählbar
1.3 NUTS-Code
K.O.-Kriterium: Nein
Bitte geben Sie hier den NUTS-Code an, der dem Sitz Ihres Unternehmens entspricht.
Kriterienkatalog - 1/2
112
KRITERIENKATALOG
Ausschreibung
03.09.2020
Verfahren: 0270.ZV-33-20-5 - Unterhaltsreinigung beim Bayerischen Landesamt für Asyl und
Rückführungen
LEISTUNGSKRITERIEN
Kriterienkatalog - 2/2
113
External file attachments Dateiname Größe MIME-Type
Dateianlage 08_Preisblatt.xlsx 30,07 KB xlsx
Dateianlage 09_Formblatt Stundenverrechnungssatz.xlsx 86,82 KB xlsx
114
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/healyhudson/2020/09/1d04ede0-34fb-412a-b247-ff631134090e.html
Data Acquisition via: p8000000
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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