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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 242957-2021 (ID: 2021051409252348645)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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  DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 93/2021 242957
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
   Zentrale für Datenverarbeitung
   Postanschrift: Mainzer Straße 29
   Ort: Wiesbaden
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Postleitzahl: 65185
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
   Telefon: +49 611 / 340-0
   Fax: +49 611 / 340-1150
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
   on=_Details&TenderOID=54321-Tender-17849d1178b-6d707c5dfcf51f2e
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen HKM
   Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0026
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen für das HKM Referat
   Z.2 E-Government-Verfahren und Geschäftsprozessmanagement.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 844 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE7 Hessen
   Hauptort der Ausführung:
   Hessisches Kutusministerium
   Robert-Koch-Straße 17
   35037 Marburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Hessische Kultusministerium stellt den Schulen mit der Anwendung
   Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ein webbasiertes System zur Pflege
   und Verwaltung ihrer Schüler-, Lehrer- und Unterrichtsdaten
   einschließlich Leistungsdaten zur Verfügung. Weiterhin steht den
   Mitarbeiter/innen der allgemeinen Schulverwaltung (z. B. HKM,
   Schulämter) mit LUSDIK (LUSD Information und Kommunikation) eine
   Anwendung zur Verfügung, die Daten aus der LUSD in Echtzeit in Form von
   Berichten bereitstellt.
   Es sind hierfür Dienstleistungen für die folgenden Bereiche
   erforderlich:
    Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Geschäftsfeld
   Bildungsverwaltung Schule zu den IT-Anwendungssystemen LUSD und LUSDIK
    Durchführung von regionalen Unterstützungsmaßnahmen in Schulen und
   anderen Organisationseinheiten der Bildungsverwaltung zu den
   IT-Anwendungssystemen LUSD und LUSDIK,
    Durchführung von Expertentests für die vom Referat Z.2 verantworteten
   IT- Anwendungssysteme unter Nutzung des Microsoft
   Team-Foundation-Servers (TFS),
    Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen.
   Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet:
    Vor- und Nachbereitung der Dienstleistung
    Notwendige Lernunterlagen. Diese werden zwischen Auftraggeber und
   Auftragnehmer jeweils abgestimmt. Sofern es einheitliche Vorlagen gibt,
   werden diese vom Auftraggeber gestellt.
   Die ersten beiden Wochen der fachlichen Erstqualifizierung für die zu
   erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf die Themen Einstieg und
   Grundlagen werden nicht vergütet. Dabei handelt es sich um eine
   Präsenzschulung in Marburg oder eine Online-Schulung in einem Umfang
   von ca. 10 Tagen à 8 Stunden. Darüber hinaus gehender zeitlicher
   Aufwand zur Erstqualifizierungen wird mit einer Aufwandsentschädigung
   in Höhe von maximal 4 Stunden pro Tag vergütet.
   Folgende ganztägige Leistungen werden mit einer Aufwandsentschädigung
   in Höhe von maximal 4 Stunden pro Tag in Abhängigkeit des
   Tätigkeitsgebiets vergütet.:
    kontinuierliche fachliche Qualifizierung bzgl. der zu erbringenden
   Dienstleistungen. Die Personen, die die Dienstleistungen erbringen,
   müssen sich fachlich ständig auf dem Laufenden halten. Dies erfordert
   u. U. auch ein übendes Umgehen mit den IT- Anwendungssystemen auf dafür
   vom Auftraggeber bereitgestellten Übungsumgebungen.
    Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine für Qualifizierungen,
   Tests und Regionaler Unterstützung eingesetzten Personen jährlich an
   mindestens 3 ganztägigen Besprechungen in Marburg teilnehmen, in denen
   u. a. die Änderungen der zu schulenden Systeme vorgestellt und
   besprochen werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 844 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der
   Rahmenvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber
   spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
   Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach
   Zuschlagserteilung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Dem Auftraggeber steht ein einseitiges
   Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der
   Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf
   (quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto)
   ergibt sich aus dem Preisblatt.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
    -
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Eigenerklärung:
   Der Bieter erbringt durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
   (Datei Eigenerklärung) den Nachweis, dass er innerhalb der letzten 3
   Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") insgesamt mindestens
    60 ganztägige (d.h. mindestens 6 Zeitstunden) Qualifizierungen zu
   Büro-Standard-Softwareprodukten durchgeführt hat,
    120 ganztägige (d. h. mindestens 6 Zeitstunden) Qualifizierungen zu
   fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP)
   durchgeführt hat,
    45 1-3-stündige E-Learning-Veranstaltungen zu fachlicher Software
   (z.B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP) durchgeführt hat.
   Referenzen:
   Der Bieter reicht geeignete Referenz(en) (Datei Referenzen) aus den
   letzten 3 Jahren (Stichtag Ablauf der Angebotsfrist) ein, die nach
   Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen,
   wobei ganztägig einem Umfang von mindestens 6 Stunden entspicht:
    Insgesamt mindestens
    3 Referenzen zu ganztägigen Qualifizierungen zu
   Büro-Standard-Softwareprodukten;
    1 Referenz zur ganztägigen Qualifizierung zu fachlicher Software (z.
   B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP),
    1 Referenz zu einer 1-3-stündigen E-Learning-Veranstaltungen zu
   fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP).
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19.
   Dezember 2015  HVTG  (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der
   Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie
   deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8
   Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs.
   1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung)
   mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei
   Verpflichtungserklaerung_oeff_AG). Die Verpflichtungserklärung
   bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
   Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind
   und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 10/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/07/2021
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 10/06/2021
   Ortszeit: 10:00
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Entfällt.
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
   Vergabeplattform des Landes Hessen
   ([10]https://vergabe.hessen.de/NetServer/) zur Verfügung und muss dort
   heruntergeladen werden.
   Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen: Der Bieter hat
   die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den
   Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die
   ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen in der Fassung vom 23. Oktober
   2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot
   einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen. (Datei
   Erklaerung_Vergabesperre).
   Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin,
   dass für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei
   Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen
   Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der
   Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird
   von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs.
   4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
   Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
   Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Der
   Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach
   § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der
   erklärenden Person ist zu nennen (Datei
   Eigenerklaerung_Par_123_GWB.pdf).
   Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Der
   Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
   nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der
   erklärenden Person ist zu nennen.
   Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten,
   diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des
   relevanten Sachverhalts sowie die Unternommenen
   Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu
   erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen
   entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig
   ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
   (Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB pdf).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
   Regierungspräsidium Darmstadt
   Postanschrift: Wilhelminenstraße 1  3
   Ort: Darmstadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 6151/126603
   Fax: +49 6151/125816
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   10/05/2021
References
   6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
   7. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
   8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17849d1178b-6d707c5dfcf
51f2e
   9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
  10. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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