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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Wiesbaden
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 242957-2021 (ID: 2021051409252348645)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Wiesbaden: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 93/2021 242957
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Hessen, vertreten durch die Hessische
Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@hzd.hessen.de
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?functi
on=_Details&TenderOID=54321-Tender-17849d1178b-6d707c5dfcf51f2e
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabe.hessen.de/NetServer/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen HKM
Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0026
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Qualifizierungs- Unterstützungs- und Testleistungen für das HKM Referat
Z.2 E-Government-Verfahren und Geschäftsprozessmanagement.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 844 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:
Hessisches Kutusministerium
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das Hessische Kultusministerium stellt den Schulen mit der Anwendung
Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD) ein webbasiertes System zur Pflege
und Verwaltung ihrer Schüler-, Lehrer- und Unterrichtsdaten
einschließlich Leistungsdaten zur Verfügung. Weiterhin steht den
Mitarbeiter/innen der allgemeinen Schulverwaltung (z. B. HKM,
Schulämter) mit LUSDIK (LUSD Information und Kommunikation) eine
Anwendung zur Verfügung, die Daten aus der LUSD in Echtzeit in Form von
Berichten bereitstellt.
Es sind hierfür Dienstleistungen für die folgenden Bereiche
erforderlich:
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen im Geschäftsfeld
Bildungsverwaltung Schule zu den IT-Anwendungssystemen LUSD und LUSDIK
Durchführung von regionalen Unterstützungsmaßnahmen in Schulen und
anderen Organisationseinheiten der Bildungsverwaltung zu den
IT-Anwendungssystemen LUSD und LUSDIK,
Durchführung von Expertentests für die vom Referat Z.2 verantworteten
IT- Anwendungssysteme unter Nutzung des Microsoft
Team-Foundation-Servers (TFS),
Entwicklung von Qualifizierungsbausteinen.
Folgende Leistungen werden nicht gesondert vergütet:
Vor- und Nachbereitung der Dienstleistung
Notwendige Lernunterlagen. Diese werden zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer jeweils abgestimmt. Sofern es einheitliche Vorlagen gibt,
werden diese vom Auftraggeber gestellt.
Die ersten beiden Wochen der fachlichen Erstqualifizierung für die zu
erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf die Themen Einstieg und
Grundlagen werden nicht vergütet. Dabei handelt es sich um eine
Präsenzschulung in Marburg oder eine Online-Schulung in einem Umfang
von ca. 10 Tagen à 8 Stunden. Darüber hinaus gehender zeitlicher
Aufwand zur Erstqualifizierungen wird mit einer Aufwandsentschädigung
in Höhe von maximal 4 Stunden pro Tag vergütet.
Folgende ganztägige Leistungen werden mit einer Aufwandsentschädigung
in Höhe von maximal 4 Stunden pro Tag in Abhängigkeit des
Tätigkeitsgebiets vergütet.:
kontinuierliche fachliche Qualifizierung bzgl. der zu erbringenden
Dienstleistungen. Die Personen, die die Dienstleistungen erbringen,
müssen sich fachlich ständig auf dem Laufenden halten. Dies erfordert
u. U. auch ein übendes Umgehen mit den IT- Anwendungssystemen auf dafür
vom Auftraggeber bereitgestellten Übungsumgebungen.
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine für Qualifizierungen,
Tests und Regionaler Unterstützung eingesetzten Personen jährlich an
mindestens 3 ganztägigen Besprechungen in Marburg teilnehmen, in denen
u. a. die Änderungen der zu schulenden Systeme vorgestellt und
besprochen werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 844 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten verlängert sich der
Rahmenvertrag um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber
spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach
Zuschlagserteilung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Dem Auftraggeber steht ein einseitiges
Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der
Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf
(quantitative Leistungserweiterung) zu. Die Gesamtangebotssumme (netto)
ergibt sich aus dem Preisblatt.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
-
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eigenerklärung:
Der Bieter erbringt durch Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
(Datei Eigenerklärung) den Nachweis, dass er innerhalb der letzten 3
Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist") insgesamt mindestens
60 ganztägige (d.h. mindestens 6 Zeitstunden) Qualifizierungen zu
Büro-Standard-Softwareprodukten durchgeführt hat,
120 ganztägige (d. h. mindestens 6 Zeitstunden) Qualifizierungen zu
fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP)
durchgeführt hat,
45 1-3-stündige E-Learning-Veranstaltungen zu fachlicher Software
(z.B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP) durchgeführt hat.
Referenzen:
Der Bieter reicht geeignete Referenz(en) (Datei Referenzen) aus den
letzten 3 Jahren (Stichtag Ablauf der Angebotsfrist) ein, die nach
Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen,
wobei ganztägig einem Umfang von mindestens 6 Stunden entspicht:
Insgesamt mindestens
3 Referenzen zu ganztägigen Qualifizierungen zu
Büro-Standard-Softwareprodukten;
1 Referenz zur ganztägigen Qualifizierung zu fachlicher Software (z.
B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP),
1 Referenz zu einer 1-3-stündigen E-Learning-Veranstaltungen zu
fachlicher Software (z. B. LUSD, Schulverwaltungssoftware, SAP).
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19.
Dezember 2015 HVTG (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der
Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie
deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8
Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs.
1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung)
mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei
Verpflichtungserklaerung_oeff_AG). Die Verpflichtungserklärung
bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind
und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/07/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 10/06/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Entfällt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der
Vergabeplattform des Landes Hessen
([10]https://vergabe.hessen.de/NetServer/) zur Verfügung und muss dort
heruntergeladen werden.
Erklärung betr. Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen: Der Bieter hat
die Eigenerklärung gemäß dem Gemeinsamen Runderlass über den
Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die
ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen in der Fassung vom 23. Oktober
2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit seinem Angebot
einzureichen. Der Name der erklärenden Person ist zu nennen. (Datei
Erklaerung_Vergabesperre).
Zusätzlich weist die Vergabestelle an dieser Stelle bereits darauf hin,
dass für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter eine Abfrage bei
Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen
Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der
Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vorgenommen wird. Ebenso wird
von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs.
4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB: Der
Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach
§ 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen. Der Name der
erklärenden Person ist zu nennen (Datei
Eigenerklaerung_Par_123_GWB.pdf).
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Der
Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen
nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen. Der Name der
erklärenden Person ist zu nennen.
Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter gebeten,
diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des
relevanten Sachverhalts sowie die Unternommenen
Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu
erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen
entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters am Vergabeverfahren zulässig
ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
(Datei Eigenerklaerung_Par_124_GWB pdf).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021
References
6. mailto:vergabestelle@hzd.hessen.de?subject=TED
7. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
8. https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17849d1178b-6d707c5dfcf
51f2e
9. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
10. https://vergabe.hessen.de/NetServer/
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