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Ausschreibung: Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen - DE-Peine
Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen
Dokument Nr...: 243705-2021 (ID: 2021051409325349494)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Peine: Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene Dienstleistungen
2021/S 93/2021 243705
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [6]joerg.blumenberg@bge.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E74239622
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.subreport.de/E74239622
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bearbeitung seismischer Daten im Standortauswahlverfahren
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
76000000 Mit der Gewinnung von Erdöl und Erdgas verbundene
Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bearbeitung seismischer Daten im Standortauswahlverfahren Los 1:
Vektorisierung seismischer Daten Inhalt der Leistung ist u. a. die
Vektorisierung von als Bilddaten vorhandenen seismischer
Profilsektionen nach dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und
Technik. Diese seismischen Profile sollen dabei in ein numerisches
Dateiformat übertragen werden, welches eine (Re-)Prozessierung der
Daten möglich macht (SEG-Y).
Los 2: (Re-)Prozessierung seismischer Daten Inhalt der Leistung ist u.
a die (Re-)Prozessierung bzw. die (Neu-)Bearbeitung vorhandener
seismischer Daten nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik. Die Eingangsdaten können die in Los 1 beschriebenen Daten nach
der Vektorisierung sein oder Daten, die vom AG direkt in einem zu
bearbeitenden digitalen Datenformat bereitgestellt werden (z. Bsp.
SEG-D, SEG-Y, usw.).
Der AN erstellt auf Basis des Abbildungszieles, der Datenqualität und
dem Bearbeitungsstand der Daten eine Prozessierungs-Sequenz.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 849 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE91A Peine
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Bearbeitung seismischer Daten im Standortauswahlverfahren Los 1:
Vektorisierung seismischer Daten Inhalt der Leistung ist u. a. die
Vektorisierung von als Bilddaten vorhandenen seismischer
Profilsektionen nach dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und
Technik. Diese seismischen Profile sollen dabei in ein numerisches
Dateiformat übertragen werden, welches eine (Re-)Prozessierung der
Daten möglich macht (SEG-Y).
Los 2: (Re-)Prozessierung seismischer Daten Inhalt der Leistung ist u.
a die (Re-)Prozessierung bzw. die (Neu-)Bearbeitung vorhandener
seismischer Daten nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und
Technik. Die Eingangsdaten können die in Los 1 beschriebenen Daten nach
der Vektorisierung sein oder Daten, die vom AG direkt in einem zu
bearbeitenden digitalen Datenformat bereitgestellt werden (z. Bsp.
SEG-D, SEG-Y, usw.).
Der AN erstellt auf Basis des Abbildungszieles, der Datenqualität und
dem Bearbeitungsstand der Daten eine Prozessierungs-Sequenz.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name:
Ausführungskonzept/Bearbeitungsbeispiele/Qualifikation Personal /
Gewichtung: 60 %
Preis - Gewichtung: 40 %
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 849 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 18
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG kann einseitig 2mal über die Verlängerung des Vertrages um
jeweils weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung
dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3
Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine
Laufzeit bis zum 31.12.2022, jedoch mit der Maßgabe, dass die
Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe bis zur
vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte über die
vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG kann einseitig 2mal über die Verlängerung des Vertrages um
jeweils weitere 12 Monate entscheiden. Der AG erklärt die Ausübung
dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3
Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Ausschreibungsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
Geplante Höchstanzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung: 3
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 11/08/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/06/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vk@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: [11]www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:joerg.blumenberg@bge.de?subject=TED
7. http://www.bge.de/
8. https://www.subreport.de/E74239622
9. https://www.subreport.de/E74239622
10. mailto:vk@bundeskartellamt.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
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