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Ausschreibung: Kartierung ländlicher Gebiete - DE-Güsten
Kartierung ländlicher Gebiete
Dokument Nr...: 244799-2021 (ID: 2021051409413250495)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
DE-Güsten: Kartierung ländlicher Gebiete
2021/S 93/2021 244799
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Alsleben (Saale) c/o Verbandsgemeinde
Saale-Wipper
Postanschrift: Platz der Freundschaft 1
Ort: Güsten
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Postleitzahl: 39439
Land: Deutschland
E-Mail: [6]info@saale-wipper.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.saale-wipper.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Faunistische und floristische Kartierung im Rahmen des Projektes zur
Beseitigung von Vernässungen und Überflutungen in Alsleben (Saale)
Referenznummer der Bekanntmachung: ÖV-P-2021-05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages mit Aussagen zum
beeinträchtigten faunistischen und floristischen Arteninventar durch
die anstehenden Baumaßnahmen.
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 12 140.10 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung:
06425 Alsleben (Saale)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages mit Aussagen zum
beeinträchtigten faunistischen und floristischen Arteninventar durch
die anstehenden Baumaßnahmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
aufgeführten Fälle)
* Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:
Unter § 1 VOL/A, 2. Spiegelstrich wird der Anwendungsbereich von
Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht
werden oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten wird,
ausgeschlossen. Für freiberufliche Leistungen (hierzu zählen die
Ingenieur-/Architektenleistungen) unterhalb des Schwellenwertes (liegt
Hier vor) gelten lediglich haushaltsrechtliche Bestimmungen. Unterhalb
der EU-Schwellenwerte reicht es in der Regel aus, formlos 3 Angebote
einzuholen. Formale Anforderungen vergleichbar denen der VOB, VOL oder
VgV bestehen daher unterhalb des Schwellenwertes nicht. Zu beachten
sind jedoch die primärrechtlichen Grundanforderungen (Transparenz,
Gleichbehandlung, Wettbewerb) und die haushaltsrechtlichen
Bestimmungen. Um ein transparentes und gleichbehandelndes
Verfahren durchzuführen, werden hilfsweise die Vorgaben der VOL/A
herangezogen und die damit derzeit im Zusammenhang gültige AwVO. Die
Binnenmarktrelevanz des Auftrages wurde geprüft. Unter Berücksichtigung
des Auftragsvolumens (12 140,10 EUR netto), der Eigenart der Leistung
(Kartierungsleistungen, die durch speziell in Deutschland bzw.
Sachsen-Anhalt geltenden Gesetze /Verordnungen etc.
Geregelt sind und dem Ort der Leistungserbringung (die Verbandsgemeinde
Saale-Wipper bzw. hier konkret die Stadt Alsleben (Saale) liegt über
200 km von der nächsten Binnengrenze entfernt) ist davon auszugehen,
dass für die zu beauftragende Leistung keine Binnenmarktrelevanz
gegeben ist. Daher ist aus Sicht der
Vergabestelle eine freihändige Vergabe zulässig.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
11/05/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 12 140.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Das Datum unter V.2.1 stellt auf das Datum der Stadtratssitzung ab, auf
welcher entschieden wurde, an wen der Auftrag vergeben werden soll. Der
Bieter soll am 31.5.2021 beauftragt werden.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle Salzlandkreis
Ort: Bernburg
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. gemäß § 135 Absatz 1 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Anfang an unwirksam, wenn der
Auftraggeber:
1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden,
wenn sie gemäß § 135 Absatz 2 Satz 1 GWB im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber über
die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2
Satz 2 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135
Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 1 GWB
der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber gemäß 135
Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor
Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:info@saale-wipper.de?subject=TED
7. http://www.saale-wipper.de/
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The Office for Official Publications of the European Communities
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