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Ausschreibung: Kartierung ländlicher Gebiete - DE-Güsten
Kartierung ländlicher Gebiete
Dokument Nr...: 244799-2021 (ID: 2021051409413250495)
Veröffentlicht: 14.05.2021
*
  DE-Güsten: Kartierung ländlicher Gebiete
   2021/S 93/2021 244799
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Alsleben (Saale) c/o Verbandsgemeinde
   Saale-Wipper
   Postanschrift: Platz der Freundschaft 1
   Ort: Güsten
   NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
   Postleitzahl: 39439
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]info@saale-wipper.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.saale-wipper.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Faunistische und floristische Kartierung im Rahmen des Projektes zur
   Beseitigung von Vernässungen und Überflutungen in Alsleben (Saale)
   Referenznummer der Bekanntmachung: ÖV-P-2021-05
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71222200 Kartierung ländlicher Gebiete
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages mit Aussagen zum
   beeinträchtigten faunistischen und floristischen Arteninventar durch
   die anstehenden Baumaßnahmen.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 12 140.10 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
   Hauptort der Ausführung:
   06425 Alsleben (Saale)
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Erarbeitung eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages mit Aussagen zum
   beeinträchtigten faunistischen und floristischen Arteninventar durch
   die anstehenden Baumaßnahmen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Unter § 1 VOL/A, 2. Spiegelstrich wird der Anwendungsbereich von
   Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit erbracht
   werden oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen angeboten wird,
   ausgeschlossen. Für freiberufliche Leistungen (hierzu zählen die
   Ingenieur-/Architektenleistungen) unterhalb des Schwellenwertes (liegt
   Hier vor) gelten lediglich haushaltsrechtliche Bestimmungen. Unterhalb
   der EU-Schwellenwerte reicht es in der Regel aus, formlos 3 Angebote
   einzuholen. Formale Anforderungen vergleichbar denen der VOB, VOL oder
   VgV bestehen daher unterhalb des Schwellenwertes nicht. Zu beachten
   sind jedoch die primärrechtlichen Grundanforderungen (Transparenz,
   Gleichbehandlung, Wettbewerb) und die haushaltsrechtlichen
   Bestimmungen. Um ein transparentes und gleichbehandelndes
   Verfahren durchzuführen, werden hilfsweise die Vorgaben der VOL/A
   herangezogen und die damit derzeit im Zusammenhang gültige AwVO. Die
   Binnenmarktrelevanz des Auftrages wurde geprüft. Unter Berücksichtigung
   des Auftragsvolumens (12 140,10 EUR netto), der Eigenart der Leistung
   (Kartierungsleistungen, die durch speziell in Deutschland bzw.
   Sachsen-Anhalt geltenden Gesetze /Verordnungen etc.
   Geregelt sind und dem Ort der Leistungserbringung (die Verbandsgemeinde
   Saale-Wipper bzw. hier konkret die Stadt Alsleben (Saale) liegt über
   200 km von der nächsten Binnengrenze entfernt) ist davon auszugehen,
   dass für die zu beauftragende Leistung keine Binnenmarktrelevanz
   gegeben ist. Daher ist aus Sicht der
   Vergabestelle eine freihändige Vergabe zulässig.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: 1
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   11/05/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH
   Ort: Leipzig
   NUTS-Code: DED52 Leipzig
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 12 140.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Das Datum unter V.2.1 stellt auf das Datum der Stadtratssitzung ab, auf
   welcher entschieden wurde, an wen der Auftrag vergeben werden soll. Der
   Bieter soll am 31.5.2021 beauftragt werden.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle Salzlandkreis
   Ort: Bernburg
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein öffentlicher Auftrag ist gem. gemäß § 135 Absatz 1 des Gesetzes
   gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Anfang an unwirksam, wenn der
   Auftraggeber:
   1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige
   Veröffentlichung eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und
   dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
   Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden,
   wenn sie gemäß § 135 Absatz 2 Satz 1 GWB im Nachprüfungsverfahren
   innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen
   Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
   Abschluss des Vertrags jedoch nicht später als 6 Monate nach
   Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber über
   die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
   gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
   Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Absatz 2
   Satz 2 GWB). Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags nach § 135
   Absatz 1 Nr. 2 GWB tritt nicht ein, wenn gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 1 GWB
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber gemäß 135
   Absatz 3 Nr. 2 GWB eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag
   abzuschließen und der Vertrag gemäß § 135 Absatz 3 Nr. 3 GWB nicht vor
   Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem
   Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   11/05/2021
References
   6. mailto:info@saale-wipper.de?subject=TED
   7. http://www.saale-wipper.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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