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Ausschreibung: Technische Ausbildung - DE-Münster
Technische Ausbildung
Dokument Nr...: 244934-2021 (ID: 2021051409425450675)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Münster: Technische Ausbildung
2021/S 93/2021 244934
Soziale und andere besondere Dienstleistungen öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: regionales Karrierecenter Münster
Postanschrift: Nieberdingstraße 24
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): reg KarrC Münster (PERS)
E-Mail: [5]BFDNRWMuenster@bundeswehr.org
Telefon: +49 25160948312
Fax: +49 25160948340
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[7]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391770
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[8]http://www.evergabe-online.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ZAW Elektroniker/-in für Geräte und Systeme (ML 453)
Referenznummer der Bekanntmachung: 6002097660-reg KarrC Münster
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80531200 Technische Ausbildung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Ausbildung ggf.
Nachschulung, nach der Verordnung über die Berufsausbildung in den
industriellen Elektroberufen und dem einschlägigen Rahmenlehrplan.
Inbegriffen ist die Vorbereitung sowie die Anmeldung zur Prüfung ggf.
Nachprüfung zum anerkannten Ausbildungsabschluss Elektroniker/-in für
Geräte und Systeme.
Dazu gehört die Vermittlung von Fachwissen, Kenntnissen und
Fertigkeiten im Rahmen der theoretischen und praktischen Ausbildung und
die Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen. Der AN ist verpflichtet,
die Ausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig,
sowie zeitlich und sachlich gegliedert, so durchzuführen, dass das
Ausbildungsziel in der vorgesehenen Zeit erreicht werden kann. Eine
Lehrgangsplanung für die erste Maßnahme ist im Entwurf mit dem Angebot
einzureichen.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Münster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Geplant sind neun in sich abgeschlossene Bildungsmaßnahmen bzw.
Durchgänge der ZAW-Maßnahme. Eine Aufteilung der Maßnahmen in einzelne
Lose erscheint, wirtschaftlich begründet und bei Erhaltung
gleichbleibender Ausbildungsqualität, nicht sinnvoll.
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 03/05/2022
Ende: 31/05/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das
Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
/ Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 17/06/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen
Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen
Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit
Anwendungen bezeichneten Menüpunkte auf [9]www.evergabe-online.de zur
Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der
Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter
(Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit
([10]www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen,
Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen
Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete
Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der
Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der
elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf
[11]https://www.evergabe-online.info bereit.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2
GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
[13]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/05/2021
References
5. mailto:BFDNRWMuenster@bundeswehr.org?subject=TED
6. http://www.evergabe-online.de/
7. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=391770
8. http://www.evergabe-online.de/
9. http://www.evergabe-online.de/
10. http://www.lv-cockpit.de/
11. https://www.evergabe-online.info/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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