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Ausschreibung: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik - DE-Hamburg
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
Bodenproben
Bodenuntersuchungen
Dokument Nr...: 245390-2021 (ID: 2021051409463251069)
Veröffentlicht: 14.05.2021
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DE-Hamburg: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
2021/S 93/2021 245390
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Hamburger Hochbahn AG
Postanschrift: Steinstraße 20
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Baueinkauf
E-Mail: [6]rafael.krause@hochbahn.de
Fax: +49 403288-2975
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://hochbahn.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere
Auskünfte sind erhältlich unter:
[8]https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Geotechnische Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erweiterung
des Hamburger Schnellbahn-Netzes
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71332000 Dienstleistungen im Bereich Geotechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45111250 Bodenproben
71351500 Bodenuntersuchungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:
Hamburg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Geotechnische Beratungsleistungen für die Erweiterung des Hamburger
Schnellbahn-Netzes in geschlossener Bauweise (Schildvortrieb,
Durchmesser > 6 m) mit tiefen Baugruben mit Verbauwänden. Auszuführende
Leistungen:
Archivarbeit,
Erstellen Ausschreibungsunterlagen für die Ausführung von
Maschinenbohrungen,
geotechnische Überwachung und Begleitung der Maschinenbohrungen,
Durchführung und Auswertung bodenmechanischer Laborversuche,
Planen und Durchführen von Grundwassermonitorings,
Darstellung, Auswertung und fachliche Bewertung von Erkundungen,
Erstellen von geotechnischen Berichten,
Erstellen von geotechnischen Bemessungsprofilen und Kennwerten
(Baugruben und Tunnelvortrieb),
Erstellen von geologischen Längsschnitten.
Hierbei sind die Besonderheiten norddeutscher Baugrundverhältnisse zu
berücksichtigen. Norddeutsche Bodenverhältnisse werden durch einen
Bodenaufbau aus Aufschüttungen, Sanden, Geschiebemergel, Beckenschluff,
Lauenburger Ton und Glimmerton mit Torf- und Schlufflagen,
Schmelzwassersanden sowie Rinnen- und Senkenfüllungen aus Mudden, Torf,
humosen Sanden und Kieslagen beschrieben. Für die Erlangung der
Qualifikation ist eine einschlägige Erfahrung des Bewerbers mit den
vorgenannten Bodenverhältnissen oder vergleichbarer Bodenverhältnisse
eine zwingende Voraussetzung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.8)Dauer der Gültigkeit des Qualifizierungssystems
Unbestimmte Dauer
Das Qualifizierungssystem wird verlängert
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.9)Qualifizierung für das System
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes
Ausschlusskriterium);
2. Keine Eintragung in das Gewerbezentralregister, die die Eignung oder
Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellt. Unternehmen können
ausgeschlossen werden, sofern eine entsprechende Eintragung vorhanden
ist (fakultatives Ausschlusskriterium);
3. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende
Ausschlussgründe);
4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB (fakultative
Ausschlussgründe);
5. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen
Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. EUR pro
Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 1. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 2. Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Fakultativer Ausschluss
des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Zu 3. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender
Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB
vorliegt.
Zu 4. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung und ggfs. Angabe
dieser Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn
ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt und hierfür keine
ausreichende Selbstreinigung im Sinne des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird bei der Bewertung der
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Zu 5. Vorlage einer Kopie einer entsprechenden aktuellen
Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung.
Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn der Nachweis nicht erbracht
wird.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
6. Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
7. Mindestanzahl von 20 Mitarbeitern im Durchschnitt der 3 letzten
abgeschlossenen Geschäftsjahre (zwingendes Ausschlusskriterium);
8. Verfügbarkeit innerhalb von maximal 4 Stunden in
Sonderfällen/Notfällen am vertraglich vereinbarten Ort im Raum Hamburg
(zwingendes Ausschlusskriterium);
9. Erfahrungen des Bewerbers mit der Ausführung von Leistungen, die mit
den unter Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen vergleichbar sind und
die der Bewerber in den letzten 9 Jahren (Stichtag 1.1.2011) ausgeführt
hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme
und des Eigenanteils (zwingendes Ausschlusskriterium).
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 6. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
erfüllt wird wird.
Zu 7. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
erfüllt wird wird.
Zu 8. Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Eigenerklärung.
Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn diese Anforderung nicht
erfüllt wird wird.
Zu 9. Vorlage einer entsprechenden Referenzliste. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn entsprechende Erfahrungen nicht nachgewiesen
werden.
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre
Qualifikation erfüllen müssen:
10. Detaillierte Darstellung von 3 Referenzprojekten gemäß vorgenannter
Ziffer 9., jedoch zusätzlich mit Kurzbeschreibung, Angabe des
Auftraggebers, des Auftragsvolumens, eines Ansprechpartners beim
Auftraggeber mit Telefonnummer und Email-Adresse. Mit der Beschreibung
dieser Referenzprojekte ist die Erfahrung mit der Ausführung der unter
Ziffer II.2.4) beschriebenen Leistungen und Anforderungen eindeutig
nachzuweisen, insbesondere mit:
Besonderheiten der norddeutscher Baugrundverhältnisse oder
vergleichbarer Baugrundverhältnisse,
tiefen Baugruben mit Verbauwänden,
geschlossener Bauweise mittels maschinellem Schildvortrieb (Ø größer
6 m). (zwingendes Ausschlusskriterium).
11. Vorhandensein/Einschaltung eines geeigneten bodenmechanischen
Labors.
Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft
wird:
Zu 10. Vorlage einer entsprechenden Darstellung. Zwingender Ausschluss
des Bewerbers, wenn entsprechende Referenzprojekte nicht nachgewiesen
werden.
Zu 11. Schriftliche Benennung des vorgesehenen Labors.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Hamburgische Transparenzgesetz
Anwendung findet.
Auftragnehmer sind zur Anwendung der ILO Kernarbeitsnormen
verpflichtet.
Der Auftragnehmer hat Deutsch sprechendes Schlüsselpersonal
(Projektleiter, stellvertretender Projektleiter) einzusetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [9]2018/S 025-055156
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Der Auftraggeber hat zur Eignungsfeststellung ein Qualifizierungssystem
für Unternehmen eingerichtet.
Unternehmen können jederzeit die Zulassung zu diesem
Qualifizierungssystem beantragen. Unternehmen, die aufgrund einer
früheren Bekanntmachung dieses Qualifizierungssystems bereits einen
Teilnahmeantrag eingereicht hatten und hiernach qualifiziert sind,
müssen sich nicht erneut bewerben und behalten ihre Zulassung.
Unternehmen, die eine Zulassung zu diesem Qualifizierungssystem
beantragen wollen, haben beim Auftraggeber einen schriftlichen
Teilnahmeantrag vorzulegen und hiermit ihre Eignung nachzuweisen.
Diesem Teilnahmeantrag sind die gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11
geforderten Angaben und Nachweise vollständig in Papierform beizufügen
und vorzulegen.
Diese Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11
sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur
diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt. Die
Angaben und Nachweise entsprechend Nr. III.1.9, Ziffern 1 bis 11 sind
auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich
bezogen auf den jeweiligen zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland
haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Nachweise
vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
vorlegen. Sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. mit
Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Aufträge werden in einem anschließenden Vergabeverfahren
(Verhandlungsverfahren) unter den qualifizierten Bewerbern vergeben.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben
einen bevollmächtigtem Vertreter zu benennen.
Bietergemeinschaften haben mit Angebotsabgabe eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) im
Original abzugeben,
in der die verbindliche Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung
des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsgeschäftlich vertritt,
in der die Zuweisung der Leistungsanteile der einzelnen Mitglieder
ausgewiesen ist,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bietergemeinschaftserklärung nicht vorgelegt oder ist diese
nicht von allen Mitgliedern im Original unterschrieben, wird die
betreffende Bietergemeinschaft vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bewerbergemeinschaften haben außerdem anzugeben, welches Mitglied
jeweils die Anforderungen gemäß Nr. III.1.9, Ziffern 9 und 10
(Referenzen) erfüllt.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der
Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Europäische Kommission, Generaldirektion
Wettbewerb
Postanschrift: Place Madou, Madouplein 1
Ort: Brüssel
Postleitzahl: 1210
Land: Belgien
Telefon: +32 2991111
Fax: +32 2950138
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines
Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann,
30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3
Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens
unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung
benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Große Bleichen 27
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: +49 4042823-1491
Fax: +49 4042823-2020
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/05/2021
References
6. mailto:rafael.krause@hochbahn.de?subject=TED
7. http://hochbahn.de/
8. https://www.hochbahn.de/ausschreibungen
9. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:055156-2018:TEXT:DE:HTML
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