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Ausschreibung: Schneeräumung - DE-Güstrow
Schneeräumung
Glatteisbeseitigung
Dokument Nr...: 247270-2021 (ID: 2021051709171453308)
Veröffentlicht: 17.05.2021
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DE-Güstrow: Schneeräumung
2021/S 94/2021 247270
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Barlachstadt Güstrow
Postanschrift: Markt 1
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
E-Mail: [6]ann.dethloff@guestrow.de
Telefon: +49 3843 / 769-109
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.guestrow.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://portal.evergabemv.de/E79192715
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Erbringung von Winterdienstleistungen
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90620000 Schneeräumung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Erbringung des Winterdienstes auf bestimmten
öffentlichen Straßen der Barlachstadt Güstrow in einem Zeitraum vom
15.11 bis zum 15.04 eines jeden Jahres sowie das Vorhalten von Streugut
für die kommenden 3 Wintersaisons.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90630000 Glatteisbeseitigung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Hauptort der Ausführung:
Barlachstadt Güstrow
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Leistung umfasst die Erbringung des Winterdienstes auf bestimmten
öffentlichen Straßen der Barlachstadt Güstrow in einem Zeitraum vom
15.11 bis zum 15.04 eines jeden Jahres sowie das Vorhalten von Streugut
für die kommenden 3 Wintersaisons.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Preisanpassung I Saison 2022 / 2023 /
Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Preisanpassung II Saison 2023 / 2024 /
Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 80 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 15/11/2021
Ende: 15/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder
Handelsregister (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124
LD),
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§
123, 124 GWB (Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD).
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der
Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV
(Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen
will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem
vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Auftraggeberin 4 / 6 akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen den Nachweis des Versicherers
ein.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV
(Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen
will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem
vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der
Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV
(Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen
will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem
vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
Anmerkung: Bei Bietergemeinschaften ist diese Angabe für sämtliche
Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der
Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte nach § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
(Entsprechende Angaben des Bieters im Formblatt 124 LD) Die
Auftraggeberin akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 48 Abs. 3 VgV).
Bieter, die keine EEE besitzen, reichen zum vorläufigen Nachweis der
Eignung das Formblatt 124 LD ein.
Kommt ein Bieter in die engere Wahl, wird er durch die Vergabestelle
gesondert zum Einreichen entsprechender Nachweise aufgefordert.
Soweit der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft entsprechend § 47 VgV
(Eignungsleihe) auf Ressourcen von anderen Unternehmen zurückgreifen
will, so sind die vorstehenden Angaben und Erklärungen auch von diesem
vorzulegen. Zudem sind die Formblätter 235 und 236 auszufüllen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Einreichen der Verpflichtungserklärungen nach §§ 9, 10 VgG M-V
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/06/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 24/09/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/06/2021
Ortszeit: 10:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [9]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385-5885164
Fax: +49 385-5884855817
Internet-Adresse:
[10]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15
Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten
insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder
sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber
beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder
den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die
Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert,dem öffentlichen Interesse,
insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft,
berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den
lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft,
Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@wm.mv-regierung.de
Telefon: +49 385-5885164
Fax: +49 385-5884855817
Internet-Adresse:
[12]https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Verg
abekammern/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:ann.dethloff@guestrow.de?subject=TED
7. http://www.guestrow.de/
8. https://portal.evergabemv.de/E79192715
9. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
10. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
11. mailto:vergabekammer@wm.mv-regierung.de?subject=TED
12. https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/
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