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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Cuxhaven
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Dokument Nr...: 248522-2021 (ID: 2021051709273154566)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
DE-Cuxhaven: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2021/S 94/2021 248522
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27472
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Niederlassung Cuxhaven
E-Mail: [6]msibberns@nports.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe Gewerbegrundstück Präsident-Herwig-Straße 4
Referenznummer der Bekanntmachung: C9
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des Seehafen Cuxhaven das
Grundstück C9 (Neuer Fischereihafen Präsident-Herwig-Str. 4) mit
einer Größe von ca. 2 265 m^2 als Eigentümerin zur Verfügung, auf
welchem eine den in Ziff. 7 des Informationsmemorandums dargestellten
Mindestanforderungen entsprechende Ansiedlung realisiert werden kann
und soll. Es soll vorrangig ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen
Tätigkeitsfeld eine hafenaffine, gewerbliche Nutzung realisiert
und/oder damit verbundenen Dienstleistungen (z. B. Verarbeitung,
Produktion und Verkauf von Fisch) umfasst. Diese Zielsetzung wird im
Rahmen der Wertung berücksichtigt werden. Auch eine nicht hafenaffine
Ansiedlung (z. B. sonstige Lebensmittelproduktion) ist denkbar.
Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses
Verhandlungsverfahren für eine (möglichst hafenaffine) gewerbliche
Ansiedlung auf dem Grundstück C9 mittels Abschluss eines Miet- oder
Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem
Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur
Inbetriebnahme) durch.
Eine Vergabe des Grundstücks ist nur im Ganzen möglich.
Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
zusammenfassend als Grundstücksvertrag bezeichnet.
Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau,
Aquakultur und Bienenzucht
77700000 Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Hauptort der Ausführung:
Seehafen Cuxhaven
Präsident-Herwig-Straße 4
27472 Cuxhaven
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw-
und Offshore-Umschlag. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss
an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung
Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im Seehafen
Cuxhaven umgeschlagen.
Niedersachsen Ports steht im Bereich des Seehafen Cuxhaven das
Grundstück C9 (Neuer Fischereihafen Präsident-Herwig-Str. 4) mit
einer Größe von ca. 2 265 m^2 als Eigentümerin zur Verfügung, auf
welchem eine den in Ziff. 7 des Informationsmemorandums dargestellten
Mindestanforderungen entsprechende Ansiedlung realisiert werden kann
und soll. Es soll vorrangig ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen
Tätigkeitsfeld eine hafenaffine, gewerbliche Nutzung realisiert
und/oder damit verbundenen Dienstleistungen (z. B. Verarbeitung,
Produktion und Verkauf von Fisch) umfasst. Auch eine nicht hafenaffine
Ansiedlung (z. B. sonstige Lebensmittelproduktion) ist denkbar.
Niedersachsen Ports führt dieses Verhandlungsverfahren für eine
(möglichst hafenaffine) gewerbliche Ansiedlung auf dem Grundstück C9
mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit
Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck sowie im
Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch.
Die Mindestlaufzeit des abzuschließenden Grundstücksvertrages beträgt 5
Jahre.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der hier abzuschließende
Grundstücksvertrag aufgrund der darin enthaltenen Pflicht zum Betrieb
und der vorrangigen Zielsetzung von Niedersachsen Ports,
umschlagbezogene Entgelte zu generieren, nach Einschätzung von
Niedersachsen Ports voraussichtlich eine Konzession i.S.d. § 105 GWB
darstellen wird.
Nachrangig ist zwar auch die Realisierung von nicht
umschlaggenerierenden hafenaffinen Ansiedlungen denkbar. Aufgrund der
Priorisierung von umschlaggenerierenden Ansiedlungen, ist die
Ausgestaltung des Verfahrens auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und der
Konzessionsvergabeverordnung nach Auffassung von Niedersachsen Ports
jedoch zwingend.
Daher wird der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines
europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben,
welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung
(KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der
Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal ([10]www.dtvp.de) nicht zur
Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung
unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular
gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch
erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts
an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens
ändert.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer sich selbst
angesichts der Möglichkeit, auch einen Grundstücksvertrag
abzuschließen, der keine Konzession darstellt als nicht zuständig
gem. § 155 GWB einordnet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 60
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Erbbaurechts- oder Mietvertrages kann ggf. in eine
Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie
richtet sich jedoch bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren nach §
3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der
Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
verstehen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der
zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen:
1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4
Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
anfordern.
2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
(jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
erscheint.
3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
(EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
vorzulegen.
5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist ein aktueller
Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht
älter als drei Monate ist, einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
Auszüge aus den Geschäftsberichten. Angaben zum vergleichbaren Umsatz
in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes.
Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den
Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem
Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen
Nutzungszweck.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
2. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
3. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
4. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
Monate sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
vergleichbaren (den Mindestanforderungen der Ziff. 7 des
Informationsmemorandums entsprechenden) Ansiedlung (Referenz) in einer
selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach
dem von dem Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen
Nutzungszweck.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist
bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
(vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines
Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der
Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse
und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände
zurechnen lässt.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
(Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
vorzusehen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem
hier gegenständlichen Grundstück gestellt:
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück soll eine gewerbliche, hafenaffine
Ansiedlung (z. B.: Produktion, Verarbeitung oder Verkauf von Fisch
verwirklicht werden und/oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück soll eine gewerbliche, aber nicht
hafenaffine Ansiedlung (z. B.: Lebensmittelproduktion) verwirklicht
werden,
c) in dem Betrieb vor Ort sollen mindestens 5 Arbeitnehmer eingesetzt
werden.
Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern
abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits
mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/06/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine
Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
2. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
Frage die Erlaubnis, diese soweit mit Blick auf die erforderliche
Anonymisierung möglich in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
Bieter weiterleiten zu dürfen.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass Rückfragen zu den
Vergabeunterlagen ausschließlich über den Projektraum der
Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die
Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter
erfordert dessen Registrierung (Teilnahme). Sollte dies aus in der
Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht
möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu
richten. Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter
das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine
Eingangsbestätigung anzufordern.
3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
gestellt.
4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu
dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor
Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen
ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 11.00 des 31.
Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete
Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die
Frist endet dann um 11.00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag
folgenden nächsten Werktag.
5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
Entschädigungen gezahlt.
7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der
Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages
haben.
8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte
mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater ist nicht
gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
darstellt.
9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RY08
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
die Vergabekammer sich selbst angesichts der Möglichkeit, auch einen
Grundstücksvertrag abzuschließen, der keine Konzession darstellt als
nicht zuständig gem. § 155 GWB einordnet.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
Internet-Adresse:
[14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2021
References
6. mailto:msibberns@nports.de?subject=TED
7. http://www.nports.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08
10. http://www.dtvp.de/
11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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