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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Cuxhaven
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht
Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
Dokument Nr...: 248522-2021 (ID: 2021051709273154566)
Veröffentlicht: 17.05.2021
*
  DE-Cuxhaven: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2021/S 94/2021 248522
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
   Ort: Cuxhaven
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Postleitzahl: 27472
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Niederlassung Cuxhaven
   E-Mail: [6]msibberns@nports.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.nports.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe Gewerbegrundstück Präsident-Herwig-Straße 4
   Referenznummer der Bekanntmachung: C9
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports)
   ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen,
   Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
   Niedersachsen Ports steht im Bereich des Seehafen Cuxhaven das
   Grundstück C9 (Neuer Fischereihafen  Präsident-Herwig-Str. 4) mit
   einer Größe von ca. 2 265 m^2 als Eigentümerin zur Verfügung, auf
   welchem eine den in Ziff. 7 des Informationsmemorandums dargestellten
   Mindestanforderungen entsprechende Ansiedlung realisiert werden kann
   und soll. Es soll vorrangig ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen
   Tätigkeitsfeld eine hafenaffine, gewerbliche Nutzung realisiert
   und/oder damit verbundenen Dienstleistungen (z. B. Verarbeitung,
   Produktion und Verkauf von Fisch) umfasst. Diese Zielsetzung wird im
   Rahmen der Wertung berücksichtigt werden. Auch eine nicht hafenaffine
   Ansiedlung (z. B. sonstige Lebensmittelproduktion) ist denkbar.
   Vor diesem Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses
   Verhandlungsverfahren für eine (möglichst hafenaffine) gewerbliche
   Ansiedlung auf dem Grundstück C9 mittels Abschluss eines Miet- oder
   Erbbaurechtsvertrages (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem
   Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur
   Inbetriebnahme) durch.
   Eine Vergabe des Grundstücks ist nur im Ganzen möglich.
   Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden
   zusammenfassend als Grundstücksvertrag bezeichnet.
   Unternehmen, die sich für den Abschluss eines Grundstücksvertrages
   interessieren, werden im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
   Verfahrensstand zusammenfassend Bieter genannt. Dies gilt auch für
   Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   77000000 Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau,
   Aquakultur und Bienenzucht
   77700000 Mit dem Fischfang verbundene Dienstleistungen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
   Hauptort der Ausführung:
   Seehafen Cuxhaven
   Präsident-Herwig-Straße 4
   27472 Cuxhaven
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Seehafen Cuxhaven liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit
   kurzer Entfernung zum Nord-Ostsee-Kanal, mit seeseitig kurzen
   Revierfahrten und direkten Seeschiffs- und Binnenschiffs-,
   Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindungen an den Hafen Hamburg.
   Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit den Schwerpunkten Stückgut-, Pkw-
   und Offshore-Umschlag. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss
   an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung
   Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2,8 Mio. Tonnen im Seehafen
   Cuxhaven umgeschlagen.
   Niedersachsen Ports steht im Bereich des Seehafen Cuxhaven das
   Grundstück C9 (Neuer Fischereihafen  Präsident-Herwig-Str. 4) mit
   einer Größe von ca. 2 265 m^2 als Eigentümerin zur Verfügung, auf
   welchem eine den in Ziff. 7 des Informationsmemorandums dargestellten
   Mindestanforderungen entsprechende Ansiedlung realisiert werden kann
   und soll. Es soll vorrangig ein Unternehmen angesiedelt werden, dessen
   Tätigkeitsfeld eine hafenaffine, gewerbliche Nutzung realisiert
   und/oder damit verbundenen Dienstleistungen (z. B. Verarbeitung,
   Produktion und Verkauf von Fisch) umfasst. Auch eine nicht hafenaffine
   Ansiedlung (z. B. sonstige Lebensmittelproduktion) ist denkbar.
   Niedersachsen Ports führt dieses Verhandlungsverfahren für eine
   (möglichst hafenaffine) gewerbliche Ansiedlung auf dem Grundstück C9
   mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages (mit
   Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem Nutzungszweck sowie im
   Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch.
   Die Mindestlaufzeit des abzuschließenden Grundstücksvertrages beträgt 5
   Jahre.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass der hier abzuschließende
   Grundstücksvertrag aufgrund der darin enthaltenen Pflicht zum Betrieb
   und der vorrangigen Zielsetzung von Niedersachsen Ports,
   umschlagbezogene Entgelte zu generieren, nach Einschätzung von
   Niedersachsen Ports voraussichtlich eine Konzession i.S.d. § 105 GWB
   darstellen wird.
   Nachrangig ist zwar auch die Realisierung von nicht
   umschlaggenerierenden hafenaffinen Ansiedlungen denkbar. Aufgrund der
   Priorisierung von umschlaggenerierenden Ansiedlungen, ist die
   Ausgestaltung des Verfahrens auf Grundlage der §§ 97 ff. GWB und der
   Konzessionsvergabeverordnung nach Auffassung von Niedersachsen Ports
   jedoch zwingend.
   Daher wird der abzuschließende Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines
   europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben,
   welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung
   (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der
   Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal ([10]www.dtvp.de) nicht zur
   Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung
   unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular
   gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch
   erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts
   an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens
   ändert.
   Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
   die in der Bekanntmachung angegebene Vergabekammer sich selbst 
   angesichts der Möglichkeit, auch einen Grundstücksvertrag
   abzuschließen, der keine Konzession darstellt  als nicht zuständig
   gem. § 155 GWB einordnet.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 60
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Erbbaurechts- oder Mietvertrages kann ggf. in eine
   Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Sie
   richtet sich jedoch  bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren  nach §
   3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die in der
   Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
   verstehen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   einzureichen. Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind unter Verwendung der
   zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen:
   1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art.
   38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU
   genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der
   Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese
   Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist
   darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4
   Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten
   Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung
   gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen
   worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf.
   anfordern.
   2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder
   sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter,
   noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer
   der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001
   sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP
   (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten
   erscheint.
   3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen
   (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates
   2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im
   Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende
   Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der
   Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt,
   dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der
   Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen
   gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
   4. Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von
   Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor
   Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert
   vorzulegen.
   5. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der
   Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm
   beifügen.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist ein aktueller
   Auszug aus dem Handelsregister, der zum Zeitpunkt der Einreichung nicht
   älter als drei Monate ist, einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von
   sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
   1. Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch
   Auszüge aus den Geschäftsberichten. Angaben zum vergleichbaren Umsatz
   in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes.
   Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den
   Geschäftsberichten. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach dem von dem
   Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen hafenaffinen
   Nutzungszweck.
   Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
   2. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie
   Lageberichte des Bieters für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem
   Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist,
   vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht
   vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben
   betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für
   die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
   3. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   4. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
   Monate sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
   Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit mindestens einer
   vergleichbaren (den Mindestanforderungen der Ziff. 7 des
   Informationsmemorandums entsprechenden) Ansiedlung (Referenz) in einer
   selbst zu erstellenden Anlage. Die Vergleichbarkeit richtet sich nach
   dem von dem Bieter im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen
   Nutzungszweck.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports
   behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte
   Übersetzungen anzufordern.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung
   auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
   (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben
   keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese
   unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind:
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist
   bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung,
   Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt
   (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im
   Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende
   Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
   Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als
   Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
   beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
   Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine
   Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines
   Grundstücksvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der
   Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse
   und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände
   zurechnen lässt.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung
   des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten
   (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende
   Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports
   vorzusehen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem
   hier gegenständlichen Grundstück gestellt:
   a) auf dem Ansiedlungsgrundstück soll eine gewerbliche, hafenaffine
   Ansiedlung (z. B.: Produktion, Verarbeitung oder Verkauf von Fisch
   verwirklicht werden und/oder
   b) auf dem Ansiedlungsgrundstück soll eine gewerbliche, aber nicht
   hafenaffine Ansiedlung (z. B.: Lebensmittelproduktion) verwirklicht
   werden,
   c) in dem Betrieb vor Ort sollen mindestens 5 Arbeitnehmer eingesetzt
   werden.
   Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen
   darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern
   abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits
   mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 12/06/2021
   Ortszeit: 11:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten
   Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach
   Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter
   Niedersachsen Ports unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
   Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine
   Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
   2. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden
   diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern
   anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen
   Frage die Erlaubnis, diese  soweit mit Blick auf die erforderliche
   Anonymisierung möglich  in dem übersandten Wortlaut an die übrigen
   Bieter weiterleiten zu dürfen.
   Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass Rückfragen zu den
   Vergabeunterlagen ausschließlich über den Projektraum der
   Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die
   Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter
   erfordert dessen Registrierung (Teilnahme). Sollte dies aus in der
   Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht
   möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu
   richten. Bei solchen Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter
   das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine
   Eingangsbestätigung anzufordern.
   3. Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der
   Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in
   dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung
   gestellt.
   4. Niedersachsen Ports behält sich vor, die Teilnahmefrist bis zu
   dreimal um jeweils 30 Kalendertage zu verlängern, wenn 3 Stunden vor
   Ablauf der jeweiligen Teilnahmefrist kein Teilnahmeantrag eingegangen
   ist. Die verlängerte Frist läuft jeweils wiederum bis 11.00 des 31.
   Tages nach dem ursprünglichen Fristablauf. Falls das derart errechnete
   Fristende auf einen Wochenend- oder Feiertag fällt, gilt § 193 BGB. Die
   Frist endet dann um 11.00 Uhr an dem auf den Wochenend- oder Feiertag
   folgenden nächsten Werktag.
   5. Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen
   unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder
   ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende
   Erklärungen oder Nachweise nachzureichen.
   6. Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei
   Entschädigungen gezahlt.
   7. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die
   Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den
   Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem
   Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. der im Verlauf der
   Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die
   Bieter werden keinen Anspruch aus Abschluss eines Grundstücksvertrages
   haben.
   8. Alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens
   erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte 
   mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater  ist nicht
   gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls
   zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebotes zu verpflichten. Die Bieter
   haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit
   Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das
   Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als
   wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum
   Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachsen Ports weist
   darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für
   den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede
   getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung
   darstellt.
   9. Die Bieter erklären sich durch die Teilnahme an diesem Verfahren
   damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens
   übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener
   Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des
   Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der
   Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden
   Dokumentationspflicht gespeichert werden. Die Bieter haben zu
   garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachen Ports übersandt
   werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YX9RY08
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu Wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Es wird darauf hingewiesen, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass
   die Vergabekammer sich selbst  angesichts der Möglichkeit, auch einen
   Grundstücksvertrag abzuschließen, der keine Konzession darstellt  als
   nicht zuständig gem. § 155 GWB einordnet.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds.
   Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
   Postanschrift: Auf der Hude 2
   Ort: Lüneburg
   Postleitzahl: 21339
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]vergabekammer@mw.niedersachsen.de
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_rech
   t/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   12/05/2021
References
   6. mailto:msibberns@nports.de?subject=TED
   7. http://www.nports.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YX9RY08
  10. http://www.dtvp.de/
  11. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  12. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
  13. mailto:vergabekammer@mw.niedersachsen.de?subject=TED
  14. https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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