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Ausschreibung: Datenbanksoftwarepaket - DE-Berlin
Datenbanksoftwarepaket
Dokument Nr...: 513035-2021 (ID: 2021101109080660704)
Veröffentlicht: 11.10.2021
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DE-Berlin: Datenbanksoftwarepaket
2021/S 197/2021 513035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E98895714
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Die Autobahn GmbH des Bundes
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ETL-Software
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-10162
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48611000 Datenbanksoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH des Bundes beabsichtigt im Rahmen der Digitalisierung
alle Visualisierungsdaten in eine kollaborierende Arbeitslandschaft zu
überführen. Um ein homogenes Arbeitsumfeld zu schaffen, ist es dabei
notwendig, die Daten aus verschiedenen Quellen zu prüfen und in
einheitliche Formate für die Weiterverarbeitung zu transformieren, um
diese dann schließlich in eine Datenbank zu überführen. Die Anwendung
ist dabei ein zentrales Werkzeug für die Bereiche Planen, Bauen,
Unterhalten und Leiten. Einzelne Prozesse sollen dabei über eine
Desktopanwendung angesteuert werden und stetig wiederholende Prozesse
sowohl über Batch Jobs, als auch anwendergesteuert über eine
Browserapplikation, ausgeführt werden.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE3 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Zweimalig steht ihr die Verlängerungsoption um jeweils weitere 12
Monate zu . Die maximal mögliche Vertragslaufzeit beträgt somit 6 Jahre
(4 Jahre Mindestlaufzeit + zwei optionale Verlängerungen um jeweils 12
Monate).
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Entwicklungsleistungen auf Abruf (ohne Abnahmegarantie) über bis zu 400
Stunden.
Anwenderschulungen auf Abruf (ohne Abnahmegarantie) über bis zu 400
Stunden.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§
123, 124 GWB (siehe z. B.
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html). Hierfür ist das
Formblatt F-1 Erklärung zum Unternehmen VgV EU (Eigenerklärung) zu
verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Diese Erklärung ist
vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem
Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw.
auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der
Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als
Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer
oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am
Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und
jeder Bietergemeinschaft einzureichen. Hierfür ist das Formblatt F-BS
zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro
Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied
der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem
Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung
in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und
über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende
Eigenerklärung abzugeben,
alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
Vereinigung),
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie
2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Der
Handelsregisterauszug oder der alternative Nachweis darf zum Zeitpunkt
des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Abgabe einer
Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür
benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung
vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese
während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt
F 3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
für Personen- und Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je
Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall,
einfach maximiert pro Jahr.
Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen
beigefügt ist.
2. Erklärung zu den projektspezifischen Mindestumsätzen: Abgabe einer
Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür
benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre bezogen auf die für die
Ausschreibung maßgeblichen Leistungsbereiche im Mittel der drei
Geschäftsjahre mindestens 0.375 Mio. EUR betrug.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Liste der geeigneten Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre
(Unternehmen, die kürzer als 5 Jahre existieren, machen diese Angaben
bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) über
ausgeführte Aufträge, die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen
Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des
Bewerbers geben. Hierfür ist das Formblatt F-4.1 zu verwenden, das den
Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 22/11/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2022
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform
subreport ELVIS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Das Angebot sowie
Bieterfragen sind elektronisch zu übermitteln. Voraussetzung für die
Abgabe eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der
e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am
Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen
kostenfrei. Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende
Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen
oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen
Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie
unter[11]https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen
Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der
Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
2. Für die Erstellung des Angebotes sind die von der Auftraggeberin zur
Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu
verwenden. Angebote, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen
erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die
Bieter sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu
erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden. Bei
Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied
(Vertreter) der Bietergemeinschaft eingereicht werden.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind
ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform an den AG rechtzeitig vor
Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Angebote, spätestens bis
zum 01.11.2021, 12:00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah
erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von
Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen F-BG, F-EL, F-UA sowie die
Anlagen F-Verpflichtungserklärung EL und F-Verpflichtungserklärung UA
hingewiesen.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §
160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.:
[13]https://www.gesetze-iminternet.De/gwb/__160.html) hinsichtlich der
Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform
oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.
B.:[14]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter,
deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10
Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134
Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021
References
6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
7. http://www.autobahn.de/
8. https://www.subreport.de/E98895714
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
11. https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/
12. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
13. https://www.gesetze-iminternet.De/gwb/__160.html
14. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
15. mailto:vk@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
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