(1) Searching for "2021101109150661600" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Worms
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 513896-2021 (ID: 2021101109150661600)
Veröffentlicht: 11.10.2021
*
DE-Worms: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 197/2021 513896
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: 6.4 - Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
Postanschrift: Marktplatz 2
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67547
Land: Deutschland
E-Mail: [5]ausschreibungen@worms.de
Telefon: +49 6241-8536418
Fax: +49 6241-8536499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]www.worms.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den
Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den
Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1. Ausgangssituation
Die Stadt Worms hat kurzfristig bis zum Jahreswechsel 2023 einen
Systemwechsel von einer einmaligen zur wiederkehrenden Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen zu realisieren. Ab dann ist die Erhebung
einmaliger Straßenausbaubeiträge, wie in Worms bisher gehandhabt,
rechtlich nicht mehr zulässig.
Dieser Umstellungsprozess erfordert eine IT-Dienstleistung, die eine
rechtssichere Grundlagenerfassung der hierzu erforderlichen Daten
gewährleistet, diese Daten nebst Aufbereitung und Auswertung in ein
GIS-System einbringt und sodann in ein Abrechnungsverfahren überführt.
Alle erhobenen Daten müssen im GIS erfasst und verarbeitet werden. Es
geht dabei in Worms um weit über 50.000 Grundstücke bei derzeit 83.000
Einwohnern. Die Da-ten müssen fortlaufend/periodisch fortgeschrieben
werden (Veränderungen im Katasterbestand, bauliche
Bestandsveränderungen, Neubauten, Abrisse, Aufstockungen etc.,
Nachführen von Veränderungen in den Verschonungsgebieten, Veränderungen
im Bestand der Gewerbebetriebe, Beachtung neuer Bebauungspläne).
Mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wird zur
Grundla-genermittlung, Datenanalyse und Fortführung der jeweiligen
Abrechnungsgebiete und Abrechnungsflächen der Einsatz eines
Geoinformationssystems (GIS) vo-rausgesetzt.
Die Stadt Worms setzt seit dem Jahr 2007 das in öffentlicher
Ausschreibung be-schaffte GIS (nunmehr) der Fa. CAIGOS ein. Dieses GIS
arbeitet mit einer war-tungsarmen Open-Source-Datenbank (PostgreSQL)
auf Servern, welche durch die zuständige Abteilung in der Bauverwaltung
der Stadt Worms selbstständig verwaltet werden kann. Die Verwaltung
umfasst dabei die Installation, die Implementierung von Updates sowie
die Fehlerbehebung im laufenden Betrieb.
Das GIS von der Fa. CAIGOS ist heute die zentrale Plattform zur Haltung
und Ver-waltung aller kommunaler Geodaten der Stadt Worms.
Daher hat die Stadt Worms Ende 2020 bei ihrem Dienstleister, der Fa.
CAIGOS, eine Marktanfrage über den Arbeitsaufwand und die Grundlagen
für die erforderlichen IT-Dienstleistungen zur flächendeckenden
Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gestellt.
Die Bewertung der vom Dienstleister dort vorgestellte Angebots- und
Preisgestaltung hat, u.a. aufgezeigt, dass der Auftragswert deutlich
über den Schwellenwert liegen wird. Ebenso wurde deutlich, dass die
Preisgestaltung und der für die Stadt Worms verbundene Personalaufwand
maßgeblich davon abhängig ist, dass auch für die Erbringung von
IT-Dienstleistungen für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge das
GIS der Fa. CAIGOS neben ihren übrigen Anwendungen eingesetzt werden
kann.
Mit Vermerk vom 09.08.2021/30.09.2021 hat die Abteilung 6.2-
Stadtvermessung und Geoinformationssystem dargelegt, dass Anbieter von
IT-Dienstleistungen zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
nicht auf das GIS der Fa. CAIGOS zur Aufgabenerfüllung zugreifen können
und insoweit innerhalb der bestehenden Geo-Daten-Infrastruktur ein
zweites GIS eingeführt werden müsste.
Weiterhin wurde dargelegt, dass das zusätzliche GIS eine Insellösung
darstellen würde, welches seitens der Stadtverwaltung nur mit einem
erheblichen zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand betrieben
werden könnte.
Nach Einschätzung der Fachabteilung würde die Einführung eines weiteren
GIS diverse Nachteile mit sich bringen:
- Zusätzlicher Personalaufwand hinsichtlich Installation,
Konfiguration, Nutzerbetreuung, sowie Schulung für ein neues
Softwareprodukt. (derzeit 1 Vollzeitstelle)
- Vorhaltung eines weiteren Geodatenservers, Aneignung des
erforderli-chen Know-hows für den Betrieb einer zusätzlichen
Geodatenbank und eines Datenbankservers, inklusive der Bereitstellung
der personellen Ressourcen hierfür
- Paralleler Einsatz und Schulung der Mitarbeiter je nach
Aufgabengebiet mit zwei GIS
- Aufwendige Migration der Geobasisdaten in das weitere GIS
- Absicherung der redundanten Datenhaltung.
2. Gegenstand der Markterkundung
Gegenstand der Markterkundung ist die Marktanfrage, ob IT-Dienstleister
unter die-sen Rahmenbedingungen die Anforderungen der flächendeckenden
Einführung der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge unter den
genannten Rahmenbedingungen erfüllen können, d.h.:
- Beitragsrechtlich abgesicherte Durchführung der Grundlagenerfassung
in Form von Auswertungen von bestehenden und zukünftigen
Bebauungsplänen sowie Erhebungen der betroffenen Grundstücke,
Eigentumsverhältnisse und Gebäudekennzahlen;
- Aufbereitung und Auswertung der erhobenen Daten in einem von der Fa.
CAIGOS unabhängiges GIS für die anschließende beitragsrechtlich
abgesicherte Ermittlung der Beitragshöhen;
- Übergabe der graphischen Daten und Sachdaten an ein der Fa. CAIGOS
unabhängiges GIS sowie ein funktionsfähiges Abrechnungsverfahren für
die Erhebung der Beiträge;
- Ggf. rechtssicherer Datenaustausch mit dem GIS von der Fa. CAIGOS
- Ggf. rechtsichere (parallele) Datenhaltung ohne das GIS von der Fa.
CAIGOS
- Ggf. Darlegung einer Vermeidung einer personalintensiven Betreuung
des als Insellösung einzusetzenden GIS
3.Aufgabenstellung der Markterkundung für die möglichen
IT-Dienstleister
Vom möglichen interessierte IT-Dienstleister erwartet die Stadt Worms
im Rahmen dieser Markterkundung insoweit eine detaillierte schriftliche
Darstellung, ob entgegen der fundierten Einschätzung der Fachabteilung
doch etablierte Marktlösungen bestehen, die den erwarteten hohen
Umstellungsaufwand vermeiden.
Hierbei ist auf die diversen Aufgabenstellungen der Erbringung von
IT-Dienstleistungen bei der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge
und die Positionen zum Einsatz des GIS einzugehen.
4. Ziel der Markterkundung
Ziel dieser Markterkundung ist es, herauszufinden, ob der erwartete
hohe Umstel-lungsaufwand sowie die abzuwendenden Risiken von
Fehlfunktionen sowie Kompatibilitätsproblemen nebst der Absicherung der
Möglichkeit zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ab 2023 bestehen und eine
Beschaffungsentscheidung ohne Durchführung eines Wettbewerbsverfahren
zu treffen oder ob dies nicht der Fall ist.
5. Zeitrahmen
Im Jahr 2022 muss die Beschaffungsentscheidung für die IT-Lösung
getroffen wer-den, damit die Erhebung von wiederkehrenden
Ausbaubeiträgen ab 2023 in Worms gewährleistet werden kann. Mithin ist
diese Markterkundung möglichst noch Ende 2021 abzuschließen. Sollte die
Markterkundung zu dem Ergebnis kommen, dass der anfallende
Umstellungsaufwand nebst den erwarteten Risiken nicht besteht, wäre
seitens der Stadt Worms die Entscheidung zur Durchführung eines
Vergabeverfahrens nach dem Kartellrecht (ggf. Verhandlungsverfahren mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) einzuleiten. Ansonsten wird eine
direkte Beschaffungsentscheidung in Betracht gezogen.
6. Verfahrensweise und Ansprechpartner
Die Markterkundung wird seitens der Ausschreibungsstelle der Stadt
Worms durch-geführt.
Rückfragen zur Markterkundung sind bis zum 27. Oktober 2021 um 11:00
Uhr an [7]ausschreibungen@worms.de zu senden.
Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 - Ausschreibungsstelle
Marktplatz 2
67547 Worms
Deutschland
Telefonnummer: +49 6241-853-6418/6409
Telefaxnummer: +49 6241-853-6499
E-Mail-Adresse: [8]ausschreibungen@worms.de
Antworten auf Rückfragen werden bis zum 02. November 2021 in
anonymisierter Form beantwortet.
Die an der Markterkundung interessierten Unternehmen können der
Ausschrei-bungsstelle eine E-Mail schicken. Antworten, Ergänzungen oder
Korrekturen zur Markterkundung werden dann per E-Mail bereitgestellt.
Um aktiv an der Markterkundung am Verfahren teilnehmen zu können (und
z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, über Änderungen
automatisch per E-Mail informiert zu werden oder die von interessierten
IT-Dienstleistern ange-fragten Antworten zur Markterkundung zu geben)
ist eine E-Mail mit Ihren Unternehmensdaten an
[9]ausschreibungen@worms.de erforderlich. Unternehmen, sind dazu
aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen zu
informieren.
7. Abgabe der Antworten zur Markterkundung
Antworten zur Markterkundung von interessierten IT-Dienstleistern zur
Markterkun-dung sind per E-Mail an [10]ausschreibungen@worms.de zu
senden.
Frist hierfür ist der
09.November. 2021 um 11:00 Uhr.
8. Terminplan
Hieraus ergibt sich der folgende Terminplan:
Versendung der Bekanntmachung zur Markterkundung 06.10.2021
Frist für Rückfragen der interessierten Unternehmen zur Markterkundung
27.10.2021
Frist für Antworten auf die Rückfragen der interessierten Unternehmen
zur Markterkundung 02.11.2021
Frist zum Eingang der Antworten inte-ressierter Unternehmen zur
Markterkundung 09.11.2021
9. Inhalt der erwarteten Antworten interessierte Unternehmen zur
Markterkundung
Interessierte Unternehmen werden gebeten,
ihr Unternehmen schriftlich kurz vorzustellen,
eine rechtlich unverbindliche Einschätzung zu den unter 3.
geforderten Angaben zu machen. Dabei sollen entsprechenden Referenzen
und Erfahrungen mitgeteilt werden.
10. Veröffentlichung der Markterkundung
Die Markterkundung wird in der Online-Fassung des Supplements zum
Amtsblatt der Europäischen Union und auf auftragsboerse.de
veröffentlicht. Die Stadt veröffentlicht die Markterkundung nebst den
angegebenen Informationsunterlagen auf ihrer Homepage
([11]www.worms.de).
11. Erstattung von Kosten
Kosten, die den Firmen durch die Bearbeitung der Markterkundung und der
Teilnahme an den Erläuterungsgesprächen entstehen, werden nicht
erstattet.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
12. Rechtscharakter der Markterkundung
Die Übersendung und Veröffentlichung dieser Informationsgrundlage
enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer
Interessenbekundung, die nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen der
VgV, KonzVgV oder der VOB/A EU unterliegt. Ziel dieser Anfrage ist
weder eine Auftrags- oder Konzessionsvergabe, sondern lediglich eine
Markterkundung.
Im Vergaberecht stellt § 28 Abs. 1 VgV seit seinem Inkrafttreten am
28.04.2016 nunmehr eindeutig klar, dass der öffentliche Auftraggeber
vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Markterkundungen
zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und
zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und
-anforderungen durchführen darf.
Dies ist nach Ansicht des Gesetzgebers auch in vielen Fällen sinnvoll
(BT-Drs. 18/7318 vom 20.01.2016, S. 169). Unzulässig ist gemäß § 28
Abs. 2 VgV lediglich die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum
Zwecke der Markterkundung - eine Markterkundung muss klar als solche
gekennzeichnet sein.
Im Anschluss und nach Beendigung der Markterkundung ist beabsichtigt,
je nach Ergebnis der Markterkundung und Entscheidung der Stadt Worms,
den Beschaf-fungsvorgang in den dann vorgesehenen Verfahren umzusetzen.
Teilnehmer der Markterkundung werden hiervon unterrichtet.
Worms, den 06.Oktober 2021
Ausschreibungsstelle der Stadt Worms
II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
Auftragsbekanntmachung:
01/01/2022
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/10/2021
References
5. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
6. http://www.worms.de/
7. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
8. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
9. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
10. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
11. http://www.worms.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|