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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Worms
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 513896-2021 (ID: 2021101109150661600)
Veröffentlicht: 11.10.2021
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  DE-Worms: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2021/S 197/2021 513896
   Vorinformation
   Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: 6.4 - Zentrale Ausschreibungsstelle und Dienste
   Postanschrift: Marktplatz 2
   Ort: Worms
   NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 67547
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]ausschreibungen@worms.de
   Telefon: +49 6241-8536418
   Fax: +49 6241-8536499
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]www.worms.de
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den
   Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Markterkundung für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für den
   Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   1. Ausgangssituation
   Die Stadt Worms hat kurzfristig bis zum Jahreswechsel 2023 einen
   Systemwechsel von einer einmaligen zur wiederkehrenden Erhebung von
   Straßenausbaubeiträgen zu realisieren. Ab dann ist die Erhebung
   einmaliger Straßenausbaubeiträge, wie in Worms bisher gehandhabt,
   rechtlich nicht mehr zulässig.
   Dieser Umstellungsprozess erfordert eine IT-Dienstleistung, die eine
   rechtssichere Grundlagenerfassung der hierzu erforderlichen Daten
   gewährleistet, diese Daten nebst Aufbereitung und Auswertung in ein
   GIS-System einbringt und sodann in ein Abrechnungsverfahren überführt.
   Alle erhobenen Daten müssen im GIS erfasst und verarbeitet werden. Es
   geht dabei in Worms um weit über 50.000 Grundstücke bei derzeit 83.000
   Einwohnern. Die Da-ten müssen fortlaufend/periodisch fortgeschrieben
   werden (Veränderungen im Katasterbestand, bauliche
   Bestandsveränderungen, Neubauten, Abrisse, Aufstockungen etc.,
   Nachführen von Veränderungen in den Verschonungsgebieten, Veränderungen
   im Bestand der Gewerbebetriebe, Beachtung neuer Bebauungspläne).
   Mit der Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge wird zur
   Grundla-genermittlung, Datenanalyse und Fortführung der jeweiligen
   Abrechnungsgebiete und Abrechnungsflächen der Einsatz eines
   Geoinformationssystems (GIS) vo-rausgesetzt.
   Die Stadt Worms setzt seit dem Jahr 2007 das in öffentlicher
   Ausschreibung be-schaffte GIS (nunmehr) der Fa. CAIGOS ein. Dieses GIS
   arbeitet mit einer war-tungsarmen Open-Source-Datenbank (PostgreSQL)
   auf Servern, welche durch die zuständige Abteilung in der Bauverwaltung
   der Stadt Worms selbstständig verwaltet werden kann. Die Verwaltung
   umfasst dabei die Installation, die Implementierung von Updates sowie
   die Fehlerbehebung im laufenden Betrieb.
   Das GIS von der Fa. CAIGOS ist heute die zentrale Plattform zur Haltung
   und Ver-waltung aller kommunaler Geodaten der Stadt Worms.
   Daher hat die Stadt Worms Ende 2020 bei ihrem Dienstleister, der Fa.
   CAIGOS, eine Marktanfrage über den Arbeitsaufwand und die Grundlagen
   für die erforderlichen IT-Dienstleistungen zur flächendeckenden
   Einführung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge gestellt.
   Die Bewertung der vom Dienstleister dort vorgestellte Angebots- und
   Preisgestaltung hat, u.a. aufgezeigt, dass der Auftragswert deutlich
   über den Schwellenwert liegen wird. Ebenso wurde deutlich, dass die
   Preisgestaltung und der für die Stadt Worms verbundene Personalaufwand
   maßgeblich davon abhängig ist, dass auch für die Erbringung von
   IT-Dienstleistungen für die Erhebung wiederkehrender Ausbaubeiträge das
   GIS der Fa. CAIGOS neben ihren übrigen Anwendungen eingesetzt werden
   kann.
   Mit Vermerk vom 09.08.2021/30.09.2021 hat die Abteilung 6.2-
   Stadtvermessung und Geoinformationssystem dargelegt, dass Anbieter von
   IT-Dienstleistungen zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen
   nicht auf das GIS der Fa. CAIGOS zur Aufgabenerfüllung zugreifen können
   und insoweit innerhalb der bestehenden Geo-Daten-Infrastruktur ein
   zweites GIS eingeführt werden müsste.
   Weiterhin wurde dargelegt, dass das zusätzliche GIS eine Insellösung
   darstellen würde, welches seitens der Stadtverwaltung nur mit einem
   erheblichen zusätzlichen personellen und zeitlichen Aufwand betrieben
   werden könnte.
   Nach Einschätzung der Fachabteilung würde die Einführung eines weiteren
   GIS diverse Nachteile mit sich bringen:
   - Zusätzlicher Personalaufwand hinsichtlich Installation,
   Konfiguration, Nutzerbetreuung, sowie Schulung für ein neues
   Softwareprodukt. (derzeit 1 Vollzeitstelle)
   - Vorhaltung eines weiteren Geodatenservers, Aneignung des
   erforderli-chen Know-hows für den Betrieb einer zusätzlichen
   Geodatenbank und eines Datenbankservers, inklusive der Bereitstellung
   der personellen Ressourcen hierfür
   - Paralleler Einsatz und Schulung der Mitarbeiter je nach
   Aufgabengebiet mit zwei GIS
   - Aufwendige Migration der Geobasisdaten in das weitere GIS
   - Absicherung der redundanten Datenhaltung.
   2. Gegenstand der Markterkundung
   Gegenstand der Markterkundung ist die Marktanfrage, ob IT-Dienstleister
   unter die-sen Rahmenbedingungen die Anforderungen der flächendeckenden
   Einführung der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge unter den
   genannten Rahmenbedingungen erfüllen können, d.h.:
   - Beitragsrechtlich abgesicherte Durchführung der Grundlagenerfassung
   in Form von Auswertungen von bestehenden und zukünftigen
   Bebauungsplänen sowie Erhebungen der betroffenen Grundstücke,
   Eigentumsverhältnisse und Gebäudekennzahlen;
   - Aufbereitung und Auswertung der erhobenen Daten in einem von der Fa.
   CAIGOS unabhängiges GIS für die anschließende beitragsrechtlich
   abgesicherte Ermittlung der Beitragshöhen;
   - Übergabe der graphischen Daten und Sachdaten an ein der Fa. CAIGOS
   unabhängiges GIS sowie ein funktionsfähiges Abrechnungsverfahren für
   die Erhebung der Beiträge;
   - Ggf. rechtssicherer Datenaustausch mit dem GIS von der Fa. CAIGOS
   - Ggf. rechtsichere (parallele) Datenhaltung ohne das GIS von der Fa.
   CAIGOS
   - Ggf. Darlegung einer Vermeidung einer personalintensiven Betreuung
   des als Insellösung einzusetzenden GIS
   3.Aufgabenstellung der Markterkundung für die möglichen
   IT-Dienstleister
   Vom möglichen interessierte IT-Dienstleister erwartet die Stadt Worms
   im Rahmen dieser Markterkundung insoweit eine detaillierte schriftliche
   Darstellung, ob entgegen der fundierten Einschätzung der Fachabteilung
   doch etablierte Marktlösungen bestehen, die den erwarteten hohen
   Umstellungsaufwand vermeiden.
   Hierbei ist auf die diversen Aufgabenstellungen der Erbringung von
   IT-Dienstleistungen bei der Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge
   und die Positionen zum Einsatz des GIS einzugehen.
   4. Ziel der Markterkundung
   Ziel dieser Markterkundung ist es, herauszufinden, ob der erwartete
   hohe Umstel-lungsaufwand sowie die abzuwendenden Risiken von
   Fehlfunktionen sowie Kompatibilitätsproblemen nebst der Absicherung der
   Möglichkeit zur Erhebung von Ausbaubeiträgen ab 2023 bestehen und eine
   Beschaffungsentscheidung ohne Durchführung eines Wettbewerbsverfahren
   zu treffen oder ob dies nicht der Fall ist.
   5. Zeitrahmen
   Im Jahr 2022 muss die Beschaffungsentscheidung für die IT-Lösung
   getroffen wer-den, damit die Erhebung von wiederkehrenden
   Ausbaubeiträgen ab 2023 in Worms gewährleistet werden kann. Mithin ist
   diese Markterkundung möglichst noch Ende 2021 abzuschließen. Sollte die
   Markterkundung zu dem Ergebnis kommen, dass der anfallende
   Umstellungsaufwand nebst den erwarteten Risiken nicht besteht, wäre
   seitens der Stadt Worms die Entscheidung zur Durchführung eines
   Vergabeverfahrens nach dem Kartellrecht (ggf. Verhandlungsverfahren mit
   vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) einzuleiten. Ansonsten wird eine
   direkte Beschaffungsentscheidung in Betracht gezogen.
   6. Verfahrensweise und Ansprechpartner
   Die Markterkundung wird seitens der Ausschreibungsstelle der Stadt
   Worms durch-geführt.
   Rückfragen zur Markterkundung sind bis zum 27. Oktober 2021 um 11:00
   Uhr an [7]ausschreibungen@worms.de zu senden.
   Stadtverwaltung Worms, Abt. 6.4 - Ausschreibungsstelle
   Marktplatz 2
   67547 Worms
   Deutschland
   Telefonnummer: +49 6241-853-6418/6409
   Telefaxnummer: +49 6241-853-6499
   E-Mail-Adresse: [8]ausschreibungen@worms.de
   Antworten auf Rückfragen werden bis zum 02. November 2021 in
   anonymisierter Form beantwortet.
   Die an der Markterkundung interessierten Unternehmen können der
   Ausschrei-bungsstelle eine E-Mail schicken. Antworten, Ergänzungen oder
   Korrekturen zur Markterkundung werden dann per E-Mail bereitgestellt.
   Um aktiv an der Markterkundung am Verfahren teilnehmen zu können (und
   z.B. eigene Nachrichten an die Vergabestelle zu senden, über Änderungen
   automatisch per E-Mail informiert zu werden oder die von interessierten
   IT-Dienstleistern ange-fragten Antworten zur Markterkundung zu geben)
   ist eine E-Mail mit Ihren Unternehmensdaten an
   [9]ausschreibungen@worms.de erforderlich. Unternehmen, sind dazu
   aufgefordert, sich in eigener Verantwortung über Aktualisierungen zu
   informieren.
   7. Abgabe der Antworten zur Markterkundung
   Antworten zur Markterkundung von interessierten IT-Dienstleistern zur
   Markterkun-dung sind per E-Mail an [10]ausschreibungen@worms.de zu
   senden.
   Frist hierfür ist der
   09.November. 2021 um 11:00 Uhr.
   8. Terminplan
   Hieraus ergibt sich der folgende Terminplan:
   Versendung der Bekanntmachung zur Markterkundung 06.10.2021
   Frist für Rückfragen der interessierten Unternehmen zur Markterkundung
   27.10.2021
   Frist für Antworten auf die Rückfragen der interessierten Unternehmen
   zur Markterkundung 02.11.2021
   Frist zum Eingang der Antworten inte-ressierter Unternehmen zur
   Markterkundung 09.11.2021
   9. Inhalt der erwarteten Antworten interessierte Unternehmen zur
   Markterkundung
   Interessierte Unternehmen werden gebeten,
    ihr Unternehmen schriftlich kurz vorzustellen,
    eine rechtlich unverbindliche Einschätzung zu den unter 3.
   geforderten Angaben zu machen. Dabei sollen entsprechenden Referenzen
   und Erfahrungen mitgeteilt werden.
   10. Veröffentlichung der Markterkundung
   Die Markterkundung wird in der Online-Fassung des Supplements zum
   Amtsblatt der Europäischen Union und auf auftragsboerse.de
   veröffentlicht. Die Stadt veröffentlicht die Markterkundung nebst den
   angegebenen Informationsunterlagen auf ihrer Homepage
   ([11]www.worms.de).
   11. Erstattung von Kosten
   Kosten, die den Firmen durch die Bearbeitung der Markterkundung und der
   Teilnahme an den Erläuterungsgesprächen entstehen, werden nicht
   erstattet.
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   12. Rechtscharakter der Markterkundung
   Die Übersendung und Veröffentlichung dieser Informationsgrundlage
   enthält eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer
   Interessenbekundung, die nicht den vergaberechtlichen Bestimmungen der
   VgV, KonzVgV oder der VOB/A EU unterliegt. Ziel dieser Anfrage ist
   weder eine Auftrags- oder Konzessionsvergabe, sondern lediglich eine
   Markterkundung.
   Im Vergaberecht stellt § 28 Abs. 1 VgV seit seinem Inkrafttreten am
   28.04.2016 nunmehr eindeutig klar, dass der öffentliche Auftraggeber
   vor der Einleitung eines Vergabeverfahrens Markterkundungen
    zur Vorbereitung der Auftragsvergabe und
    zur Unterrichtung der Unternehmen über seine Auftragsvergabepläne und
   -anforderungen durchführen darf.
   Dies ist nach Ansicht des Gesetzgebers auch in vielen Fällen sinnvoll
   (BT-Drs. 18/7318 vom 20.01.2016, S. 169). Unzulässig ist gemäß § 28
   Abs. 2 VgV lediglich die Durchführung eines Vergabeverfahrens zum
   Zwecke der Markterkundung - eine Markterkundung muss klar als solche
   gekennzeichnet sein.
   Im Anschluss und nach Beendigung der Markterkundung ist beabsichtigt,
   je nach Ergebnis der Markterkundung und Entscheidung der Stadt Worms,
   den Beschaf-fungsvorgang in den dann vorgesehenen Verfahren umzusetzen.
   Teilnehmer der Markterkundung werden hiervon unterrichtet.
   Worms, den 06.Oktober 2021
   Ausschreibungsstelle der Stadt Worms
   II.3)Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der
   Auftragsbekanntmachung:
   01/01/2022
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   06/10/2021
References
   5. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
   6. http://www.worms.de/
   7. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
   8. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
   9. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
  10. mailto:ausschreibungen@worms.de?subject=TED
  11. http://www.worms.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
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