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Ausschreibung: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile - DE-Berlin
Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
Dokument Nr...: 520395-2021 (ID: 2021101309280768326)
Veröffentlicht: 13.10.2021
*
  DE-Berlin: Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
   2021/S 199/2021 520395
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE2@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bbf848111-5508fbb279febdcc
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bbf848111-5508fbb279febdcc
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für die BVG
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM2-0540-2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühlen für diverse
   Liegenschaften der BVG
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Berliner Verkehrsbetriebe, Anstalt des öffentlichen Rechts, (BVG),
   sind der federführende Anbieter von ÖPNV-Dienstleistungen im
   Ballungsraum Berlin.
   Auf der Grundlage dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag mit einem
   Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden, auf deren Grundlage der
   Bedarf der BVG an Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle gedeckt
   wird.
   Das maximale Auftragsvolumen für alle Einzelabrufe beträgt p. a. 450
   000,00 EUR (netto); dies entspricht dem zweifachen des prognostizierten
   Auftragsvolumens.
   Die detaillierte Beschreibung der zu liefernden Stühle ergibt sich aus
   den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem
   Leistungsverzeichnis. Die weiteren Details zum Verfahren entnehmen Sie
   den übrigen Vergabeunterlagen u. a. dem Vertragsleitfaden.
   Der Vertrag soll für den Zeitraum ab 1.6.2022 bis zum 31.5.2026
   geschlossen werden, mit einer Fortführungsoption bis maximal 31.5.2030.
   Für eine feste Vertragslaufzeit von vier Jahren wurden die
   nachfolgenden Mengen auf der Grundlage der Jahre 2018 -2020:
   960 Stück - Typ Bürodrehstuhl standard/ hohe Rückenlehne
   912 Stück - Typ Bürodrehstuhl standard/ hohe Rückenlehne + Nackenstütze
   40 Stück - Typ Bürodrehstuhl XXL (Größe ab 195cm)
   20 Stück - Typ Bürodrehstuhl XS
   150 Stück - Typ 24-H-Drehsessel
   12 Stück - Typ Drehsessel XXL (Gewicht von 150-200kg)
   515 Stück - Typ Besucher-/ Konferenzstuhl Vierbeiner
   1.500 Stück - Typ Besucher-/ Konferenzstuhl Freischwinger
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Haltbarkeitsgarantie in Monaten (> 2 Jahre)
   / Gewichtung: 25,00
   Qualitätskriterium - Name: Ergonomie/technische Ausführung/Design
   (Bemusterung) / Gewichtung: 25,00
   Preis - Gewichtung: 50,00
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/06/2022
   Ende: 31/05/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftliche Erklärung des
   Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer insgesamt um bis zu 48 Monate
   verlängert werden. Die Verlängerungen müssen jeweils bis spätestens
   sieben Monate vor dem ursprünglichen Vertragsende schriftlich erfolgen.
   Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung der
   Vertragslaufzeit. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann er
   hieraus keinerlei Ansprüche (insbesondere auf Schadensersatz oder
   Vergütung) herleiten.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   01.06.2026 - 31.05.2028 (1. Option)
   01.06.2028 - 31.05.2030 (2. Option)
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung
   teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
   1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B.
   Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des
   Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als 3 Monate ist.
   2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und
   Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
   3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der
   aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
   4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß
   § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
   5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen
   Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
   (SchwarzArbG) nicht
   Vorliegen.
   6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß
   § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
   7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner
   Korruptionsregister vorliegt.
   8. Nachweis einer DIN EN ISO 9001 Zertifizierung 2015 bzw. in der
   aktuell gültigen Fassung
   9. Nachweis einer EN ISO 14001 Zertifizierung 2015 bzw. in der aktuell
   gültigen Fassung
   Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/ Angebote ist nicht ausreichend.
   Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise
   gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber
   auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
   Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
   "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden.
   Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber
   zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für
   Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (in EURO netto) aufgeteilt für die
   abgeschlossenen Geschäftsjahre 2018, 2019 und 2020.
   2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (in EURO netto), der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen
   vergleichbar sind, aufgeteilt für die abgeschlossenen Geschäftsjahre
   2018,
   2019 und 2020. Vergleichbare Leistungen sind hierbei das Tätigkeitsfeld
   gemäß III.1.3 (Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw.
   Konferenzstühle) in den Jahren 2018 bis 2020.
   Der AG stellt für o. g. Eigenerklärungen ein Formblatt zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   zu 2) Durchschnittlicher Jahresumsatz für die Jahre 2018, 2019, 2020
   für vergleichbare Leistungen (vergleichbare Leistungen sind Lieferung
   von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle) von mindestens EUR
   300.000,00 netto.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Bewerber hat folgende Referenzen in der EU aus den letzten 3 Jahren
   (2018, 2019, 2020) vorzulegen.
   A) Der Bewerber hat mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzen
   vorzulegen.
   1) Lieferung von Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle die
   Darstellung der Anforderungen kann durch ein oder mehrere Projekte
   erfolgen.
   Zu jeder Referenz sind folgende Informationen anzugeben:
   a) Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur Benennung
   eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und
   E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
   b) Zeitraum der Leistungserbringung
   c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen insb. unter o. g.
   Angabe (III.1.3 Vergleichbarkeit der Projekte), um die Vergleichbarkeit
   mit den Vorliegend ausgeschriebenen Leistungen beurteilen zu können,
   d) Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit
   Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht
   wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die
   Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist
   anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Nur
   diese werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindestens 3 Unternehmensreferenzen, die mit der ausgeschriebenen
   Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind. Diese dürfen nicht älter
   als 3 Jahre sein. Vergleichbare Leistungen sind die Lieferung von
   Bürodreh- und Besucher- bzw. Konferenzstühle mit einem jährlichen
   Bestellvolumen von mindestens 200 000,00 EUR für einen Zeitraum von
   mindestens 2 Jahren.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die
   Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
   unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen,
   zu vervollständigen oder zu korrigieren.
   Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht
   eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung
   der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   gesamtschuldnerisch haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   - Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher
   Sprache
   zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung
   - Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des
   Auftrags
   Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
   hat der
   Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd
   Frauenförderverordnung abzugeben.
   Die BVG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
   - Die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen
   Mindestlohn,
   - die allgemeinen Anforderungen entsprechend Dokument "Allgemeine
   Anforderungen + Leistungsverzeichnis_Stuhltypen"
   - die allgemeinen Anforderungen an die Bürodreh- und
   Besucher-/Konferenz-
   stühle entsprechend Dokument "Sonstige Anforderungen_ Produkteignung"
   sind zu berücksichtigen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 08/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 19/11/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
   GWB und
   unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem Berliner
   Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
   2. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) des
   Verhandlungsverfahrens begonnen, in dem sich die interessierten
   Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben,
   Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren
   FEM2-0540-2021 bewerben. Das ausgefüllte Leistungsverzeichnis ist erst
   mit
   dem Angebot (Angebotsfrist: 17.12.2021, 12:00) einzureichen.
   3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung
   der
   Funktionalität der Vergabeplattform AI (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der
   Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens
   FEM2-0540-2021 zu erfolgen. Die Bewerber sollen das hierfür vom AG zur
   Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion
   der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich
   nur
   auf solche Fragen erteilt, die bis zum 01.11.2021 an die unter Ziffer
   I.1)
   bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl.
   Ziff. I.3) eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor,
   verspätete
   Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht
   beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u.
   Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige
   Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der
   Plattform
   AI veröffentlichen.
   Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link
   zum
   Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie
   Antworten
   von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber
   sollen
   die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und
   durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein
   Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der
   Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
   5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden
   EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung
   zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
   Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht
   vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
   6. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch
   III.1):
   Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag
   eine
   von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus
   der
   sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
   Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der
   BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der
   erfolgreichen
   Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen
   Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer
   III.1.3)
   benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für
   jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular
   vorzulegen.
   BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben:
   Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat
   zu
   erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt.
   Darüber
   hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu
   erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen
   wirtschaftlich
   zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um
   die
   Auftragsvergabe zu bewerben.
   Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es können zusätzlich
   zu den
   Formblättern selbst erstellte Anlagen verwendet werden.
   7. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft, sich
   hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen
   (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1 genannten Unterlagen
   auch für
   den Eignungsverleiher mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Angaben
   des
   Eignungsverleihers zu den in Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten
   Anforderungen sind in einem separaten Formblatt auszuweisen, soweit auf
   diese Angaben für den Nachweis Leistungsfähigkeit Bezug genommen werden
   soll. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die
   Verpflichtungserklärung der Eignungsverleiher vorzulegen, nach deren
   Inhalt
   die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die
   entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
   Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick
   auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch
   dieses
   ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall
   gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe haftet.
   Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende
   Nachweise/Angaben
   /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie
   Ausbildungs-
   oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung
   (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen,
   so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen
   als
   Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese
   Kapazitäten
   benötigt werden.
   8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge
   Formulare
   erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu
   verwenden und
   über die Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige
   Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
   Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)
   über die
   Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
   Mit dem Teilnahmeantrag müssen alle notwendigen Unterlagen/ Nachweise
   (s. Ziffer III.1) eingereicht werden.
   9. Voraussichtliche Angebotseinreichungsfrist: 17.12.2021, 12:00 Uhr
   Der Bieter hat als Teil seines Angebots das ausgefüllte
   Leistungsverzeichnis
   einzureichen. In diesem hat er auszuweisen, wie er die
   Leistungsanforderungen erfüllt; ggf. ist dies durch entsprechende
   Erläuterungen zu ergänzen, soweit dies im Leistungsverzeichnis
   vorgesehen
   ist.
   Erfüllt der Bieter die Anforderungen an die Bürodreh- und Besucher-
   bzw.
   Konferenzstühle (Mindestanforderungen der BVG) nicht, wird er vom
   Vergabeverfahren ausgeschlossen.
   Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das
   Erstangebot zu erteilen.
   Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in der Zeit vom 14.03.2022
   bis 18.03.2022 statt.
   Nach Abschluss der Verhandlungen werden die verbliebenen Bieter
   aufgefordert, ihre überarbeiteten verbindlichen Angebote abzugeben.
   Diese
   werden dann gemäß der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
   10. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
   Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie
   anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten
   einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den
   Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
   und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch
   Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
   Fax: +49 30-9013-7613
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   08/10/2021
References
   6. mailto:Einkauf.SE2@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bbf848111-550
8fbb279febdcc
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bbf848111-550
8fbb279febdcc
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       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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