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Ausschreibung: Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2022 - DE-Mainz
Dienstleistungen im Umweltschutz
Dokument Nr...: 898630-2021 (ID: 2021101410582969008)
Veröffentlicht: 14.10.2021
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Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2022
LfU_13_27/2021: Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen
Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2022
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landesamt für Umwelt
Kontaktstelle Referat 13
Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort 55116 Mainz
E-Mail haushalt@lfu.rlp.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYMQ1
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYMQ1/
documents
Art und Umfang der Leistung
Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis
der
Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung
der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016
(OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.
Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum
Schutze des Rheins (IKSR, hier: z.B. der Ad-hoc-Gruppe "Agriculture" in der EG Micromin), der Internationalen Kommission zum
Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im
Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer auf ausgewählte organische Spurenstoffe, speziell PSM und AZM
analysiert werden.
Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz
(SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasserproben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und
lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55116). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten
Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden.
Ziel ist es, für das Jahr 2022 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) ab-zuschließen, damit der AG im Rahmen
der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der
Wasserphase erhält.
Maximale Anzahl der Proben (Obergrenze): 572 Proben
Maximal Anzahl an Substanzen: 313
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.
Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können dem Preisblatt/Substanzübersicht (Formular 302)
entnommen werden.
Haupterfüllungsort
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Leistungsorte/Erfüllungsorte:
- Sitz des Auftragnehmers (AN)
- Laborstandorte des Auftraggebers (AG) in Mainz und Worms
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz.
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LfU_13_27/2021: Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen
Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2022
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
(1) Werktage sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme von Samstagen und
Feiertagen am Leistungsort.
(2) Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2022.
(3) Die Analytik durch den AN erfolgt - unter Beachtung der für die
Analyseverfahren geltenden Vorgaben - spätestens 10 Werktage nach
Probeneingang beim AN.
(4) Die Zwischenberichte gemäß Ziffer 3.3.1 sind durch den AN
- für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2022 bis spätestens 31.07.2022,
- für den Zeitraum 01.07. bis 31.10.2022 bis spätestens 30.11.2022,
- für den Zeitraum 01.11. bis 31.12.2022 bis spätestens 31.01.2023
an zwei vom AG zu benennende Ansprechpartner im LfU mittels des Anhangs 3
zur LB digital per E-Mail zu übermitteln.
(5) Die vollständige Jahresübersicht gemäß Ziffer 3.3.2 ist bis spätestens
15.04.2023 an den AG zu übermitteln.
Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß
Formular
304, dass:
1) er über einschlägige analy-tische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung beschriebenen
Einzelsubstanzen in Oberflächenwässern im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen
Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen. Vergleichbar sind insbesondere solche
Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
a) Vertragsende nach dem 01.01.2018
b) Vertragsvolumen vergleichbar mit dem hier gegenständlichen jährlichen Probenvolumen
c) abgeschlossen oder Vertragsbeginn vor 08/2020
d) vergleichbar mit den hier gegenständlichen Substanzen bzw. der angebotenen Analyseverfahren und Bestimmungsgrenzen
Die Referenznachweise müssen mindestens folgende Mindestangaben beinhalten:
I) Auftraggeber
II) Gesamtwert
III) Beginn
IV) Vertragslaufzeit
V) Substanzen, Analysemethoden/Analyseverfahren, Bestimmungsgrenzen
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.
2) die von ihm zum Einsatz geplante Person in der Funktion der Laborleitung über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von
einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Chemie verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen.
3) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird, der
über die für diese Aufgabe erforderlichen Qualifikationen verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe die von ihm vorgesehen Person
namentlich benennen und mittels eines aussagekräftigen Mitarbeiterprofils vorstellen.
4) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur
Erfüllung
des Auftrags verfügt.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Kurzdarstellung bzgl. der Anzahl des zum Einsatz geplanten
Laborpersonals und der zum Einsatz kommenden Gerätschaften mit seinem Angebot einreichen (eine tabellarische Darstellung ist
möglich).
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Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2022
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
5) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der
Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht.
Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine ausführliche Beschreibung des eingesetzten
Qualitätsmanagementverfahrens mit seinem Angebot einreichen.
6) er die gesamte Leistung / den gesamten Auftrag im eigenen Unternehmen erbringt oder Teile der Leistung / des Auftrags
an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Sofern eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, hat der Bieter die Teile
des Unterauftrags zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen
(Formular 410a) verwiesen.
7) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle /
Begehung bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen
des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle /
Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz
geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist
eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung
unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern
zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot
abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.
Sonstige
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a oder 305b nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes
zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG),
zuletzt
geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334).
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines
bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
erscheinen, sind diese bis zum 02.11.2021 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
(1) Vergütungszahlungen erfolgen nach Aufwand auf Grundlage der vereinbarten Vergütungssätze.
(2) Der AN fordert die Vergütung mit einer Rechnung beim Auftraggeber an.
(3) Die Abrechnung / Vergütung für die Zeiträume 01.01. bis 30.06.2022 und 01.07.2022 bis 30.10.2022 erfolgt nach
Übermittlung
der entsprechenden Zwischenberichte gemäß Ziffer 3.3.1 durch den AN und Abnahme dieser durch den AG.
(4) Die Abrechnung / Vergütung für den Zeitraum 01.11. bis 31.12.2022 erfolgt nach Übermittlung der Jahresübersicht gemäß
Ziffer
3.3.2 durch den AN und Abnahme dieses durch den AG.
(5) Eine Anpassung der vereinbarten Vergütungssätze während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(6) Reisekosten, Reisezeiten, Materialkosten, Transport und Verpackungskosten, Kosten für die Erstellung der Berichte und
sonstige Nebenkosten sind in den Pauschalvergütungssätzen enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
(7) Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen sind zu
berücksichtigen.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 10.11.2021 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 10.12.2021
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYMQ1
Seite 3/3
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-rlp-landrlp/2021/10/8957.html
Data Acquisition via: p8000000
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The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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