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Ausschreibung: Grundlagenermittlungen zur Konsolidierung einer Vollzugshilfe "Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz - DE-Mainz
Dienstleistungen im Umweltschutz
Dokument Nr...: 898669-2021 (ID: 2021101410583469042)
Veröffentlicht: 14.10.2021
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Grundlagenermittlungen zur Konsolidierung einer Vollzugshilfe "Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz
LfU_13_21/2021: Grundlagenermittlungen zur Konsolidierung einer Vollzugshilfe
"Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Bekanntmachung
Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Bezeichnung Landesamt für Umwelt
Kontaktstelle Referat 13
Postanschrift Kaiser-Friedrich-Straße 7
Ort 55116 Mainz
E-Mail haushalt@lfu.rlp.de
Zuschlag erteilende Stelle
die zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYMQQ
Postalische Angebote oder Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen
Bereitstellung der Vergabeunterlagen
Elektronisch über diese Vergabeplattform: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYMQQ/
documents
Art und Umfang der Leistung
Zum Erreichen des Ziels, 2030 die Stromproduktion klimaneutral und bilanziell zu 100 % mit Erneuerbaren Energien
bereitzustellen,
ist etwa eine Verdopplung der Windenergieleis-tung erforderlich (Ende 2020: 3.757 MW). Gleichzeitig müssen intensive
Anstrengungen unternommen werden, die Ziele der Europäischen Artenschutzrichtlinien umzusetzen.
Daher strebt die Landesregierung einen moderierten Dialogprozess zum Themenfeld "Wind-energie und Artenschutz" an.
Ziel des Prozesses ist es Vorschläge für eine Konsolidierung und Aktualisierung der rheinland-pfälzischen Regelungen im
Themenfeld "Windenergie und Artenschutz" zu erarbeiten (siehe Anlage LB 2 und 3). Hierzu soll eine enge Abstimmung mit
betroffenen Akteur*innen erfolgen. Neben konkreten Vorschlägen zur besseren Berücksichtigung des Artenschutzes in
Genehmigungsverfahren
sollen auch fachliche Vorschläge für eine räumliche Gliederung zwischen Windenergie und Artenschutz
entwickelt werden. Informationslücken - insbesondere zu Ar-tenvorkommen - sollen im Laufe des Prozesses identifiziert und
Lösungen, mit denen sie ge-schlossen werden können, erarbeitet werden.
Ziel ist es in Rheinland-Pfalz eine optimierte Planungsgrundlage zu erreichen und weiterhin eine deutlich überdurchschnittliche
Akzeptanz beim Windenergieausbau zu erhalten. Basie-rend darauf soll der naturverträgliche Ausbau der Windenergienutzung
konfliktfreier gestaltet und möglichst beschleunigt werden. Im Dialogprozess sollen u.a.
- der "Naturschutzfachliche Rahmen zum Ausbau der Windenergienutzung in Rhein-land-Pfalz (v. 13.09.2012)" (siehe Anlage LB 4)
auf Basis aktueller Veröffentlichungen fachlich überarbeitet und
- seine Ergänzungen, die Arbeitshilfe "Mopsfledermaus (LfU 2018)" (siehe Anlage LB 5) und der Leitfaden "Rotmilan-
Raumnutzungsanalyse (LfU 2018)" (siehe Anlage LB 6) integriert werden.
- Dabei sind ferner die Erlasse zum "Natur- und Artenschutz bei der Genehmigung von Windenergieanlagen im
immissionsschutzrechtlichen Verfahren (v. 12.08.2020)" (sie-he Anlage LB 7) und zum "Signifikanzrahmen (v. 17.12.2020)" (siehe
Anlage LB 8)
- sowie der "UMK-Signifikanzrahmen (11.12.2020) " (siehe Anlage LB 9) und ebenso die Ergebnisse des UMK-Signifikanzprozess II
sowie entsprechende Rückschlüsse auf einen landesspezifischen Regelungsbedarf) mitzubetrachten.
Aus artenschutzrechtlicher Sicht stehen dabei die vom Ausbau der Windenergie betroffenen streng geschützten und als
windenergieanlagensensibel geltenden Fledermausarten, die als windenergieanlagensensibel geltenden Vogelarten (ebenfalls
gesetzlich geschützt) sowie wei-tere nach 7 (2) Nr. 14 BNatSchG streng geschützte Tierarten (Wildkatze, Haselmaus) im Fokus.
Teilnehmer*innen des Dialogprozesses werden alle im Bereich "Windenergie und Arten-schutz" beteiligte Akteur*innen sein,
insbesondere
- Repräsentant*innen der anerkannten Naturschutzverbände,
- Repräsentant*innen der Energieverbände,
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM),
- Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU).
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LfU_13_21/2021: Grundlagenermittlungen zur Konsolidierung einer Vollzugshilfe
"Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Die o.g. Aktualisierung des "Naturschutzfachlichen Rahmens zum Ausbau der Windenergie-nutzung in Rheinland-Pfalz" wird
federführend vom Landesamt für Umwelt (LfU) vorbereitet (vgl. auch Anlagen LB 2 und LB 3).
Die Konsolidierung des naturschutzfachlichen Rahmens betrifft die Überprüfung und Überar-beitung der Grundlagen zur
Untersuchung und Bewertung artenschutzrechtlicher Zugriffsver-bote des BNatSchG, zumutbarer Vermeidungs-, Schutz- und
vorgezogener Ausgleichsmaß-nahmen sowie von artenschutzrechtlichen Ausnahmevoraussetzungen. Ebenfalls soll aufgezeigt
werden, mit welchen fachlichen und ggfls. artspezifischen Ermittlungs-, Prognose- und Bewertungsansätzen eine u. U.
durch typische bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkun-gen von WEA zu erwartende Verwirklichung der Zugriffsverbote
abgewendet werden können (fachlich anerkannte und zumutbare Mindestanforderungen). Dies schließt Methoden zur Wirkungsund
Maßnahmenkontrolle sowie zum betriebsbegleitenden Monitoring ein.
Durch den AN sind im Kern folgende Leistungen zu erbringen:
- Literaturrecherche/-auswertung und Dokumentation in Bezug auf aktuelle Erkennt-nisse zur Betroffenheit von
artenschutzrechtlich
besonders hervorgehobenen Tierarten (windenergieanlagensensible Vögel und Fledermäuse; ferner Arten von ge-hobener
artenschutzrechtlicher Relevanz auf Waldstandorten: Wildkatze, Haselmaus)
- Erstellung eines Fachvorschlags für landesspezifische Listen der durch Errich-tung und Betrieb von WEA besonders betroffenen
oder genehmigungsrelevan-ten Vogel- und Fledermausarten,
- Literaturrecherche/-auswertung und Dokumentation in Bezug auf anerkannte tieröko-logische Erfassungs- und
naturschutzfachlichen Bewertungsstandards für das o.g. Artenspektrum (ggfls. artspezifisch) für die Planung und Genehmigung
von Wind-energieanlagen,
- Literaturrecherche/-auswertung und Dokumentation von artspezifisch anerkannten und wirksamen Schutzmaßnahmen
(Vermeidung von artenschutzrechtlichen Ver-botstatbeständen), vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) oder
Maßnahmen zur Wahrung des Erhaltungszustandes (FCS-Maßnahmen)
- Literaturrecherche/-auswertung und Dokumentation von betriebsbegleitenden Moni-toringmaßnahmen sowie zur Überprüfung der
Wirksamkeit von zu beauflagen-den Maßnahmen des Artenschutzes,
- Literaturrecherche/-auswertung und Zusammenfassung der in verschiedenen Bundes-ländern umgesetzten bzw. anzuwendenden
Dichtezentren-Konzepte (für windener-gieanlagensensible Brutvogelarten) sowie eine diesbezügliche gutachterliche
Ein-schätzung
(Bewertung, einschl. Grobskizze), welche ornithologischen und weiteren naturschutzbezogenen Grund- und Fachdaten für ein in
Rheinland-Pfalz zeitnah um-setzbares Dichtezentrum-Konzept erforderlich und zu beschaffen sind,
- Terminbegleitung des AG und die Beantwortung von Fachfragen im Rahmen des Fachdialogs "Windenergie und Artenschutz",
einschließlich Vor- und Nachbe-reitung (z. B. Protokollierung).
Die Auswertung, Zusammenstellung und Erarbeitung der Ergebnisse erfolgen unter der Prä-misse, dass die mit der Verwirklichung
von WEA-Projekten (moderne WEA-Typen, Repowering) verbundenen Auswirkungen auf geschützte Arten und ggfls. Natura
2000-Gebiete, auf die Umsetzung und Einhaltung des europäischen Artenschutzrechtes und die entsprechenden anzuwendenden
Methoden und Maßnahmen in den Genehmigungsverfah-ren effizient und landeseinheitlich ermittelt werden können, insbesondere
im Hinblick auf eine Bewertung des signifikanten Tötungsrisikos und des Erhaltungszustandes lokaler sowie ge-bietsspezifischer
Populationen betroffener Arten (im Ist- und Plan-Zustand).
Konkret bedeutet das, dass im Hinblick auf die Schaffung von landeseinheitlichen Vorgaben grundlegende Fachinformationen zu
insbesondere folgenden Aspekten beschafft werden müssen:
- Bestandserfassung von Fledermäusen und weiterer Wirbeltiere (Wildkatze, Hasel-maus) am Eingriffsort,
- Untersuchung und Bewertung der WEA-empfindlichen Fledermausarten und weiterer Wirbeltiere (Wildkatze, Haselmaus) in
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs-verfahren,
- Prüfung der Zugriffsverbote und artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG für eingriffsbedingt betroffene
Fledermausarten und weiterer Wirbeltiere (Wildkatze, Haselmaus),
- Bestandserfassung Vögel am Eingriffsort,
- Untersuchung und Bewertung der WEA-empfindlichen Vogelarten in immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahren,
- Prüfung der Zugriffsverbote und artenschutzrechtlichen Bestimmungen des BNatSchG für eingriffsbedingt betroffene Vogelarten,
- allgemeine Maßnahmen zur Vermeidung und Kompensation (Schutzmaßnahmen),
- spezifische Vermeidungs- und CEF-/FCS-Maßnahmen (Schutzmaßnahmen) für WEA-empfindliche Fledermausarten sowie für
Wildkatze und Haselmaus,
- spezifische Vermeidungs- und CEF-/FCS-Maßnahmen für WEA-empfindlichen Vo-gelarten,
- betriebsbegleitende Monitoringmaßnahmen für WEA-empfindliche Vögel und Fleder-mäuse sowie für Wildkatze und Haselmaus,
- Konzeptionierung einer räumlichen Entzerrung von Bereichen für Windenergie und Ar-tenschutz für
Konzentrationszonenplanungen, insbesondere tötungsgefährdete wind-energieanlagensensible Brutvogelarten.
Die Datenbeschaffung erfolgt durch Literaturauswertung, wobei der Fokus auf einer Sichtung, Auswertung und
Gegenüberstellung von anerkannten Empfehlungen und Verwaltungsvor-schriften der Bundesländer zum Umgang mit natur- und
artenschutzrechtlichen Aspekten bei der Planung und Genehmigung sowie dem Betrieb von Windenergieanlagen (Länderleitfäden
Vollzugshilfen etc.) sowie von aktuellen und einschlägigen Studien sowie Fachpublikationen liegen soll (vgl. Anlage LB 1).
Ausführliche Beschreibungen der Teilleistungen sind dem Kapitel 3 "Konkrete Leistungsbe-schreibung der Beauftragung" zu
entnehmen.
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"Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Haupterfüllungsort
Ergänzende / Abweichende Angaben
zum Haupterfüllungsort
Leistungsort:
- Sitz des Auftragnehmers
- Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Erfüllungsort:
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftraggebers, 55116 Mainz
Gerichtsstand:
- Gerichtsstand ist Mainz
Ausführungsfristen
Bestimmungen über die Ausführungsfrist
Die Leistungserbringung beginnt mit Vertragsschluss und endet am 10.12.2022.
Da zum jetzigen Zeitpunkt vom AG noch nicht abgesehen werden kann, ob der
Dialogprozess bis zum vorstehenden Vertragsende abgeschlossen werden kann,
besteht seitens des AG eine einseitige Verlängerungsoption um zweimal 6 Monate
zu gleichbleibenden Konditionen. Die Verlängerungsoption muss bis spätestens
ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom AG gezogen werden.
Die Verlängerungsoption bezieht sich ausschließlich auf die Leistungspositionen
3.2, 3.3.1, 3.3.2 und 3.5.
Werktage sind die Tage Montag bis Freitag mit Ausnahme von Samstagen und
Feiertagen.
Folgende Teilleistungen finden während der gesamten Vertragslaufzeit statt:
- Abstimmungsgespräche mit dem AG, (vgl. Kapitel 3.2 und 3.5 der
Leistungsbeschreibung)
- Terminbegleitungen mit dem AG, inklusive Vor- und Nachbereitung (vgl. Kapitel
3.3.1 der Leistungsbeschreibung),
- Beantwortung von Fragen des AG außerhalb des Dialogprozesses (=
Fachdialogs) (vgl. Kapitel 3.3.2 der Leistungsbeschreibung)
Für alle weiteren Teilleistungen ist der Zeitplan gemäß Kapitel 5.2 der
Leistungsbeschreibung maßgebend
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung
gemäß
Formular 304, dass:
er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe
(mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine
Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw.
über
die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen.
Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der
Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE
ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die
Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen,
dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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"Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß
Formular
304, dass:
1. er mindestens 3 vergleichbare, Referenzen nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn nach
dem 01.01.2011 liegt, deren Leistungsbeginn mindestens 6 Monaten vor dem Zeitpunkt des Angebotsschlusses war, die eine
Projektdauer von mindesten 6 Monaten besitzen, die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen in
Art und Umfang annähernd vergleichbar sind und daher einen direkten Bezug zu folgenden Aufgabenfeldern haben:
(1) Naturschutzfachliche Anforderungen und Methodenstandards zur Genehmigung von Windenergieanlagen im Hinblick auf
windenergieanlagensensible
- Fledermaus-,
- Brut und Rastvogelarten,
- weitere streng geschützte Tierarten (mit gehobener Relevanz im Hinblick auf Windenergiestandorte im Wald) hier:
ausschließlich
Wildkatze und Haselmaus
oder
(2) Dichtezentrum-Konzepte für tötungsgefährdete windenergieanlagensensible Brutvögel.
Die vorstehenden Aufgabenfelder zu (1) und (2) müssen in der Gesamtheit der 3 Referenzprojekte abgedeckt sein. D.h. es muss
mindestens eine Referenz zu dem Aufgabenfeld (1) und eine Referenz zu dem Aufgabenfeld (2) vorgelegt werden.
Folgende Tätigkeitsfelder sind dabei einschlägig und können als Referenzen dienen:
a. Projekte und Studien sowie Publikationen und Fachbeiträge zur Standardisierung (Methodenstandard) von Erfassungen der
tierökologischen Gruppen Vögel, Fledermäuse, Wildkatze oder Haselmaus; idealerweise in projektleitender Funktion oder im
Rahmen der fachlichen Qualitätssicherung
b. Projekte und Studien sowie Publikationen und Fachbeiträge zur Standardisierung artenschutzrechtlicher Schutzmaßnahmen für
die tierökologischen Gruppen Vögel, Fledermäuse, Wildkatze oder Haselmaus; idealerweise in projektleitender Funktion oder im
Rahmen der fachlichen Qualitätssicherung
c. Projekte und Studien sowie Publikationen und Fachbeiträge zur Bewertung von tierökologischen oder artenschutzfachlichen
und -rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergienutzung in Deutschland oder mit der
Genehmigung von Windenergieanlagen in den Bundesländern; idealerweise in projektleitender Funktion oder im Rahmen der
fachlichen Qualitätssicherung
d. Projekte, Konzepte und Fachbeiträge zur naturräumlichen, regionalen oder landesspezifischen Ermittlung und Bewertung von
avifaunistischen Dichtezentren oder Schwerpunktvorkommen/-räumen; idealerweise in projektleitender Funktion oder im Rahmen
der fachlichen Qualitätssicherung
Eine Referenz der drei Referenzen muss aus dem Tätigkeitsfeld (d) stammen.
Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Tätigkeitsfelder (a - d) erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu
machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht.
Eine Referenz als "Projekt und Studie sowie Publikation und Fachbeitrag zur Bewertung von tierökologischen oder
artenschutzfachlichen und -rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergienutzung in
Deutschland oder mit der Genehmigung von Windenergieanlagen in Bundesländern" kann im Zusammenhang mit dieser
Ausschreibung nicht anerkannt werden, wenn sich das als Referenz genannte Projekt im Schwerpunkt oder ausschließlich
mit Fachbeiträgen auf Grundlage von Kartierungen im Rahmen von tierökologischen Erfassungen und diesbezüglichen
artenschutzfachlichen Bewertungen für konkrete immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen
befasst.
Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder,
wobei
das Mitglied der Bietergemeinschaft, welches den Projektleiter stellt, mindestens eine der geforderten Referenzen vorweisen
muss.
Der Nachweis ist mittels des Formulars 311 (Referenznachweis) zu erbringen.
2. er für die Projektleitung nur Personen einsetzen wird, die über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer
(Fach-)
Hochschule oder Universität in einem der folgenden Studienfelder verfügen:
- Biologie,
- Landespflege oder Landschaftsplanung,
- Biogeographie oder Geographie,
- Ökologie, Landschaftsökologie, Geoökologie,
- Naturschutz,
- Umweltwissenschaften,
- Forstwissenschaften.
Der Nachweis ist durch Scan des Studiennachweises zu erbringen.
7.2.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 31 Abs. 1 UVgO:
Zur Prüfung reicht der Bieter mit seinem Angebot die Eigenerklärung gemäß Formular 303 ein.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass seitens des Auftraggeber Abfragepflichten gemäß Nr. 15 der Verwaltungsvorschrift
Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz bestehen. Evtl. dort registrierte Ausschlussgründe können zum Ausschluss des
Bieters in diesem Vergabeverfahren führen.
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"Windenergie und Artenschutz" in Rheinland-Pfalz
VO: UVgO Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung
Sonstige
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung gemäß Formular 305a:
Tariftreue nach 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei
öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl.
S. 334).
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Formulare 302) sind zulässig.
Die Kommunikation zwischen der Vergabestelle und den Bietern während des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich über die
von der Vergabestelle verwendete Vergabeplattform (www.vergabe.rlp.de).
Die Ausschreibungsunterlagen enthalten nach Ansicht des Auftraggebers alle Informationen, die zur Erstellung eines
bedarfsgerechten Angebotes erforderlich sind. Falls sich dennoch Rückfragen ergeben, deren Klärung dem Bieter unverzichtbar
erscheinen, sind diese bis zum 26.10.2021 auf der Vergabeplattform zu stellen. Die darauf erteilten Auskünfte werden dann allen
Bietern in anonymisierter Form ausschließlich auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt.
Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung Zuverlässigkeit gemäß Formular 303.
Wesentliche Zahlungsbedingungen
(1) Pauschalvergütung
Es wird eine Abschlagszahlung in Höhe von 30 % des Auftragswerts der Preispositi-on 1.1 (Preisblatt Formular 302) mit Abnahme
der Zwischenberichte siehe Zeitplan Kapitel 5.1 geleistet.
Die Restzahlung (70%) zu Preisposition 1.1 (Formular 302) erfolgt nach der Endab-nahme des letzten Endberichtes d.h. nach
Endabnahme der Gesamtleistung "Dichte-zentrum-Konzept (Kap. 3.1.4 und 3.4) vgl. auch Zeitplan Kapitel 5.2.
(2) Vergütung nach Aufwand
- Die Zahlung zu den übrigen Preispositionen 1.2 - 1.3 (Formular 302) bzw. Kapitel (Ka-pitel 3.3.1) erfolgt nach jeweiliger
erfolgreicher Durchführung und Abnahme.
- Der Auftragnehmer erhält nach erbrachter Leistung der Preisposition 1.4 (Formular 302) (vgl. Kapitel 3.3.2) entsprechend der
erbrachten Stundenleistungen die vertrag-lich vereinbarten Vergütungen.
Reisezeiten, Reisekosten, Materialkosten und sonstige Nebenkosten sind in den Pauschal-vergütungssätzen enthalten.
Eine Anpassung der vereinbarten Vergütungssätze während der Vertragslaufzeit (die optiona-len Verlängerungsmöglichkeiten
eingeschlossen) ist ausgeschlossen.
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Eingang einer prüffähigen Rechnung. Mögliche SKONTO-Gewährungen sind zu
berücksichtigen.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote 04.11.2021 um 10:00 Uhr
Bindefrist des Angebots 01.12.2021
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYMQQ
Seite 5/5
Source: 4 https://www.bund.de/IMPORTE/Ausschreibungen/vmp-rlp-landrlp/2021/10/8950.html
Data Acquisition via: p8000000
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Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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