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Ausschreibung: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung - DE-Berlin
Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
Dokument Nr...: 527035-2021 (ID: 2021101809065475482)
Veröffentlicht: 18.10.2021
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DE-Berlin: Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und Beleuchtung
2021/S 202/2021 527035
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Friedrichstraße 71 / Quartier 206
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@autobahn.de
Fax: +49 30-403680810
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.autobahn.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.subreport.de/E17771683
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige
Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer
Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kennleuchten gemäß DIN 14620
Typ D
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34990000 Ausrüstung für Kontrolle, Sicherheit, Signalisierung und
Beleuchtung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Bewirtschaftung, der Instandhaltung und des Ausbaus der
bundesdeutschen Autobahnen wird eine Rahmenvereinbarung zur Belieferung
mit Kennleuchten nach DIN 14620 Typ D in Gelb zur Ausstattung von
Einsatzfahrzeugen PKW der Autobahn GmbH des Bundes vergeben.
Die von der zu vergebenen Rahmenvereinbarung umfasste Maximal- /
Höchstmenge beträgt insgesamt 1300 Stück.
Die Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Leistungszeitraum/ die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit
Zuschlagserteilung (voraussichtlich am 01.12.2021) und endet am
31.12.2023 (somit 25 Monate).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Leistungsinhalt sind Kennleuchten nach DIN 14620 Typ D in Gelb zur
Ausstattung von Einsatzfahrzeugen PKW der Autobahn GmbH des Bundes.
Die Kennleuchten dienen zur Absicherung der Einsatzfahrzeuge im Bereich
des öffentlichen Straßenverkehrs, insbesondere im Bereich der
Bundesautobahnen. Es ist also ein Warnsystem mit hoher Leistungsstärke
und umfassenden Funktionen indiziert.
Währende der Verwendung werden öffentliche Straßen und Nebenflächen,
befestigte sowie unbefestigte Feld- und Wirtschaftswege befahren.
Zum Leistungsumfang zählen die Kennleuchten, die
Steuergeräte/Bedienelemente samt Verkabelung, Halter und Montageset für
die beschädigungsfreie Montage (Details siehe Leistungsbeschreibung),
Versand und Verpackung aller vorgenannten Komponenten an die
Bezugsstellen der Autobahn GmbH des Bundes.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 25
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1.1: Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1-Erklärung zum
Unternehmen (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine
Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (siehe z.B.
[9]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
[10]https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter
/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die
vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt
F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2.1: Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro
Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen
Unterauftragnehmern, qualifizierten Unterauftragnehmern oder den
einzelnen Mitgliedern einer Bewerber/Bietergemeinschaft), der zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate
ist.
-Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des
Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach
dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er
darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende
Eigenerklärung abzugeben.
-Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister
verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf
andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder
Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen
Vereinigung).
-Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen
Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen
über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die
öffentliche Auftragsvergabe und zurAufhebung der Richtlinie 2014/18/EG,
Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
3.1: Nachweis einer Betriebs-/ Berufshaftpflicht-Versicherung Abgabe
einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und
diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird
(Formblatt F3.1).
Ggf. Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 3.1.: Die Betriebshaftpflicht-Versicherung hat mindestens die
nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen
abzudecken:
- für Personen- und Sachschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 5
Mio je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr,
- für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio je
Schadensfall einfach maximiert pro Jahr.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
4.1: Liste der Referenzen des Bieters der letzten 5 Jahre, die
Erfahrungen bei komplexen Projekten im Bereich des hiesigen
Ausschreibungsgegenstands belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Stellung des Bieters im Markt: Hersteller / Händler / sonstiges;
- Auftraggeber (AG) mit Kontaktstelle des AG;
- Bezeichnung des Projektauftrags;
- Leistungszeitraum (Jahr);
- Mindestumfang des jeweiligen Referenz-Auftrags: Lieferung von jeweils
mindestens 300 Kennleuchten gemäß DIN 14620 Typ D
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes
Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte
Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 4.1: Es sind mindestens drei Referenzprojekte nachzuweisen, die die
geforderten Erfahrungen abdecken.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Abrufberechtigung: Die Autobahn GmbH des Bundes und die Niederlassungen
sind gemäß der Rahmenvereinbarung berechtigte Stellen, auf eigene
Rechnung Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abzurufen:
Die Zentrale, Friedrichstr. 71, 10117 Berlin Die 10
Niederlassungen:
o NL Nord Heidenkampsweg 98, 20097 Hamburg o NL Nordost An der Autobahn
111, 16540 Hohen Neuendorf (OT Stolpe) o NL Ost Magdeburger Straße 51,
06112 Halle o NL Nordwest Gradestr.18-20, 30163 Hannover o NL Westfalen
Otto-Krafft-Platz 8, 59065 Hamm o NL Rheinland Hansastr. 2, 47799
Krefeld o NL West Bahnhofsplatz 1 - 3, 56410 Montabaur o NL Südwest
Augsburger Straße 744, 70329 Stuttgart o NL Nordbayern
Flaschenhofstraße 55, 90402 Nürnberg o NL Nordbayern, Bayreuth
Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth o NL Südbayern Seidlstraße 7 - 11,
80335 München
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß
§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.
[11]https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich
der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das
Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die Vergabe-Plattform oder über die unter I.3
angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; derAblauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.:
[12]https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor
Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei
schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei
Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage
nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1
und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3
GWB)
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/10/2021
References
6. mailto:vergabestelle@autobahn.de?subject=TED
7. http://www.autobahn.de/
8. https://www.subreport.de/E17771683
9. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html
10. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html
11. https://www.gesetze-im-internet.de/
12. https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html
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