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Ausschreibung: Arzneimittel - DE-München
Arzneimittel
Dokument Nr...: 532479-2021 (ID: 2021102009102980940)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-München: Arzneimittel
   2021/S 204/2021 532479
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   Postleitzahl: 81739
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle1@by.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YR9H8/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
   Kontaktstellen
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Open house Arzneimittelrabattverträge Pegfilgrastim, ATC L03AA13
   Referenznummer der Bekanntmachung: 21-189
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33600000 Arzneimittel
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Siehe Beschreibung der Beschaffung
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE2 Bayern
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es handelt sich nicht um ein offenes Verfahren, sondern um ein sog.
   open-house-Modell! Das Formular für das offene Verfahren wird lediglich
   deshalb verwandt, da kein Formular für das open-house-Modell existiert.
   Verträge, die im open-house-Modell geschlossen werden, unterfallen
   mangels Auswahlentscheidung nicht dem Vergaberecht. Eine Unterwerfung
   unter vergaberechtliche Regelungen ist mit der Verwendung dieses
   Formulars nicht verbunden.
   Die AOK Bayern beabsichtigt, mit allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen über den Wirkstoff
   Pegfilgrastim, ATC L03AA13, nach § 130a Abs. 8 SGB V zu schließen. Die
   AOK Bayern bietet allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen,
   die die unten genannten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, den Abschluss
   identischer und nicht individuell verhandelbarer Rabattvereinbarungen
   an. Der frühestmögliche Vertragsbeginn ist der 01.12.2021, alle
   Verträge enden am 30.11.2023. Ein Vertragsschluss ist während dieser
   Laufzeit jederzeit möglich, spätestens jedoch am 05.10.2023. Die
   Verträge können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende
   gekündigt werden. Bei Inkrafttreten eines durch bundesweite oder
   landesspezifische, im offenen Verfahren geschlossenen Rabattvertrags
   über Arzneimittel mit dem auftragsgegenständlichen Wirkstoff treten die
   open-house-Vereinbarungen automatisch für die entsprechende Laufzeit
   außer Kraft. Ein Vertrag wird mit allen interessierten pharmazeutischen
   Unternehmen geschlossen, die ihre Eignung durch eine ausgefüllte und
   unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nachweisen.
   Der pharmazeutische Unternehmer hat den ausgefüllten und
   unterschriebenen (die Vertretungsberechtigung des/der Unterzeichner/s
   muss sich aus dem Handelsregisterauszug ergeben, anderenfalls ist eine
   Vollmacht vorzulegen) Vertrag nebst ausgefüllter Anlage 1 und Anlage 2
   in 3-facher Fassung im Original sowie die ausgefüllte und
   unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit in 1-facher Fassung
   an folgende Adresse einzusenden:
   AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Vergabestelle SGB V
   ZE25
   open-house Rabattverträge
   Carl-Wery-Str. 28
   81739 München
   Bei Eingang vollständiger und korrekter Unterlagen bis zum 05. eines
   jeden Monats erfolgt der Vertragsbeginn zum darauf folgenden nächsten
   Monatsersten, ansonsten zum darauf folgenden übernächsten Monatsersten.
   Eine Übersendung der vollständigen, ausgefüllten und unterzeichneten
   Unterlagen vorab per Fax (089/62730650151) oder als Scan an die
   E-Mail-Adresse [9]vergabestelle1@by.aok.de ist fristwahrend, wenn die
   vollständigen und korrekten Originalunterlagen in Papierform bis zum
   10. des Monats bei der AOK Bayern, Vergabestelle, eingehen.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum
   Open-House-Verfahren auf dem Portal [10]www.dtvp.de die Freischaltung
   des Vertrages und der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit beantragen.
   Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/12/2021
   Ende: 30/11/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache sind, müssen mit deutscher
   Übersetzung eingereicht werden.
   Interessierte pharmazeutische Unternehmen können im Projektraum zum
   Open-House-Verfahren auf dem Portal [11]www.dtvp.de die Freischaltung
   des Vertrages und der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit beantragen.
   Ein Link zum Portal befindet sich in dieser Bekanntmachung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 05/10/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 05/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Information gemäß § 135 Abs. 3 GWB: Die Auftraggeberin ist der Ansicht,
   dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens im Amtsblatt
   der Europäischen Union zulässig ist, da ein vergaberechtsfreies
   Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) durchgeführt wird. Ein
   Vertrag wird mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, der die hier
   bekanntgemachten Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem
   Vertragsschluss hat. Es erfolgt keine Auswahl eines oder mehrerer
   Wirtschaftsteilnehmer. Jedem Wirtschaftsteilnehmer wird ein
   jederzeitiges diskriminierungsfreies Beitrittsrecht zu den gleichen
   Bedingungen gewährt. Die Vertragsbedingungen wurden im Vorhinein in der
   Weise festgelegt, dass kein Wirtschaftsteilnehmer auf den Inhalt des
   Vertrags Einfluss nehmen konnte. Eindeutige Regeln über den
   Vertragsschluss und den Vertragsbeitritte werden in dieser
   Bekanntmachung sowie den Verfahrensbedingungen festgelegt. Die
   Durchführung des Zulassungsverfahrens wird europaweit publiziert.
   Vertragsschlüsse werden ebenfalls europaweit publiziert. Die
   Auftraggeberin bekundet hiermit die Absicht, den Vertrag mit jedem
   Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen, der die bekanntgemachten
   Eignungskriterien erfüllt und Interesse an einem Vertragsschluss hat.
   Bezüglich der Beschreibung des Vertragsgegenstands verweisen wir
   zusätzlich auf die Verfahrensbedingungen, die zum Download
   bereitgestellt werden. Der Link findet sich in dieser Bekanntmachung.
   Der Name sowie die Kontaktdaten der Unternehmen, die den Zuschlag
   erhalten sollen, können nicht bekannt gemacht werden, da ein Vertrag
   mit jedem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen wird, der die
   Eignungskriterien erfüllt sowie Interesse an einem Vertragsschluss hat.
   Verträge werden nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YR9H8
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
   Ort: Bonn
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499-163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 135 GWB Unwirksamkeit
   (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber
   1.
   gegen § 134 verstoßen hat oder
   2.
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund
   Gesetzes gestattet ist,
   und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden
   ist.
   (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1.
   der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe
   ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union zulässig ist,
   2.
   der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3.
   der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   § 160 GWB Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
   der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3.
   Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4.
   mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
   einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y6YR9H8/documents
   9. mailto:vergabestelle1@by.aok.de?subject=TED
  10. http://www.dtvp.de/
  11. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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