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Ausschreibung: Diverse Softwarepakete und Computersysteme - DE-Regensburg
Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Dokument Nr...: 533061-2021 (ID: 2021102009151081570)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Regensburg: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
   2021/S 204/2021 533061
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg,
   Abt. 3T AGA IuK
   Postanschrift: Bahnhofstraße 7
   Ort: Regensburg
   NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 93047
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]ausschreibung@lff.bayern.de
   Telefon: +49 941/50443506
   Fax: +49 941/50443688
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.lff.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48900000 Diverse Softwarepakete und Computersysteme
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Verlängerung der Leistungen für ein im Einsatz befindliches
   Datenextraktions-/Capture-System für die digitale Beihilfebearbeitung.
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1 707 410.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Hauptort der Ausführung:
   Regensburg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Verlängerung der Leistungen für Softwarepflege für ein im Einsatz
   befindliches Datenextraktions-/Capture-System für die Papierlose
   Sachbearbeitung in der Beihilfe (PSB) für eine Leistungsdauer von 5
   Jahren. Der Leistungsumfang beinhaltet zudem Programmier-u.
   Beratungsleistungen sowie zusätzlich erforderliche Lizenzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Qualitätskriterium - Name: Leistung / Gewichtung / Gewichtung: 50
   Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung / Gewichtung: 50
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum
   Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten
   aufgeführten Fälle)
     * Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
   Erläuterung:
   Die benötigten Leistungen für das im Einsatz befindliche
   Datenextraktions-/Capture-System für die digitale Beihilfebearbeitung
   können nur von dem Hersteller der Software selbst erbracht werden. Weil
   aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist und gewerbliche
   Schutzrechte greifen, können die Leistungen folglich nur von einem
   bestimmten Unternehmen erbracht werden, wodurch die Regelungen nach §
   14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) VgV zum Tragen kommen. Dem fortführenden
   Einsatz des Systems liegen neben technischen Gründen des Weiteren
   fachliche und wirtschaftliche Gründe zugrunde.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   Auftrags-Nr.: O 1080/2021.34-1-22
   Bezeichnung des Auftrags:
   Papierlose Sachbearbeitung in der Beihilfe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   14/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Insiders Technologies GmbH
   Postanschrift: Brüsseler Straße 1
   Ort: Kaiserslautern
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 67657
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 707 410.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Postfach 606
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91511
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung
   einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
   ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in
   einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2
   GWB). Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1
   Nr. 2 GWB nicht ein, wenn
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein
   (§ 160 Abs. 1 GWB).
   Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:ausschreibung@lff.bayern.de?subject=TED
   7. http://www.lff.bayern.de/
   8. mailto:vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de?subject=TED
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