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Ausschreibung: Öffentlichkeitsarbeit - DE-Stuttgart
Öffentlichkeitsarbeit
Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
Werbekampagnen
Dokument Nr...: 533454-2021 (ID: 2021102009192082113)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Stuttgart: Öffentlichkeitsarbeit
   2021/S 204/2021 533454
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Neues Heim - Die Baugenossenschaft eG
   Postanschrift: Postfach 40 01 29
   Ort: Stuttgart
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Postleitzahl: 70401
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Prokurist / Abteilung Wohnungsverwaltung
   E-Mail: [6]gebler@bgneuesheim.de
   Telefon: +49 17784898040
   Fax: +49 17784898099
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.quartier-am-rotweg.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.subreport.de/E76773165
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Stadtbauplan GmbH
   Postanschrift: Rheinstraße 40-42
   Ort: Darmstadt
   NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 64283
   Land: Deutschland
   E-Mail: [9]stuttgart-rot@stadtbauplan.de
   Telefon: +49 6151/9957-0
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [10]www.stadtbauplan.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [11]https://www.subreport.de/E76773165
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Fördermittelempfänger
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Baugenossenschaft
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leistungen der Prozess- und Projektbegleitung im Rahmen des
   Gesamtprozesses Reallabor Wohnen - resilient und generationengerecht
   für Alle in Stuttgart-Rot
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-SR-PS
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79416000 Öffentlichkeitsarbeit
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   In einem in die Jahre gekommenen Nachkriegsquartier bezahlbaren und
   bedarfsgerechten Wohnraum schaffen  dieser Aufgabe stellen sich in
   einer starken Projektallianz zwei Genossenschaften  die `Neues Heim 
   Die Baugenossenschaft eG (BGNH)´ in Kooperation mit der
   `Baugenossenschaft Zuffenhausen eG (BGZ)´. Die in Stuttgart-Rot
   vorhandene Vielfalt an Biografien, Herkunftsgeschichten und (Wohn-)
   Bedarfen machen das Quartier Am Rotweg zwischen Rotweg, Fleiner
   Straße sowie Schozacher Straße zu einem idealen Reallabor, in dem
   erprobt wird, wie bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum geschaffen
   und quartiersbezogene Konzepte umgesetzt werden können. Das
   Pionierprojekt soll zeigen, wie Nachkriegsquartiere resilient und
   generationengerecht gemeinsam mit den Bewohner*innen weiterentwickelt
   werden können.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   79416200 Beratung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit
   79341400 Werbekampagnen
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stuttgart Rot, insb. Quartier Am Rotweg zwischen Rotweg, Fleiner
   Straße sowie Schozacher Straße
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das oben beschriebene Vorhaben ist Teil einer umfassenden Entwicklung,
   die Stuttgart-Rot insgesamt in den Blick nimmt. In einem offenen,
   integrierten Prozess soll dort ein WohnquartierPlus (WQ+) entstehen.
   Dabei liegt der Fokus darauf, bestehende Strukturen im Quartier, um
   bedarfsgerechte und inklusive Wohnungsangebote zu ergänzen. Ziel ist
   es, z.B. eine 24h-Versorgungssicherheit zu schaffen, um damit
   lebenslanges Wohnen in den eigenen 4 Wänden auch bei zunehmendem
   Unterstützungsbedarf zu ermöglichen. Die genossenschaftlich getragene
   Quartiersentwicklung ist verzahnt mit vielfältigen baulichen und
   sozialen Maßnahmen in Stuttgart-Rot.
   Das Projekt Reallabor Wohnen  resilient und generationengerecht für
   Alle in Stuttgart-Rot wird im Rahmen der Wohnraumoffensive BW des
   Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
   gefördert. Zentraler Kern des Projekts ist ein zweieinhalbjähriger
   Beteiligungsprozess, in dem mit den unterschiedlichen örtlichen
   Akteuren und der Bewohnerschaft Fragen rund um das Thema Wohnen der
   Zukunft diskutiert werden. In den Zwischenräumen der aktuell
   bestehenden Zeilenbebauung im Quartier Am Rotweg ist als eine Art
   mobiles Amphitheater temporär ein Experimentierlabor eingerichtet. Auf
   dieser Laborbühne sollen verschiedene Fragen zum Wohnen, dem
   Zusammenleben, der Nachbarschaft und der Alltagsgestaltung gemeinsam
   mit den Bewohner*innen aus Rot, sozialen Partner*innen, aber auch mit
   Institutionen, Hochschulen, IBA27, Stadtverwaltung sowie Expert*innen
   diskutiert und erlebbar gemacht werden.
   Von großer Bedeutung für ein erfolgreiches Projekt in Sachen Wohnen
   sind das zeitliche Eintakten der einzelnen Maßnahmen,
   Interessensmanagement, Übersetzer zwischen den Fachdisziplinen
   (Soziales, Technik, Städtebau, Architektur, etc.), inhaltliche
   Abstimmung, Entwicklung zielgruppenspezifischer Beteiligungsformate,
   abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit, gute Quartiers- und
   Stadtteilkommunikation sowie eine prozessbegleitende und summative
   Evaluation.
   Weitere Informationen zum Projekt können den Anlagen zu dieser
   Bekanntmachung sowie dem nachfolgenden Link zur Website entnommen
   werden: [12]https://www.quartier-am-rotweg.de/
   ---
   Die hier ausgeschriebenen vorgesehenen Leistungen sind in der Anlage
   Leistungskatalog (später bei Angebotsaufforderung Anlage
   Honorarangebot) aufgeführt. Diese sind nicht abschließend - die
   tatsächlichen Erfordernisse werden in enger Abstimmung mit der
   Auftraggeberin (AG) nach Auftragserteilung geklärt. Als
   Kalkulationsgrundlage ist zunächst ein voraussichtlicher Umfang
   vorgegeben, der sich aufgrund der Projektanforderungen noch verändern
   kann.
   ---
   Leistungszeitraum ist ab Beauftragung (vrs. Februar 2022 - Dezember
   2024 = 3 Jahre); Aktionszeitraum für die Beteiligung der Akteure im
   Quartier ist Februar 2022 - Dezember 2023 (2 Jahre)
   ---
   Die Gesamtprojektsumme liegt bei 1,375 Mio. Euro. Davon werden 80%
   durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
   Baden-Württemberg im Rahmen der Wohnraumoffensive BW gefördert.
   ---
   Als Arbeitsplattform ist MS Teams zu verwenden.
   ---
   Es ist bereits ein Büro mit Vorleistungen (Unterstützung bei der
   Erstellung des Förderantrags) befasst gewesen. Diesem steht es frei,
   sich bei diesem Verfahren zu bewerben.
   ---
   Es wird ein Büro gesucht, welches sofort nach Beauftragung mit der
   Bearbeitung beginnen kann.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Projektorganisation /
   Gewichtung: 25
   Qualitätskriterium - Name: Projektanalyse / Herangehensweise /
   Gewichtung: 45
   Preis - Gewichtung: 30
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 30
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 3
   Höchstzahl: 5
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Bewerbungen anhand der
   nachfolgend beschriebenen Auswahlkriterien/Eignungskriterien sollen die
   3-5 punktbesten Bewerber (soweit geeignet) ausgewählt und zur Abgabe
   eines Angebotes aufgefordert werden. Sollten mehr als die gewünschte
   Anzahl an Bewerbern die Anforderungen gleich gut erfüllen, erfolgt die
   Auswahl durch Losverfahren aus dem Kreis der gleich gut geeigneten
   Bewerber.
   ---
   GEFORDERTE NACHWEISE
   ---
   WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
   - Umsatz für vergleichbare Leistungen (Projekt- Prozesssteuerung,
   Beteiligung) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
   ---
   TECHNISCHE UND BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT:
   - Qualifizierte Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand
   - Referenzen zur Erstellung von "ganzheitlichen/crossmedialen
   Kommunikationskonzepten"
   - Referenzen mit Erfahrung zur Umsetzung einer Maßnahme in einem
   Förderprogramm aus dem Bereich Wohnraumförderung oder Stadtentwicklung
   ---
   Bei Referenzprojekten gilt: Grundsätzlich wertungsfähig sind
   Referenzprojekte, wenn der Abschluss der Leistung nicht länger als 7
   Jahre (hier nicht vor 2014) zurück liegt. Die Referenzen müssen nicht
   vollständig abgeschlossen sein, allerdings müssen die für die Wertung
   wesentlichen Leistungsbausteine zum Großteil erbracht worden sein und
   es müssen mind. 80% des Auftragsvolumens abgerechnet sein.
   ---
   Bewerber, die nicht selbst ausreichend Erfahrung/Referenzen nachweisen
   können, können sich in Bewerbergemeinschaft mit anderen Büros bewerben
   oder im Sinne der Eignungsleihe Nachunternehmer hinzuziehen.
   Referenzen aus früheren Tätigkeiten werden zugelassen, soweit eine
   Bescheinigung des früheren Arbeitgebers oder Auftraggebers vorliegt,
   dass diese Referenzen in leitender Position erbracht wurden.
   Eingereichte Referenzen werden in allen infrage kommenden Kategorien
   gewertet, sofern sie die kategoriespezifischen Anforderungen erfüllen.
   Es werden keine Sammelreferenzen oder Rahmenverträge gewertet.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz bei diesem Verfahren finden Sie
   in der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Es werden ausschließlich Teilnahmeanträge berücksichtigt, die über die
   Vergabeplattform eingereicht werden (nicht per Nachrichtenfunktion),
   die aktuellen technischen Voraussetzungen der Vergabeplattform sind zu
   beachten (insb. aktuelle Java- bzw. Weblauncher-Version).
   ---
   Folgende Nachweise/Erklärungen sind einzureichen bzw. abzugeben:
   - vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag mit vollständiger Erklärung
   zu Punkt 2.1 des Teilnahmeantrags sowie die erforderlichen ausgefüllten
   Anlagen (es sind zwingend die bereitgestellten Bewerbungsunterlagen zu
   verwenden!),
   - bei Bewerbergemeinschaften eine von sämtlichen Mitgliedern
   ausgefüllte "Bewerbergemeinschaftserklärung" (Formblatt ist Anlage zur
   Bekanntmachung) mit dem Hinweis auf die gesamtschuldnerische Haftung
   aller Mitglieder und der Benennung eines bevollmächtigten Vertreters,
   - bei juristischen Personen die Erklärung, dass eine Eintragung in dem
   Handelsregister o.ä. vorliegt,
   - Bei Vorliegen einer Eignungsleihe muss mit der Bewerbung der Nachweis
   geführt werden, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur
   Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Nachweis ist durch eine
   Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Formblatt Anlage zur
   Bekanntmachung) zu führen,
   - Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung (bei BG von jedem
   Mitglied) besteht und im Auftragsfall die Deckungssumme von 1,0 Mio. 
   für Personenschäden und 0,5 Mio.  für sonstige Schäden nachgewiesen
   wird (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten),
   - ggfs. Angaben zur wirtschaftl. Verknüpfung mit Dritten (bei BG von
   jedem Mitglied und der NU),
   - Angaben zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und/oder
   Verurteilungen nach § 42 Abs.1 VgV und §§ 123,124 GWB (siehe auch
   Verweis auf Selbstreinigung) (diese Erklärung ist unter 2.1 des
   Teilnahmeantrages zu leisten),
   - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung bei
   öffentlichen Aufträgen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
   Baden-Württemberg (LTMG) vom 16.04.2013 (Gesetzesblatt für Baden-
   Württemberg 2013, Nr. 4, S. 50-53) und dem Gesetz zur Änderung des
   Naturschutzgesetzes und weiterer Vorschriften vom 21. November 2017,
   Artikel 15 (Gesetzesblatt Baden-Württemberg 2017, Nr. 23, S. 606)
   (diese Erklärung ist unter 2.1 des Teilnahmeantrages zu leisten).
   ---
   HINWEISE:
   - Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV wird vorbehalten.
   - Bewerbungen nur für Teilleistungen führen zum Ausschluss der
   Bewerbung.
   - Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen, die zu einem Verstoß
   gegen den Geheimwettbewerb führen, sind ausgeschlossen. Die betroffenen
   Bieter müssen mit der Angebotsabgabe nachvollziehbar darlegen und
   nachweisen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen
   werden kann. Führt der Bieter den vorstehend verlangten Nachweis nicht
   oder nicht ausreichend, wird vermutet, dass durch seine
   Mehrfachbeteiligung im Vergabeverfahren der Geheimwettbewerb verletzt
   ist. In diesem Fall werden beide Angebote ausgeschlossen.
   - Nach Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung führt eine Veränderung
   in der Zusammensetzung der Bietergemeinschaft in der Regel zur
   Nichtberücksichtigung des Angebots, sofern damit zugleich eine
   inhaltliche Veränderung des abgegebenen Angebots verbunden ist.
   - Die Erklärungen unter Punkt 2.1 des Formulars Teilnahmeantrag sind
   vollständig abzugeben. Eine unterlassene bzw. nicht vollständige
   Erklärung kann zum Ausschluss führen.
   ---
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   UMSATZ:
   Im Teilnahmeantrag sind Angaben zum Umsatz für vergleichbare Leistungen
   (Projekt- Prozesssteuerung, Beteiligung) für Einzelbewerber oder
   Bewerber in Bewerbergemeinschaft in Summe der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre zu tätigen. Bei Nachunternehmern gilt, dass deren
   Umsätze, für die für die Eignungsleihe in Betracht kommenden Leistungen
   ebenfalls addiert und mit angegeben werden.
   ---
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindesteignung:
   250.000 Euro netto Umsatz im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen
   Geschäftsjahre.
   Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der
   Bewerbung.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   FACHKRÄFTE:
   Im Teilnahmeantrag sind Angaben zur Anzahl der qualifizierten
   Fachkräfte bezogen auf den Auftragsgegenstand zu tätigen.
   ---
   REFERENZEN (siehe auch II.2.9. und Anlage EINZELBEWERTUNGSMATRIX 
   EIGNUNGSKRITERIEN):
   Mit dem Teilnahmeantrag sind Referenzen einzureichen. Die sind auf der
   Anlage Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt) anzugeben.
   Punkte (in Summe max. 100) werden wie folgt vergeben:
   - Referenzen zur Erstellung von "ganzheitlichen/crossmedialen
   Kommunikationskonzepten":
   60 Punkte ab 2 voll vergleichbaren Referenzen (je Referenz 30 Punkte),
   Bewertung anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf den Auftragswert, die
   Dauer und die Vielfalt/Breite der Leistung (Kommunikationsmittel,
   Intensitätsstufen der Partizipation). Dabei gilt als
   voll vergleichbar (100%): vergleichbare Dauer (mind. 12 Monate) und
   Auftragswert >20.000  netto, Vielzahl an Kommunikationsmitteln
   (cross-medial  Print, Online, Veranstaltung), div. Intensitätsstufen
   der Partizipation (Information, Konsultation, Kooperation) sowie die
   Konzeptentwicklung an sich erkennbar;
   weitgehend vergleichbar (66,6 %): Auftragswert <20.000  netto oder
   Dauer < 12 Monate oder div. Intensitätsstufen nicht erkennbar oder nur
   2 Kommunikationsmittel oder keine Onlinebeteiligung oder nur Mitwirkung
   bei Konzeptentwicklung;
   teilweise vergleichbar (33,3 %): Vielzahl an Kommunikationsmitteln
   nicht erkennbar (1 Mittel, daher nicht cross-medial) oder o.g.
   Kriterien in Kombination treffen nicht zu (Dauer, Auftragswert,
   Intensitätsstufen);
   kaum vergleichbar (0 %): keine wertungsrelevanten Angaben bzw. keine
   Konzeptentwicklung erkennbar.
   - Referenzen mit Erfahrung zur Umsetzung einer Maßnahme in einem
   Förderprogramm aus dem Bereich Wohnraumförderung oder Stadtentwicklung:
   40 Punkte ab 2 vergleichbaren Referenzen (je Referenz 20 Punkte)
   Bewertung anhand der Vergleichbarkeit bezogen auf den
   Auftragsgegenstand.
   Bei Projekten im Bereich Wohnraumförderung werden Referenzen gewertet
   mit inhaltlicher Quartiersentwicklung, Referenzen mit einer baulichen
   Förderung von Wohnungsraum werden nicht gewertet.
   ---
   Es werden nur Referenzen gewertet, welche auf den Referenzblättern
   (Anlage zur Bekanntmachung) benannt oder beschrieben sind.
   ---
   Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die
   in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen,
   werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in
   Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Mindesteignung:
   - 4 Fachkräfte wie oben beschrieben
   - mindestens eine grundsätzlich wertbare Referenz.
   Das Nichterreichen der Mindesteignung führt zum Ausschluss der
   Bewerbung.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
   Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
   Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
   schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
   verhandelnden Angebote
   IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
   Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
   der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
   Verhandlungen durchzuführen
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 14/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bitte unbedingt berücksichtigen bzw. vor Abgabe überprüfen:
   Werden mehrere ausgefüllte Formulare direkt (ohne vorherigen Export
   oder Druck als pdf) in eine Datei zusammengefügt, werden die Inhalte
   von EINEM Formular in alle anderen übertragen. Die Inhalte der weiteren
   Formulare sind nicht mehr einsehbar und können somit u.U. nicht bei der
   Bewertung berücksichtigt werden (Besondere Vorsicht ist bei der
   Übertragung aus MacOS-Systemen erforderlich. Dort sind die Referenzen
   in der Vorschau des zusammengeführten Gesamtdokuments noch einzeln
   sichtbar, jedoch in gesonderter PDF-Software nicht mehr.).
   ---
   Es ist beabsichtigt, mit allen Bietern in geeigneter Form
   Vergabeverhandlungen zu führen.
   Gleichwohl bleibt jedoch vorbehalten, den Zuschlag auf Grundlage der
   Erstangebote (fachliches Angebot und Honorarangebot) zu erteilen.
   Voraussichtlich werden Vergabeverhandlungen als Videokonferenz
   stattfinden. Nähere Informationen werden den Bietern mit der
   Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.
   ---
   Alle Anlagen dieser Bekanntmachung sind zu berücksichtigen.
   Dies sind:
   A) Anlagen dieser Bekanntmachung, die beim Teilnehmer verbleiben und im
   Vergabeverfahren zu beachten sind (diese werden auch
   Vertragsbestandteil, sofern eine Projektrelevanz erkennbar ist):
   - Information zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
   - Matrix  Eignungskriterien
   - Matrix  Zuschlagskriterien (für Phase 2)
   - Wertungsleitfaden Zuschlagskriterien (für Phase 2)
   - Information zur Angebotsabgabe
   - Leistungskatalog (hier zur Kenntnis, wird in der Phase 2 als
   Honorarformblatt zum Ausfüllen zur Verfügung gestellt)
   - Imagebroschüre Reallabor Wohnen
   ---
   B) Anlagen dieser Bekanntmachung, die, soweit erforderlich, ausgefüllt
   einzureichen sind:
   - Formular Teilnahmeantrag,
   - Formblatt Referenzprojekte (entsprechend vervielfältigt),
   - Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung (als Scan),
   - Formblatt Nachunternehmerverpflichtungserklärung (als Scan),
   - evtl. weitere erforderliche Nachweise (z.B. Nachweise zu
   wirtschaftlichen Verknüpfungen oder zur Selbstreinigung)
   ---
   C) Anlagen dieser Bekanntmachung, die ggfs. auf gesondertes Verlangen
   einzureichen sind:
   - Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen im Original
   - Handelsregisterauszug
   - Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung
   ---
   Rückfragen zum Verfahren sind an die unter Punkt I.3 genannte
   Kontaktstelle (Stadtbauplan GmbH) zu richten.
   ---
   Bei technischen Problemen mit der subreport ELViS Plattform wenden Sie
   sich bitte direkt an die Hotline 0221/985 78-0 oder
   [13]info@subreport.de.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 721926-8730
   Fax: +49 721926-3985
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB).
   Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
   GWB verwiesen. Dieser lautet:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
   gelten die §§ 134, 135 GWB.
   Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht
   berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB
   darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information
   über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor
   die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an den betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg im
   Regierungspräsidium Karlsruhe
   Ort: Karlsruhe
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:gebler@bgneuesheim.de?subject=TED
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