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Ausschreibung: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden - DE-Bremen
Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
Dokument Nr...: 534152-2021 (ID: 2021102009250182762)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Bremen: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
   2021/S 204/2021 534152
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Bremen
   Postanschrift: Am Markt 21
   Ort: Bremen
   NUTS-Code: DE50 Bremen
   Postleitzahl: 28195
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts,
   Abteilung Grundstücksverkehr
   E-Mail: [6]office@immobilien.bremen.de
   Telefon: +49 4213618960
   Fax: +49 42136176777
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.immobilien.bremen.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Mietvertrag für die Grundschule Gartenstadt Werdersee
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   70310000 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist die beabsichtigte Anmietung
   einer Immobilie zur Verwendung als Grundschule für den Einzugsbereich
   der Gartenstadt Werdersee
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE50 Bremen
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 30 Jahren über eine
   von dem Vermieter noch zu errichtende Bildungsimmobilie geschlossen
   werden, die als Grundschule für das Gebiet Gartenstadt Werdersee
   verwendet werden wird.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: ja
   Beschreibung der Optionen:
   Der Vertrag enthält vertragliche Regelungen, die zu einer Verlängerung
   der Vertragslaufzeit führen können, verbunden mit Kündigungsrechten für
   die Auftraggeberin.
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
            einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
   Erläuterung:
   Die Stadtgemeinde Bremen ist der Ansicht, dass der Abschluss des
   Mietvertrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Denn der hiesige
   Abschluss eines Mietvertrages unterfällt wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB
   dem Anwendungsbereich des Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB nicht. Mit
   Blick auf Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines Mietvertrages
   unter bestimmten Voraussetzungen als eingekapselter Bauauftrag zu
   bewerten sein kann, ist die Stadtgemeinde Bremen der Ansicht, dass
   diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insbesondere hat Bremen
   keinen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Mietimmobilie
   genommen. Zu dem angebotenen Mietobjekt bestehen sodann nach
   eingehender Marktanalyse der Stadtgemeinde Bremen keine Alternativen,
   die ihren mit Blick auf die Versorgung des Schulsprengels bestehenden
   Bedürfnissen genügen würden. Insbesondere sind keine anderen
   Grundstücke verfügbar, mit denen nach Lage und Größe die erforderliche
   Versorgung mit den benötigten Schulkapazitäten sichergestellt werden
   könnte. Die Mietimmobilie ist insofern mit einer
   Ausschließlichkeitsstellung verbunden, die den Anforderungen des § 3a
   EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB/A genügen würde.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   08/10/2021
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Projektgesellschaft Gartenstadt Werdersee mbH &
   Co. KG
   Postanschrift: Haferwende 36A
   Ort: Bremen
   NUTS-Code: DE50 Bremen
   Postleitzahl: 28357
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
   ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadtgemeinde Bremen
   ist der Ansicht, dass der Abschluss des Mietvertrages ohne vorherige
   Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
   Union zulässig ist. Denn der hiesige Abschluss eines Mietvertrages
   unterfällt wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Anwendungsbereich des
   Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB nicht. Mit Blick auf vergaberechtliche
   Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines Mietvertrages unter
   bestimmten Voraussetzungen als eingekapselter Bauauftrag zu bewerten
   sein kann, ist die Stadtgemeinde Bremen der Ansicht, dass diese
   Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insbesondere hat Bremen keinen
   entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Mietimmobilie genommen.
   Zu dem angebotenen Mietobjekt bestehen sodann nach Analyse der
   Stadtgemeinde Bremen keine Alternativen, die ihren mit Blick auf die
   Versorgung des Schulsprengels bestehenden Bedürfnissen genügen würden.
   Insbesondere sind keine anderen Grundstücke verfügbar, mit denen nach
   Lage und Größe die erforderliche Versorgung mit den benötigten
   Schulkapazitäten sichergestellt werden könnte. Die Mietimmobilie ist
   insofern mit einer Ausschließlichkeitsstellung verbunden, die den
   Anforderungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB/A genügen würde.
   2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
   Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe
   verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den
   tatsächlichen Wert des Auftrages.
   3) Die Angaben "Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung"
   unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements
   zum EU-Amtsblatt die Nennung einer Verfahrensart verlangt. Beabsichtigt
   ist hier jedoch der Abschluss eines nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem
   Vergaberecht nicht unterfallenden Mietvertrags.
   4) Die Angabe unter II.1.2) zum "CPV-Code Hauptteil" ist nur erfolgt,
   weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe
   verlangt. Einen CPV-Code für die Anmietung von Immobilien durch einen
   öffentlichen Auftraggeber gibt es vor dem Hintergrund des insofern
   eingeschränkten Anwendungsbereichs des Vergaberechts offensichtlich
   nicht.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für
   Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
   Postanschrift: Contrescarpe 72
   Ort: Bremen
   Postleitzahl: 28195
   Land: Deutschland
   E-Mail: [8]vergabekammer@bau.bremen.de
   Telefon: +49 4213612487
   Fax: +49 4131152943
   Internet-Adresse:
   [9]http://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen
   Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so
   kann es bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer ein
   Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Die
   Vergabekammer kann dann nach § 135 Abs.1 GWB die Unwirksamkeit des
   Auftrags bzw. der Änderung feststellen. Es gelten die Regelungen des §
   135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB. Diese
   lauten wie folgt:
   "(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
   sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
   30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
   Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
   (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
   1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
   Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
   2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
   den Vertrag abzuschließen, und
   3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
   Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
   Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
   Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
   Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
   Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
   den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
   Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
   Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
   umfassen.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
   Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53113
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 22894990
   Fax: +49 2289499400
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:office@immobilien.bremen.de?subject=TED
   7. http://www.immobilien.bremen.de/
   8. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
   9. http://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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