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Ausschreibung: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden - DE-Bremen
Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
Dokument Nr...: 534152-2021 (ID: 2021102009250182762)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
DE-Bremen: Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
2021/S 204/2021 534152
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtgemeinde Bremen
Postanschrift: Am Markt 21
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Immobilien Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts,
Abteilung Grundstücksverkehr
E-Mail: [6]office@immobilien.bremen.de
Telefon: +49 4213618960
Fax: +49 42136176777
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.immobilien.bremen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Mietvertrag für die Grundschule Gartenstadt Werdersee
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
70310000 Vermietung oder Verkauf von Gebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand der hiesigen Bekanntmachung ist die beabsichtigte Anmietung
einer Immobilie zur Verwendung als Grundschule für den Einzugsbereich
der Gartenstadt Werdersee
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE50 Bremen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Es soll ein Mietvertrag mit einer Festlaufzeit von 30 Jahren über eine
von dem Vermieter noch zu errichtende Bildungsimmobilie geschlossen
werden, die als Grundschule für das Gebiet Gartenstadt Werdersee
verwendet werden wird.
II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag enthält vertragliche Regelungen, die zu einer Verlängerung
der Vertragslaufzeit führen können, verbunden mit Kündigungsrechten für
die Auftraggeberin.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
* Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
werden:
+ aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten
einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Erläuterung:
Die Stadtgemeinde Bremen ist der Ansicht, dass der Abschluss des
Mietvertrages ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Denn der hiesige
Abschluss eines Mietvertrages unterfällt wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB
dem Anwendungsbereich des Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB nicht. Mit
Blick auf Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines Mietvertrages
unter bestimmten Voraussetzungen als eingekapselter Bauauftrag zu
bewerten sein kann, ist die Stadtgemeinde Bremen der Ansicht, dass
diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insbesondere hat Bremen
keinen entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Mietimmobilie
genommen. Zu dem angebotenen Mietobjekt bestehen sodann nach
eingehender Marktanalyse der Stadtgemeinde Bremen keine Alternativen,
die ihren mit Blick auf die Versorgung des Schulsprengels bestehenden
Bedürfnissen genügen würden. Insbesondere sind keine anderen
Grundstücke verfügbar, mit denen nach Lage und Größe die erforderliche
Versorgung mit den benötigten Schulkapazitäten sichergestellt werden
könnte. Die Mietimmobilie ist insofern mit einer
Ausschließlichkeitsstellung verbunden, die den Anforderungen des § 3a
EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB/A genügen würde.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
08/10/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Projektgesellschaft Gartenstadt Werdersee mbH &
Co. KG
Postanschrift: Haferwende 36A
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE50 Bremen
Postleitzahl: 28357
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige
ex-ante Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadtgemeinde Bremen
ist der Ansicht, dass der Abschluss des Mietvertrages ohne vorherige
Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen
Union zulässig ist. Denn der hiesige Abschluss eines Mietvertrages
unterfällt wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem Anwendungsbereich des
Vergaberechts nach §§ 97 ff. GWB nicht. Mit Blick auf vergaberechtliche
Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines Mietvertrages unter
bestimmten Voraussetzungen als eingekapselter Bauauftrag zu bewerten
sein kann, ist die Stadtgemeinde Bremen der Ansicht, dass diese
Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insbesondere hat Bremen keinen
entscheidenden Einfluss auf Art und Planung der Mietimmobilie genommen.
Zu dem angebotenen Mietobjekt bestehen sodann nach Analyse der
Stadtgemeinde Bremen keine Alternativen, die ihren mit Blick auf die
Versorgung des Schulsprengels bestehenden Bedürfnissen genügen würden.
Insbesondere sind keine anderen Grundstücke verfügbar, mit denen nach
Lage und Größe die erforderliche Versorgung mit den benötigten
Schulkapazitäten sichergestellt werden könnte. Die Mietimmobilie ist
insofern mit einer Ausschließlichkeitsstellung verbunden, die den
Anforderungen des § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB/A genügen würde.
2) Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) sind nur erfolgt, weil die
Eingabemaske des Supplements zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe
verlangt. Bei den angegebenen Werten handelt es sich nicht um den
tatsächlichen Wert des Auftrages.
3) Die Angaben "Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung"
unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplements
zum EU-Amtsblatt die Nennung einer Verfahrensart verlangt. Beabsichtigt
ist hier jedoch der Abschluss eines nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB dem
Vergaberecht nicht unterfallenden Mietvertrags.
4) Die Angabe unter II.1.2) zum "CPV-Code Hauptteil" ist nur erfolgt,
weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt hier eine Angabe
verlangt. Einen CPV-Code für die Anmietung von Immobilien durch einen
öffentlichen Auftraggeber gibt es vor dem Hintergrund des insofern
eingeschränkten Anwendungsbereichs des Vergaberechts offensichtlich
nicht.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Bremen bei der Senatorin für
Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau
Postanschrift: Contrescarpe 72
Ort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [8]vergabekammer@bau.bremen.de
Telefon: +49 4213612487
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse:
[9]http://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Glaubt sich ein Unternehmen wegen eines Verstoßes gegen
Vergabevorschriften in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB verletzt, so
kann es bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer ein
Nachprüfungsverfahren einleiten (§ 160 Abs. 1 und 2 GWB). Die
Vergabekammer kann dann nach § 135 Abs.1 GWB die Unwirksamkeit des
Auftrags bzw. der Änderung feststellen. Es gelten die Regelungen des §
135 GWB, namentlich diejenigen nach § 135 Abs. 2 und 3 GWB. Diese
lauten wie folgt:
"(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn
sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die
Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet,
den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10
Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die
Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des
Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers,
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im
Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die
Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll,
umfassen.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499400
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2021
References
6. mailto:office@immobilien.bremen.de?subject=TED
7. http://www.immobilien.bremen.de/
8. mailto:vergabekammer@bau.bremen.de?subject=TED
9. http://www.bauumwelt.bremen.de/ressort/vergabekammer-3529
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