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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Wesel
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 534420-2021 (ID: 2021102009265383047)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
  DE-Wesel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   2021/S 204/2021 534420
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: DeltaPort GmbH & Co. KG
   Postanschrift: Moltkestr. 8
   Ort: Wesel
   NUTS-Code: DEA1F Wesel
   Postleitzahl: 46483
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabe@deltaport.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.deltaport.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Hafeneinrichtungen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vg. Grundstück RLH Süd
   Referenznummer der Bekanntmachung: 86-21
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den
   Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der
   Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet
   (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
   Zur weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens beabsichtigt DeltaPort,
   die flächenmäßige Aufschüttung für eine neue, voraussichtlich bis zu
   ca. 27 ha große Logistikfläche im Rhein-Lippe-Hafen Süd.
   Auf der im Zuge der Auffüllung entstehenden Logistikfläche soll eine
   hafenaffine Ansiedlung verwirklicht werden. Mit dieser Ansiedlung soll
   der hafenseitige und ggf. der bahnseitige Umschlag in den drei
   DeltaPort-Häfen ausgeweitet werden.
   DeltaPort führt zu diesem Zwecke die hier gegenständliche Ausschreibung
   für eine hafenaffine gewerbliche Ansiedlung mittels Abschluss eines
   Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zum
   Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem.
   hafenaffinem Nutzungszweck) durch. Erbbaurechtsvertrag und Mietvertrag
   werden im Folgenden zusammenfassend als "Grundstücksvertrag"
   bezeichnet.
   Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für eine Ansiedlung
   auf dem hier gegenständlichen Grundstück im südlichen Bereich des
   Rhein-Lippe-Hafen interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
   Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für
   Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
   Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines
   europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens mit
   vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich nach
   den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da
   eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten
   Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
   Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende
   Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass
   diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal
   nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des
   Verfahrens ändert.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA1F Wesel
   Hauptort der Ausführung:
   Rhein-Lippe-Hafen 46485 Wesel
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt
   Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. Die Hansestadt
   Wesel, eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am
   unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des
   Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Der Rhein-Lippe-Hafen liegt direkt
   am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße, in unmittelbarer
   Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal
   Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen
   (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland.
   Über den Rhein und den Wesel-Datteln-Kanal sind das gesamtdeutsche
   Kanalnetz und die ost- sowie südosteuropäischen Länder optimal
   erreichbar.
   In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem der Geschäftsflughafen
   "Schwarze Heide" sowie Anbindungen an das regionale und überregionale
   Straßennetz (Autobahnanschlüsse zur A 3, A 57 und A 31 sowie
   Kreisstraße 12n).
   Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel ist ein Universalhafen. DeltaPort hat am
   Nordufer des Rhein-Lippe-Hafens eine schwerlastfähige Kaianlage
   errichtet.
   Zur weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens beabsichtigt DeltaPort,
   die flächenmäßige Aufschüttung für eine neue Logistikfläche im
   Rhein-Lippe-Hafen Süd.
   Die ungefähre zukünftige Lage und voraussichtliche Ausdehnung des durch
   die Auffüllung entstehenden Grundstücks RLH Süd ist dem in dem
   Informationsmemorandum abgebildeten Lageplan zu entnehmen. Die konkrete
   Festlegung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der
   in diesem Bereich bei Vertragsschluss geltenden Eigentums- bzw.
   Nutzungsverhältnisse etc. erfolgen. Die noch zu konkretisierende, über
   dieses Verfahren zu vergebende Logistikfläche wird im Weiteren als
   "Grundstück RLH Süd" bezeichnet. Ein Teil der zukünftigen
   Logistikfläche ist bereits nahezu auf die notwendige Höhe aufgeschüttet
   worden. Hier fand bereits eine industrielle Nutzung zum Umschlag von
   Mineralöl statt. Die Umschlaganlagen sind weitestgehend zurückgebaut
   worden. Im östlichen und südöstlichen Teil des Bebauungsgebietes muss
   die Aufschüttung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Für den hier
   gegenständlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens gibt es derzeit noch
   keinen gültigen Bebauungsplan. Der diesbezüglich in Aufstellung
   befindliche Bebauungsplan Nr. 232 der Stadt Wesel liegt als Entwurf
   vor. Das Verfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung auf die
   vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach Kenntnis
   von DeltaPort wird der Bebauungsplan unter anderem z. B. auch besondere
   Anforderungen hinsichtlich regenerativer Energieträger, des Grades der
   Grundstücksversiegelung bzw. des erforderlichen Anteils an Grünflächen
   (ggf. auch umzusetzen durch Dachbegrünung) sowie äußere
   Gestaltungsvorgaben enthalten.
   DeltaPort stellt ausdrücklich klar, dass derzeit aufgrund des noch
   nicht gültigen Bebauungsplanes sowie des Planungsstadiums zur
   Auffüllung keine verbindlichen Aussagen dazu gemacht werden können, bis
   zu welchem Zeitpunkt der Bebauungsplan rechtskräftig sein wird, die
   Auffüllung abgeschlossen sein wird und wann und in welcher konkreten
   Form die Logistikfläche nutzbar zur Verfügung gestellt werden kann.
   DeltaPort geht davon aus, dass der Bebauungsplan bis Mitte 2023
   Rechtskraft erlangt und anschließend abschnittsweise die Baureifmachung
   des Geländes erfolgen kann. DeltaPort übernimmt für die Zeitangabe
   sowie die späteren Inhalte des Bauplanungsrechts, Auflagen etc. jedoch
   keine Gewähr. Für den Fall, dass wider Erwarten die vorstehend
   benannten einzelnen Schritte zur Baureifmachung nicht bis zu den im
   Rahmen der Verhandlungen festzulegenden Daten abgeschlossen sind oder
   die späteren Inhalte des Bauplanungsrechts nicht für die beabsichtigte
   Ansiedlung ausreichen sollten, werden Kündigungsrechte/auflösende
   Bedingungen für den Grundstücksvertrag vereinbart.
   Schadensersatzansprüche des zukünftigen Ansiedlers für den Fall einer
   solchen Beendigung des Grundstücksvertrages werden ausgeschlossen. Das
   Projektierungsrisiko und die damit einhergehenden Unwägbarkeiten
   übernimmt der zukünftige Ansiedler auf eigenes Risiko im Sinne des
   Rechtscharakters der Konzession. Hiermit erklärt sich jeder Bieter
   durch Teilnahme am Verfahren ausdrücklich einverstanden.
   Das Grundstück wird östlich und südlich des Hafenbeckens des
   Rhein-Lippe-Hafens liegen. Das Grundstück kann voraussichtlich eine
   Gesamtgröße von bis zu ca. 27 ha haben.
   Das Grundstück RLH Süd ist über die Straße "Zum Ölhafen" für den
   Straßenverkehr erschlossen. Die Erschließung der südlichen Bereiche des
   Grundstück RLH Nord muss als innere Erschließung über das zukünftige
   Erbbaugrundstück/Mietgrundstück selbst erfolgen.
   Bahnseitiger Umschlag kann im ca. 2,5 km entfernten Hafen Emmelsum über
   die dortige Hafenbahn erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 360
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
   und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
   Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
   Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
   werten.
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Geplante Mindestzahl: 1
   Höchstzahl: 3
   Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
   DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen
   aufzufordernden Bieter auf drei zu beschränken. Soweit sich mehr als
   drei geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist für das Grundstück
   RLH Süd bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung
   der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der
   nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
   Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in
   absteigender Rangfolge):
   a) Projektbeschreibung
   - Aussagekraft und
   - Nachvollziehbarkeit der in der Projektbeschreibung gemachten Angaben.
   Der Umfang des Potenzials zur Verkehrsverlagerung sowie die
   Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird besonders positiv
   bewertet.
   b) Referenzen
   - Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes mit der geplanten
   Ansiedlung hinsichtlich der Größe und der erwarteten Kapazität des
   Betriebs, hafenaffinen Umschlag zu generieren.
   - Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der von den Bietern
   eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
   Betriebszeiträume);
   - Aktualität der Referenzen.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
   (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
   (1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in
   den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5
   Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen,
   die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren
   rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit
   Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits
   Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.
   (2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher
   dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch
   Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
   Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der
   Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen
   (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 jeweils in der von dem
   Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
   veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
   (3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich
   aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686
   ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an
   der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
   (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass
   dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
   Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
   mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
   stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter bzw. das Mitglied
   erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen
   Verpflichtungen eingehalten werden.
   (4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, die vorstehenden
   Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor
   Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur
   Unterbeauftragung vorzulegen.
   Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
   (5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
   Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
   (6) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum
   Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
   Unternehmen, deren Sitz sich nicht in Deutschland befindet, haben die
   Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in dem Staat, in dem
   sie niedergelassen sind nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte
   Berufsausübung nachzuweisen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
   Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
   Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als
   letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2020.
   (1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
   durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   (2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
   durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
   (3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle
   Eigenkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
   Es wird klargestellt, dass dies gilt, soweit eine entsprechende
   Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist. Zudem wird
   klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz bzw. ein entsprechendes
   Eigenkapital keine Mindestanforderung darstellt.
   Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
   (4) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des
   Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls
   deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
   das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine
   Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare
   Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz,
   Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen
   Geschäftsjahre vorzulegen.
   (5) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
   geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
   Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
   hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
   sein.
   (6) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
   Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
   Monate sein).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
   vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
   anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
   DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
   Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
   Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
   Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten
   mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
   verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
   Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch
   nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit einem
   Referenzprojekt, welches den Vorgaben der in Ziff. III. 2. 2)
   dargestellten Mindestanforderungen entspricht. Das jeweilige Projekt
   ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die
   generierten Umschläge darzulegen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
   Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
   vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
   anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
   DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
   Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
   akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
   Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
   Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Im Verfahren zugelassen sind
   a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
   oder
   b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
   zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
   Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer
   Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser
   keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
   bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im
   Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
   gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
   Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine
   entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
   Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
   Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
   Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Bieter daher
   aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
   Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften)
   vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des
   Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte
   Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch
   zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort
   vorzusehen.
   Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
   beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
   Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von DeltaPort eine Vollmacht
   zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages
   muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im
   Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des
   Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter hat die Erfüllung der Mindestanforderungen an das geplante
   Ansiedlungsprojekt bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen.
   Die Mindestanforderungen erfüllt das Ansiedlungsprojekt, wenn es sich
   um
   a) einen hafenorientierten Gewerbebetrieb, der in Industriegebieten
   gem. § 9 BauNVO zulässig ist, handelt und/oder um
   b) einen Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten
   Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und
   Güterdistribution),
   welcher Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger
   Hafenbahn generiert und genehmigungsfähig gem. der (voraussichtlichen)
   Bebauungsplan-Vorgaben (damit dann "hafenaffine Ansiedlung") ist.
   Nicht zugelassen sind durch den Grundstückseigentümer (ggf. auch über
   die Vorgaben im zukünftigen Bebauungsplan hinausgehend) Betriebe des
   Einzelhandels, Einkaufszentren, Vergnügungsstätten, Betriebe des
   Beherbergungsgewerbes, hafenfremde Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene
   Verwaltungen sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche
   Zwecke. Ebenso ist die Vorhaltung und Bereitstellung von Flächen für
   Kohle, Schrott und offene Abfälle nicht zugelassen.
   Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen sind die in den zur
   Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Grundstücks- und
   Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 15/11/2021
   Ortszeit: 14:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle/Auftraggeber und Bieter
   erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über den Projektraum auf der
   vorgenannten Plattform. Eine telefonische Kommunikation ist nur
   gestattet, soweit sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge
   oder die Angebote betrifft (z.B. für Terminabsprachen bzgl. der
   Verhandlungsgespräche). Sofern im Rahmen der Kommunikation Bieterfragen
   gestellt werden, die nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
   werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
   Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur
   Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung der
   jeweiligen Bieterfrage mit einer anonymisierten Veröffentlichung
   einverstanden. Die anonymisierten Bieterfragen samt Antworten und
   etwaige Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des
   Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum auf [10]www.dvtp.de zum
   Download bereit gestellt. Eine Benachrichtigung über die Einstellung
   der Informationen wird an die bereits bekannten Bieter via der
   Kommunikationsfunktion bzw. im Anschluss via E-Mail versandt.
   2. Die Bieter können sich durch Einreichung des Teilnahmeantrages um
   die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. DeltaPort wird vor Aufnahme
   der materiellen Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit der
   Bieter und die Erfüllung der Mindestanforderungen an die
   Ansiedlungsprojekte anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten
   Kriterien prüfen und erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
   3. DeltaPort wird die geeigneten Bieter (ggf. im reduzierten
   Bieterkreis) zu Verhandlungen auffordern.
   Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere
   Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag bzw. den
   Muster-Erbbaurechtsvertrag sowie Informationen zu den (bei mehreren
   geeigneten Bietern) ggf. anzuwendenden Wertungskriterien. DeltaPort
   weist darauf hin, dass bei der Wertung der Ansiedlungskonzepte die
   angebotenen Entgelte und das Investitionsvolumen entscheidend sein
   werden. Der Vertragsentwurf wird in einer, ggf. in mehreren
   Verhandlungsrunden verhandelt.
   4. Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache
   durchgeführt.
   5. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
   verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
   hat der Bieter DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
   6. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
   Grundstücksvertrages haben. Der Abschluss des Grundstücksvertrages
   steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt; hier liegt die
   Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren
   ohne Vertragsabschluss zu beenden. DeltaPort wird dem jeweiligen
   Bestbieter die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des (im Fall des
   gewünschten Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages: notariellen)
   Angebots mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls
   unaufgefordert mitteilen, dass im Rahmen dieses Verfahrens kein
   Grundstücksvertrag vergeben wurde.
   Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR0M4
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [11]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [12]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB, Einleitung, Antrag
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
   Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
   Ort: Köln
   Postleitzahl: 50667
   Land: Deutschland
   E-Mail: [13]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
   Fax: +49 2211472889
   Internet-Adresse:
   [14]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
   ml
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   15/10/2021
References
   6. mailto:vergabe@deltaport.de?subject=TED
   7. http://www.deltaport.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4
  10. http://www.dvtp.de/
  11. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  12. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
  13. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
  14. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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