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Ausschreibung: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste - DE-Wesel
Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
Dokument Nr...: 534420-2021 (ID: 2021102009265383047)
Veröffentlicht: 20.10.2021
*
DE-Wesel: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
2021/S 204/2021 534420
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DeltaPort GmbH & Co. KG
Postanschrift: Moltkestr. 8
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabe@deltaport.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.deltaport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vg. Grundstück RLH Süd
Referenznummer der Bekanntmachung: 86-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den
Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der
Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet
(zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Zur weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens beabsichtigt DeltaPort,
die flächenmäßige Aufschüttung für eine neue, voraussichtlich bis zu
ca. 27 ha große Logistikfläche im Rhein-Lippe-Hafen Süd.
Auf der im Zuge der Auffüllung entstehenden Logistikfläche soll eine
hafenaffine Ansiedlung verwirklicht werden. Mit dieser Ansiedlung soll
der hafenseitige und ggf. der bahnseitige Umschlag in den drei
DeltaPort-Häfen ausgeweitet werden.
DeltaPort führt zu diesem Zwecke die hier gegenständliche Ausschreibung
für eine hafenaffine gewerbliche Ansiedlung mittels Abschluss eines
Erbbaurechtsvertrages oder eines Mietvertrages (mit Verpflichtung zum
Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem.
hafenaffinem Nutzungszweck) durch. Erbbaurechtsvertrag und Mietvertrag
werden im Folgenden zusammenfassend als "Grundstücksvertrag"
bezeichnet.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für eine Ansiedlung
auf dem hier gegenständlichen Grundstück im südlichen Bereich des
Rhein-Lippe-Hafen interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen
Verfahrensstand zusammenfassend "Bieter" genannt. Dies gilt auch für
Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Der hier gegenständliche Grundstücksvertrag wird im Rahmen eines
europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens mit
vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben, welches sich nach
den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da
eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten
Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der
Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende
Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass
diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal
nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des
Verfahrens ändert.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Hauptort der Ausführung:
Rhein-Lippe-Hafen 46485 Wesel
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt
Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. Die Hansestadt
Wesel, eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am
unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des
Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Der Rhein-Lippe-Hafen liegt direkt
am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße, in unmittelbarer
Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal
Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen
(Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland.
Über den Rhein und den Wesel-Datteln-Kanal sind das gesamtdeutsche
Kanalnetz und die ost- sowie südosteuropäischen Länder optimal
erreichbar.
In unmittelbarer Nähe befinden sich zudem der Geschäftsflughafen
"Schwarze Heide" sowie Anbindungen an das regionale und überregionale
Straßennetz (Autobahnanschlüsse zur A 3, A 57 und A 31 sowie
Kreisstraße 12n).
Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel ist ein Universalhafen. DeltaPort hat am
Nordufer des Rhein-Lippe-Hafens eine schwerlastfähige Kaianlage
errichtet.
Zur weiteren Entwicklung des Rhein-Lippe-Hafens beabsichtigt DeltaPort,
die flächenmäßige Aufschüttung für eine neue Logistikfläche im
Rhein-Lippe-Hafen Süd.
Die ungefähre zukünftige Lage und voraussichtliche Ausdehnung des durch
die Auffüllung entstehenden Grundstücks RLH Süd ist dem in dem
Informationsmemorandum abgebildeten Lageplan zu entnehmen. Die konkrete
Festlegung wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der
in diesem Bereich bei Vertragsschluss geltenden Eigentums- bzw.
Nutzungsverhältnisse etc. erfolgen. Die noch zu konkretisierende, über
dieses Verfahren zu vergebende Logistikfläche wird im Weiteren als
"Grundstück RLH Süd" bezeichnet. Ein Teil der zukünftigen
Logistikfläche ist bereits nahezu auf die notwendige Höhe aufgeschüttet
worden. Hier fand bereits eine industrielle Nutzung zum Umschlag von
Mineralöl statt. Die Umschlaganlagen sind weitestgehend zurückgebaut
worden. Im östlichen und südöstlichen Teil des Bebauungsgebietes muss
die Aufschüttung fortgesetzt und abgeschlossen werden. Für den hier
gegenständlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens gibt es derzeit noch
keinen gültigen Bebauungsplan. Der diesbezüglich in Aufstellung
befindliche Bebauungsplan Nr. 232 der Stadt Wesel liegt als Entwurf
vor. Das Verfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung auf die
vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Nach Kenntnis
von DeltaPort wird der Bebauungsplan unter anderem z. B. auch besondere
Anforderungen hinsichtlich regenerativer Energieträger, des Grades der
Grundstücksversiegelung bzw. des erforderlichen Anteils an Grünflächen
(ggf. auch umzusetzen durch Dachbegrünung) sowie äußere
Gestaltungsvorgaben enthalten.
DeltaPort stellt ausdrücklich klar, dass derzeit aufgrund des noch
nicht gültigen Bebauungsplanes sowie des Planungsstadiums zur
Auffüllung keine verbindlichen Aussagen dazu gemacht werden können, bis
zu welchem Zeitpunkt der Bebauungsplan rechtskräftig sein wird, die
Auffüllung abgeschlossen sein wird und wann und in welcher konkreten
Form die Logistikfläche nutzbar zur Verfügung gestellt werden kann.
DeltaPort geht davon aus, dass der Bebauungsplan bis Mitte 2023
Rechtskraft erlangt und anschließend abschnittsweise die Baureifmachung
des Geländes erfolgen kann. DeltaPort übernimmt für die Zeitangabe
sowie die späteren Inhalte des Bauplanungsrechts, Auflagen etc. jedoch
keine Gewähr. Für den Fall, dass wider Erwarten die vorstehend
benannten einzelnen Schritte zur Baureifmachung nicht bis zu den im
Rahmen der Verhandlungen festzulegenden Daten abgeschlossen sind oder
die späteren Inhalte des Bauplanungsrechts nicht für die beabsichtigte
Ansiedlung ausreichen sollten, werden Kündigungsrechte/auflösende
Bedingungen für den Grundstücksvertrag vereinbart.
Schadensersatzansprüche des zukünftigen Ansiedlers für den Fall einer
solchen Beendigung des Grundstücksvertrages werden ausgeschlossen. Das
Projektierungsrisiko und die damit einhergehenden Unwägbarkeiten
übernimmt der zukünftige Ansiedler auf eigenes Risiko im Sinne des
Rechtscharakters der Konzession. Hiermit erklärt sich jeder Bieter
durch Teilnahme am Verfahren ausdrücklich einverstanden.
Das Grundstück wird östlich und südlich des Hafenbeckens des
Rhein-Lippe-Hafens liegen. Das Grundstück kann voraussichtlich eine
Gesamtgröße von bis zu ca. 27 ha haben.
Das Grundstück RLH Süd ist über die Straße "Zum Ölhafen" für den
Straßenverkehr erschlossen. Die Erschließung der südlichen Bereiche des
Grundstück RLH Nord muss als innere Erschließung über das zukünftige
Erbbaugrundstück/Mietgrundstück selbst erfolgen.
Bahnseitiger Umschlag kann im ca. 2,5 km entfernten Hafen Emmelsum über
die dortige Hafenbahn erfolgen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann ggf. in eine Grundlaufzeit
und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende
Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen
Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu
werten.
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 1
Höchstzahl: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen
aufzufordernden Bieter auf drei zu beschränken. Soweit sich mehr als
drei geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist für das Grundstück
RLH Süd bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung
der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der
nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in
absteigender Rangfolge):
a) Projektbeschreibung
- Aussagekraft und
- Nachvollziehbarkeit der in der Projektbeschreibung gemachten Angaben.
Der Umfang des Potenzials zur Verkehrsverlagerung sowie die
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wird besonders positiv
bewertet.
b) Referenzen
- Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes mit der geplanten
Ansiedlung hinsichtlich der Größe und der erwarteten Kapazität des
Betriebs, hafenaffinen Umschlag zu generieren.
- Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der von den Bietern
eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Betriebszeiträume);
- Aktualität der Referenzen.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
(im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in
den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5
Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen,
die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren
rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit
Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits
Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher
dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen, noch
Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der
Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen
(EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 jeweils in der von dem
Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich
aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686
ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an
der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen
(Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass
dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen
Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang
mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates
stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter bzw. das Mitglied
erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen
Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, die vorstehenden
Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor
Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur
Unterbeauftragung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und
Beteiligungsverhältnisse des Bieters/des Mitglieds.
(6) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum
Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein).
Unternehmen, deren Sitz sich nicht in Deutschland befindet, haben die
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in dem Staat, in dem
sie niedergelassen sind nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte
Berufsausübung nachzuweisen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die
Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von
Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als
letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2020.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B.
durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle
Eigenkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Es wird klargestellt, dass dies gilt, soweit eine entsprechende
Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist. Zudem wird
klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz bzw. ein entsprechendes
Eigenkapital keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(4) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des
Bieters für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem
das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine
Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare
Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz,
Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre vorzulegen.
(5) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt
geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B.
Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis
hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert
sein.
(6) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die
Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs
Monate sein).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten
mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von
verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch
nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit einem
Referenzprojekt, welches den Vorgaben der in Ziff. III. 2. 2)
dargestellten Mindestanforderungen entspricht. Das jeweilige Projekt
ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die
generierten Umschläge darzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine
Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich
vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen
anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die
Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE)
akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine
Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter
Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter)
oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen
zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten
Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer
Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser
keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im
Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung
gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes
Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine
entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines
Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer
Bietergemeinschaft schließt eine zusätzliche Teilnahme als Bieter daher
aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des
Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften)
vor, besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des
Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte
Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch
zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort
vorzusehen.
Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens
beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als
Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von DeltaPort eine Vollmacht
zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Grundstücksvertrages
muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im
Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des
Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter hat die Erfüllung der Mindestanforderungen an das geplante
Ansiedlungsprojekt bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen.
Die Mindestanforderungen erfüllt das Ansiedlungsprojekt, wenn es sich
um
a) einen hafenorientierten Gewerbebetrieb, der in Industriegebieten
gem. § 9 BauNVO zulässig ist, handelt und/oder um
b) einen Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten
Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und
Güterdistribution),
welcher Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger
Hafenbahn generiert und genehmigungsfähig gem. der (voraussichtlichen)
Bebauungsplan-Vorgaben (damit dann "hafenaffine Ansiedlung") ist.
Nicht zugelassen sind durch den Grundstückseigentümer (ggf. auch über
die Vorgaben im zukünftigen Bebauungsplan hinausgehend) Betriebe des
Einzelhandels, Einkaufszentren, Vergnügungsstätten, Betriebe des
Beherbergungsgewerbes, hafenfremde Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene
Verwaltungen sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche
Zwecke. Ebenso ist die Vorhaltung und Bereitstellung von Flächen für
Kohle, Schrott und offene Abfälle nicht zugelassen.
Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen sind die in den zur
Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Grundstücks- und
Projektangaben bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/11/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle/Auftraggeber und Bieter
erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über den Projektraum auf der
vorgenannten Plattform. Eine telefonische Kommunikation ist nur
gestattet, soweit sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge
oder die Angebote betrifft (z.B. für Terminabsprachen bzgl. der
Verhandlungsgespräche). Sofern im Rahmen der Kommunikation Bieterfragen
gestellt werden, die nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen,
werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten
Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur
Verfügung gestellt. Die Bieter erklären sich mit Einreichung der
jeweiligen Bieterfrage mit einer anonymisierten Veröffentlichung
einverstanden. Die anonymisierten Bieterfragen samt Antworten und
etwaige Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des
Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum auf [10]www.dvtp.de zum
Download bereit gestellt. Eine Benachrichtigung über die Einstellung
der Informationen wird an die bereits bekannten Bieter via der
Kommunikationsfunktion bzw. im Anschluss via E-Mail versandt.
2. Die Bieter können sich durch Einreichung des Teilnahmeantrages um
die Aufnahme von Verhandlungen bewerben. DeltaPort wird vor Aufnahme
der materiellen Verhandlungen die grundsätzliche Geeignetheit der
Bieter und die Erfüllung der Mindestanforderungen an die
Ansiedlungsprojekte anhand der in den Vergabeunterlagen festgelegten
Kriterien prüfen und erforderlichenfalls weitere Unterlagen anfordern.
3. DeltaPort wird die geeigneten Bieter (ggf. im reduzierten
Bieterkreis) zu Verhandlungen auffordern.
Im Verlauf der Verhandlungen erhalten die Bieter weitere
Vergabeunterlagen, u. a. den Muster-Mietvertrag bzw. den
Muster-Erbbaurechtsvertrag sowie Informationen zu den (bei mehreren
geeigneten Bietern) ggf. anzuwendenden Wertungskriterien. DeltaPort
weist darauf hin, dass bei der Wertung der Ansiedlungskonzepte die
angebotenen Entgelte und das Investitionsvolumen entscheidend sein
werden. Der Vertragsentwurf wird in einer, ggf. in mehreren
Verhandlungsrunden verhandelt.
4. Das Ausschreibungsverfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache
durchgeführt.
5. Enthalten die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder
verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so
hat der Bieter DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
6. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines
Grundstücksvertrages haben. Der Abschluss des Grundstücksvertrages
steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt; hier liegt die
Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren
ohne Vertragsabschluss zu beenden. DeltaPort wird dem jeweiligen
Bestbieter die Gründe für die (eventuelle) Ablehnung des (im Fall des
gewünschten Abschlusses eines Erbbaurechtsvertrages: notariellen)
Angebots mitteilen. Den unterlegenen Bietern wird DeltaPort ebenfalls
unaufgefordert mitteilen, dass im Rahmen dieses Verfahrens kein
Grundstücksvertrag vergeben wurde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FR0M4
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [11]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[12]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [13]VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Fax: +49 2211472889
Internet-Adresse:
[14]https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.ht
ml
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/10/2021
References
6. mailto:vergabe@deltaport.de?subject=TED
7. http://www.deltaport.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9FR0M4
10. http://www.dvtp.de/
11. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
12. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
13. mailto:VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de?subject=TED
14. https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
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