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Ausschreibung: Elektrizität - DE-Deggingen
Elektrizität
Dokument Nr...: 535927-2021 (ID: 2021102209123184799)
Veröffentlicht: 22.10.2021
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DE-Deggingen: Elektrizität
2021/S 206/2021 535927
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abwasserverband Oberes Filstal
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Ort: Deggingen
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 73326
Land: Deutschland
E-Mail: [6]p.piehlmaier@deggingen.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.deggingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.de/unterlagen/2476544/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: first energy GmbH
Postanschrift: Struthweg 26
Ort: Kaufungen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34260
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Lisa Sanden
E-Mail: [9]dialog@first-energy.net
Telefon: +49 56059392828
Fax: +49 56059392890
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [10]www.first-energy.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[11]https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten
Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Abwasserverband
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Abwasser
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Ausschreibung elektrischer Energie des Abwasserverband Oberes Filstal -
Lieferzeitraum 2022 bis 2025
Referenznummer der Bekanntmachung: 109510
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Ausschreibung elektrischer Energie des Abwasserverband Oberes Filstal -
Lieferzeitraum 2022 bis 2025
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Hauptort der Ausführung:
Deggingen, DE
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
1 RLM-Lieferstelle mit insgesamt ca. 762.103 kWh Strom pro Jahr, die
angeboten und abgeschlossen werden soll.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption: 01.01.2025 bis 31.12.2025
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung
(gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils
wegen einer Straftat nach:
§ 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen),
§ 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB
(Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen,
dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet
werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 StGB zu begehen,
§ 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
§ 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 StGB
(Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
§ 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),
§ 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale
Bedienstete),
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung
des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung,
dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß §
124 GWB), dass:
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge
gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
verstoßen hat,
das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des
Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird, weder das Unternehmen noch eine
Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine
Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken,
das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als
Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters und
- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für
Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR
für sonstige Schäden;
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung
der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine
Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der
hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden
Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine
entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens
von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Der Nachweis über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für
den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden
eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als
Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte
Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem
Zeitraum (seit dem 1.1.2018) erbrachten wesentlichen Lieferleistungen.
In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
Projektbezeichnung,
Name des Referenznehmers,
Erbringungszeitpunkt,
öffentlicher oder privater Empfänger und
Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum
seit dem 1.1.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote
mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren
Auftragsgegenstand die Versorgung mit Erdgas, elektrischer Energie war
bzw. ist.
Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern
muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der
Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein
Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender
Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die
maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen
werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128
Abs. 1 GWB (Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 19/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.
1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs.
1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß
§ 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung
(per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der
Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf
den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht
an.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219264049
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [17]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2021
References
6. mailto:p.piehlmaier@deggingen.de?subject=TED
7. http://www.deggingen.de/
8. https://www.evergabe.de/unterlagen/2476544/zustellweg-auswaehlen
9. mailto:dialog@first-energy.net?subject=TED
10. http://www.first-energy.net/
11. https://www.evergabe.de/
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
15. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
16. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
17. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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