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Ausschreibung: Angiografie-Ausstattung - DE-Heidelberg
Angiografie-Ausstattung
Dokument Nr...: 536165-2021 (ID: 2021102209153185062)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
DE-Heidelberg: Angiografie-Ausstattung
2021/S 206/2021 536165
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg - Innere
Medizin III
Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 410
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen
E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
Telefon: +49 622156-7447
Fax: +49 622156-4096
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Kardangio
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33111710 Angiografie-Ausstattung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Installation
und Inbetriebnahme eines mikroprozessorgesteuerten, multidirektionalen
Monoplan-Kard-Angiographiesystems für Diagnostik, Interventionen und
Analytik von/an Erwachsenen in den Fachbereichen Kardiologie,
Angiologie und Pneumologie der Abteilung Innere Medizin III.
Der Aufstellungs- und Betriebsort der Anlage wird der Raum 138 auf der
Ebene 99 im Zentrum für Innere Medizin III, Im Neuenheimer Feld 410
sein.
Ebenfalls Bestsandteil der Vergabe wird ein Vollwartungsvertrag mit
einer Laufzeit von 8 Jahren sein.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33111710 Angiografie-Ausstattung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
Universitätsklinikum Heidelberg - Innere Medizin III Im Neuenheimer
Feld 410 69120 Heidelberg
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Installation
und Inbetriebnahme eines mikroprozessorgesteuerten, multidirektionalen
Monoplan-Kard-Angiographiesystems für Diagnostik, Interventionen und
Analytik von/an Erwachsenen in den Fachbereichen Kardiologie,
Angiologie und Pneumologie der Abteilung Innere Medizin III.
Der Aufstellungs- und Betriebsort der Anlage wird der Raum 138 auf der
Ebene 99 im Zentrum für Innere Medizin III, Im Neuenheimer Feld 410
sein.
Ebenfalls Bestsandteil der Vergabe wird ein Vollwartungsvertrag mit
einer Laufzeit von 8 Jahren sein.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 96
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
1. Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 1
"Eignungsnachweise" Punkt 1.4 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und
diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
§ 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.2 "Angabe über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots
einzureichen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
(TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.
Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
Auftragnehmer vorbehalten.
Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
Datenverarbeitungsprogramme.
Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
Eigenerklärung nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG),
dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe
schriftlich verpflichtet, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der
Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu
gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen
Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; ein Entgelt zu zahlen, das
nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben einer aufgrund von § 4 Absatz
3 MiArbG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, an die das Unternehmen
aufgrund des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gebunden ist;
- ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von
mindestens 9,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt).
Wir weisen darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und
Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 LTMG), soweit diese bereits bei
Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG
(Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung)
abzugeben haben.
Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit bekannt
die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben für diese Erklärung
die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.6 "Erklärung nach § 19 Absatz
3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Tariftreueerklärung" zu verwenden und
als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu
vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft
hat in diesem Fall die Anlage 1 "Eignungsnachweise" vollständig
auszufüllen und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/11/2021
Ortszeit: 10:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YYLL
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach §134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an."
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
Telefon: +49 7219268730
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/10/2021
References
6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
7. https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
8. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL/documents
9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL
10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
15. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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