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Ausschreibung: Angiografie-Ausstattung - DE-Heidelberg
Angiografie-Ausstattung
Dokument Nr...: 536165-2021 (ID: 2021102209153185062)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Heidelberg: Angiografie-Ausstattung
   2021/S 206/2021 536165
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Heidelberg - Innere
   Medizin III
   Postanschrift: Im Neuenheimer Feld 410
   Ort: Heidelberg
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Postleitzahl: 69120
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle Investitionen
   E-Mail: [6]VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de
   Telefon: +49 622156-7447
   Fax: +49 622156-4096
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kardangio
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-23
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   33111710 Angiografie-Ausstattung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Installation
   und Inbetriebnahme eines mikroprozessorgesteuerten, multidirektionalen
   Monoplan-Kard-Angiographiesystems für Diagnostik, Interventionen und
   Analytik von/an Erwachsenen in den Fachbereichen Kardiologie,
   Angiologie und Pneumologie der Abteilung Innere Medizin III.
   Der Aufstellungs- und Betriebsort der Anlage wird der Raum 138 auf der
   Ebene 99 im Zentrum für Innere Medizin III, Im Neuenheimer Feld 410
   sein.
   Ebenfalls Bestsandteil der Vergabe wird ein Vollwartungsvertrag mit
   einer Laufzeit von 8 Jahren sein.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 650 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   33111710 Angiografie-Ausstattung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Universitätsklinikum Heidelberg - Innere Medizin III Im Neuenheimer
   Feld 410 69120 Heidelberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung, Installation
   und Inbetriebnahme eines mikroprozessorgesteuerten, multidirektionalen
   Monoplan-Kard-Angiographiesystems für Diagnostik, Interventionen und
   Analytik von/an Erwachsenen in den Fachbereichen Kardiologie,
   Angiologie und Pneumologie der Abteilung Innere Medizin III.
   Der Aufstellungs- und Betriebsort der Anlage wird der Raum 138 auf der
   Ebene 99 im Zentrum für Innere Medizin III, Im Neuenheimer Feld 410
   sein.
   Ebenfalls Bestsandteil der Vergabe wird ein Vollwartungsvertrag mit
   einer Laufzeit von 8 Jahren sein.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 96
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Bieter haben folgende Erklärungen mit ihrem Angebot abzugeben:
   1. Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem
   Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der
   Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften
   sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform
   anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
   Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 1
   "Eignungsnachweise" Punkt 1.4 "Bietergemeinschaft" zu verwenden und
   diese Anlage als Bestandteil ihres Angebots ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig
   verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
   Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
   ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), §
   129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder
   § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
   Vereinigungen im Ausland),
   - § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der
   Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder
   Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
   finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder
   verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des
   Strafgesetzbuchs zu begehen,
   - § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
   erlangter Vermögenswerte),
   - § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen
   den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die
   von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die
   Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte
   richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet
   werden,
   - § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im
   geschäftlichen Verkehr),
   - § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von
   Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
   Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs
   (Ausländische und internationale Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a
   des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von
   Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen
   ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten
   dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher
   Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche
   Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das
   Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein
   vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die
   Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden
   ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation
   befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder
   eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die
   Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.2 "Angabe über das Nichtvorliegen
   von Ausschlussgründe" zu verwenden und als Bestandteil des Angebots
   einzureichen.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Datenschutz
   Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen
   Vorschriften einzuhalten und diese Einhaltung dem jeweiligen Stand der
   Technik entsprechend durch technische und organisatorische Maßnahmen
   (TOMs) sicherzustellen. Der Auftragnehmer wird dafür eine
   Datenschutzvereinbarung mit dem Auftraggeber abschließen.
   Der Auftragnehmer sorgt dafür, dass alle Personen, die von ihm mit der
   Bearbeitung oder der Durchführung des gegenständlichen Vertrags betraut
   sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die
   nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das
   Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der
   Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen schriftlich zu
   bestätigen.
   Soweit der Auftraggeber wegen der Verletzung datenschutzrechtlicher
   Vorschriften im Rahmen des Vertragsverhältnisses zum Schadensersatz
   gegenüber Betroffenen verpflichtet ist, bleibt ihm der Rückgriff beim
   Auftragnehmer vorbehalten.
   Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der
   Auftraggeber sowie der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers
   jederzeit berechtigt sind, die Einhaltung der Vorschriften über den
   Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarung im erforderlichen Umfang
   zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und
   die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die
   Datenverarbeitungsprogramme.
   Eigenerklärung Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG)
   Eigenerklärung nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG),
   dass sich der Bieter /die Bietergemeinschaft bei Angebotsabgabe
   schriftlich verpflichtet, ihren Beschäftigten bei der Ausführung der
   Leistung diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu
   gewähren, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen
   Tarifvertrages entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des
   Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist; ein Entgelt zu zahlen, das
   nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben einer aufgrund von § 4 Absatz
   3 MiArbG erlassenen Rechtsverordnung entspricht, an die das Unternehmen
   aufgrund des Mindestarbeitsbedingungengesetzes gebunden ist;
   - ihren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt von
   mindestens 9,50 Euro (brutto) pro Stunde zu zahlen (Mindestentgelt).
   Wir weisen darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und
   Verleihunternehmen (§ 6 Abs. 1 LTMG), soweit diese bereits bei
   Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
   Verpflichtungserklärungen gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 LTMG
   (Tariftreueerklärung) oder § 4 Abs. 1 LTMG (Mindestentgelterklärung)
   abzugeben haben.
   Die Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit bekannt
   die Nachunternehmen und Verleihunternehmen haben für diese Erklärung
   die Anlage 1 "Eignungsnachweise" Punkt 1.6 "Erklärung nach § 19 Absatz
   3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Tariftreueerklärung" zu verwenden und
   als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
   Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer
   Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des
   Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu
   vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft
   hat in diesem Fall die Anlage 1 "Eignungsnachweise" vollständig
   auszufüllen und als Bestandteil seines Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 22/11/2021
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2022
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 22/11/2021
   Ortszeit: 10:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXRAYD6YYLL
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
   Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [11]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
   Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [12]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [13]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach §134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an."
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer
   Baden-Württemberg
   Postanschrift: Durlacher Allee 100
   Ort: Karlsruhe
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer@rpk.bwl.de
   Telefon: +49 7219268730
   Fax: +49 7219263985
   Internet-Adresse: [15]https://rp.baden-wuerttemberg.de
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   19/10/2021
References
   6. mailto:VergabeteamInvestitionen.ZIM@med.uni-heidelberg.de?subject=TED
   7. https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/zim
   8. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL/documents
   9. https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXRAYD6YYLL
  10. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  11. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
  12. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  13. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
  14. mailto:vergabekammer@rpk.bwl.de?subject=TED
  15. https://rp.baden-wuerttemberg.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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