(1) Searching for "2021102209285186639" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Bonn
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 537656-2021 (ID: 2021102209285186639)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
DE-Bonn: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2021/S 206/2021 537656
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik
Postanschrift: Postfach 200363
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [6]vergabestelle@bsi.bund.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.bsi.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420058
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420058
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Projekt 512 Teilprojekt 1:Beschädigung und Zerstörung von
Internetbackbonekomponenten durch Unfälle, Naturphänomene und Angriffe
auf die beherbergenden Strukturen
Referenznummer der Bekanntmachung: P512 TP1
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Im Rahmen von TP1 sind vom Auftragnehmer (AN) in einer eigenständigen
Studie die physische Verwundbarkeit und Angreifbarkeit wichtiger
Backbonekomponenten wie Rechenzentren, Internetknotenpunkten (IXPs,
Peeringspoints), See- und Überlandkabel, deren Kabeltrassen etc. sowie
Seekabel-Anlandungsstellen zu untersuchen und zu bewerten. Dabei wird
sowohl die unbeabsichtigte Beschädigung, bzw. Zerstörung durch Unfälle
und Naturphänomene dieser Komponenten betrachtet, als auch ein
gezielter physischer Angriff auf die beherbergenden Strukturen der
Hardware. Potentielle Angriffe werden hinsichtlich ihres Nutzens für
die Angreifenden und ihres Aufwands bewertet. Aus den Ergebnissen
werden das praktische Bedrohungspotential, d.i. der potentielle Schaden
für die Betreibenden und die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit der
unterschiedlichen Vorfälle abgeleitet.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Beim Auftragnehmer
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Ziel des Gesamtprojektes ZwIBACK ist es, einen umfassenden Überblick
über den aktuellen Entwicklungsstand (technisch wie topologisch) der
Internetinfrastruktur zu bieten und gegenwärtige Entwicklungen zu
analysieren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der
Informationssicherheit bei der Nutzung von Überlandkabelverbindungen
durchs Ausland, sowie auf der Sicherheit von Seekabeln.
Um das genannte Gesamtziel zu erreichen wird das Gesamtprojekt in vier
unabhängige öffentliche Aufträge (Teilprojekte bzw. Lose) mit den
folgenden Schwerpunkten unterteilt:
Los 1: Infrastruktur, Ausfallszenarien und Konsolidierung (bereits
ausgeschrieben und vergeben)
Los 2.1: Beschädigung und Zerstörung von Internetbackbonekomponenten
durch Unfälle, Naturphänomene und Angriffe auf die beherbergenden
Strukturen (Gebäude, Kabeltrassen, Verteilerkästen etc.)
Los 2.2: Angriffsmethoden auf Internetbackbonekomponenten bei
physischem Zugang zur Hardware
Los 3: Technologische Änderungen in der Infrastruktur (bereits
ausgeschrieben und vergeben)
Für das Vergabeverfahren bildet jeder dieser Schwerpunkte ein separates
Fachlos im Sinne von § 97 Abs. 4 GWB. Los 2.1 entspricht damit dem
vorliegend ausgeschriebenen Projekt 512 Teilprojekt 1, und Los 2.2 dem
separat ausgeschriebenen Projekt 512 Teilprojekt 2. Das hier
vorliegende Dokument beinhaltet die Leistungsbeschreibung und die
Besonderen Bewerbungsbedingungen für Los 2.1/ TP 1 Beschädigung und
Zerstörung von Internetbackbonekomponenten durch Unfälle,
Naturphänomene und Angriffe auf die beherbergenden Strukturen.
Im Rahmen von Los 2.1 sind vom Auftragnehmer (AN) in einer
eigenständigen Studie die physische Verwundbarkeit und Angreifbarkeit
wichtiger Backbonekomponenten wie Rechenzentren, Internetknotenpunkten
(IXPs, Peeringspoints), See- und Überlandkabel, deren Kabeltrassen etc.
sowie Seekabel-Anlandungsstellen zu untersuchen und zu bewerten. Dabei
wird sowohl die unbeabsichtigte Beschädigung, bzw. Zerstörung durch
Unfälle und Naturphänomene dieser Komponenten betrachtet, als auch ein
gezielter physischer Angriff auf die beherbergenden Strukturen der
Hardware1 . Potentielle Angriffe werden hinsichtlich ihres Nutzens für
die Angreifenden und ihres Aufwands bewertet. Aus den Ergebnissen
werden das praktische Bedrohungspotential, d.i. der potentielle Schaden
für die Betreibenden und die geschätzte Eintrittswahrscheinlichkeit
der unterschiedlichen Vorfälle abgeleitet.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 15
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer
Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die
mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen
und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten?
Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt
eingesetzte Personal.
Bitte mit JA oder NEIN beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder Ihr
Unterauftragnehmer die vom BSI gewünschten Informationen als eigene
Geschäftsgeheimnisse ansehen und diese daher nicht vollständig
preisgeben möchten.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit Nein beantwortet (= es
besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und
stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in
diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene
Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre
Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung
des Kriteriums.
2. Referenzen
Legen Sie geeignete Referenzen der beteiligten Unternehmen vor.
Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden
Projekte hinsichtlich der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit
im Wesentlichen ähnliche Anforderungen an die Unternehmen gestellt
haben wie die ausgeschriebene Leistung. Dies ist bei der vorliegenden
Ausschreibung insbesondere gegeben, wenn es sich um Analysen bzw.
Studien zu einer verwandten Thematik handelt, deren Ergebnisse z.B. als
Empfehlungen veröffentlicht wurden. Eine Beratungstätigkeit mit
entsprechenden Umsetzungsempfehlungen an einen Betreiber wäre ebenfalls
geeignet.
Die genannten Referenzen müssen insbesondere die Erfahrung der
Unternehmen im Betrieb von Internet-Infrastruktur-Komponenten oder das
Expertenwissen über diese belegen. Im Wege der Referenzen ist daher
nachzuweisen, dass die beteiligten Unternehmen bereits Erfahrungen in
mindestens zwei der folgenden Erfahrungsbereiche gesammelt haben:
Betrieb von Internet-Infrastruktur-Komponenten
Beratung zur IT-Sicherheit von Betreibern von Internet-Infrastrukturen
Analyse von oder Studien zu Schwachstellen von
Internet-Infrastruktur-Komponenten
Gehen Sie bei der Erstellung des Referenznachweises auf die folgenden
Punkte ein:
Auftraggeber inkl. Fachbereich
(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit
Umfang / Betroffener Erfahrungsbereich
Dauer
Auftragsvolumen
Die Darstellung sollte zwei Seiten pro Referenzprojekt nicht
überschreiten.
Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt.
Mindestanforderungen: Insgesamt sind mindestens zwei geeignete
Referenzen vorzulegen. Alle Erfahrungsbereiche müssen durch geeignete
Referenzen belegt werden, wobei eine Referenz zur Abdeckung mehrerer
Bereiche herangezogen werden darf.
3. Qualitätsmanagement
Bitte stellen Sie das Qualitätsmanagement Ihres Unternehmens dar.
Machen Sie bitte auch Angaben zu Zertifizierungen, die Ihr Unternehmen
erworben hat.
Mindestanforderung: Es ist ein Qualitätsmanagement etabliert und
dokumentiert und kann nachgewiesen werden.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 23/11/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der
Angebote)
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 23/11/2021
Ortszeit: 14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [10]info@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499400
Internet-Adresse: [11]http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über
das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie
sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das
Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind,
können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156
Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf
Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß §
160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2
GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/10/2021
References
6. mailto:vergabestelle@bsi.bund.de?subject=TED
7. https://www.bsi.bund.de/
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420058
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=420058
10. mailto:info@bundeskartellamt.bund.de?subject=TED
11. http://www.bundeskartellamt.de/
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|