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Ausschreibung: Dienstleistungen von Ingenieurbüros - DE-Berlin
Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Dokument Nr...: 539948-2021 (ID: 2021102209473188834)
Veröffentlicht: 22.10.2021
*
  DE-Berlin: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   2021/S 206/2021 539948
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/
   Materialwirtschaft
   Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
   Ort: Berlin
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Postleitzahl: 10179
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Einkauf.SE3@bvg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://vergabekooperation.berlin
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c735fec26-284308de5a09ee34
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetail
   s?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c735fec26-284308de5a09ee34
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ
   Referenznummer der Bekanntmachung: FEM3-0601-2021
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   U9 Güntzelstraße, barrierefreier Ausbau - Lph. 6-9 + BÜ
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE300 Berlin
   Hauptort der Ausführung:
   Berlin
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der U-Bahnhof Gützelstraße ist Teil der Linie U9 und liegt unter der
   Bundesallee und erstreckt sich zwischen Güntzelstraße und
   Trautenaustraße im Berliner Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf. Der in
   1,5-facher Tiefenlage liegende Bahnhof wurde von 1963-1965 gebaut.
   Der Mittelbahnsteig hat eine Länge von ca. 110m sowie eine Breite von
   ca. 7m und ist durch 2 Vorhallen mit je 2 Ausgängen an den
   Bahnsteigenden zu erreichen.
   Durch den Einbau eines Aufzuges wird der Bahnhof barrierefrei zu
   erschlossen, und erfüllt somit die Forderungen der Senatsverwaltung,
   den öffentlichen Nahverkehr auch für mobilitätseingeschränkte Menschen
   gemäß den "Leitlinien zum barrierefreien Ausbau Berlins als
   barrierefreie Stadt" zu erschließen.
   Der barrierefreie Ausbau des U-Bahnhofs Güntzelstraße wird durch den
   Einbau von 2 Aufzügen, der Höhenregulierung des Bahnsteiges und dem
   Einbau eines Blindenleitsystems realisiert.
   Aufzug 1 verbindet die Bahnsteigebene mit der Vorhalle und wird durch
   den Umbau eines im Bahnhof integrierten Lüftungsschachtes realisiert.
   Aufzug 2 verbindet die Vorhalle mit der Straßenebene. Für den
   Deckendurchbruch müssen Kabeltrassen von Vattenfall und Telekom
   umverlegt werden.
   Bei der Höhenregulierung des Bahnsteigs wird der vorhandene
   Asphaltbelag abgebrochen und neuer Belag aus Feinsteinzeugfliesen mit
   2% Gefälle von der Bahnsteigplatte weg verlegt.
   Die zu erbringenden Leistungen umfassen:
   Architekten- und Ingenieurleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke
   der Leistungsphasen 6 bis 9 und Bauüberwachung in Anlehnung an die
   Leistungsbilder der HOAI 2021 für Ingenieurbauwerke
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/02/2022
   Ende: 31/08/2024
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
   Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
   Höchstzahl: 3
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für
   Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
   nachzuweisen.
   Der Nachweis der Eignung muss durch I. Erklärung zu III.1.1 der
   Bekanntmachung - Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   erfolgen.
   Eigenerklärung:
   1. Erklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB
   2. Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 GWB
   3. Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG
   und AufenthG
   4. Erklärung zum KRG
   5. Erklärung zur Höhe der Haftpflichtversicherung
   (Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden)
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
   durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
   Vergabeunterlagen bei.
   Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem
   Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt
   für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer.
   Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die
   Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so
   muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen)
   Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses
   Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf
   dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des
   Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des
   Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Formular
   "Verpflichtungserklärung" zu verwenden.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
   finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
   II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
   finanzielle Leistungsfähigkeit:
   1. Erklärung zu Umsätzen
   - Gesamtumsatz des Unternehmens in den
   letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   - Umsatz des Unternehmens in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf
   Leistungen entfällt, die mit den vorliegenden
   Leistungen vergleichbar sind
   Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen
   durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
   Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung) liegt den
   Vergabeunterlagen bei.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen Leistungsfähigkeit,
   sind erforderlich:
   Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum Formblatt
   (Eigenerklärungen zur Eignung bzw. Eigenerklärung Fachkundenachweis)
   mit dem Angebot vorzulegen:
   Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
   berufliche Leistungsfähigkeit:
   1.
   Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder
   Ingenieurbüro sein. Der Bewerber muss mind. 2 festangestellte
   Objektplaner mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung
   Bauingenieurwe-sen oder Architektur vorweisen können.
   a.
   Es sind 2 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der Objektplanung
   (Lph. 6-9) und der besonde-ren Leistung "örtliche Bauüberwachung" gem.
   HOAI für Baumaßnahmen im Bestand mit statisch kon-struktiven Eingriffen
   für einen barrierefreien Ausbau oder Zugangserweiterung (Neubau eines
   Aus-gangs) erbracht wurden. Als Referenzobjekte zählen nur
   Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe. Werden diese Anforderungen
   nicht erfüllt, kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe zugelassen
   werden.
   Folgende Mindestanforderungen hinsichtlich der einzureichenden
   Referenzen sind vorgegeben:
   1. Baukosten:
   Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto
   (Kostengruppe 300 und 400)
   Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 2 Mio. EUR netto
   (Kostengruppe 300 und 400)
   2. Leistungsinhalt & Objektart:
   Referenzen 1 & 2 müssen sich auf Ingenieurleistungen der Objektplanung
   Lph.6-9 und Bauüberwa-chung für Untergrundbahnhöfe oder Viadukt
   Bahnhöfe beziehen.
   Werden diese Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann der Bewerber
   nicht zur Angebotsabgabe zu-gelassen werden.
   Die eingereichten Referenzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:
   (1) Die Leistungserbringung (gegenständliche Ingenieurleistung) der
   Referenz soll abgeschlossen und nicht älter als Abschlussdatum 2010
   sein. Referenzen, die nicht abgeschlossen oder älter sind, werden im
   Kriterium "Alter" mit 0 Punkten bewertet. Leistungserbringung/Abschluss
   der Refe-renzen muss somit ab 01.01.2010 oder jünger erfolgt sein.
   (2) Positiv bewertet wird, wenn den Referenzen hervorgeht, dass es sich
   beim Leistungsumfang/Leis-tungserbringung um eine ausgeführte Maßnahme
   unter laufendem Bahnbetrieb handelt.
   (3) Positiv bewertet wird, wenn die Referenz mit verschiedenen
   statisch-konstruktiven Bauzwischen-zuständen erbracht wurde.
   (4) Positiv bewertet wird, wenn im Rahmen der
   Objektüberwachung/Bauoberleitung (LPH 8) und Ört-liche Bauüberwachung
   gem. HOAI folgende Bauleistungen überwacht wurden. Diese sind:
   Mauerarbeiten, Betonarbeiten, Natur- und Betonwerksteinarbeiten,
   Putzarbeiten, Flie-sen- und Plattenarbeiten, Metallbauarbeiten, Maler-
   und Lackierarbeiten - Beschichtungen, Kor-rosionsschutzarbeiten an
   Stahlbauten, Betoninstandsetzungsarbeiten, Abbruch- und
   Rückbauar-beiten, Winterbau- und Schutzmaßnahmen, Maßnahmen der
   Verkehrslenkung sowie Asphalt- und Pflasterarbeiten bewertet.
   (5) Es dürfen maximal zwei Referenzen eingereicht werden. Bei
   Überschreitung der Maximalzahl von 2 Referenzen, werden nur die 2
   Referenzen bewertet, welche die höchsten Baukosten (KG 300+400)
   ausweisen.
   (6) Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags und somit des
   Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn eine der Referenzen (1-2)
   die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt.
   2.
   Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
   - durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   - durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu
   vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen
   erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten
   3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
   Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
   Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
   Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
   Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
   Das Formblatt (Eigenerklärung zur Eignung und Eigenerklärung
   Fachkundenachweis) liegen den Vergabeunterlagen bei.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   -Das Unternehmen der Bewerbenden muss ein Architektur- oder
   Ingenieurbüro sein. Der Bewerber muss mind. 2 festangestellte
   Objektplaner mit abgeschlossenem Studium in der Fachrichtung
   Bauingenieurwe-sen oder Architektur vorweisen können.
   -Es sind 2 Referenzen einzureichen, bei der Leistungen der
   Objektplanung (Lph. 6-9) und der besonde-ren Leistung "örtliche
   Bauüberwachung" gem. HOAI für Baumaßnahmen im Bestand mit statisch
   kon-struktiven Eingriffen für einen barrierefreien Ausbau oder
   Zugangserweiterung (Neubau eines Aus-gangs) erbracht wurden. Als
   Referenzobjekte zählen nur Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe.
   Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, kann der Bewerber nicht zur
   Angebotsabgabe zugelassen werden.
   -Referenz 1 im Gesamtumfang von mindestens 4 Mio. EUR netto
   (Kostengruppe 300 und 400)
   -Referenz 2 im Gesamtumfang von mindestens 2 Mio. EUR netto
   (Kostengruppe 300 und 400)
   -Referenzen 1 & 2 müssen sich auf Ingenieurleistungen der Objektplanung
   Lph.6-9 und Bauüberwachung für Untergrundbahnhöfe oder Viadukt Bahnhöfe
   beziehen.
   -Ein Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags und somit des
   Bewerbers/Bewerbergemeinschaft erfolgt, wenn eine der Referenzen (1-2)
   die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt.
   III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
   Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
   Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach
   den einschlägigen Vorschriften der Sektorenverordnung und des
   GWB. Der Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge wird
   folgendes System zugrunde gelegt:
   1. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen
   Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit und
   Fehlerlosigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass
   Teilnahmeanträge unvollständig oder fehlerhaft sind, kann der
   Auftraggeber den Bewerber im Rahmen des rechtlich
   Zulässigen nach pflichtgemäßem Ermessen unter Einhaltung
   der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung
   auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Angaben,
   Erklärungen und Nachweise innerhalb einer für alle
   Bewerber einheitlichen Nachfrist nachzureichen, zu
   vervollständigen oder zu korrigieren.
   2. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern
   zusätzliche Unterlagen zur Aufklärung, Verifizierung und
   Validierung der mit den Teilnahmeanträgen eingereichten
   Angaben, Erklärungen und Nachweisen anzufordern.
   3. Darauf erfolgt eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf
   Vorliegen von Ausschlussgründen. Ein zwingender Ausschluss
   des Bewerbers erfolgt bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes
   nach § 123 GWB. Davon kann gegebenenfalls unter den in §
   123 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, § 125, § 126 GWB geregelten
   Voraussetzungen abgesehen werden. Des Weiteren kann ein
   Ausschluss erfolgen bei Vorliegen eines
   Ausschlussgrundes nach § 124 GWB, nach § 21 AEntG, nach §
   98c AufenthG, nach § 19 MiLoG oder nach § 21
   SchwarzArbG. Davon kann nach pflichtgemäßem Ermessen und
   gegebenenfalls unter den in § 125, § 126 GWB
   geregelten Voraussetzungen abgesehen werden. Ein
   zwingender Ausschluss des Bewerbers erfolgt weiterhin
   bei Nichterfüllung der aufgestellten Mindeststandards, die sich
   aus Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung sowie aus
   der Eigenerklärung "Fachkundenachweis" (Formblatt) ergeben.
   4. Daraufhin folgt die Prüfung der Befähigung und Erlaubnis zur
   Berufsausübung, der wirtschaftlichen und finanziellen
   Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit des Bewerbers, gemessen an der zu
   vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber eingereichten
   Angaben, Erklärungen und Nachweise. Der Auftraggeber behält
   sich zudem vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen,
   Erfahrungen mit dem Bewerber bei der Bewertung zu
   berücksichtigen.
   5. Es ist geplant die 3 bestqualifiziertesten Teilnehmer(n) des
   Teilnahmewettbewerbs zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Bei
   Punktgleichheit des 3. Bewerbers und ggf. weiterer Bewerber in der
   Wertungsreihenfolge verbleibt der Teilnahmeantrag des Be-werbers im
   Verfahren, der die höheren Gesamtbaukosten (Kostengruppe 300 und 400)
   der Referenz 1 aufweist. Ergibt sich bei den Baukosten auch eine
   Gleichheit, entscheidet das Los.
   Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der
   Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt anhand der nachfolgend
   vorgegebenen Anforderungen. Dazu sind im Rahmen der Einreichung der
   Teilnahmeanträge folgende Unterlagen einzureichen:
   1. Eigenerklärung zur Eignung
   2. Eigenerklärung Fachkundenachweis
   3. Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft im Falle einer
   Bietergemeinschaft
   4. Verzeichnis der Leistung/Kapazitäten anderer NU
   5. Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe
   Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   siehe Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   Alle Mitglieder der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft werden im Auftragsfall
   für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags
   Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu
   hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur
   Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben.
   Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG zu
   berücksichtigen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 23/11/2021
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 10/12/2021
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 01/03/2022
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   1. Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1
   GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit
   vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG
   unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
   Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
   2. Durch diese Bekanntmachung wird der
   Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die
   interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung
   angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
   Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine
   erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -
   bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur
   Angebotsabgabe.
   3. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich
   unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.
   I.3)) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff.
   II.1.1)) u. des Aktenzeichens FEM3-0601-2021 zu erfolgen. Die
   Bewerber sollen das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte
   Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der
   Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte während des
   Teilnehmerwettbewerbs werden grundsätzlich nur auf solche
   Fragen erteilt, die bis zum 19.11.2021 an die unter
   Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der
   Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3)) eingegangen sind.
   Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare)
   u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern
   zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das
   Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabekooperation Berlin
   veröffentlichen. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern,
   täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen
   Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von
   Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die
   Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten
   Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten
   Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf
   frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
   4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/
   BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
   Referenzgebern zu.
   Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s.
   auch III.1):
   5. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem
   Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe
   ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die
   gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser
   Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher
   Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die
   Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur
   Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer
   Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe
   dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
   Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind
   bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes
   Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten
   Formular vorzulegen.
   Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe
   bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das
   jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige
   und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die
   Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein
   Formblatt (Bewerbergemeinschaftserklärung) zur Verfügung.
   Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
   6. Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer
   Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen
   und finanziellen oder technischen und beruflichen
   Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter /
   Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu
   berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.2) bis
   III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen
   insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die
   Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt.
   Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem
   Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen
   Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und
   tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden
   Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei einer
   Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im
   Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle
   Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen,
   dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die
   Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der
   Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick
   auf vorzulegende Nachweise/Angaben/Erklärungen für die
   erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder
   Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche
   Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen
   in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu
   bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im
   Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt
   werden.
   7. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der
   Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die
   Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die
   Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die
   Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer
   IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht
   werden.
   8. Erläuterung zum Ablauf:
   Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden
   Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Die
   BVG behält sich ebenso vor, den Zuschlag auf der Grundlage
   der Erstangebote zu vergeben ohne in Verhandlung mit den
   Bietern zu treten. Ein Anspruch auf Verhandlung besteht nicht.
   Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der
   Verhandlungen über alle Inhalte, insbesondere der
   Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs zu
   verhandeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden den
   verbliebenen Bietern mögliche Änderungen mitgeteilt und diese
   verbliebenen Bieter aufgefordert, ihre überarbeiteten
   verbindlichen Angebote abzugeben. Diese werden dann gemäß
   der bekanntgemachten Zuschlagskriterien ausgewertet.
   9. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
   Datenschutz-Grundverordnung, des
   Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
   zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
   Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
   trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
   und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
   durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
   Personen).
   10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
   vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
   die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
   Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
   Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
   Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
   wiedergegeben wird.
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
   Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
   Ort: Berlin
   Postleitzahl: 10825
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 30-9013-8316
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   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 160 GWB
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   18/10/2021
References
   6. mailto:Einkauf.SE3@bvg.de?subject=TED
   7. https://vergabekooperation.berlin/
   8. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c735fec26-284
308de5a09ee34
   9. https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c735fec26-284
308de5a09ee34
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