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Ausschreibung: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen - DE-Sigmaringen
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Umweltüberwachung im Bau
Dokument Nr...: 59114-2023 (ID: 2023013009131676596)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
DE-Sigmaringen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2023/S 21/2023 59114
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Sigmaringen
Postanschrift: Leopoldstraße 4
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Land: Deutschland
E-Mail: [6]Sigmaringen-neuvergabe-uvs@menoldbezler.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.landkreis-sigmaringen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69EB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69EB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Landkreis Sigmaringen - Europaweite Vergabe der Erstellung der
Umweltverträglichkeitsstudie für die B 311n / B 313 zwischen Mengen und
Meßkirch
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/98
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und
Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS)
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71313450 Umweltüberwachung im Bau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die B 311n / B 313 zwischen Mengen und Meßkirch stellt eine wichtige
Ost-West Verbindung im Landkreis Sigmaringen dar. Im
Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau (Nordtrasse) als
vordringlicher Bedarf eingestuft. Im Netzkonzept BW stellt die B 311
eine wichtige Ost-West-Verbindung zwischen den Räumen Ulm und Freiburg
dar. Der Abschnitt der B 311 und der B 313 - B 32 zwischen Meßkirch im
Westen und Mengen in Osten ist verkehrlich stark belastetet. Um die
Verbindungsfunktion sowie die Verkehrsqualität zu verbessern und
gleichzeitig den Durchgangsverkehr in Ortschaften zu reduzieren, soll
eine neue Bündelungstrasse entstehen, die verkehrlich keine reine
Aneinanderreihung von Ortsumfahrungen aufweist.
Anlass der Untersuchungen ist eine geplante Bündelungstrasse der B
311n/B 313 zwischen Mengen und Meßkirch. Die Bearbeitung der UVS (Teil
1 = Raumanalyse, Bewertung von Schutzgütern und Umweltnutzungen
einschließlich zusammenfassende Darstellung / Dokumentation) wird
aktuell bearbeitet und wird voraussichtlich Ende 1. Quartal 2023
abgeschlossen.
Es ist, aufbauend auf der dann vorliegenden Raumanalyse und deren
Bewertung eine Umweltverträglichkeitsstudie Teil 2 gemäß den
Anforderungen des UVPG bzw. des UVwG (Baden-Württemberg) und des
Leistungsbildes Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) des HVA F-StB
(derzeitiger Stand 2019) zu erstellen (Teil 2 = ab Mitwirken bei der
Entwicklung von Linienalternativen, Variantenprüfung bis einschließlich
Genehmigungsplanung / Planfeststellungsverfahren). Als methodische
Basis sind die Richtlinien für die Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau (RUVS 2008 - Entwurf) des
BMVBS heranzuziehen. Weitere Informationen zu dem Projekt erhalten Sie
unter der Projektwebsite B311 - B313 - Gute Verbindung zwischen Mengen
und Messkirch (b311n-b313.de).
Innerhalb dieses Untersuchungsraumes sind neue Variantenkorridore nicht
auszuschließen. Das Untersuchungsgebiet soll sich daher auf die gesamte
Fläche (ca. 15 929 ha) er-strecken. Der Untersuchungsraum ist sehr groß
und umfasst nach vorläufiger Bilanzierung auf Basis ALKIS eine Fläche
von ca. 15 929 ha. Von dieser Gesamtfläche entfallen nach vorläufiger
Bilanzierung knapp 5 600 ha auf Wald und Gehölze; weitere rd. 6 700 ha
sind als Landwirtschaftsfläche klassifiziert. Im Rahmen der
Planungsraumanalyse wurde der Gesamtuntersuchungsraum in 31 Teilräume
gegliedert. Das faunistische Untersuchungsprogramm differenziert nach
diesen Teilräumen. Zu den Artengruppen, die flächen- oder
methodenbedingt in größerem Umfang zu bearbeiten sind, gehören Vögel,
Fledermäuse und Amphibien.
Neben der Bearbeitung der UVS Teil 2 umfasst die erwartete Leistung
auch eine Beratung im Rahmen der Planung, einschließlich Hinweisen zur
Optimierung der Varianten, bis zur umweltfachlichen
Variantenempfehlung.
Weiterhin ist die Teilnahme an Sitzungen des Beratenden Begleitkreises
und der Arbeitskreises Umwelt / Verkehr des Landkreises Sigmaringen
Teil der zu erbringenden Leistungen.
Die Leistung "Erstellung Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) gemäß
Leistungsbeschreibung, aufbauend auf die durchgeführte
Planungsraumanalyse Fauna/Flora/Biotope (2021)" wurde ursprünglich im
Jahr 2021 vergeben. Das beauftragte Büro hat die UVS Teil 1 er-bracht.
Das beauftragte Büro kann krankheitsbedingt die weiteren Stufen nicht
erbringen.
Die bisher erbrachten Leistungen werden den Bietern unentgeltlich zur
Verfügung gestellt, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt.
Die Vorauswahl der Vorzugsvariante soll bis Ende 4. Quartal 2023
erfolgen (siehe beige-fügten Terminplan)
Weitere Informationen erhalten die Bewerber, die zur Abgabe eines
Angebots aufgefordert werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 31/07/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur
Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber,
die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in
einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen
Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf.
erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben,
können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten
Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die
verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete
Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der
Referenzen gem. Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung beurteilt, wer unter
den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu
den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders
geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden
soll.
Für die Auswahl werden jeweils nur die zwei als priorisiert
gekennzeichnete Mindestrefe-renzen. Hierzu sind die Referenzen durch
den Bewerber zu priorisieren. Erfolgt, auch nach ggf. erfolgter
Nachforderung, keine Priorisierung durch den Bewerber, so wird die
Vergabe-stelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die
Wertung einbeziehen.
Dabei werden die beiden priorisierten Mindestreferenzen je Referenz wie
folgt bewertet:
Kriterium "Aktualität"
Abgabe in den letzten 5 Jahren (ab 1.1.2018) 1 Punkt
Abgabe in den letzten 2 Jahren (ab 1.1.2021) 2 Punkte
Abgabe in den letzten 1 Jahren (ab 1.1.2022 bis Fristende der
Teilnahmefrist) 3 Punkte
Kriterium "geplante Straßenlänge Vorzugsvariante"
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von bis zu 4,99 km 1 Punkt
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge von 5 km bis 9,99 km 2 Punkte
Referenzobjekt umfasst eine Straßenlänge ab als 10 km 3 Punkte
Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise
durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Bieter über-schritten wird, führen jüngere Referenzen
zur Bevorzugung eines Bewerbers. Bei Gleich-stand entscheidet das Los.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert
nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird,
sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer
Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis
seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des
rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen
bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht
unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den
anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der
Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung
stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3)
hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis
sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind
für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von
Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und
III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf
Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht
vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124
GWB;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
(4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur
Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs-
oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3
abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit
vergleichbaren Leistungen;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer
Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle mit einer Deckungssumme
in Höhe von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie mind. 1 Mio. EUR
für Sach- und Vermögensschäden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis von vergleichbaren Leistungen im Bereich der Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien in den vergangenen fünf Jahren
(Fertigstellung frühestens 1.1.2018 und spätestens vor Abgabe des
Teilnahmeantrags) die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils
folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Umfang der Leistungen,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Zeitpunkt der Abnahme,
- Honorarkosten in EUR brutto,
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild (je Projekt max. 2 DIN A4
Seiten in Form von Text, Fotos oder Skizzen).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage von mindestens zwei Referenzen über die Erstellung von
Umweltverträglichkeitsstudien in den vergangenen fünf Jahren
(Fertigstellung frühestens 1.1.2018 und spätestens vor Abgabe des
Teilnahmeantrags).
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:
Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Hintergrund ist der unerwartete krankheitsbedingte Ausfall des
bisherigen Auftragnehmers, die hierdurch bedingte Notwendigkeit einer
Neuvergabe und die hierdurch eintretende Projektverzögerung.
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder
Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks
schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu
verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf
der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne
Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 10/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in
Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines
allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich
hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz
von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten;
(2) Die Teilnahmeformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen
Internetadresse abrufbar. In diesen Teilnahmeunterlagen sind
wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der
Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter der in Ziffer I.3)
angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen
sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem
Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen
sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor
Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist
prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder
Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des
Teilnahmeantrags zu beachten sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69EB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: +49 721926-3985
Internet-Adresse: [10]www.rp.baden-wuerttemberg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160
GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber
gelten die §§ 134, 135 GWB.Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für
den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor demZuschlag
gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen
keine Information über dieAblehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung
gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan
die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information
durch den Auftraggeber geschlossenwerden; bei Übermittlung per Telefax
oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:Sigmaringen-neuvergabe-uvs@menoldbezler.de?subject=TED
7. http://www.landkreis-sigmaringen.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69EB/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMZ69EB
10. http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/
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