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Ausschreibung: Technische Kontrolle und Tests - DE-Weiterstadt
Technische Kontrolle und Tests
Dokument Nr...: 59643-2023 (ID: 2023013009164077159)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
DE-Weiterstadt: Technische Kontrolle und Tests
2023/S 21/2023 59643
Zuschlagsbekanntmachung Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Das Land Hessen vertreten durch: Die Leiterin
der Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
Postanschrift: Vor den Löserbecken 4
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64331
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): H. B. Wagnitz-Seminar, Abteilung VCC Süd
E-Mail: [6]Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de
Telefon: +49 6913671960
Fax: +49 6913671054
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://justizvollzug.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher
Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des
Konzessionärs
Referenznummer der Bekanntmachung: 5361E - JVA WE 8/2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71630000 Technische Kontrolle und Tests
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Die JVA Weiterstadt beabsichtigt die Vergabe der
Dienstleistungskonzession zur wiederkehrenden Prüfung
ortsveränderlicher Elektrogeräte der Gefangenen nach der DGUV V3 und
der BetrSichV.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 70 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt, Vor den Löserbecken 4, 64331
Weiterstadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt beabsichtigt, die Konzession für
die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte nach der DGUV V3
und der BetrSichV für die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt
auszuschreiben. Der Konzessionszeitraum beträgt drei Jahre, mit der
Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr.
Die Justizvollzugsanstalt Weiterstadt ist zuständig für den Vollzug von
Freiheitsstrafen über 24 Monaten an männlichen Erwachsenen, ebenso für
die Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen. Die
Justizvollzugsanstalt Weiterstadt hat eine durchschnittliche Belegung
von derzeit 537 Gefangenen im geschlossenen Vollzug. Die
Belegungsfähigkeit liegt aktuell bei 665 Plätzen.
Der Konzessionär hat in der Justizvollzugsanstalt insgesamt ca. 3.500
ortsveränderliche Elektrogeräte der Gefangenen zu überprüfen. Eine
flächendeckende Überprüfung gemäß DGUV V3 wurde bislang nicht
durchgeführt.
Die Überprüfung der ortsveränderlichen Elektrogeräte (1- phasige) der
Gefangenen ist auszuschreiben. Die Prüffrist für diese Geräte beträgt
gemäß DGUV V3 zwei Jahre. Die turnusmäßige Überprüfung soll in den
Freizeiträumen auf den jeweiligen Häusern erfolgen. Die Elektrogeräte
der Gefangenen werden in die Räumlichkeiten verbracht und dort
überprüft.
Zusätzlich soll einmal im Monat die Überprüfung neu eingebrachter
Elektrogeräte für Gefangene erfolgen. Eine Ausgabe neuer Elektrogeräte
ist gemäß der HVV erst nach Durchführung der Elektrogeräteüberprüfung
nach DGUV V3 möglich.
Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt in einem separaten Raum in den
Räumlichkeiten der Kammer.
Die Kosten der Überprüfung hat der Gefangene zu tragen.
Die durchgeführte Überprüfung ist mittels einer Plakette kenntlich zu
machen. Auf der Plakette ist das nächste Prüfdatum anzugeben. Ferner
ist die Überprüfung zu dokumentieren.
Elektrogeräte, die die Überprüfung nicht bestehen, sind zu separieren.
Die Entsorgung von defekten Geräten erfolgt durch die Anstalt.
Die Überprüfung der Elektrogeräte kann von Montag bis Freitag, von
jeweils 08:00 Uhr 16:00 Uhr erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Betriebsrisiko
ausschließlich dem Konzessionär obliegt.
Einzelheiten siehe Verfahrensunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden
Kriterien:
* Kriterium: 1.) Die Preisgestaltung für die Überprüfung der
ortsveränderlichen Elektrogeräte.
* Kriterium: 2.) Die personelle und technische Ausstattung sowie
Flexibilität, die zur Leistungserbringung vorgesehen ist.
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Beginn: 01/02/2023
Ende: 31/01/2026
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer
Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: [8]2022/S 219-631118
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe einer Konzession für die Überprüfung ortsveränderlicher
Elektrogeräte der Gefangenen auf eigenes wirtschaftliches Risiko des
Konzessionärs
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Die Konzession/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden
alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Hinweis: Das vorliegende europaweite Wettbewerbsverfahren ist weder ein
Vergabeverfahren nach Maßgabe der §§ 97 ff. GWB noch unterliegt es den
Vorgaben der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG über die
Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge,
Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge.
Als Dienstleistungskonzessionsvergabe folgt das Verfahren jedoch den,
von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.06.2006 (Abl. EU 2006/C
179/02) aufgestellten, primärrechtlichen Grundsätzen. Der
Teilnehmerwettbewerb erfolgt dabei in Anlehnung an ein europaweites
Verhandlungsverfahren mit vorgeschalteter Vergabebekanntmachung gemäß §
10 UVgO als zweistufiges Verfahren. In einer ersten Stufe werden die
Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung als
Dienstleister für eine bedarfsgerechte leistungsfähige Überprüfung von
ortsveränderlichen Elektrogeräten bieten und die zur Abgabe eines
ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, mindestens
drei und höchstens sieben geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe
aufzufordern. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Angebotsabgabe
aufzufordernden Unternehmen wird nach Maßgabe und durch vergleichende
Bewertung der vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der
fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen getroffen. Die zweite
Stufe des Verfahrens umfasst die Angebots- und Wertungsphase. Das
Verfahren wird zentral koordiniert von dem VCC Süd als zentrale
Vergabe- und Koordinierungsstelle.
Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert
werden sollen:
Mindestens (soweit geeignet) 3 (in Worten: drei) Teilnehmer, höchstens
7 (in Worten: sieben) Teilnehmer.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB)
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim
Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3;
Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:Markus.Roehrig@HBWS.Justiz.Hessen.de?subject=TED
7. https://justizvollzug.hessen.de/
8. https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:631118-2022:TEXT:DE:HTML
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