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Ausschreibung: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern - DE-München
Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Dokument Nr...: 60543-2023 (ID: 2023013009221378019)
Veröffentlicht: 30.01.2023
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  DE-München: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
   2023/S 21/2023 60543
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
   Ort: München
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 81739
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Konzeption und Durchführung von Auswahlverfahren für Führungs- und
   Fachpositionen
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-25-BY-CSC
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   79630000 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung
   und Ausleih von Arbeitnehmern
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Der Auftrag umfasst die Durchführung und Konzeption von
   Auswahlverfahren für Führungs- und Fachpositionen auf Abruf durch die
   Auftraggeberin.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Hauptort der Ausführung:
   Bayernweit oder virtuelle Durchführung
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die AOK Bayern ist bestrebt, vakante Positionen primär mit geeigneten
   internen Bewerbenden zu besetzen. In Ausnahmefällen werden auch externe
   Rekrutierungen durchgeführt. Die im Schwerpunkt kompetenzbasierte
   Auswahl der internen und externen Bewerbenden erfolgt durch
   Einzelassessments unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards der DIN
   33430. Sämtliche Verfahren folgen dem Prinzip der Multimethodalität und
   dem Mehraugenprinzip gemäß der Standards des AkAC (Arbeitskreis
   Assessment Center, 2016). Die Einzelassessments werden im Regelfall von
   der internen Personalentwicklung der AOK Bayern konzipiert und
   begleitet. Bei Kapazitätsengpässen und zur (Nach-)Besetzung von z.B.
   besonders herausgehobenen Positionen soll die Durchführung von
   Auswahlverfahren von einem externen Dienstleistungsunternehmen
   verantwortet werden.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Ende: 31/03/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2026. Die
   Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum
   31.03.2027 zu verlängern. Das Recht muss spätestens sechs Monate vor
   Ende der Laufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt
   werden.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 270.000 EUR (netto).
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
   Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
   Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
   a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche
   Person oder in Russland niedergelassene juristische Person,
   Organisation oder Einrichtung ist,
   b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren
   Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
   Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
   c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder
   Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
   Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
   d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in
   Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen
   ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
   Es wird bestätigt und sichergestellt,
   dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
   Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
   Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
   beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
   Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten
   oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
   Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in
   allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird,
   unverzüglich Mitteilung machen wird,
   (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d)
   genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe
   dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
   (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen",
   insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen
   Fassungen), betroffen sein sollte.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
   dem Angebot einzureichen:
   - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
   - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter .
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
   - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
   - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angabe der einzusetzenden Berater/-innen:
   a) Der Bieter verfügt über mindestens zwei Berater oder Beraterinnen,
   die mit der Konzeption der beschriebenen Leistungen beauftragt werden
   könnten. Die Berater oder Beraterinnen verfügen über eine gültige
   Lizenz E nach DIN 33430 oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit
   diagnostischem Schwerpunkt.
   b) Der Bieter verfügt über mindestens zwei Berater oder Beraterinnen,
   die mit der operativen Durchführung der Auswahlverfahren beauftragt
   werden könnten. Die Berater oder Beraterinnen verfügen über eine
   gültige Lizenz BE nach DIN 33430 oder ein abgeschlossenes
   Hochschulstudium mit diagnostischem Schwerpunkt.
   Die für a) Konzeption und b) Durchführung genannten Berater oder
   Beraterinnen können identisch sein.
   (2) Referenzen:
   Zu erbringen sind Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten
   fünf Kalenderjahre (2018 bis 2022) erbracht wurden und die nach Art,
   Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
   vergleichbar sind.
   Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei pro
   Berater bzw. Beraterin. Gefordert sind Referenzen zur Durchführung von
   Auswahlverfahren für Fach- oder Führungspositionen. Es ist eine
   hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen (inkl.
   Zielgruppe und Anzahl der durchgeführten Auswahlprozesse) vorzunehmen
   und anzugeben, wann diese erbracht wurden, zwingend erforderlich sind
   Angaben zu Referenzkunde und Branche.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
   Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 27/02/2023
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 27/02/2023
   Ortszeit: 09:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK60QB
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   25/01/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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