(1) Searching for "2023013009221378019" in Archived Documents Library (TED-ADL)
Ausschreibung: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern - DE-München
Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
Dokument Nr...: 60543-2023 (ID: 2023013009221378019)
Veröffentlicht: 30.01.2023
*
DE-München: Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung und Ausleih von Arbeitnehmern
2023/S 21/2023 60543
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): AOK-Bundesverband, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]www.aok.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Konzeption und Durchführung von Auswahlverfahren für Führungs- und
Fachpositionen
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-25-BY-CSC
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79630000 Dienstleistungen im Personalwesen, außer Stellenvermittlung
und Ausleih von Arbeitnehmern
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Durchführung und Konzeption von
Auswahlverfahren für Führungs- und Fachpositionen auf Abruf durch die
Auftraggeberin.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:
Bayernweit oder virtuelle Durchführung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die AOK Bayern ist bestrebt, vakante Positionen primär mit geeigneten
internen Bewerbenden zu besetzen. In Ausnahmefällen werden auch externe
Rekrutierungen durchgeführt. Die im Schwerpunkt kompetenzbasierte
Auswahl der internen und externen Bewerbenden erfolgt durch
Einzelassessments unter Berücksichtigung der Qualitätsstandards der DIN
33430. Sämtliche Verfahren folgen dem Prinzip der Multimethodalität und
dem Mehraugenprinzip gemäß der Standards des AkAC (Arbeitskreis
Assessment Center, 2016). Die Einzelassessments werden im Regelfall von
der internen Personalentwicklung der AOK Bayern konzipiert und
begleitet. Bei Kapazitätsengpässen und zur (Nach-)Besetzung von z.B.
besonders herausgehobenen Positionen soll die Durchführung von
Auswahlverfahren von einem externen Dienstleistungsunternehmen
verantwortet werden.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 31/03/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2026. Die
Auftraggeberin hat das Recht, den Vertrag einmalig um ein Jahr bis zum
31.03.2027 zu verlängern. Das Recht muss spätestens sechs Monate vor
Ende der Laufzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausgeübt
werden.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 270.000 EUR (netto).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
(1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
(2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche
Person oder in Russland niedergelassene juristische Person,
Organisation oder Einrichtung ist,
b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren
Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder
Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in
Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen
ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Es wird bestätigt und sichergestellt,
dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer,
Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der
Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden,
beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des
Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten
oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
Weiter erklärt der Bieter, dass er den jeweiligen Auftraggeberinnen in
allen Gebietslosen, in denen ihm ggf. ein Auftrag erteilt wird,
unverzüglich Mitteilung machen wird,
(1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d)
genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe
dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,
(2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen",
insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen
Fassungen), betroffen sein sollte.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung,
dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer,
dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
einzureichen!).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
(1) Angabe der einzusetzenden Berater/-innen:
a) Der Bieter verfügt über mindestens zwei Berater oder Beraterinnen,
die mit der Konzeption der beschriebenen Leistungen beauftragt werden
könnten. Die Berater oder Beraterinnen verfügen über eine gültige
Lizenz E nach DIN 33430 oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit
diagnostischem Schwerpunkt.
b) Der Bieter verfügt über mindestens zwei Berater oder Beraterinnen,
die mit der operativen Durchführung der Auswahlverfahren beauftragt
werden könnten. Die Berater oder Beraterinnen verfügen über eine
gültige Lizenz BE nach DIN 33430 oder ein abgeschlossenes
Hochschulstudium mit diagnostischem Schwerpunkt.
Die für a) Konzeption und b) Durchführung genannten Berater oder
Beraterinnen können identisch sein.
(2) Referenzen:
Zu erbringen sind Referenzen zu Leistungen, die innerhalb der letzten
fünf Kalenderjahre (2018 bis 2022) erbracht wurden und die nach Art,
Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag
vergleichbar sind.
Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen beträgt zwei pro
Berater bzw. Beraterin. Gefordert sind Referenzen zur Durchführung von
Auswahlverfahren für Fach- oder Führungspositionen. Es ist eine
hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen (inkl.
Zielgruppe und Anzahl der durchgeführten Auswahlprozesse) vorzunehmen
und anzugeben, wann diese erbracht wurden, zwingend erforderlich sind
Angaben zu Referenzkunde und Branche.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 14/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 09:01
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK60QB
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/01/2023
References
6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
7. http://www.aok.de/
8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB/documents
9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK60QB
--------------------------------------------------------------------------------
Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
The Office for Official Publications of the European Communities
The Federal Office of Foreign Trade Information
Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
|