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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Karlsruhe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 64400-2023 (ID: 2023020109533594871)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
  DE-Karlsruhe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2023/S 23/2023 64400
   Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
   Rechtsgrundlage:
   Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
   Abschnitt I: Zuständige Behörde
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
   Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
   Ort: Karlsruhe
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   Postleitzahl: 76137
   Land: Deutschland
   E-Mail: [5]oepnv@landratsamt-karlsruhe.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [6]https://www.landkreis-karlsruhe.de/
   I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
   I.3)Kommunikation
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   I.4)Art der zuständigen Behörde
   Regional- oder Kommunalbehörde
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises
   Karlsruhe
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
   Busverkehr (innerstädtisch/regional)
   Sonstige Beförderungsdienste
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Ettlingen und Gemeinde Malsch im Landkreis Karlsruhe
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein
   Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und
   beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen
   Dienstleistungsauftrags (Bruttovertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel
   im Dezember 2024.
   Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der
   baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes
   aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden
   Linienverkehren in Form von Buslinien- und On Demand-Verkehren
   (Linienbedarfsverkehre) sowie einem Anruflinientaxi (ALT) im
   Linienbündel "Ettlingen II".
   Die Leistungen im Linienbündel sollen auf folgenden Linien erbracht
   werden:
   - 103 (Neumalsch / Sulzbach ) Malsch ( Waldprechtsweier) 
   Völkersbach ( Schöllbronn)
   - 104 Waldprechtsweier  Malsch  Sulzbach  Oberweier  Ettlingenweier
    Ettlingen
   - 104S Ettlingen Carl-Orff Schule  Bruchhausen  Malsch 
   Waldprechtsweier  Sulzbach  Ettlingenweier  Bruchhausen  Ettlingen
   Carl-Orff-Schule
   - 105 Ettlingen Erbprinz  Wasen  (Zehntwiesenstr. ) Ettlingen West
   - 110 Waldprechtsweier  Malsch  Bruchhausen  Ettlingen Erbprinz
   - 111 (ALT) Malsch Bahnhof  Malsch Industriegebiet (
   Waldprechtsweier)
   - 112 Ettlingen Stadt  Erbprinz  Neuwiesenreben  Friedhof 
   Ettlingen Stadt
   - On Demand-Verkehr Malsch (Liniennummer wird noch vergeben)
   Die Linie 111 ist als ALT, bei dem eine Bedienung auf Abruf nach
   Fahrplan und festem Linienweg erfolgt, vorzusehen; die Leistungen im On
   Demand-Verkehr als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf
   Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg).
   Der Leistungsumfang der Linien 103, 104, 104S, 105, 110 und 112 wird
   rd. 26.400 Jahresfahrplanstunden betragen. Die ALT-Linie 111 umfasst
   zusätzlich ca. 1.260 Fahrplanstunden/Jahr (bei 100 % Abrufquote). Die
   zu erbringende Verkehrsleistung entspricht voraussichtlich den ab dem
   Fahrplanwechsel im Dezember 2022 (11.12.2022) geltenden, unter
   [7]https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Abweichend davon werden
   auf der ALT-Linie 111 gegenüber diesem Fahrplan die Fahrten montags bis
   samstags ab 19:00 Uhr sowie sonn-/feiertags vollständig zum
   Fahrplanwechsel im Dezember 2024 gestrichen, da in dieser Zeit der On
   Demand-Verkehr fahren wird. Die Streichung ist in der o. g.
   Jahresfahrplanstundenanzahl bereits berücksichtigt.
   Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu  insbesondere schulbedingten
    Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind
   vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.
   Dem Linienbündel sind derzeit 57 Bushaltestellen zugeordnet.
   Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs beläuft sich auf die Gemeinde
   Malsch (alle Ortsteile). Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während
   der Vertragslaufzeit erweitert. Der On Demand-Verkehr soll das
   Busangebot in den Schwachlastzeiten (Montag bis Samstag abends ab 19:00
   Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags) ergänzen bzw. sukzessive
   ersetzen. Hierfür werden voraussichtlich 2 Fahrzeuge (6  8
   Fahrgastsitzplätze) benötigt. Die notwendige Software für die
   Disposition des On Demand-Verkehrs wird dem Unternehmen kostenfrei
   gestellt.
   Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die
   Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage
   der Gesamtleistung bewertet.
   Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2024
   vorgesehen.
   Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für
   den Betriebsbeginn im Dezember 2024 noch nicht abschließend geklärt.
   Hierzu wird voraussichtlich im Sommer 2023 eine ergänzende
   Vorinformation veröffentlicht.
   (Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
   Anforderungen)
   II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
   Beginn: 15/12/2024
   Laufzeit in Monaten: 108
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Verfahrensart
   Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO
   (EG) Nr. 1370/2007)
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Zusätzliche Angaben:
   1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
   Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation
   (Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG)
   Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren
   Zeitpunkt eine ergänzte Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG
   veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten
   Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a
   Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation
   löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. §
   12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung
   einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst
   mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt.
   2. Anforderungen
   Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag
   verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und
   Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels Ettlingen II (§ 8a
   Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige
   eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im
   Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert.
   3. Qualitätssicherungsvereinbarung
   Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen,
   hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur
   Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten
   eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser
   Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle
   einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung
   sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit
   zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des
   Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen
   Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender
   Maßnahmen zu kontrollieren.
   4. Ergänzung zu Ziffer II.2.7)
   Der Vertrag wird eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der
   Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate
   enthalten.
   5. Klarstellung zu Ziffer IV.1)
   Die Eintragung unter IV.1) Verfahrensart Wettbewerbliches
   Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Abs. 3 der VO (EG) Nr.1370/2007)
   erfolgt programmseitig automatisch mit dem Klammerzusatz. Andere
   Eintragungen waren bei der Auswahl Wettbewerbliches
   Ausschreibungsverfahren nicht möglich. Geplant ist allerdings die
   wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag)
   nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den
   Bestimmungen des GWB und der VgV.
   VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/01/2023
References
   5. mailto:oepnv@landratsamt-karlsruhe.de?subject=TED
   6. https://www.landkreis-karlsruhe.de/
   7. https://www.kvv.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
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                The Federal Office of Foreign Trade Information
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