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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Karlsruhe
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 64400-2023 (ID: 2023020109533594871)
Veröffentlicht: 01.02.2023
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DE-Karlsruhe: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2023/S 23/2023 64400
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
Abschnitt I: Zuständige Behörde
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Karlsruhe
Postanschrift: Beiertheimer Allee 2
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [5]oepnv@landratsamt-karlsruhe.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [6]https://www.landkreis-karlsruhe.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr des Landkreises
Karlsruhe
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
Sonstige Beförderungsdienste
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Hauptort der Ausführung:
Stadt Ettlingen und Gemeinde Malsch im Landkreis Karlsruhe
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Landkreis Karlsruhe ist ÖPNV-Aufgabenträger für sein
Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG Baden-Württemberg und
beabsichtigt die wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen
Dienstleistungsauftrags (Bruttovertrag) mit Wirkung zum Fahrplanwechsel
im Dezember 2024.
Vergeben werden auf Basis des gemeinsamen Nahverkehrsplans der
baden-württembergischen Aufgabenträger des Karlsruher Verkehrsverbundes
aus dem Jahr 2014 die Erbringung von zu konzessionierenden
Linienverkehren in Form von Buslinien- und On Demand-Verkehren
(Linienbedarfsverkehre) sowie einem Anruflinientaxi (ALT) im
Linienbündel "Ettlingen II".
Die Leistungen im Linienbündel sollen auf folgenden Linien erbracht
werden:
- 103 (Neumalsch / Sulzbach ) Malsch ( Waldprechtsweier)
Völkersbach ( Schöllbronn)
- 104 Waldprechtsweier Malsch Sulzbach Oberweier Ettlingenweier
Ettlingen
- 104S Ettlingen Carl-Orff Schule Bruchhausen Malsch
Waldprechtsweier Sulzbach Ettlingenweier Bruchhausen Ettlingen
Carl-Orff-Schule
- 105 Ettlingen Erbprinz Wasen (Zehntwiesenstr. ) Ettlingen West
- 110 Waldprechtsweier Malsch Bruchhausen Ettlingen Erbprinz
- 111 (ALT) Malsch Bahnhof Malsch Industriegebiet (
Waldprechtsweier)
- 112 Ettlingen Stadt Erbprinz Neuwiesenreben Friedhof
Ettlingen Stadt
- On Demand-Verkehr Malsch (Liniennummer wird noch vergeben)
Die Linie 111 ist als ALT, bei dem eine Bedienung auf Abruf nach
Fahrplan und festem Linienweg erfolgt, vorzusehen; die Leistungen im On
Demand-Verkehr als Linienbedarfsverkehr nach § 44 PBefG (Bedienung auf
Abruf ohne Fahrplan oder festen Linienweg).
Der Leistungsumfang der Linien 103, 104, 104S, 105, 110 und 112 wird
rd. 26.400 Jahresfahrplanstunden betragen. Die ALT-Linie 111 umfasst
zusätzlich ca. 1.260 Fahrplanstunden/Jahr (bei 100 % Abrufquote). Die
zu erbringende Verkehrsleistung entspricht voraussichtlich den ab dem
Fahrplanwechsel im Dezember 2022 (11.12.2022) geltenden, unter
[7]https://www.kvv.de abrufbaren, Fahrplänen. Abweichend davon werden
auf der ALT-Linie 111 gegenüber diesem Fahrplan die Fahrten montags bis
samstags ab 19:00 Uhr sowie sonn-/feiertags vollständig zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2024 gestrichen, da in dieser Zeit der On
Demand-Verkehr fahren wird. Die Streichung ist in der o. g.
Jahresfahrplanstundenanzahl bereits berücksichtigt.
Bis zur Betriebsaufnahme kann es noch zu insbesondere schulbedingten
Veränderungen im Leistungsangebot kommen; diese Veränderungen sind
vom Unternehmen zu berücksichtigen und umzusetzen.
Dem Linienbündel sind derzeit 57 Bushaltestellen zugeordnet.
Das Einsatzgebiet des On Demand-Verkehrs beläuft sich auf die Gemeinde
Malsch (alle Ortsteile). Gegebenenfalls wird das Bediengebiet während
der Vertragslaufzeit erweitert. Der On Demand-Verkehr soll das
Busangebot in den Schwachlastzeiten (Montag bis Samstag abends ab 19:00
Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags) ergänzen bzw. sukzessive
ersetzen. Hierfür werden voraussichtlich 2 Fahrzeuge (6 8
Fahrgastsitzplätze) benötigt. Die notwendige Software für die
Disposition des On Demand-Verkehrs wird dem Unternehmen kostenfrei
gestellt.
Das Angebot des Bieters muss gem. § 8a Abs. 2 S. 4 PBefG die
Gesamtleistung des Linienbündels umfassen und wird auf der Grundlage
der Gesamtleistung bewertet.
Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2024
vorgesehen.
Aktuell sind die Leistungs- und Qualitätsmerkmale des Linienbündels für
den Betriebsbeginn im Dezember 2024 noch nicht abschließend geklärt.
Hierzu wird voraussichtlich im Sommer 2023 eine ergänzende
Vorinformation veröffentlicht.
(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und
Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 15/12/2024
Laufzeit in Monaten: 108
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO
(EG) Nr. 1370/2007)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Zusätzliche Angaben:
1. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um eine Vorinformation
(Vorabbekanntmachung) im Sinne des Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1370/2007. Der öffentliche Auftraggeber wird zu einem späteren
Zeitpunkt eine ergänzte Vorinformation nach § 8a Abs. 2 PBefG
veröffentlichen, in der dann auch die für den beabsichtigten
Dienstleistungsauftrag vorgesehenen Anforderungen im Sinne des § 8a
Abs. 2 Satz 3 PBefG dargestellt werden. Die vorliegende Vorinformation
löst noch nicht die Drei-Monatsfrist nach § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. §
12 Abs. 6 Satz 1 PBefG für die Stellung eines Antrags auf Erteilung
einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit
Kraftfahrzeugen im Linienverkehr aus. Die Drei-Monats-Frist wird erst
mit der späteren, ergänzenden Vorinformation in Gang gesetzt.
2. Anforderungen
Die mit dem beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag
verbundenen Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und
Standards für die Gesamtleistung des Linienbündels Ettlingen II (§ 8a
Abs. 2 S. 3 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige
eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge. Die Anforderungen werden im
Rahmen der o. g. ergänzenden Vorinformation konkretisiert.
3. Qualitätssicherungsvereinbarung
Sollte es zu einem eigenwirtschaftlichen Antrag auf das Bündel kommen,
hat das Unternehmen, das eine gültige Liniengenehmigung erhält, zur
Absicherung der angebotenen und zugesicherten Leistungen und Qualitäten
eine Qualitätssicherungsvereinbarung abzuschließen. Partner dieser
Vereinbarung ist der gem. § 15 Abs. 3 S. 2 PBefG in die Kontrolle
einzubindende Aufgabenträger. Bestandteile der Qualitätsvereinbarung
sind u. a. Informationspflichten des Betreibers, die Zusammenarbeit
zwischen Betreiber und Aufgabenträger sowie das Recht des
Aufgabenträgers, die Mindestbedienungsstandards bzw. die verbindlichen
Zusicherungen des Betreibers mittels ihm geeignet erscheinender
Maßnahmen zu kontrollieren.
4. Ergänzung zu Ziffer II.2.7)
Der Vertrag wird eine einmalige einseitige Verlängerungsoption der
Vertragslaufzeit durch den Aufgabenträger um weitere 12 Monate
enthalten.
5. Klarstellung zu Ziffer IV.1)
Die Eintragung unter IV.1) Verfahrensart Wettbewerbliches
Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Abs. 3 der VO (EG) Nr.1370/2007)
erfolgt programmseitig automatisch mit dem Klammerzusatz. Andere
Eintragungen waren bei der Auswahl Wettbewerbliches
Ausschreibungsverfahren nicht möglich. Geplant ist allerdings die
wettbewerbliche Vergabe eines Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag)
nach Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. den
Bestimmungen des GWB und der VgV.
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
References
5. mailto:oepnv@landratsamt-karlsruhe.de?subject=TED
6. https://www.landkreis-karlsruhe.de/
7. https://www.kvv.de/
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