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Ausschreibung: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten - DE-Erfurt
Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Dokument Nr...: 65633-2023 (ID: 2023020110054696114)
Veröffentlicht: 01.02.2023
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DE-Erfurt: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
2023/S 23/2023 65633
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung,
Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [6]verdingungsstelle@erfurt.de
Telefon: +49 361-6551284
Fax: +49 361-6551289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse:
[7]https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498947
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498947
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Technisches Rathaus Erfurt, Gebäude C - Abbrucharbeiten
Referenznummer der Bekanntmachung: OVB 075/23-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45110000 Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und
Erdbewegungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Sanierung Technisches Rathaus
Gebäudeteil Warsbergstraße 1 - Bauabschnitte 4 und 5 - Abbrucharbeiten
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Abbrucharbeiten
ABBRUCH TEXTILBELÄGE
4.865 m² Abbruch Textilbeläge in den Geschosse EG-OG7
ABBRUCHARBEITEN ESTRICHBÖDEN
5.700 m² Abbruch Estrichböden in den Geschosse EG-OG7
ABBRUCHARBEITEN TROCKNEBAUWÄNDE
5.738 m² Abbruch GK-Trennwände
ABBRUCHARBEITEN RASTERDECKEN
4.320 m² Abbruch Rasterdecken, UK
ABBRUCHARBEITEN GK-Bekleidung Unterzüge
840 l Abbruch GK-Bekleidung Unterzüge, UK
ABBRUCHARBEITEN INNENTÜREN
303 St. Abbruch Holzblatt/Holzzargen in den Geschosse EG-OG7
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 8
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
voraussichtlich geplanter Baubeginn: April/Mai 2023
voraussichtlich geplantes Bauende: November/Dezember 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der
Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der
Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen
nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Eigenerklärungen sind ausreichend für folgende Eignungsanforderungen:
- Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere
Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar
sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt
- Es dürfen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- Das in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt
hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als
2.500 Euro belegt worden sind.
- Oder für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6
VOB/A vorliegt.
- Zwar für das Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1
bis 4 VOB/A vorliegt, jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur
Selbstreinigung ergriffen worden, durch die das Unternehmen die
Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der
Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über
das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das
Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des
zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen
nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den
Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von
Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation
erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit
dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes
Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch
die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in
der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache
abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache
beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zur Bestätigungen der
Eigenerklärungen die Nachweise vorlegen.
- drei Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren
vergleichbare Leistungen
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
Präqualifizierte Unternehmen müssen, wenn die geforderten Unterlagen
nicht im Präqualifikationsverzeichnis enthalten sind, die
entsprechenden Nachweise mit dem Angebot vorlegen
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/03/2023
Ortszeit: 09:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 09/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/03/2023
Ortszeit: 09:31
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat
250-Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@tlvwa.thueringen.de
Fax: +49 361-573321059
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht (1)abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landeshauptstadt Erfurt, Stadtverwaltung,
Stadtkämmerei-Verdingungsstelle
Postanschrift: Fischmarkt 1
Ort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland
E-Mail: [11]verdingungsstelle@erfurt.de
Telefon: +49 361-6551284
Fax: +49 361-6551289
Internet-Adresse:
[12]https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
References
6. mailto:verdingungsstelle@erfurt.de?subject=TED
7. https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
8. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498947
9. https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=498947
10. mailto:vergabekammer@tlvwa.thueringen.de?subject=TED
11. mailto:verdingungsstelle@erfurt.de?subject=TED
12. https://www.erfurt.de/ef/de/leben/beruf/ausschreibungen/index.html
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