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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Mühldorf a. Inn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 67107-2023 (ID: 2023020110222297618)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
  DE-Mühldorf a. Inn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
   2023/S 23/2023 67107
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Mühldorf a. Inn
   Nationale Identifikationsnummer: DE
   Postanschrift: Töginger Str. 18
   Ort: Mühldorf a. Inn
   NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
   Postleitzahl: 84453
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Vergabestelle
   E-Mail: [6]vergabe@lra-mue.de
   Telefon: +49 8631699471
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.lra-mue.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.aumass.de
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [9]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
   Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Mühldorf a. Inn /FB12 Mobilität,
   ÖPNV, Schülerbeförderung
   Nationale Identifikationsnummer: DE
   Postanschrift: Töginger Str. 18
   Ort: Mühldorf a. Inn
   NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
   Postleitzahl: 84453
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Fachbereich 12
   E-Mail: [10]julia.hirschberger@lra-mue.de
   Telefon: +49 8631699564418
   Fax: +49 863169915418
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [11]https://www.lra-mue.de
   Adresse des Beschafferprofils: [12]https://www.aumass.de
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [13]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Allgemeine öffentliche Verwaltung
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Pilotraum
   Oberbergkirchen, Zangberg und Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Pilotraum
   Oberbergkirchen, Zangberg und Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Pilotraum
   Oberbergkirchen, Zangberg und Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Preis
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 01/08/2023
   Ende: 31/07/2026
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
   Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
   Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass nachweislich
   keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine
   Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört
   oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat,
   aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
   Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw.
   Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB
   vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
   ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber
   ausreichende
   Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden.
   Eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen liegt
   deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur
   Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich
   der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der
   Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer
   Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
    der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
   sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
   erfüllt hat,
    nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
   vorliegen,
    eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
   Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
    der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
    der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
   Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
   Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
   Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
   Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
   1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
   Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
   zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
   genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
   Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
   rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
   Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
   Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
   ist.
   2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
   Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
   und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
   durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
   Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
   3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
   umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
   in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
   Verstöße begangen hat.
   4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
   Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
   gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
   eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
   derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
   nicht vorgelegen haben.
   5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
   seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
   den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
   6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
   3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
   infrage stellende Verfehlung begangen hat.
   7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
   Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
   Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
   oder bewirken.
   8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
   Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
   und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
   Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
   könnte.
   9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
   Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
   Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
   fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
   vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
   Rechtsfolge geführt hat.
   10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
   (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
   Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
   11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
   Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
   GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
   zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
   Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
   wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
   Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
   3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
   rechtskräftig verurteilt worden ist.
   12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
   aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
   Mindeststandards fortgesetzt).
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
   gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
   anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   erfüllen wird.
   (Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
   13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
   verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
   Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
   ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
   der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
   entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
   entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
   unverzüglich nachweisen kann.
   B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
   ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
   beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
   Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
   Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
   unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
   die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
   berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
   des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
   Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
   einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
   Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
   oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
   diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
   der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
   in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
   und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
   entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot in diesem
   Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
   Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
   liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
   und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
   Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
   Frist zu ersetzen.
   Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
   Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
   Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für
   jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
   schriftlich nachzuweisen.
   Vorlage der Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung:
   Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte
   Nahverkehrsleistungen"),
   Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt
   ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
   anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
   Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der ausgeschriebenen
   ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
   werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter
   Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen
   sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
   Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
   Rechtsvorschriften beachtet.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 28/02/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 28/02/2023
   Ortszeit: 12:00
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 38
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 38
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [15]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
   bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
   hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig,
   soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
   Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165
   Abs. 1 GWB
   grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines
   Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder
   Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein
   Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den
   Verfahrensbeteiligten bei der
   Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des
   Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die
   nach §165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die
   Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
   entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
   Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
   Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung
   eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der
   Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
   Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner
   Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB
   trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
   Südbayern
   Postanschrift: Maximilianstraße 38
   Ort: München
   Postleitzahl: 80538
   Land: Deutschland
   E-Mail: [16]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
   Telefon: +49 8921762411
   Fax: +49 8921762847
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   27/01/2023
References
   6. mailto:vergabe@lra-mue.de?subject=TED
   7. https://www.lra-mue.de/
   8. https://www.aumass.de/
   9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
  10. mailto:julia.hirschberger@lra-mue.de?subject=TED
  11. https://www.lra-mue.de/
  12. https://www.aumass.de/
  13. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
  14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  15. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
  16. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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