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Ausschreibung: Öffentlicher Verkehr (Straße) - DE-Mühldorf a. Inn
Öffentlicher Verkehr (Straße)
Dokument Nr...: 67107-2023 (ID: 2023020110222297618)
Veröffentlicht: 01.02.2023
*
DE-Mühldorf a. Inn: Öffentlicher Verkehr (Straße)
2023/S 23/2023 67107
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Mühldorf a. Inn
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Töginger Str. 18
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail: [6]vergabe@lra-mue.de
Telefon: +49 8631699471
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: [8]https://www.aumass.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[9]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: Landratsamt Mühldorf a. Inn /FB12 Mobilität,
ÖPNV, Schülerbeförderung
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Töginger Str. 18
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 12
E-Mail: [10]julia.hirschberger@lra-mue.de
Telefon: +49 8631699564418
Fax: +49 863169915418
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [11]https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: [12]https://www.aumass.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[13]https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Pilotraum
Oberbergkirchen, Zangberg und Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Pilotraum
Oberbergkirchen, Zangberg und Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags im Pilotraum
Oberbergkirchen, Zangberg und Mettenheim, Landkreis Mühldorf a. Inn
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2023
Ende: 31/07/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer
Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung), dass nachweislich
keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine
Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört
oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat,
aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw.
Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB
vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber
ausreichende
Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden.
Eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen liegt
deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur
Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich
der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der
Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer
Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen:
der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß
erfüllt hat,
nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB
vorliegen,
eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine
Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden
Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine
Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des
Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB
zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB
genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren
Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe
rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem
Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden
ist.
2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und
Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist
und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder
durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde.
3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und
in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen
Verstöße begangen hat.
4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des
Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass
derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe
nicht vorgelegen haben.
5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder
seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in
den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben.
6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten
3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters
infrage stellende Verfehlung begangen hat.
7. der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine
Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken
oder bewirken.
8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der
Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit
und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen
Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte.
9. dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der
Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder
Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer
vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren
Rechtsfolge geführt hat.
10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz
(MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer
Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die
Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3
GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter
zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404
Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von
wenigstens 2 500 EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als
3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
rechtskräftig verurteilt worden ist.
12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV
aufgezählten Verstöße begangen hat; (Auflistung wird sogleich unter den
Mindeststandards fortgesetzt).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als
gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers
anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
erfüllen wird.
(Fortsetzung der unter Ziffer III.1.2) oben begonnenen Auflistung):
13) der Bieter über wirtschaftliche Mittel im einem solchen Umfang
verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen
Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag
ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in
der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden
entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung
entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV
unverzüglich nachweisen kann.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis
ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und
beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen.
Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem
Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und
unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf
die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige
berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal
des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden
Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung
einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen
oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf
diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen
der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen
und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die
entsprechenden Nachweise und Erklärungen sind dem Angebot in diesem
Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123
und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses
Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden
Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der
Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen
Unterlagen sowie der geforderte Auszug aus dem Handelsregister für
jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt
schriftlich nachzuweisen.
Vorlage der Eigenerklärung (siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung:
Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte
Nahverkehrsleistungen"),
Erklärung, ob Nachunternehmereinsatz oder Eignungsleihe beabsichtigt
ist.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn
anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und
Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der ausgeschriebenen
ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen
werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter
Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen
sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und
Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen
Rechtsvorschriften beachtet.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 05/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [14]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [15]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird
hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig,
soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines
Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165
Abs. 1 GWB
grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines
Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder
Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein
Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den
Verfahrensbeteiligten bei der
Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des
Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die
nach §165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die
Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpichtet, die Vergabeakten der
Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner
Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB
trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer
Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [16]vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023
References
6. mailto:vergabe@lra-mue.de?subject=TED
7. https://www.lra-mue.de/
8. https://www.aumass.de/
9. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
10. mailto:julia.hirschberger@lra-mue.de?subject=TED
11. https://www.lra-mue.de/
12. https://www.aumass.de/
13. https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av1c0cd8-eu
14. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
15. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
16. mailto:vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de?subject=TED
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