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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Mainz
Branchenspezifisches Softwarepaket
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 67406-2023 (ID: 2023020312130498164)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Mainz: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2023/S 25/2023 67406
   Auftragsbekanntmachung  Sektoren
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/25/EU
   Abschnitt I: Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
   Postanschrift: Mozartstraße 8
   Ort: Mainz
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 55118
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]mario.huyer@mainzer-netze.de
   Telefon: +49 6131126235
   Fax: +49 6131126023
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://www.mainzer-mobilitaet.de/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
   I.6)Haupttätigkeit(en)
   Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Lade-Last-Managementsystem Betriebshof - 30018118
   Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2023-0013
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Lieferung und Implementierung eines Lade-Last-Managementsystem für den
   Betriebshof der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Die Mainzer Mobilität (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer
   Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen
   sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung.
   Die MVG befindet sich über die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) im Eigentum
   der Stadt Mainz. Die MVG unterhält zurzeit 139 Omnibusse, 41
   Straßenbahnen und ca. 1.200 Mietfahrräder. Damit wurden 2019 an einem
   Schulwerktag ca. 185.000 Fahrgäste und im Gesamtjahr 2019 mehr als 56
   Millionen Kunden bewegt bzw. befördert.
   Bis 2035 ist es das erklärte Ziel der Mainzer Verkehrsgesellschaft,
   insgesamt 100 Elektrobusse im Linienbetrieb einzusetzen. Bereits seit
   Ende 2022 sind die ersten batterieelektrischen Gelenkbusse bei der MVG
   im Linienbetrieb zu sehen.
   Damit einhergehend wird ein gesamtheitliches Elektromobilitäts- und
   Betriebskonzept erarbeitet und die benötigte Ladeinfrastruktur
   beschafft.
   Weiterhin ist vorgesehen, die Standzeiten der Fahrzeuge zu reduzieren
   und die Laufleistung der Elektrobusse durch intelligenten Einsatz
   deutlich zu erhöhen.
   Dabei ist
   - eine optimale Nachladung und Erfassung von Ladezuständen
   (Lademanagement),
   - die Nachladung zu kostengünstigen Zeiten und unter Berücksichtigung
   einer optimalen Nutzung des Stromnetzes (Lastenmanagement) und
   - eine automatische Konditionierung in Abhängigkeit von
   Wetterbedingungen, welche einen positiven Einfluss auf die
   Batteriereichweite hat (optimale Temperatur der Batterie)
   umzusetzen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Beginn: 31/05/2023
   Ende: 31/12/2023
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
   Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB)
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
   III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
   Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen
   Vergabeunterlagen
   III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
   Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
   Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen
   Vergabeunterlagen
   III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
   wird, haben muss:
   gesamtschuldnerisch haftend
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen
   Vergabeunterlagen
   III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
   Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
   Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 12:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   Tag: 13/03/2023
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Verfahrensfristen:
   Für das vorliegende Vergabeverfahren werden nachfolgende Fristen
   zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern/Bietern
   festgesetzt/vereinbart:
   Punkt Verfahrensschritt Termin
   a. Absendung der Bekanntmachung 31.01 2023
   b. Ende Frage- und Einspruchsfrist zum Teilnahmewettbewerb 24.02.2023
   c. Abgabefrist der Unterlagen Teilnahmewettbewerb 03.03.2023; 12:00 Uhr
   d. Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 13.03.2023
   e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 03.04.2023
   f. Abgabefrist Angebote 11.04.2023; 12:00 Uhr
   g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 16, 2023
   h. Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 18 2023
   i. Zuschlags- u. Bindefrist 31.05.2023
   Verfahrensablauf:
   Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem
   vierstufigen Regelprüfverfahren.
    Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
    Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
    Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
    Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
   Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb
   - erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge.
   Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen
   jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei
   Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
   Nach Wertung der Teilnahmeanträge werden die erfolgreichen Bewerber zur
   Angebotsabgabe aufgefordert. Die eingehenden Angebote werden
   entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Soweit
   Aufklärungsbedarf besteht, wird mit den betreffenden Bietern eine
   Angebotsaufklärung (evtl. in Form eines Bietergesprächs) durchgeführt.
   Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils
   weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei
   Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen
   Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
   Mit den im Rahmen der Angebotseinholung aufgeforderten Bietern werden,
   soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
   Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit
   den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes
   verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der
   Angebotsverhandlungen zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. "letzten
   verbindlichen Angebotes" ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die
   Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das
   wirtschaftlichste Angebot erteilt.
   Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und
   inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden
   Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind
   Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag
   auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. Die
   Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis
   zwischen den Parteien.
   Der Zuschlag wird unter Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien
   auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Die höchste
   Punktzahl steht für das wirtschaftlichste Angebot.
   Zuschlagskriterien in der Angebotsphase:
   Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung
   Berücksichtigung:
   1. Angebotspreis (Investitions- und Instandhaltungs-/Pflegekosten):
   max. erreichbare Wertungspunkte 400, Gewichtung 40 %,
   2. Erfüllungsgrad Kriterienliste: max. erreichbare Wertungspunkte 400,
   Gewichtung 40 %,
   3. Teststellung (Bieterpräsentation): max. erreichbare Wertungspunkte
   200, Gewichtung 20 %
   => Gesamt erreichbare Wertungspunkte 1.000, Gewichtung 100 %
   Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden
   summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht
   jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
   weitere Informationen zu den Wertung- und Zuschlagskriterien siehe
   Bewerbungsbedingungen (BWB) unter Punkt 5
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
   Postanschrift: Stiftstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
   Telefon: +49 6131-16-2234
   Fax: +49 6131-16-2113
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich
   nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten
   die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder
   missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die
   Kontaktstelle.
   (a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege
   in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen
   Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
   (b)Nachprüfverfahren
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
   wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
   ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
   Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
   Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
   GWB).
   15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
   Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach
   § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich
   diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung
   der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die
   betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
   mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen
   Vertragsschlusses in Textform informieren.
   Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
   19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung.
   Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
   gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt.
   Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle
   (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
   Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
   Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
   und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
   der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
   Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
   Formvorschrift gem. §161 GWB:
   (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
   unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
   Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
   Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
   Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
   benennen.
   ... weiter siehe Bewerbungsbedingungen unter Punkt 10
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
   Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
   Postanschrift: Stiftsstraße 9
   Ort: Mainz
   Postleitzahl: 55116
   Land: Deutschland
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:mario.huyer@mainzer-netze.de?subject=TED
   7. https://www.mainzer-mobilitaet.de/
   8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
   9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
  10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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