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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Mainz
Branchenspezifisches Softwarepaket
Softwarepaket und Informationssysteme
Dokument Nr...: 67406-2023 (ID: 2023020312130498164)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Mainz: Branchenspezifisches Softwarepaket
2023/S 25/2023 67406
Auftragsbekanntmachung Sektoren
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Mozartstraße 8
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [6]mario.huyer@mainzer-netze.de
Telefon: +49 6131126235
Fax: +49 6131126023
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://www.mainzer-mobilitaet.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Lade-Last-Managementsystem Betriebshof - 30018118
Referenznummer der Bekanntmachung: X-SWMAG-2023-0013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Lieferung und Implementierung eines Lade-Last-Managementsystem für den
Betriebshof der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Die Mainzer Mobilität (MVG) ist als Tochtergesellschaft der Mainzer
Stadtwerke (MSW) die Betreiberin des ÖPNV mit Bussen und Straßenbahnen
sowie eines Fahrradvermietsystems in Mainz und der näheren Umgebung.
Die MVG befindet sich über die Mainzer Stadtwerke AG (MSW) im Eigentum
der Stadt Mainz. Die MVG unterhält zurzeit 139 Omnibusse, 41
Straßenbahnen und ca. 1.200 Mietfahrräder. Damit wurden 2019 an einem
Schulwerktag ca. 185.000 Fahrgäste und im Gesamtjahr 2019 mehr als 56
Millionen Kunden bewegt bzw. befördert.
Bis 2035 ist es das erklärte Ziel der Mainzer Verkehrsgesellschaft,
insgesamt 100 Elektrobusse im Linienbetrieb einzusetzen. Bereits seit
Ende 2022 sind die ersten batterieelektrischen Gelenkbusse bei der MVG
im Linienbetrieb zu sehen.
Damit einhergehend wird ein gesamtheitliches Elektromobilitäts- und
Betriebskonzept erarbeitet und die benötigte Ladeinfrastruktur
beschafft.
Weiterhin ist vorgesehen, die Standzeiten der Fahrzeuge zu reduzieren
und die Laufleistung der Elektrobusse durch intelligenten Einsatz
deutlich zu erhöhen.
Dabei ist
- eine optimale Nachladung und Erfassung von Ladezuständen
(Lademanagement),
- die Nachladung zu kostengünstigen Zeiten und unter Berücksichtigung
einer optimalen Nutzung des Stromnetzes (Lastenmanagement) und
- eine automatische Konditionierung in Abhängigkeit von
Wetterbedingungen, welche einen positiven Einfluss auf die
Batteriereichweite hat (optimale Temperatur der Batterie)
umzusetzen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 31/05/2023
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Der Zuschlag erfolgt an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter gem. der
Zuschlagskriterien und begründet einen Werkliefervertrag.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB)
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen
Vergabeunterlagen
III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder
Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen
Vergabeunterlagen
III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt
wird, haben muss:
gesamtschuldnerisch haftend
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Siehe Dokument A1 Bewerbungsbedingungen (BWB) sowie die übrigen
Vergabeunterlagen
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der
Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 13/03/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/05/2023
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Verfahrensfristen:
Für das vorliegende Vergabeverfahren werden nachfolgende Fristen
zwischen dem Auftraggeber und den Bewerbern/Bietern
festgesetzt/vereinbart:
Punkt Verfahrensschritt Termin
a. Absendung der Bekanntmachung 31.01 2023
b. Ende Frage- und Einspruchsfrist zum Teilnahmewettbewerb 24.02.2023
c. Abgabefrist der Unterlagen Teilnahmewettbewerb 03.03.2023; 12:00 Uhr
d. Aufforderung zur Angebotsabgabe ca. 13.03.2023
e. Ende Frage- u. Einspruchsfrist Angebotseinholung ca. 03.04.2023
f. Abgabefrist Angebote 11.04.2023; 12:00 Uhr
g. Bietergespräche/ Verhandlung ca. ab KW 16, 2023
h. Mitteilung gem. § 134 GWB ca. ab KW 18 2023
i. Zuschlags- u. Bindefrist 31.05.2023
Verfahrensablauf:
Die Wertung der Antrags- bzw. Angebotsunterlagen erfolgt in einem
vierstufigen Regelprüfverfahren.
Stufe 1 formale Prüfung der Unterlagen,
Stufe 2 Prüfung von Eignung und Zuverlässigkeit des Bewerbers/Bieters
Stufe 3 inhaltliche, sachlich und rechnerische Prüfung
Stufe 4 wirtschaftliche Auswertung der Angebotsinhalte
Zum Abschluss des ersten Verfahrensschrittes - dem Teilnahmewettbewerb
- erfolgt die Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung von Teilnahmeanträgen
jeweils weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei
Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen.
Nach Wertung der Teilnahmeanträge werden die erfolgreichen Bewerber zur
Angebotsabgabe aufgefordert. Die eingehenden Angebote werden
entsprechend der bekannt gegebenen Zuschlagskriterien bewertet. Soweit
Aufklärungsbedarf besteht, wird mit den betreffenden Bietern eine
Angebotsaufklärung (evtl. in Form eines Bietergesprächs) durchgeführt.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufklärung der Angebote jeweils
weitere Erklärungen und Nachweise zu fordern, insbesondere bei
Unklarheiten hinsichtlich der Eigenerklärungen, der technischen
Ausführung und der Kalkulation/ Preisbildung.
Mit den im Rahmen der Angebotseinholung aufgeforderten Bietern werden,
soweit Aufklärungsbedarf besteht, Bietergespräche durchgeführt.
Nach Abschluss der Bietergespräche erfolgt eine Angebotsverhandlung mit
den Bietern. Die Bieter erhalten die Möglichkeit ein letztes
verbindliches Angebot, unter Berücksichtigung evtl. Ergebnisse der
Angebotsverhandlungen zu platzieren. Zur Abgabe dieses sog. "letzten
verbindlichen Angebotes" ergeht eine gesonderte Aufforderung. Die
Angebote werden abschließend gewertet und der Zuschlag auf das
wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Die endgültigen Angebote müssen ebenfalls alle formalen und
inhaltlichen Anforderungen erfüllen, die in den hier vorliegenden
Bewerbungsbedingungen für Angebote genannt sind
Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, einen Auftrag
auch ohne vorherige Verhandlung zu erteilen. Die
Zuschlagserteilung/Beauftragung begründet das Vertragsverhältnis
zwischen den Parteien.
Der Zuschlag wird unter Anwendung der festgelegten Zuschlagskriterien
auf das Angebot mit der höchsten Punktzahl erteilt. Die höchste
Punktzahl steht für das wirtschaftlichste Angebot.
Zuschlagskriterien in der Angebotsphase:
Nachfolgend aufgelistete Zuschlagskriterien finden für die Auswertung
Berücksichtigung:
1. Angebotspreis (Investitions- und Instandhaltungs-/Pflegekosten):
max. erreichbare Wertungspunkte 400, Gewichtung 40 %,
2. Erfüllungsgrad Kriterienliste: max. erreichbare Wertungspunkte 400,
Gewichtung 40 %,
3. Teststellung (Bieterpräsentation): max. erreichbare Wertungspunkte
200, Gewichtung 20 %
=> Gesamt erreichbare Wertungspunkte 1.000, Gewichtung 100 %
Die im jeweiligen Zuschlagskriterium vergebenen Prozentpunkte werden
summiert. Als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot geht
jenes Angebot hervor, das in Summe die höchste Prozentzahl erreicht.
weitere Informationen zu den Wertung- und Zuschlagskriterien siehe
Bewerbungsbedingungen (BWB) unter Punkt 5
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
Telefon: +49 6131-16-2234
Fax: +49 6131-16-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Alle übermittelten Unterlagen sind vom Bewerber/Bieter unverzüglich
nach Erhalt auf Vollständigkeit und Verständlichkeit zu prüfen. Sollten
die Unterlagen unvollständig, teilweise unverständlich oder
missverständlich sein, bitten wir um unverzügliche Rückmeldung an die
Kontaktstelle.
(a) Anfragestelle ist die Kontaktstelle. Zugelassene Kommunikationswege
in diesen Fällen sind: das e-Vergabeportal des Deutschen
Ausschreibungsblattes, Brief, Fax, E-Mail.
(b)Nachprüfverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu
wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften
ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4
GWB).
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene
Bieter ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach
§ 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich
diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung
der Information durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wird die
betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen,
mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen
Vertragsschlusses in Textform informieren.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom
19.07.2022 (BGBl. I S. 1214) Anwendung.
Einleitung von Nachprüfverfahren gem. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Demzufolge ist ein Antrag an die benannte Nachprüfungsstelle
(Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)
und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein
Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Formvorschrift gem. §161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und
unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder
Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen
Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu
benennen.
... weiter siehe Bewerbungsbedingungen unter Punkt 10
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern Rheinland-Pfalz Ministerium für
Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:mario.huyer@mainzer-netze.de?subject=TED
7. https://www.mainzer-mobilitaet.de/
8. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
9. https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/X-SWMAG-2023-0013
10. mailto:vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de?subject=TED
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