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Ausschreibung: Zubereitete Mahlzeiten - DE-Niederschönenfeld
Zubereitete Mahlzeiten
Dokument Nr...: 68221-2023 (ID: 2023020312200098975)
Veröffentlicht: 03.02.2023
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DE-Niederschönenfeld: Zubereitete Mahlzeiten
2023/S 25/2023 68221
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle des bayerischen
Justizvollzugs im Auftrag der Justizvollzugsanstalt Bamberg
Postanschrift: Abteistraße 21
Ort: Niederschönenfeld
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86694
Land: Deutschland
E-Mail: [6]zevest@jv.bayern.de
Fax: +49 9090706999
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]http://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd9917c9-8
b5b-49ee-b24f-78bef9f0c6d1
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd9917c9-8
b5b-49ee-b24f-78bef9f0c6d1
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Behörde des Justizvollzugs
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justizvollzug
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Justizvollzugsanstalt Bamberg: Mittagsverpflegung als Warmverpflegung
(cook & hold) im Tablettsystem
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
15894300 Zubereitete Mahlzeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Bamberg
mit Mittagsverpflegung als Warmverpflegung (cook & hold) im
Tablettsystem (übergabefertiges Tablett mit Essensportion für einen
Verpflegungsteilnehmer).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung:
Justizvollzugsanstalt Bamberg, Obere Sandstraße 38, 96049 Bamberg.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftrag umfasst die Belieferung der Justizvollzugsanstalt Bamberg,
Obere Sandstraße 38, 96049 Bamberg, mit Mittagsverpflegung als
Warmverpflegung (cook & hold) im Tablettsystem (übergabefertiges
Tablett mit Essensportion für einen Verpflegungsteilnehmer). Der Umfang
und Inhalt des Auftrags bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung
(Vertrag A 208 a).
Unterstellt wird eine tägliche Verpflegungszahl von ca. 180 Portionen.
Aufgrund nicht vorhersehbarer und nicht steuerbarer Ereignisse können
Schwankungen auch größeren Umfangs auftreten. Die Justizvollzugsanstalt
Bamberg hat keinen Einfluss auf die tatsächliche Bedarfsmenge. Die
angegebene Menge beschreibt daher den unverbindlichen Bedarf an
Verpflegungsleistung bei Normalbelegung. Mindestabnahmen oder
Höchstmengen werden nicht vereinbart.
Siehe Vergabeunterlagen.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/06/2023
Ende: 31/05/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Wenn nach dem Recht des Herkunftsstaates des Bewerbers/Bieters für die
Ausübung der ausgeschriebenen
Tätigkeit eine Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, oder
Eintragung in einem Register) erforderlich
ist, ist dies mit dem Teilnahmeantrag/
Angebot mitzuteilen und der entsprechende Nachweis mit dem nach dem
Recht des Herkunftsstaates
maßgeblichen Dokument zu führen.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb
der letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre (je Jahr).
Gefordert wird der Nachweis einer
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und
Sachschäden in angemessener Höhe.
Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind
zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 500.000
Euro je Jahr betragen haben. Der Nachweis erfolgt in der Erklärung A
206.
Gefordert wird der Nachweis einer
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden und
Sachschäden in angemessener Höhe (mindestens 5.000.000 für
Personenschäden und mindestens 2.000.000 für Sachschäden oder
alternativ eine verbindliche Erklärung, aus der sich ergibt, dass im
Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung
vorliegen wird (Kopie der Versicherungspolice oder aktuelle Bestätigung
des Versicherungsunternehmens oder Erklärung hierzu (siehe A 216)).
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Gefordert wird der Nachweis von mindestens zwei geeigneten Referenzen
über ausgeführte Aufträge in den letzten drei Jahren (beginnend ab
Februar 2020).
Gefordert werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Sinne eines
betrieblichen Hygienekonzepts (siehe dazu Eigenerklärung A 208 f).
Erfolgt der Nachweis durch Verweis auf eine Präqualifizierung, sind
zwingend die auftragsspezifischen Eignungsanforderungen zu beachten.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Referenzleistungen müssen mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sein. Die Vergleichbarkeit orientiert sich an Logistik,
Inhalt und Umfang. In den letzten drei Jahren (beginnend ab Februar
2020) müssen mindestens zwei solche Aufträge ordnungsgemäß abgewickelt
worden sein. Als vergleichbar gelten Referenzprojekte mit einem dieser
Ausschreibung ähnlichen Leistungsprofil und Umfang (hinsichtlich des
Umfangs kann sich die Menge in der Summe auch aus der Belieferung
mehrerer Abnehmer zusammensetzen). Referenzen aus mehrjährigen und noch
laufenden Auftragsgestaltungen können angegeben werden, sofern
mindestens ein halbes Vertragsjahr bereits erfüllt ist.
Der Nachweis erfolgt in der Eigenerklärung A 205.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 01/03/2023
Ortszeit: 00:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/05/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 02/03/2023
Ortszeit: 08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
1. ) Das amtliche Formular enthält keine Rubrik hinsichtlich einer
Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123, 124 GWB),
deshalb erfolgt der Hinweis an dieser Stelle:
Bieter haben zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124
GWB vorliegen. Die Erklärung erfolgt in Form einer Eigenerklärung (gem.
Vergabeunterlagen).
2.) Mit der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) über
restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage
in der Ukraine destabilisieren, wurden seit Ausbruch des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine erstmals auch Sanktionen erlassen, die
die Vergabe und die Ausführung öffentlicher Aufträge und Konzessionen
ab Erreichen der EU-Schwellenwerte nach § 106 GWB unmittelbar und ohne
weitere nationale Umsetzungsrechtsakte betreffen.
Demnach besteht ein Zuschlagsverbot, soweit Personen oder Unternehmen,
die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift ausweisen,
unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten oder
mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung
des Eignungsnachweises an dem in Rede stehenden Auftrag beteiligt sind.
Das Verbot betrifft Personen und Unternehmen, die sich als Bewerber
oder Bieter unmittelbar an einem Vergabeverfahren beteiligen bzw.
unmittelbarer Auftragnehmer sind. Daneben sind auch mittelbar an der
Auftragsausführung beteiligte Personen und Unternehmen von dem
Zuschlags- bzw. Vertragserfüllungsverbot erfasst, soweit auf diese mehr
als 10% des Auftragswertes entfällt. Das betrifft:
Unterauftragnehmer
Lieferanten
Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in
Anspruch genommen
werden.
Bieter haben eine Erklärung abzugeben, ob eine verbotswidrige
unmittelbare oder mittelbare Beteiligung vorliegt. Die Erklärung
erfolgt in Form einer Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen).
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von
Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse:
[10]http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/ve
rgabekammer/ansprech/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der
Unternehmen/Bieter und die Regelungen gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis
4 GWB (Präklusionsregelungen) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen
gegen Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem
hingewiesen.
Beachten Sie zudem: Die Vergabestelle ist im Falle eines
Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten (mit den abgegebenen
Unterlagen/Angeboten) an die Vergabekammer zu leiten. Die
Verfahrensbeteiligten haben ein Akteneinsichtsrecht. Um Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse zu waren, teilen Sie konkret mit Bezug auf die
entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als
Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
erteilt
Offizielle Bezeichnung: x
Ort: x
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023
References
6. mailto:zevest@jv.bayern.de?subject=TED
7. http://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/
8. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd9917c9-8b5b-49ee-b24f-78bef9f0c6d1
9. https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/dd9917c9-8b5b-49ee-b24f-78bef9f0c6d1
10. http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/ansprech/
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