Öffentliche Ausschreibungen icc hofmann - Ingenieurbüro für technische Informatik
Am Stockborn 16, 60439 Frankfurt/M, FRG
Tel.: +49 6082-910101 Fax.: +49 6082-910200
E-Mail: info@icc-hofmann.net
Öffentliche Ausschreibungen

(1) Searching for "2023020312202199029" in Archived Documents Library (TED-ADL)


Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dortmund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 68244-2023 (ID: 2023020312202199029)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Dortmund: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
   2023/S 25/2023 68244
   Auftragsbekanntmachung
   Dienstleistungen
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
   Postanschrift: Sonnenstraße 171
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 44137
   Land: Deutschland
   Kontaktstelle(n): Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
   E-Mail: [6]beschaffung@hochschulstart.de
   Telefon: +49 23110812-220
   Fax: +49 23110812-151
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]https://hochschulstart.de/sfh/
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64/document
   s
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Andere Tätigkeit: Hochschulzulassungsvergabe
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Bereitstellung und Einführung einer Personalverwaltungssoftware als
   Software as a Service (SaaS) inklusive Konfigurationsunterstützung für
   die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
   Referenznummer der Bekanntmachung:
   SfH_Personalverwaltungssoftware_2023_0006
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
   Hilfestellung
   II.1.3)Art des Auftrags
   Dienstleistungen
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Bereitstellung und Einführung einer Personalverwaltungssoftware als
   Software as a Service (SaaS) inklusive Konfigurationsunterstützung für
   die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.2)Beschreibung
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Liefer- und
   Dienstleistungen zur Einführung einer Personalinformationssoftware
   (PIS) inklusive Systemservice:
   Die Stiftung für Hochschulzulassung (kurz: SfH) ist eine von den
   Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken mit der
   Hochschulrektorenkonferenz geschaffene gemeinsame Einrichtung. Sie ist
   aufgrund des Staatsvertrages vom 05. Juni 2008 als rechtsfähige
   Stiftung des öffentlichen Rechts nach dem Recht des Landes
   Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Dortmund errichtet worden und hat im
   Rahmen der Vergabe von Studienplätzen sowohl die Durchführung des
   zentralen Vergabeverfahrens als auch die Übernahme von
   Serviceleistungen für die Hochschulen zur Aufgabe.
   Die SfH beschäftigt an ihrem Hauptsitz in Dortmund (Sonnenstraße 171,
   44137 Dortmund) ca. 130 und an der in Berlin (Kommandantenstraße 80,
   10117 Berlin) eingerichteten Niederlassung ca. 25 Mitarbeiterinnen und
   Mitarbeiter.
   Gegenstand der Beschaffung sind Bereitstellung, Inbetriebnahme und
   abschließende Konfiguration einer Personalverwaltungssoftware. Die
   Konkretisierung der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen
   ergibt sich aus Anlage 610
   "An-forderungskatalog_Gesamtbewertungsmatrix". Ziel ist die Beschaffung
   einer Software as a Service (SaaS)-Lösung.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
   nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
   II.2.6)Geschätzter Wert
   Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 12
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
   Beschreibung der Verlängerungen:
   Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 48 Monate, gerechnet ab
   dem Tag der Zuschlagserteilung.
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   1. Unklarheiten
   Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
   erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
   Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
   solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
   Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
   Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
   2. Eignungsleihe
   Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf
   die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
   berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer
   Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu
   nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem
   Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und
   Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
   ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
   tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
   entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
   dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
   Sinne des § 47 VgV vorlegt.
   Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die
   in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
   Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
   Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
   Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
   Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
   bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
   Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise
   für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
   und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
   einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
   (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen,
   wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
   werden.
   Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines
   anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im
   Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
   Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
   dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine
   gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des
   anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
   der Eignungsleihe erklärt wird.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht,
   hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des
   Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot)
   einzureichen.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit
   ihrem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot)
   abzugeben:
   1. Bewerber- / Bietergemeinschaften
   Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese
   mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot)
   eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
   - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
   Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
   Vertreter bezeichnet ist,
   - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
   Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
   - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
   Auftragsfall erklärt ist, und
   - dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im
   Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
   Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- /
   Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- /
   Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung
   des Auftrages annehmen wird.
   Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage
   202 "Bewerber- / Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als
   Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres
   Angebots) ausgefüllt einzureichen.
   2. Ausschlussgründe
   2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
   Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
   Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
   zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen
   eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
   rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
   nach:
   - § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
   Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
   oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
   Ausland),
   - § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
   einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
   finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
   ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
   eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
   - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
   Vermögenswerte),
   - § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
   Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
   Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
   Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
   der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
   - § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
   Verkehr),
   - § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
   - den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
   auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
   Bedienstete),
   - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
   (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
   internationalem Geschäftsverkehr) oder
   - den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung
   des Menschenhandels).
   2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung
   Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner
   Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
   Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
   2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
   Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
   - weder das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers noch
   eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der
   Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
   arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
   - das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
   zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
   Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
   eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
   Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
   Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
   hat,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
   schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
   Unternehmens infrage gestellt wird,
   - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
   Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
   getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
   des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
   - das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
   eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
   oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
   Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
   geführt hat.
   Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
   grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
   Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
   (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
   Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
   einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
   Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
   geeignet anzusehen ist.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- /
   Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
   eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1,
   2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201
   "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte
   Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
   seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der
   Bieter mit dem Angebot).
   Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
   Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
   5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es
   freigestellt, bereits bei Abgabe seines Teilnahmeantrags (bei einem
   offenen Verfahren bei Abgabe seines Angebots) die Erklärung der Anlage
   201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die
   Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den
   Unterauftragnehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags (bei einem offenen
   Verfahren bei Abgabe des Angebots) ist keine verbindliche Vorgabe.
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
   Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des
   Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- /
   Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
   a. mit einer Deckungssumme von mindestens
   - 1.500.000,00 EUR für Personenschäden
   - 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden
   (Sach- und Vermögensschäden);
   b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
   der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
   bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
   Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
   zugelassenen Versicherungsunternehmens.
   Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
   Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
   interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob die aktuelle
   Versicherungsbestätigung oder der aktuelle Versicherungsschein die
   Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
   Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
   Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
   Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
   Auftragsfall die Versicherung an die vorstehenden Anforderungen
   angepasst wird, so dass die vorstehenden Anforderungen im Auftragsfall
   erfüllt werden.
   Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
   gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
   Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
   Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder
   eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der
   Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
   Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
   Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
   Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
   Unterauftragnehmer einzureichen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/
   Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
   für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu
   verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
   ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen
   Verfahren mit dem Angebot) ausgefüllt einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   1. Unternehmensbezogene Referenzen
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2)
   geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen
   [Einführung einer Personalverwaltungssoftware] im Referenzzeitraum vom
   01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
   gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der
   erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
   - des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die
   Leistungen ausgeführt hat);
   - der Projektbezeichnung (Einführung einer Personalverwaltungssoftware)
   einschließlich einer Beschreibung welche Leistungen konkret durch den
   Referenznehmer ausgeführt worden sind;
   - der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
   Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied
   der Arbeitsgemeinschaft);
   - des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens
   jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Leistungen
   der Einführung einer Personalverwaltungssoftware in Höhe von mindestens
   70.000,- EUR (netto));
   - des Erbringungszeitraums (Beginn der Einführung der
   Personalverwaltungssoftware nicht vor dem 01.01.2020; die Einführung
   der Personalverwaltungssoftware muss spätestens bis zum Ablauf der
   Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
   abgeschlossen worden sein) jeweils unter Angabe eines Datums
   (TT.MM.JJJJ));
   - des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
   Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
   hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
   werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr.
   1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist
   zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
   Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur
   dann geeignet, wenn mit der Einführung der Personalverwaltungssoftware
   nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Einführung der
   Personalverwaltungssoftware bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
   in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist
   mit einem vereinnahmten Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in
   einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Leistungen der
   Einführung einer Personalverwaltungssoftware in Höhe von mindestens
   70.000,- EUR (netto); [Mindestanforderungen].
   Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens zwei (2)
   Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen erfüllen,
   führt das zum Ausschluss des Angebots.
   Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
   Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
   Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
   Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
   Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften, die
   die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
   Bewerber-/Bietergemeinschaft zugerechnet.
   3. Hinweis
   Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
   Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
   Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   1. Unternehmensbezogene Referenzen
   Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
   Referenzprojekte.
   Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/
   Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
   für diese Erklärung jeweils die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu
   verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
   ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen
   Verfahren mit dem Angebot) ausgefüllt einzureichen.
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   1. Vertrag
   Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage
   906 "EVB-IT Cloudvertrag"] geschlossen.
   2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
   Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich
   der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet,
   dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
   nicht vorliegen.
   Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass
   auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber
   jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a
   der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
   Der Bieter hat in diesem Fall die Anlage 343 "TVgG NRW" vollständig
   auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
   3. Datenschutz
   3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
   Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
   Vergabeverfahren, insbesondere
   - zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
   - zur Beantwortung von Bieterfragen;
   - zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
   - zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
   Leistungsfähigkeit;
   - zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
   - zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
   - zu Dokumentationszwecken;
   - zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
   - zu Kommunikationszwecken.
   Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
   sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
   auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
   3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
   Daten
   Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
   weitergegeben an
   - das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
   Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
   - Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
   - beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
   bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
   - Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
   Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
   - die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
   Erteilung des Zuschlags
   - an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
   Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
   Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
   Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
   4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
   Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
   des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
   zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
   Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
   "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
   Angebots einzureichen.
   Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
   Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
   kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
   dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
   Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
   5. Erklärung Bezug Russland
   Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
   und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
   Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
   Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
   Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
   mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
   Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
   Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
   Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
   Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots
   einzureichen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.6)Bindefrist des Angebots
   Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/04/2023
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 10:00
   Ort:
   Auf der Vergabeplattform
   Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
   Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
   Abs. 2 Satz 2 VgV).
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Aufträge werden elektronisch erteilt
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   Die Zahlung erfolgt elektronisch
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DK64
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer
   Westfalen
   Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
   Ort: Münster
   Postleitzahl: 48147
   Land: Deutschland
   E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
   Telefon: +49 251411-2735
   Fax: +49 251411-2165
   Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-muenster.de
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
   (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
   - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
   bleibt unberührt,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
   oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
   der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
   1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
   Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
   Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
   Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
   der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
   frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
   informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
   die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
   Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
   ergangen ist.
   Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
   nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
   Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
   werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
   durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
   und Bewerber kommt es nicht an.
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:beschaffung@hochschulstart.de?subject=TED
   7. https://hochschulstart.de/sfh/
   8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64/documents
   9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64
  10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
  11. https://www.bezreg-muenster.de/
--------------------------------------------------------------------------------
             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
Ausschreibung ausschreibung Ausschreibungen Ingenieure Öffentliche Ausschreibungen Datenbank Öffentliche Ausschreibungen Architekten Öffentliche Ausschreibungen Bau