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Ausschreibung: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung - DE-Dortmund
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Dokument Nr...: 68244-2023 (ID: 2023020312202199029)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
DE-Dortmund: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2023/S 25/2023 68244
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Postanschrift: Sonnenstraße 171
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Team Organisation und Finanzen - Beschaffung
E-Mail: [6]beschaffung@hochschulstart.de
Telefon: +49 23110812-220
Fax: +49 23110812-151
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: [7]https://hochschulstart.de/sfh/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
[8]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64/document
s
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
[9]https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Stiftung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Hochschulzulassungsvergabe
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung und Einführung einer Personalverwaltungssoftware als
Software as a Service (SaaS) inklusive Konfigurationsunterstützung für
die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH)
Referenznummer der Bekanntmachung:
SfH_Personalverwaltungssoftware_2023_0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und
Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Bereitstellung und Einführung einer Personalverwaltungssoftware als
Software as a Service (SaaS) inklusive Konfigurationsunterstützung für
die Stiftung für Hochschulzulassung (SfH).
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) Sonnenstraße 171 44137 Dortmund
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Liefer- und
Dienstleistungen zur Einführung einer Personalinformationssoftware
(PIS) inklusive Systemservice:
Die Stiftung für Hochschulzulassung (kurz: SfH) ist eine von den
Ländern der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenwirken mit der
Hochschulrektorenkonferenz geschaffene gemeinsame Einrichtung. Sie ist
aufgrund des Staatsvertrages vom 05. Juni 2008 als rechtsfähige
Stiftung des öffentlichen Rechts nach dem Recht des Landes
Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Dortmund errichtet worden und hat im
Rahmen der Vergabe von Studienplätzen sowohl die Durchführung des
zentralen Vergabeverfahrens als auch die Übernahme von
Serviceleistungen für die Hochschulen zur Aufgabe.
Die SfH beschäftigt an ihrem Hauptsitz in Dortmund (Sonnenstraße 171,
44137 Dortmund) ca. 130 und an der in Berlin (Kommandantenstraße 80,
10117 Berlin) eingerichteten Niederlassung ca. 25 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter.
Gegenstand der Beschaffung sind Bereitstellung, Inbetriebnahme und
abschließende Konfiguration einer Personalverwaltungssoftware. Die
Konkretisierung der funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen
ergibt sich aus Anlage 610
"An-forderungskatalog_Gesamtbewertungsmatrix". Ziel ist die Beschaffung
einer Software as a Service (SaaS)-Lösung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind
nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: 220 000.00 EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die maximale Vertragslaufzeit beträgt insgesamt 48 Monate, gerechnet ab
dem Tag der Zuschlagserteilung.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
1. Unklarheiten
Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines
erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler,
Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf
solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die
Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits im
Stadium der Vertragsanbahnung gegolten hat.
2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder
berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer
Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu
nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem
Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und
Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen
tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine
entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214]
dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im
Sinne des § 47 VgV vorlegt.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die
in diesem Vergabeleitfaden geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen,
Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der
Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die
Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen
Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
bezüglich dieser anderen Unternehmen vorzulegen.
Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise
für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-
und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die
einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen
(eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen,
wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt
werden.
Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines
anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer ) im
Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit
dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot) eine
gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des
anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang
der Eignungsleihe erklärt wird.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht,
hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des
Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot)
einzureichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit
ihrem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot)
abzugeben:
1. Bewerber- / Bietergemeinschaften
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese
mit dem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren mit dem Angebot)
eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das
Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem
Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im
Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im
Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- /
Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- /
Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung
des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage
202 "Bewerber- / Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als
Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren ihres
Angebots) ausgefüllt einzureichen.
2. Ausschlussgründe
2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren
Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen
eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat
nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter
Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den
Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von
der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils
auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung
(Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit
internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung
des Menschenhandels).
2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur
Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers noch
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der
Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht
zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des
Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem
Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen
getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung
des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung
eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge
geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe
grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen
Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen
(wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur
Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von
Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als
geeignet anzusehen ist.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- /
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
eine entsprechende Eigenerklärung gemäß den vorstehenden Ziffern 2.1,
2.2 und 2.3 abzugeben und für diese Erklärung die Anlage 201
"Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte
Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil
seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der
Bieter mit dem Angebot).
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob
Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs.
5 Satz 1 VgV). Dem interessierten Wirtschaftsteilnehmer wird es
freigestellt, bereits bei Abgabe seines Teilnahmeantrags (bei einem
offenen Verfahren bei Abgabe seines Angebots) die Erklärung der Anlage
201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die
Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den
Unterauftragnehmer bei Abgabe des Teilnahmeantrags (bei einem offenen
Verfahren bei Abgabe des Angebots) ist keine verbindliche Vorgabe.
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des
Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- /
Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens
- 1.500.000,00 EUR für Personenschäden
- 1.000.000,00 EUR für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden);
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache
der jeweiligen Deckungssumme pro Versicherungsjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines
Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und / oder einer geringeren
Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt [oder falls der
interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob die aktuelle
Versicherungsbestätigung oder der aktuelle Versicherungsschein die
Anforderungen erfüllt], ist eine Bestätigung des
Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im
Auftragsfall die Versicherung an die vorstehenden Anforderungen
angepasst wird, so dass die vorstehenden Anforderungen im Auftragsfall
erfüllt werden.
Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der
gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden.
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind
Mindestanforderungen an die Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder
eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen.
Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender
Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des
Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden
Unterauftragnehmer einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
für diese Erklärung jeweils die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu
verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen
Verfahren mit dem Angebot) ausgefüllt einzureichen.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens zwei (2)
geeignete Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen
[Einführung einer Personalverwaltungssoftware] im Referenzzeitraum vom
01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier
gegenständlichen Vergabeverfahren anzugeben in Form einer Liste der
erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe
- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, das die
Leistungen ausgeführt hat);
- der Projektbezeichnung (Einführung einer Personalverwaltungssoftware)
einschließlich einer Beschreibung welche Leistungen konkret durch den
Referenznehmer ausgeführt worden sind;
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender
Auftragnehmer; ausführender Unterauftragnehmer; ausführendes Mitglied
der Arbeitsgemeinschaft);
- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar (netto) des Unternehmens
jeweils in einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Leistungen
der Einführung einer Personalverwaltungssoftware in Höhe von mindestens
70.000,- EUR (netto));
- des Erbringungszeitraums (Beginn der Einführung der
Personalverwaltungssoftware nicht vor dem 01.01.2020; die Einführung
der Personalverwaltungssoftware muss spätestens bis zum Ablauf der
Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren
abgeschlossen worden sein) jeweils unter Angabe eines Datums
(TT.MM.JJJJ));
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name des Auftraggebers).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf
hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt
werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr.
1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist
zur Angebotsabgabe mehr als 36 Monate beträgt.
Die Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur
dann geeignet, wenn mit der Einführung der Personalverwaltungssoftware
nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Einführung der
Personalverwaltungssoftware bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist
in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist
mit einem vereinnahmten Honorar (netto) des Unternehmens jeweils in
einem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für Leistungen der
Einführung einer Personalverwaltungssoftware in Höhe von mindestens
70.000,- EUR (netto); [Mindestanforderungen].
Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht mindestens zwei (2)
Referenzprojekte angeben, die diese Mindestanforderungen erfüllen,
führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2)
Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche
Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der
Bewerber-/Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen
Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaften, die
die Mindestanforderungen erfüllen, werden der
Bewerber-/Bietergemeinschaft zugerechnet.
3. Hinweis
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführende
Informationen eines Bieters kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c)
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von
Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
1. Unternehmensbezogene Referenzen
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die
Referenzprojekte.
Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/
Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat
für diese Erklärung jeweils die Anlage 206 "Referenzprojekte" zu
verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage
ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags (bei einem offenen
Verfahren mit dem Angebot) ausgefüllt einzureichen.
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Vertrag [Anlage
906 "EVB-IT Cloudvertrag"] geschlossen.
2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)
Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), dass sich
der Bieter mit der Einreichung des Angebots schriftlich verpflichtet,
dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
nicht vorliegen.
Der Bieter hat darin zu erklären, zur Kenntnis genommen zu haben, dass
auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber
jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a
der Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.
Der Bieter hat in diesem Fall die Anlage 343 "TVgG NRW" vollständig
auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
3. Datenschutz
3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von
Vergabeverfahren, insbesondere
- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;
- zur Beantwortung von Bieterfragen;
- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;
- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und
Leistungsfähigkeit;
- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;
- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);
- zu Dokumentationszwecken;
- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;
- zu Kommunikationszwecken.
Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens
sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden
auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.
3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen
Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist -
weitergegeben an
- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von
Gewerbezentralregister-Auskünften gem. § 150a Gewerbeordnung
- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen
- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs-
bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, u. ä.)
- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die
Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen
- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und
Erteilung des Zuschlags
- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw.
Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein
Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile
des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte
zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die
Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303
"Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des
Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den
Bietern /den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl
kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen,
dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur
Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).
5. Erklärung Bezug Russland
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge
und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der
Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder
Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar,
mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter und jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese
Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.
Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots
einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 21/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/03/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:
Auf der Vergabeplattform
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein (§ 55
Abs. 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH8DK64
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bezirksregierung Münster - Vergabekammer
Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [10]vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
Telefon: +49 251411-2735
Fax: +49 251411-2165
Internet-Adresse: [11]https://www.bezreg-muenster.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung
der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren
Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des
Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe
der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den
frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu
informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über
die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die
Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter
ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage
nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die
Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen
werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter
und Bewerber kommt es nicht an.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023
References
6. mailto:beschaffung@hochschulstart.de?subject=TED
7. https://hochschulstart.de/sfh/
8. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64/documents
9. https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH8DK64
10. mailto:vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de?subject=TED
11. https://www.bezreg-muenster.de/
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