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Ausschreibung: Personenkraftwagen - DE-Dortmund
Personenkraftwagen
Kraftfahrzeuge
Dokument Nr...: 69025-2023 (ID: 2023020312262399745)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Dortmund: Personenkraftwagen
   2023/S 25/2023 69025
   Auftragsbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest. Die Gesundheitskasse
   Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
   Ort: Dortmund
   NUTS-Code: DE Deutschland
   Postleitzahl: 44269
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]vergabestelle@bv.aok.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]www.aok.de
   I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
   Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
   I.3)Kommunikation
   Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und
   vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
   [8]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK694Q/documents
   Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
   Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via:
   [9]https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK694Q
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Einrichtung des öffentlichen Rechts
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Gesundheit
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Leasingfahrzeuge für die AOK NordWest
   Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-31-NW-DRA
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   34110000 Personenkraftwagen
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die AOK NordWest beabsichtigt in den Regionen Schleswig-Holstein und
   Westfalen-Lippe die Beschaffung von insgesamt 28 Leasingfahrzeugen mit
   einer Laufzeit von 36 Monaten. Es handelt sich um Limousinen mit
   Verbrennungsmotor (Los 1) und Kombis mit Verbrennungsmotor (Los 2). Die
   Laufleistung der Fahrzeuge beträgt 20.000 km p.a. Die Vergütung erfolgt
   über gleichbleibende monatliche Raten, sowohl ohne Sonderzahlung zu
   Beginn des Leasingvertrags als auch ohne Schlussrate. Das Modell des
   Restwertleasings findet keine Anwendung. Die Fahrzeuge sind teils im
   Oktober 2023 und teils im April 2024 auszuliefern.
   II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
   Angebote sind möglich für alle Lose
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Limousinen Automatik
   Los-Nr.: 1
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34100000 Kraftfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei den Fahrzeugen zu Los 1 handelt es sich um Limousinen mit
   Verbrennungsmotor. Insgesamt sollen 22 Limousinen mit Automatikgetriebe
   beschafft werden. Die Laufleistung der Fahrzeuge beträgt jeweils 20.000
   km. Die Fahrzeuge sind teils im Oktober 2023 und teils im April 2024
   auszuliefern.
   - Auslieferung Oktober 2023: 5 Limousinen Automatik (Laufleistung
   20.000 km)
   - Auslieferung April 2024: 17 Limousinen Automatik (Laufleistung 20.000
   km)
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Servicenetz / Gewichtung: 5 %
   Qualitätskriterium - Name: Komfort/Bedienung / Gewichtung: 25 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   (1) Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der
   Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
   (2) Wenn die Liefertermine nicht eingehalten werden können, sind vom
   Auftragnehmer bis zum endgültigen Liefertermin gleichwertige Fahrzeuge
   zu den Konditionen dieses Vertrages bereitzustellen. Gleichwertige
   Fahrzeuge müssen in Größe und Ausstattung den bestellten Fahrzeugen
   ähnlich sein.
   II.2)Beschreibung
   II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Kombis Automatik
   Los-Nr.: 2
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   34100000 Kraftfahrzeuge
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE Deutschland
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Bei den Fahrzeugen zu Los 2 handelt es sich um Kombis mit
   Verbrennungsmotor. Insgesamt sollen 6 Kombis mit Automatikgetriebe
   beschafft werden. Die Laufleistung der Fahrzeuge beträgt jeweils 20.000
   km. Die Fahrzeuge sind im Oktober 2023 auszuliefern.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Die nachstehenden Kriterien
   Qualitätskriterium - Name: Servicenetz / Gewichtung: 5 %
   Qualitätskriterium - Name: Komfort/Bedienung / Gewichtung: 25 %
   Preis - Gewichtung: 70 %
   II.2.6)Geschätzter Wert
   II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des
   dynamischen Beschaffungssystems
   Laufzeit in Monaten: 36
   Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
   II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
   Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   (1) Die Laufzeit des jeweiligen Einzelvertrages beginnt mit der
   Übergabe und endet mit der Rücknahme des Fahrzeugs.
   (2) Wenn die Liefertermine nicht eingehalten werden können, sind vom
   Auftragnehmer bis zum endgültigen Liefertermin gleichwertige Fahrzeuge
   zu den Konditionen dieses Vertrages bereitzustellen. Gleichwertige
   Fahrzeuge müssen in Größe und Ausstattung den bestellten Fahrzeugen
   ähnlich sein.
   Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische
   Angaben
   III.1)Teilnahmebedingungen
   III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
   hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
   Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
   (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
   Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder
   Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der
   Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist
   gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den
   Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des
   Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
   (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124
   des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
   (3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes
   Nordrhein-Westfalen.
   (4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"
   Der Bewerber erklärt, dass er nicht:
   a) russische(r) Staatsangehörige(r) oder eine in Russland
   niedergelassene natürliche oder juristische Person, Organisation oder
   Einrichtung ist,
   b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren
   Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter
   Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
   c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder
   Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter
   Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,
   d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in
   Anspruch nehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt,
   soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen
   ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.
   Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der
   Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
   Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des
   Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen
   eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
   Weiter erklären wir, dass wir der Auftraggeberin unverzüglich
   Mitteilung machen werden,
   (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d)
   genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe
   dieser Eigenerklärung auf uns zutrifft und/oder,
   (2) sobald und soweit wir zukünftig von "Russlandsanktionen",
   insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen
   Fassungen), betroffen sein sollten.
   Allgemeine Hinweise zu diesem Formblatt:
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten
   Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
   Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der
   Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu
   erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes
   Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit
   dem Angebot einzureichen:
   - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
   - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter .
   (c) Hinweis Nachunternehmer:
   Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung,
   dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen
   Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer,
   dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen.
   Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
   - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
   - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers
   gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung
   einzureichen!).
   III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:
   Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, dass er spätestens
   8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er
   über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine
   vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des
   Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen- und
   Sachschäden in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR pro Kalenderjahr
   abdeckt.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder
   Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der
   Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit
   vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel
   versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot
   einzureichen.
   III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
   Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
   (1) Angabe mindestens zweier Referenzen, die innerhalb der letzten fünf
   Kalenderjahre (2018-2022) erbracht wurden und die nach Art, Umfang und
   Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
   Eine Referenz für Los 1 gilt als vergleichbar, wenn mindestens 13
   Leasingfahrzeuge der ausgeschriebenen Leistung in max. zwei Lieferungen
   an einen Vertragspartner ausgeliefert und nach Ablauf der Leasingdauer
   zurückgeführt wurden.
   Eine Referenz für Los 2 gilt als vergleichbar, wenn mindestens 4
   Leasingfahrzeuge der ausgeschriebenen Leistung in einer Lieferung an
   einen Vertragspartner ausgeliefert und nach Ablauf der Leasingdauer
   zurückgeführt wurden.
   (a) Hinweis Bietergemeinschaften:
   Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten
   Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen
   jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied
   der Bietergemeinschaft übernommen hat.
   (b) Hinweis Eignungsleihe:
   Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für
   jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der
   Eignungsleihe betroffen ist.
   Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
   Los 1: Mind. 13 Leasingfahrzeuge, die in max. zwei Lieferungen an einen
   Vertragspartner ausgeliefert und nach Ablauf der Leasingdauer
   zurückgeführt wurden
   Los 2: Mind. 4 Leasingfahrzeuge, die in einer Lieferung an einen
   Vertragspartner ausgeliefert und nach Ablauf der Leasingdauer
   zurückgeführt wurden
   III.2)Bedingungen für den Auftrag
   III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
   Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Angebotes, den unter Ziffer
   III.1.2) genannten Versicherungsschutz bis zum Ende des Vertrags und
   Abwicklung aller Einzelverträge /Einzelabrufe aufrechtzuerhalten. Auf
   Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter
   Dokumente nachzuweisen.
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Offenes Verfahren
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen
   Beschaffungssystem
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 09:00
   IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur
   Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
   IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge
   eingereicht werden können:
   Deutsch
   IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
   Tag: 03/03/2023
   Ortszeit: 09:01
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
   Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
   VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
   Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin vom
   AOK-Bundesverband durchgeführt.
   (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die
   Auftraggeberin die E-Vergabelösung [10]www.dtvp.de.
   Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden
   Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort
   abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der
   Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke
   enthalten.
   Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses
   Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen
   Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen
   (Bewerbungsbedingungen).
   Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK694Q
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
   Postanschrift: Villemombler Straße 76
   Ort: Bonn
   Postleitzahl: 53123
   Land: Deutschland
   Fax: +49 2289499163
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
   "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
   berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen
   Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
   Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
   des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies
   gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
   ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über
   die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
   (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der
   Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
   elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf
   zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
   Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
   betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
   (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das
   Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer
   Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
   § 135 GWB Unwirksamkeit.
   "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der
   öffentliche Auftraggeber:
   1. gegen § 134 verstoßen hat..."
   § 160 GWB Einleitung, Antrag.
   (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
   ein.
   (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
   öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
   seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
   Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
   Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein
   Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
   (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
   1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
   gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
   Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2
   bleibt unberührt,
   2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
   3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
   zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
   dem Auftraggeber gerügt werden,
   4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
   Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
   des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
   unberührt."
   § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
   "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen
   Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine
   Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen
   Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und
   kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
   einwirken.
   (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   31/01/2023
References
   6. mailto:vergabestelle@bv.aok.de?subject=TED
   7. http://www.aok.de/
   8. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK694Q/documents
   9. https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK694Q
  10. http://www.dtvp.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
 Phone: +49 6082-910101, Fax: +49 6082-910200, URL: http://www.icc-hofmann.de
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