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Ausschreibung: Branchenspezifisches Softwarepaket - DE-Amberg
Branchenspezifisches Softwarepaket
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Dokument Nr...: 70993-2023 (ID: 2023020312412701833)
Veröffentlicht: 03.02.2023
*
  DE-Amberg: Branchenspezifisches Softwarepaket
   2023/S 25/2023 70993
   Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
   Lieferauftrag
   Rechtsgrundlage:
   Richtlinie 2014/24/EU
   Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
   I.1)Name und Adressen
   Offizielle Bezeichnung: Stadt Amberg, Zentrale Vergabestelle
   Postanschrift: Steinhofgasse 4
   Ort: Amberg
   NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 92224
   Land: Deutschland
   E-Mail: [6]Vergabe@Amberg.de
   Internet-Adresse(n):
   Hauptadresse: [7]http://www.amberg.de
   Adresse des Beschafferprofils: [8]http://my.vergabe.bayern.de
   I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
   Regional- oder Kommunalbehörde
   I.5)Haupttätigkeit(en)
   Wirtschaft und Finanzen
   Abschnitt II: Gegenstand
   II.1)Umfang der Beschaffung
   II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
   Migration des IT-Verfahrens OK.JUG auf OK.JUS
   II.1.2)CPV-Code Hauptteil
   48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
   II.1.3)Art des Auftrags
   Lieferauftrag
   II.1.4)Kurze Beschreibung:
   Die Stadt Amberg beabsichtigt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens
   ohne Teilnahmewettbewerb die Migration des IT-Verfahrens OK.JUG auf
   OK.JUS (ebenfalls betrieben von der Anstalt für Kommunale
   Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)) umzustellen
   II.1.6)Angaben zu den Losen
   Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
   II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
   Wert ohne MwSt.: 215 000.00 EUR
   II.2)Beschreibung
   II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
   72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
   72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
   II.2.3)Erfüllungsort
   NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
   Hauptort der Ausführung:
   Stadt Amberg, Marktplatz 11, 92224 Amberg
   II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
   Das Jugendamt der Stadt Amberg benötigt eine moderne für die Verwaltung
   und Bearbeitung der Klienten nach den gesetzlichen Vorschriften (SGB
   VIII), die Ausgabe- und Einnahmeverwaltung sowie für Auswertung,
   Controlling und gesetzlicher/individueller Statistikabfragen.
   Die vorhandene Jugendamtssoftware  OK.JUG  wird von Seiten der
   Betreiberfirma (AKDB) nicht mehr weiterentwickelt.
   Es ist daher die Umstellung auf ein neues Programm erforderlich. Nach
   umfassender, europaweiter Markerkundung erfüllt nur die
   Jugendamtssoftware der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in
   Bayern (AKDB) alle zwingenden Anforderungen der Stadt Amberg.
   Es soll daher im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne
   Teilnahmewettbewerb eine Umstellung auf die Fachsoftware der AKDB -
   OK.JUS - erfolgen.
   II.2.5)Zuschlagskriterien
   Preis
   II.2.11)Angaben zu Optionen
   Optionen: nein
   II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
   Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm,
   das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
   II.2.14)Zusätzliche Angaben
   Abschnitt IV: Verfahren
   IV.1)Beschreibung
   IV.1.1)Verfahrensart
   Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
     * Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden
       Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt
       werden:
          + nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
   Erläuterung:
   Das aktuell IT-Verfahren OK.JUG wird bei der Stadt Amberg im Bereich
   des Jugendamtes eingesetzt und im eigenen Rechenzentrum betrieben.
   Auf Grund gestiegener sicherheitstechnischer Anforderungen und der
   Verbreitung von Heimarbeitsplätzen wird das Verfahren OK.JUG abgelöst
   und in ein neues Bandbreitenschonendes Verfahren wieder im
   Rechenzentrum der AKDB überführt.
   Nach umfassender Recherche wurde festgestellt, dass ausschließlich die
   Jugendamtssoftware der AKDB alle Anforderungen der Stadt Amberg
   erfüllt. Aus technischen Gründen ist daher kein Wettbewerb vorhanden.
   Aus Gründen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von
   gewerblichen Schutzrechten kann diese Leistung nur von einem bestimmten
   Unternehmen erbracht werden; § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) und c) Vergabeordnung
   (VgV)
   Im Detail kann hierzu angeführt werden:
   Die Stadt Amberg hat das Verfahren OK.JUG im Jahr 1999 von der AKDB
   erworben. Die AKDB ist Hersteller und Direktanbieter der Software
   OK.JUG. Nur dieses Unternehmen kann eine schnelle Bereitstellung der
   Daten und die Migration dieser in das neue Verfahren OK.JUS anbieten.
   Dabei können nach dem Import der Falldaten aus dem Altverfahren diese
   Sachbearbeiter bezogen zur Übernahme bereitgestellt und bei Bedarf von
   den jeweiligen Fachkräften in das Verfahren übernommen werden.
   Daraus resultiert eine vereinfachte Bewältigung des Parallelbetriebes
   von Alt- und Neuverfahren, der in jedem Fall erforderlich ist.
   Der Auftraggeber verfügt für die anfallenden Verwaltungstätigkeiten
   über einen begrenzten Mitarbeiterstamm, für den die zukünftige Nutzung
   eines Upgrades nur mit einem geringen, die zukünftige Nutzung eines
   anderen Softwareprodukts dagegen mit einem erheblichen, auch finanziell
   belastenden, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Umstellungsmehraufwand
   verbunden wäre.
   Die Komplexität einer vollständigen Ersetzung bisheriger Anwendungen
   birgt ein enormes Risikopotential für Fehlbedienung, die insbesondere
   die sensiblen Daten erheblichen und nicht vorhersehbaren Gefahren,
   aussetzen würde.
   Des Weiteren ist das Verfahren der AKDB für weitere Bereiche über die
   Kernbereiche hinaus, flexibel konfigurier- und einsetzbar (z.B. JAS,
   KoKi, KIWO).
   OK.JUS ist aktuell das einzige Verfahren, welches eine automatisierbare
   Personalbemessung mit Auswertungsmöglichkeiten enthält. Eine
   organisations-bereichsbezogene Personalkapazitätsberechnung, die eine
   Personalunter- oder überdeckung auswertet, ist automatisch für einen
   beliebigen Zeitraum von 1 bis 12 Monaten Dauer möglich.
   Weitere Kriterien sind die diversen Schnittstellen zu anderen Verfahren
   und Diensten der Stadt.
   OK.JUS verfügt über eine generische Schnittstelle zum innerhalb der
   Stadt eingesetzten Dokumentenmanagement KomXwork. Es besteht die
   Möglichkeit der automatischen Übergabe von erzeugten finalisierten
   Dokumenten nach Erstellung an das Dokumentenmanagementsystem. Die
   DMS-Schnittstelle ist bis auf Vorgangsebene fein granular
   konfigurierbar. Außerdem kann entsprechend hinterlegter Kriterien
   automatisch eine EAkte im DMS erzeugt werden. Der Aufruf der E-Akte ist
   von jeder Stelle in der Fallbearbeitung möglich.
   Eine weitere Besonderheit ist die Schnittstelle zum eingesetzten
   Finanzprogramm. So enthält das Verfahren eine Sofortauskunft der
   Finanzadresse (FAD) aus OK.JUS mit Übernahmemöglichkeit und sollte
   keine FAD vorhanden sein, besteht die Möglichkeit eine FAD in OK.FIS zu
   erstellen und diese an OK.JUS zu übergeben.
   Ein weiteres Alleinstellungsmerkmal der OK.FIS-Schnittstelle ist, dass
   diese nicht nur von OK.JUG nach OK.FIS funktioniert, sondern auch
   umgekehrt. So werden Zahlungen ins Verfahren überstellt und Nichtzahler
   automatisch ausgeworfen und können so unverzüglich aus dem Verfahren
   gemahnt werden.
   Zu nennen ist hier auch die BayBIS-Schnittstelle, die in dieser
   Kombination mit den anderen Schnittstellen nicht zu erwerben ist.
   Volle Integration in vorhandenes BSP der AKDB.
   IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
   IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
   Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
   IV.2)Verwaltungsangaben
   Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
   V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
   19/01/2023
   V.2.2)Angaben zu den Angeboten
   Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern
   vergeben: nein
   V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
   Offizielle Bezeichnung: Anstalt für kommunale Datenverarbeiten in
   Bayern (AKDB)
   Postanschrift: Ottostraße 12B
   Ort: Landshut
   NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
   Postleitzahl: 84030
   Land: Deutschland
   Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
   V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
   Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 215 000.00 EUR
   V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
   Abschnitt VI: Weitere Angaben
   VI.3)Zusätzliche Angaben:
   VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
   VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
   Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
   Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der
   Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
   1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
   Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem
   Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
   hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB)),
   2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
   erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
   Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
   gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
   3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
   Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
   in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur
   Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3
   GWB)
   4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in
   Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per
   Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
   5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
   Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
   (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
   Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1
   Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
   Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne
   dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
   über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
   die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne
   vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
   Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
   gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie
   im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der
   Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen
   Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als
   sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
   Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
   bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung
   der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
   Union (§ 135 GWB)
   VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen
   erteilt
   Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer
   Nordbayern
   Postanschrift: Promenade 27
   Ort: Ansbach
   Postleitzahl: 91522
   Land: Deutschland
   Telefon: +49 981531277
   Fax: +49 981531837
   VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
   30/01/2023
References
   6. mailto:Vergabe@Amberg.de?subject=TED
   7. http://www.amberg.de/
   8. http://my.vergabe.bayern.de/
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             Database Operation & Alert Service (icc-hofmann) for:
       The Office for Official Publications of the European Communities
                The Federal Office of Foreign Trade Information
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